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Business  Crime  Control  e.V.
Muß Justitia der Prozeß gemacht werden?
Von der Moral, der Ethik und von schwarzen Schafen

                                                      Von Manfred Strack 

"Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch, hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen Konkursantrag zwingend notwendig machen würde". 

Mit dieser Einschätzung stimmt Hans Georg Möntmann, der Autor des vielbeachteten Buches "Richter Roben Rechtsverdreher" (Droemer Knaur - ISBN 3-426 -26956-2) gleich im ersten Kapitel seine Leser ein. 

Diese Kritik ist richtig und falsch zugleich. Sie ist richtig, wenn man sie personalisiert, bzw. auf konkrete Einzelfälle bezieht. Kein vernünftig und realistisch denkender Angehöriger Justitias wird bestreiten, daß es "Im Namen des Volkes" immer wieder zu Entgleisungen kommt, bei denen die zitierten Adjektive voll ins Schwarze treffen und die mit Begriffen wie dumm, parteilich und bösartig noch zurückhaltend bewertet würden. 

Die Kritik ist allerdings falsch, parteiisch, fahrlässig und bösartig, wenn "Im Namen der Pressefreiheit" undif-ferenziert anhand von Einzelbeispielen die Justiz in ihrer Gesamtheit angegriffen wird. Sie ist falsch, weil sie pauschalisiert und weil Pauschalurteile ausnahmslos und immer falsch sind. Sie ist parteiisch, weil sie nicht sachliche Aufklärung bezweckt sondern ausschließlich anklagt. Sie ist fahrlässig, weil der Aufruf zu allgemeiner Justizverdrossenheit niemandem nutzt, vielen jedoch schadet. Beispielsweise all jenen, die ihre Entscheidung, ob sie sich der allgemeinen Verdrossenheitswelle (Politik-, Staats- Steuerver- drossenheit etc.) anschließen sollen oder nicht, noch nicht getroffen haben. 

Die Berufung von Richtern erfolgt nach den Kriterien Examensnote, Zufall und Parteizugehörigkeit - nicht jedoch nach moralischen oder ethischen Kategorien. Man kann dies bedauern, man kann es aber nicht ändern. 

Mir ist, nebenbei bemerkt, auch keine Berufssparte bekannt, die das Problem personeller Fehlbesetzung nicht kennt. Ob Richter, Banker, Steuerberater, Politiker, Ärzte, Pfarrer oder Buchautoren, ob Hilfs- arbeiter oder Straßenkehrer - die beruflichen Anforderungsprofile unterscheiden sich; gemeinsam ist allen: ein wirksames Zulassungsverfahren für moralisch-ethische Wertvorstellungen muss erst noch erfunden werden. 

Wer Fehlentscheidungen und Missbrauch richterlicher Gewalt mit absoluter Sicherheit verhindern will, der muss den Menschen abschaffen. Die Vorstellung von einem Entscheidungsroboter, in dem mit der Präzision eines EDV-Programms ein rechtliches Problem den Algorithmus von Gesetz und Prozeß- ordnung durchläuft, um am Ende eine richtige Entscheidung auszuspucken, wäre für mich eine ebenso utopische wie unbehagliche Vision. 

Ich habe im Rahmen der Recherche für ein Buchprojekt knapp hundert Verhandlungen unterschiedlicher Richter an unterschiedlichen Gerichten auf der Zuschauerbank verfolgt und noch mehr Urteilsbegrün- dungen analysiert und ausgewertet. Nach diesen Stichproben sind schwarze Schafe in schwarzen Roben zwar nicht die Regel - sie sind aber auch keine seltene Ausnahme. Schlimmer noch:. So wie ein einziger Tropfen Öl 100.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar macht, so zerstört jeder einzelne Fall von Rechtsbeugung und Justizwillkür das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat - nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen, sondern weit darüber hinaus. Das Vertrauen in eine willkürfreie und gerechte Justiz ist aber für ein demokratisches Gesellschaftssystem nicht weniger wichtig als sauberes Trink- wasser für den menschlichen Organismus. 

Einzugehen ist noch auf den letzen Halbsatz der eingangs zitierten Kritik. Steht Justitia vor dem Konkurs? Diese Frage ist zulässig und berechtigt. Ich habe mit den bisherigen Ausführungen versucht, deutlich zu machen, warum Adjektive wie dumm oder bösartig für die Bewertung der Justiz als Institution ungeeignete bzw. logisch unzulässige Prüfkriterien sind. 

Ganz zweifellos gibt es in den Reihen der Justiz zu viele Versager, Faulenzer, Stümper, und Neurotiker!. Pauschale Kritik am System scheint mir dennoch wenig hilfreich. Die entscheidende Frage muss vielmehr lauten: Was tut die Justiz, um die nun einmal existenten Auswüchse solcher personellen Fehlbesetzungen, wenn sie schon nicht völlig zu verhindern sind, zumindest einzudämmen? 

Die Probleme unserer Justiz sind sicher nicht dadurch zu lösen, dass zum Beispiel im Rahmen der geplanten Justizreform dem Richter erweiterte Aufklärungs- oder Hinweispflichten auferlegt werden. Bereits in der jetzigen Fassung wären diese Pflichten in § 139 Abs. I ZPO ausreichend deutlich beschrieben. "Der Vorsitzende hat dahin zu wirken, daß die Parteien über alle erheblichen Tatsachen sich vollständig erklären. .. Er hat zu diesem Zweck, soweit erforderlich, das Sach- und Streitverhältnis mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen." 

Sicherlich nicht zufällig hat der Gesetzgeber bereits in der einleitenden Formulierung " Der Vorsitzende hat - -" nicht von einem Fragerecht sondern von einer Fragepflicht gesprochen und deutlich gemacht, daß es sich hier nicht um eine Anregung oder den zarten Hinweis auf ein nobile officium sondern um eine zwingende Vorschrift handelt. 

Solange aber selbst eindeutige und nachweisbare Rechtsverstöße von Richtern und Staatsanwälten nach dem Motto "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" ohne Konsequenzen bleiben, müssen zusätzliche Appelle wirkungslos bleiben. Für jene gar nicht so geringe Zahl von Rechtssuchenden, denen vom Richter selbst der in Artikel 103 Grundgesetz garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert wird, muss diese geplante Neuregelung wie schlichter Hohn in den Ohren klingen. 

Der in Frankfürt ansässige Verein gegen Rechtsmissbrauch bringt es auf den Punkt, wenn er in seiner Presseerklärung vom 30.08.00 schreibt: 

"Wenn dem Richter seine offensichtliche Fehlentscheidung noch nicht einmal vorgehalten wird - von strafrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen - und er nicht zu ordnungsgemäßer Erledigung seiner Amtsgeschäfte ermahnt wird (§ 26 Abs. 2 DRiG), so wird er nachlässig und empfänglich für rechtswidrige Einflüsse. Auch für die Justiz gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Die vielen Verfassungsbeschwerden gegen Urteile - je Jahr 5000 bis 6000 - sind ein weiterer Beweis für die unvertretbar vielen Fehlentscheidungen der Justiz." 

Noch deutlicher wird der ehemalige Richter und Hochschuldozent Prof. Dr. Günter Spendel, wenn er im Vorwort zu seinem Buch "Rechtsbeugung durch Rechtsprechung" ((Verlag de Gruyter - ISBN 3-11-009940-3) schreibt: 
".. dass gerade der Richter, der berufene Hüter des Rechts, zuweilen seine hohe Aufgabe verkennt und verkehrt, dass er das Recht beugt, wo er angeblich Recht spricht, dass er nicht Rechtsbrüche richtet, sondern selbst Justizverbrechen begeht. Die vorliegenden Abhandlungen, zu verschiedenen Zeiten und aus unterschiedlichen Anlässen entstanden und nochmals überarbeitet, sind auch in Erinnerung an den eigenen Richterdienst geschrieben; sie untersuchen erschütternde Fälle und erregende Fragen der Rechtsbeugung, die das richterliche Standesdelikt schlechthin ist und schon in der Bibel verflucht wird." 

Die beabsichtigte Justizreform würde die Korrekturmöglichkeiten von Fehlurteilen noch mehr erschweren; hier würde gewissermaßen der Teufel mit dem Beizebub ausgetrieben Erst wenn die geschilderten schwarzen Schafe, die ihre richterliche Unabhängigkeit in allzuvielen Fällen als Freibrief für Rechtsprechung nach Gutsherrenart missverstehen, wirkungsvoll zur Verantwortung gezogen werden, erst wenn Richter, die nachweisbar gegen zwingende Vorschriften der Zivil- oder Strafprozessordnung verstoßen, zumindest zivilrechtlich mit den gleichen Maßstäben gemessen werden wie Ihre "Kunden" - erst dann kann über administrative Entlastungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Dazu bedarf es
jedoch keiner formellen , sondern einer moralisch ethischen Reform. Was Justitia braucht - und zwar ganz dringend - sind mutige Richter und Staatsanwälte, die noch nicht vergessen haben, welchen Eid sie vor ihrer Ernennung ablegen mussten und denen dieser Eid wichtiger ist als kollegiale Rücksichtnahme nach dem Krähenprinzip. 

Ich denke - um zum Ende dieser Betrachtungen die in der Überschrift gestellte Frage zu beantworten - dass Justitia sehr wohl der Prozess gemacht werden muß. Es muß allerdings ein fairer Prozess werden, in dem nicht Unrecht mit gleichem Unrecht vergolten wird. Mit einem Wort, ein Prozess, der weder dumm noch fahrlässig noch sadistisch noch unberechenbar noch parteiisch noch hilflos noch bösartig ist. 



Dem Verfasser des vorstehenden Artikels droht Ordnungshaft. 
BCC schrieb dazu folgenden Brief: 

Brief von Prof. Dr. Hans See an Herrn Oberstaatsanwalt F, Düsseldorf 

Betrifft: Drohende Ordnungshaft für Herrn Manfred Strack (Hennef) 

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt F, 

wie ich von Herrn Manfred Strack, der seit einiger Zeit Webmaster von Business Crime Control ist, erfahren habe, muß unser gemeinnütziger und auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesener Verein demnächst damit rechnen, dass Herr Strack mindestens für 6 Wochen, aber möglicherweise sogar für 2 Jahre, in Ordnungshaft genommen wird. 

Unser legitimes Interesse ist es deshalb, zu erfahren, weshalb die Staatsanwaltschaft nicht den Weg beschreitet, von dem Herr Strack sich erhofft, dass er zu einer gerichtlichen Klärung seines Falles führt, der allem Anschein nach eher ein Fall Provinzial und ein Fall der von Herrn Strack der Rechtsbeugung beschuldigten Richter ist. Besteht denn keine Aussicht, das von ihm herbeigewünschte Gerichtsverfahren zu eröffnen? Was spricht dagegen? 

Ich bin auf Herrn Strack aufgrund seiner Homepage gestoßen. Ich interessierte mich für seine Sache und habe ein Interview mit ihm gemacht, das in der von mir und namhaften Persönlichkeiten, Journalisten und Wissenschaftlern (u.a. von Kriminaldirektor a.D. Dieter Schenk, Profi Jean Ziegler, Prof. Otmar Wassermann, Dr. Werner Raith) herausgegebenen Vierteljahreszeitschrift "Business Crime" abgedruckt wurde und Ihnen bekannt sein dürfte. Da ich Herrn Stracks Beweis-Material überprüft habe, bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass er keine Schuld aufsich geladen hat, die es rechtfertigt, ihn in Ordnungshaft zu nehmen. 

Er provozierte zwar die Provinzial und die Richter, aber nicht, um eine Ordnungshaft abzubüßen, sondern eine Anklage und eine ordentliche Gerichtsverhandlung zu erzwingen, in der er endlich geklärt wissen will, ob nicht doch Falschaussagen der Provinzial und Rechtsbeugung von Richtern vorgekom- men und er zu Unrecht gekündigt worden ist. 

Mein Interesse an dem Fall ist noch größer geworden und dies mit Recht, weil, wie mir Herr Strack jetzt mitteilte, die Provinzial nicht nur gegen ihn, sondern auch gegen mich bzw. meine Zeitschrift Anzeige erstattet, ja in diesem Zusammenhang sogar Zweifel an meiner Existenz angemeldet hat. Dieses Schreiben an Sie mag vielleicht als Beweis für meine Existenz anerkannt werden. Ich wüßte freilich gern, wessen ich mich schuldig gemacht haben soll, zumal ich bisher von der Staatsanwaltschaft nicht einmal über diese Anzeige informiert worden bin. 

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen würden, was es mit dieser Ordnungshaft aufsich hat und weshalb Herrn Strack eine Gerichtsverhandlung verweigert wird. 

Mit freundlichen Grüßen