Muß
Justitia der Prozeß gemacht werden?
Von der Moral, der Ethik
und von schwarzen Schafen
Von Manfred Strack
"Die Justiz ist dumm, fahrlässig, sadistisch, unberechenbar, parteiisch,
hilflos, bösartig; kurzum: sie ist in einem Zustand, der einen sofortigen
Konkursantrag zwingend notwendig machen würde".
Mit dieser Einschätzung stimmt Hans Georg Möntmann, der Autor
des vielbeachteten Buches "Richter Roben Rechtsverdreher" (Droemer Knaur
- ISBN 3-426 -26956-2) gleich im ersten Kapitel seine Leser ein.
Diese Kritik ist richtig und falsch zugleich. Sie ist richtig, wenn
man sie personalisiert, bzw. auf konkrete Einzelfälle bezieht. Kein
vernünftig und realistisch denkender Angehöriger Justitias wird
bestreiten, daß es "Im Namen des Volkes" immer wieder zu Entgleisungen
kommt, bei denen die zitierten Adjektive voll ins Schwarze treffen und
die mit Begriffen wie dumm, parteilich und bösartig noch zurückhaltend
bewertet würden.
Die Kritik ist allerdings falsch, parteiisch, fahrlässig und bösartig,
wenn "Im Namen der Pressefreiheit" undif-ferenziert anhand von Einzelbeispielen
die Justiz in ihrer Gesamtheit angegriffen wird. Sie ist falsch, weil sie
pauschalisiert und weil Pauschalurteile ausnahmslos und immer falsch sind.
Sie ist parteiisch, weil sie nicht sachliche Aufklärung bezweckt sondern
ausschließlich anklagt. Sie ist fahrlässig, weil der Aufruf
zu allgemeiner Justizverdrossenheit niemandem nutzt, vielen jedoch schadet.
Beispielsweise all jenen, die ihre Entscheidung, ob sie sich der allgemeinen
Verdrossenheitswelle (Politik-, Staats- Steuerver- drossenheit etc.) anschließen
sollen oder nicht, noch nicht getroffen haben.
Die Berufung von Richtern erfolgt nach den Kriterien Examensnote, Zufall
und Parteizugehörigkeit - nicht jedoch nach moralischen oder ethischen
Kategorien. Man kann dies bedauern, man kann es aber nicht ändern.
Mir ist, nebenbei bemerkt, auch keine Berufssparte bekannt, die das
Problem personeller Fehlbesetzung nicht kennt. Ob Richter, Banker, Steuerberater,
Politiker, Ärzte, Pfarrer oder Buchautoren, ob Hilfs- arbeiter oder
Straßenkehrer - die beruflichen Anforderungsprofile unterscheiden
sich; gemeinsam ist allen: ein wirksames Zulassungsverfahren für moralisch-ethische
Wertvorstellungen muss erst noch erfunden werden.
Wer Fehlentscheidungen und Missbrauch richterlicher Gewalt mit absoluter
Sicherheit verhindern will, der muss den Menschen abschaffen. Die Vorstellung
von einem Entscheidungsroboter, in dem mit der Präzision eines EDV-Programms
ein rechtliches Problem den Algorithmus von Gesetz und Prozeß- ordnung
durchläuft, um am Ende eine richtige Entscheidung auszuspucken, wäre
für mich eine ebenso utopische wie unbehagliche Vision.
Ich habe im Rahmen der Recherche für ein Buchprojekt knapp hundert
Verhandlungen unterschiedlicher Richter an unterschiedlichen Gerichten
auf der Zuschauerbank verfolgt und noch mehr Urteilsbegrün- dungen
analysiert und ausgewertet. Nach diesen Stichproben sind schwarze Schafe
in schwarzen Roben zwar nicht die Regel - sie sind aber auch keine seltene
Ausnahme. Schlimmer noch:. So wie ein einziger Tropfen Öl 100.000
Liter Trinkwasser unbrauchbar macht, so zerstört jeder einzelne Fall
von Rechtsbeugung und Justizwillkür das Vertrauen in einen funktionierenden
Rechtsstaat - nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen, sondern weit darüber
hinaus. Das Vertrauen in eine willkürfreie und gerechte Justiz ist
aber für ein demokratisches Gesellschaftssystem nicht weniger wichtig
als sauberes Trink- wasser für den menschlichen Organismus.
Einzugehen ist noch auf den letzen Halbsatz der eingangs zitierten Kritik.
Steht Justitia vor dem Konkurs? Diese Frage ist zulässig und berechtigt.
Ich habe mit den bisherigen Ausführungen versucht, deutlich zu machen,
warum Adjektive wie dumm oder bösartig für die Bewertung der
Justiz als Institution ungeeignete bzw. logisch unzulässige Prüfkriterien
sind.
Ganz zweifellos gibt es in den Reihen der Justiz zu viele Versager,
Faulenzer, Stümper, und Neurotiker!. Pauschale Kritik am System scheint
mir dennoch wenig hilfreich. Die entscheidende Frage muss vielmehr lauten:
Was tut die Justiz, um die nun einmal existenten Auswüchse solcher
personellen Fehlbesetzungen, wenn sie schon nicht völlig zu verhindern
sind, zumindest einzudämmen?
Die Probleme unserer Justiz sind sicher nicht dadurch zu lösen,
dass zum Beispiel im Rahmen der geplanten Justizreform dem Richter erweiterte
Aufklärungs- oder Hinweispflichten auferlegt werden. Bereits in der
jetzigen Fassung wären diese Pflichten in § 139 Abs. I ZPO ausreichend
deutlich beschrieben. "Der Vorsitzende hat dahin zu wirken, daß die
Parteien über alle erheblichen Tatsachen sich vollständig erklären.
.. Er hat zu diesem Zweck, soweit erforderlich, das Sach- und Streitverhältnis
mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern
und Fragen zu stellen."
Sicherlich nicht zufällig hat der Gesetzgeber bereits in der einleitenden
Formulierung " Der Vorsitzende hat - -" nicht von einem Fragerecht sondern
von einer Fragepflicht gesprochen und deutlich gemacht, daß es sich
hier nicht um eine Anregung oder den zarten Hinweis auf ein nobile officium
sondern um eine zwingende Vorschrift handelt.
Solange aber selbst eindeutige und nachweisbare Rechtsverstöße
von Richtern und Staatsanwälten nach dem Motto "eine Krähe hackt
der anderen kein Auge aus" ohne Konsequenzen bleiben, müssen zusätzliche
Appelle wirkungslos bleiben. Für jene gar nicht so geringe Zahl von
Rechtssuchenden, denen vom Richter selbst der in Artikel 103 Grundgesetz
garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert wird, muss diese
geplante Neuregelung wie schlichter Hohn in den Ohren klingen.
Der in Frankfürt ansässige Verein gegen Rechtsmissbrauch bringt
es auf den Punkt, wenn er in seiner Presseerklärung vom 30.08.00 schreibt:
"Wenn dem Richter seine offensichtliche Fehlentscheidung noch nicht
einmal vorgehalten wird - von strafrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen
- und er nicht zu ordnungsgemäßer Erledigung seiner Amtsgeschäfte
ermahnt wird (§ 26 Abs. 2 DRiG), so wird er nachlässig und empfänglich
für rechtswidrige Einflüsse. Auch für die Justiz gilt: Unkontrollierte
Macht korrumpiert. Die vielen Verfassungsbeschwerden gegen Urteile - je
Jahr 5000 bis 6000 - sind ein weiterer Beweis für die unvertretbar
vielen Fehlentscheidungen der Justiz."
Noch deutlicher wird der ehemalige Richter und Hochschuldozent Prof.
Dr. Günter Spendel, wenn er im Vorwort zu seinem Buch "Rechtsbeugung
durch Rechtsprechung" ((Verlag de Gruyter - ISBN 3-11-009940-3) schreibt:
".. dass gerade der Richter, der berufene Hüter des Rechts, zuweilen
seine hohe Aufgabe verkennt und verkehrt, dass er das Recht beugt, wo er
angeblich Recht spricht, dass er nicht Rechtsbrüche richtet, sondern
selbst Justizverbrechen begeht. Die vorliegenden Abhandlungen, zu verschiedenen
Zeiten und aus unterschiedlichen Anlässen entstanden und nochmals
überarbeitet, sind auch in Erinnerung an den eigenen Richterdienst
geschrieben; sie untersuchen erschütternde Fälle und erregende
Fragen der Rechtsbeugung, die das richterliche Standesdelikt schlechthin
ist und schon in der Bibel verflucht wird."
Die beabsichtigte Justizreform würde die Korrekturmöglichkeiten
von Fehlurteilen noch mehr erschweren; hier würde gewissermaßen
der Teufel mit dem Beizebub ausgetrieben Erst wenn die geschilderten schwarzen
Schafe, die ihre richterliche Unabhängigkeit in allzuvielen Fällen
als Freibrief für Rechtsprechung nach Gutsherrenart missverstehen,
wirkungsvoll zur Verantwortung gezogen werden, erst wenn Richter, die nachweisbar
gegen zwingende Vorschriften der Zivil- oder Strafprozessordnung verstoßen,
zumindest zivilrechtlich mit den gleichen Maßstäben gemessen
werden wie Ihre "Kunden" - erst dann kann über administrative Entlastungsmöglichkeiten
nachgedacht werden. Dazu bedarf es
jedoch keiner formellen , sondern einer moralisch ethischen Reform.
Was Justitia braucht - und zwar ganz dringend - sind mutige Richter und
Staatsanwälte, die noch nicht vergessen haben, welchen Eid sie vor
ihrer Ernennung ablegen mussten und denen dieser Eid wichtiger ist als
kollegiale Rücksichtnahme nach dem Krähenprinzip.
Ich denke - um zum Ende dieser Betrachtungen die in der Überschrift
gestellte Frage zu beantworten - dass Justitia sehr wohl der Prozess gemacht
werden muß. Es muß allerdings ein fairer Prozess werden, in
dem nicht Unrecht mit gleichem Unrecht vergolten wird. Mit einem Wort,
ein Prozess, der weder dumm noch fahrlässig noch sadistisch noch unberechenbar
noch parteiisch noch hilflos noch bösartig ist.
Dem
Verfasser des vorstehenden Artikels droht Ordnungshaft.
BCC schrieb dazu folgenden Brief:
Brief von Prof. Dr. Hans See an Herrn Oberstaatsanwalt F, Düsseldorf
Betrifft: Drohende Ordnungshaft für Herrn Manfred Strack (Hennef)
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt F,
wie ich von Herrn Manfred Strack, der seit einiger Zeit Webmaster von
Business Crime Control ist, erfahren habe, muß unser gemeinnütziger
und auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesener Verein demnächst damit
rechnen, dass Herr Strack mindestens für 6 Wochen, aber möglicherweise
sogar für 2 Jahre, in Ordnungshaft genommen wird.
Unser legitimes Interesse ist es deshalb, zu erfahren, weshalb die Staatsanwaltschaft
nicht den Weg beschreitet, von dem Herr Strack sich erhofft, dass er zu
einer gerichtlichen Klärung seines Falles führt, der allem Anschein
nach eher ein Fall Provinzial und ein Fall der von Herrn Strack der Rechtsbeugung
beschuldigten Richter ist. Besteht denn keine Aussicht, das von ihm herbeigewünschte
Gerichtsverfahren zu eröffnen? Was spricht dagegen?
Ich bin auf Herrn Strack aufgrund seiner Homepage gestoßen. Ich
interessierte mich für seine Sache und habe ein Interview mit ihm
gemacht, das in der von mir und namhaften Persönlichkeiten, Journalisten
und Wissenschaftlern (u.a. von Kriminaldirektor a.D. Dieter Schenk, Profi
Jean Ziegler, Prof. Otmar Wassermann, Dr. Werner Raith) herausgegebenen
Vierteljahreszeitschrift "Business Crime" abgedruckt wurde und Ihnen bekannt
sein dürfte. Da ich Herrn Stracks Beweis-Material überprüft
habe, bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass er keine Schuld aufsich
geladen hat, die es rechtfertigt, ihn in Ordnungshaft zu nehmen.
Er provozierte zwar die Provinzial und die Richter, aber nicht, um eine
Ordnungshaft abzubüßen, sondern eine Anklage und eine ordentliche
Gerichtsverhandlung zu erzwingen, in der er endlich geklärt wissen
will, ob nicht doch Falschaussagen der Provinzial und Rechtsbeugung von
Richtern vorgekom- men und er zu Unrecht gekündigt worden ist.
Mein Interesse an dem Fall ist noch größer geworden und dies
mit Recht, weil, wie mir Herr Strack jetzt mitteilte, die Provinzial nicht
nur gegen ihn, sondern auch gegen mich bzw. meine Zeitschrift Anzeige erstattet,
ja in diesem Zusammenhang sogar Zweifel an meiner Existenz angemeldet hat.
Dieses Schreiben an Sie mag vielleicht als Beweis für meine Existenz
anerkannt werden. Ich wüßte freilich gern, wessen ich mich schuldig
gemacht haben soll, zumal ich bisher von der Staatsanwaltschaft nicht einmal
über diese Anzeige informiert worden bin.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen würden,
was es mit dieser Ordnungshaft aufsich hat und weshalb Herrn Strack eine
Gerichtsverhandlung verweigert wird.
Mit freundlichen Grüßen
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