"Wir konnten nicht begreifen, warum man uns gedemütigt, fallengelassen,
bedroht, ausgelacht, wie Holz behandelt, mit uns wie mit Puppen gespielt
oder uns blutig geschlagen hat oder abwechselnd beides. Mehr noch, wir
durften nicht einmal merken, daß uns all dies geschieht, weil man
uns alle Mißhandlungen als zu unserem Wohl notwendige Maßnahmen
angepriesen hat."
Alice Miller,
Am Anfang war Erziehung
1
Gewalt gegen Kinder - ganz normal?
Oder: Was totgeschwiegen wird
In diesem Buch wird das Leben von jungen Menschen in einem von einem
Priester und Nonnen geleiteten katholischen Heim geschildert: Aus der Innenwelt
dieses Heimes beschreibt der Autor die körperliche und seelische Gewalt,
die Demütigung, Erniedrigung und Ablehnung, die Ängste, Schmerzen
und Trauer, die Hoffnungslosigkeit und Einsamkeit sowie den sexuellen Mißbrauch,
denen Kinder im "Namen Gottes" durch Nonnen, den Priester und Erzieherinnen
im Heim der traurigen Kinder hilflos ausgeliefert sind. Aber auch die unerfüllten
Hoffnungen, Wünsche, Sehnsüchte nach Wärme, Geborgenheit
und Zärtlichkeit der Opfer der "Schwarzen Pädagogik" werden geschildert.
Das Erleben von Gewalt in ihren schlimmsten Formen, der die Kinder durch
eine Nonne hilflos und wehrlos ausgesetzt sind, ist für diese jungen
Menschen das Durchleben der Hölle auf Erden. Diese Nonne, Schwester
Emanuela, wird im Verlauf der Handlung in sich steigender Form zum Synonym
für brutalste Gewalt.
Wie ein roter Faden zieht sich durch das Buch der langsame, körperliche
wie auch seelische Verfall der Kinder: Am Anfang ihrer "Heim-Karriere"
waren diese Kinder oft noch Kinder, auch wenn sie zuvor im Elternhaus mißhandelt
wurden. Doch im Verlauf ihres "Heim-Lebens" hat man sie durch die psychische,
physische und verbale Gewalt ("Gott wird euch bestrafen; für euch
ist nicht der Himmel, sondern die Hölle und das Fegefeuer bestimmt!"),
aber auch durch medikamentöse Ruhigstellung, Stück für Stück
ihrer Kindheit (und: Unschuld) beraubt! Diese "Kinder" haben die kindliche
Spontanität verloren: Diese "Kinder" lachen nicht mehr, sie können
nicht mehr glücklich sein und keine Gefühle zeigen.
Aus der Innenwelt der (sexuell) mißbrauchten Kinder heraus wird
das hilflose Ausgeliefertsein, die tiefe gefühlsmäßige
Abneigung durch die Erwachsenen, die großen Schmerzen und Ängste,
die sich immer tiefer in die Kinderseelen hineinfressen, geschildert.
Die Leser erleben, wie das Jugendamt und die Polizei in einem "Kartell
des Schweigens" durch ein Heimkind, das sich kurzfristig den "Mauern der
Gewalt" durch Flucht entziehen konnte, über die alltägliche Gewalt
im Heim der traurigen Kinder aufgeklärt werden.
Doch mehr als Betroffenheit zeigen die Verantwortlichen nicht; sie
schweigen.
Die Leser erleben einen Richter, der durch ein Heimkind von der alltäglichen
Gewalt im Heim erfährt, der aber schweigt. Und der sich somit in das
"Kartell des Schweigens" einreiht. Der Richter, der für das Kind nur
die Worte übrig hat: "Mein Junge, Gott möge dich beschützen!",
spricht sich "Im Namen des Volkes" für die weitere Heimunterbringung
dieses Heimkindes aus - und verkündet auf Antrag des Jugendamts, der
Heimleitung und des Heimarztes, der diesen Jungen sexuell mißbraucht
hat, stillschweigend einen entsprechenden Gerichtsbeschluß.
Die Leser erleben, wie sich eine einzige Nonne - allerdings vergeblich
- für die Heimkinder einsetzt, die auch keine Konfrontation mit dem
Heimleiter, der auch gleichzeitig Priester ist, scheut - und die sich das
Leben nimmt.
Der Autor hat ganz bewußt die Romanform gewählt, um die dort
beschriebenen Kinder zu schützen. Der Autor verbürgt sich dafür,
daß diese Heime und Menschen existieren und daß diese die in
diesem dokumentarischen und authentischen Roman beschriebene physische
und psychische Gewalt, Demütigung, Erniedrigung, Herabwürdigung
tatsächlich erlebt haben. Diese gefolterten und für ihr Leben
geschädigten Opfer der "Schwarzen Pädagogik", der klerikalen
(Heim-)Erziehung wollen mit Namen nicht genannt werden. Ihr alleiniges
Ziel ist es, die für sie unerträgliche Erinnerung an dieses "Leben":
diese "Kindheit", diese "Jugend" aus ihrem Gedächnis zu verdrängen
und abzutöten. Doch nach Meinung des Autors verkennen sie die unumstößliche
Tatsache, daß diese "Kindheit" und "Jugend" sich nicht verdrängen
und abtöten läßt. Dennoch respektiert der Autor den Wunsch
der Betroffenen auf Anonymität.
Die verbalen, seelischen und körperlichen Gewaltakte gegenüber
Kindern, die in diesem Buch beschrieben werden, sind weder übertrieben
noch veraltet. So fanden sie statt, und so finden sie auch heute noch statt.
Natürlich nicht überall, in jedem Heim, aber oft genug. Eine
Gestalt wie die der Schwester Emanuela wurde nicht erfunden, solche Personen
gab und gibt es. Fromme Gelassenheit und Nächstenliebe konnte jäh
umschlagen in heftigste Wut, die sich in verbalen, psychischen wie physischen
Attacken Kindern gegenüber äußerte. Wieweit Gewalt ganz
bewußt als "pädagogisches Mittel" eingesetzt wird, ist nicht
statistisch erfaßt, aber die Fälle, die ans Licht der Öffentlichkeit
kommen, beweisen, daß es keine seltenen Einzelfälle sind.
Ich bin 1961, nachdem meine Eltern mich vielfach schwer mißhandelt
hatten, mit knapp zwei Jahren ins Heim gekommen. Mit sieben Jahren wurde
mir von pädagogischen Experten Debilität (Med.: leichter Grad
des Schwachsinns) unterstellt. Dies hatte für mich katastrophale Folgen:
Ich kam am 13. April 1966 in das katholische Pflege- und Bildungsheim St.
Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen am Rhein. Eine Anstalt, in der
- damals - etwa vierhundert Jungen und Mädchen, Frauen und Männer
untergebracht waren. Ihnen wurde von "Experten" bescheinigt, geisteskrank
oder (leicht) schwachsinnig bzw. geistig behindert zu sein.
Das Jugendamt Trier mußte für meine Unterbringung in das
St. Vincenzstift nachträglich eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
einholen. Der Grund: Das St. Vincenzstift galt - damals - als geschlossene
Anstalt. Dem Antrag vom 18. April 1966 war ein ausgefüllter "Ärztlicher
Fragebogen für idiotische oder epileptische Kinder" vom 19. August
1965 beigefügt. Das Jugendamt Trier deklarierte diesen bereits acht
Monate alten "Ärztlichen Fragebogen", der durchaus im Dritten Reich
den (NS-)Ärzten als Standard-Fragebogen gedient haben könnte,
an das Gericht als "amtsärztlichen Untersuchungsbericht". Obwohl die
Fragen bezüglich der "Idiotie und des Schwachsinns" in keiner Weise
beantwortet, geschweige aus medizinischer und psychiatrischer Sicht fundiert
bestätigt wurden, also eine entsprechende Indikation nicht bejaht
worden ist, gab der Amtsgerichtsrat Dr. K. vom Amtsgericht Rüdesheim
am Rhein dem Antrag statt.
Unter "II. Fragen über Idioten, Schwachsinnige" wurde bei Punkt
1. abgefragt: "Ist der Schwachsinn angeboren? Oder in welchem Alter zuerst
beobachtet worden?". Die Medizinalrätin Dr. R. von der Gesundheitsbehörde
der Stadt Trier beantwortete die Frage wie folgt: "Nach dem Bericht des
Jugendamtes Trier wurde der Junge von klein auf vernachlässigt und
mißhandelt." Unter Punkt 2. wurde abgefragt: "Was hält man für
die Ursache des Schwachsinns: Erblichkeit, Krankheiten, Verletzungen, geistige
Anstrengung, heftige Gemütsbewegungen wie Furcht, Schrecken?". Hier
verwies die Medizinalrätin auf Ziffer I. Dort wurde unter den Punkten
11. und 12. abgefragt: "Sind oder waren die Eltern blutsverwandt? Sind
oder waren die Eltern dem Trunke ergeben? oder syphilitisch infiziert vor
der Geburt des Kindes? Sind bei des Kindes Großeltern, Großonkeln
oder Großtanten, bei den Eltern, Onkeln, Tanten, bei Vettern oder
Basen oder bei den Geschwistern des Kindes irgendwelche nervöse Erkrankungen,
insbesondere Geistesstörung, Fallsucht, Hysterie, Migräne oder
Selbstmord oder Verbrechen vorgekommen? Bei wem?" Beide Fragen wurden von
ihr mit: "Nicht bekannt" beantwortet.
Im Rahmen einer richterlichen Anhörung vom 23. Mai 1966, wo es
um die Frage meiner weiteren Unterbringung im St. Vincenzstift ging, scheint
sich der - damals - für die Anstalt zuständige Obermedizinalrat
Dr. E. mit dem "Ärztlichen Fragebogen", insbesondere mit der dort
aufgeführten Terminologie inhaltlich identifiziert zu haben. Obwohl
ich mich erst sechs Wochen im St. Vincenzstift befand, kam dieser Obermediziner
zu einem für mich verheerenden Schluß:
"Das Kind befindet sich seit dem 13. April 1966 im Bildungs- und Pflegeheim
St. Vincenzstift. Es leidet an einer Geistesschwäche im Sinne eines
Schwachsinns leichten Grades."
Noch in zahlreichen Stellungnahmen an das Gericht bestätigte der
Obermedizinalrat:
"Mit einer Heilung der wahrscheinlich endogen bedingten Geistesschwäche
ist nicht zu rechnen." - "Bei A.H. handelt es sich nicht um eine Geisteskrankheit,
sondern um eine Geistesschwäche im Sinne einer Debilität, die
ihn ein Leben lang begleiten wird."
Diese Urteile führten dazu, daß ich fast zehn Jahre meines
Lebens im St. Vincenzstift habe leben müssen.
Das St. Vincenzstift war für mich damals die "Hölle auf Erden":
Im "Namen Gottes", im "Namen Jesu
Christi", im Namen der "Schwarzen Pädagogik" wurden Kinder und Jugendliche
(sicherlich nicht alle!) zum Teil schlimmsten körperlichen und seelischen
Mißhandlungen wehr- und hilflos ausgesetzt bzw. unterworfen. Wenn
ich die Formulierung: im "Namen Gottes" bzw. im "Namen Jesu Christi" hier
verwende, so hat das seine Berechtigung: Uns wurde immer wieder zu verstehen
gegeben, daß wir von den Stellvertretern Gottes und Jesu Christi
- konkret: im Namen und Auftrag von Gott und seinem Sohn Jesus Christus
- erzogen wurden. Der liebe Gott sei allgegenwärtig, er würde
uns auf Schritt und Tritt verfolgen, beobachten, kontrollieren. Jede körperliche
Bewegung, jeder Atemzug, jeder Gedanke und jede Gefühlsregung würde
Gott seinen Stellvertretern mitteilen. Kurzum: Gott habe die göttliche
überirdische Fähigkeit, uns mit seinen Augen und Ohren zu kontrollieren:
jede Sekunde, Minute, Stunde, Tag, Monat und Jahr.
Wenn wir bedroht, bestraft, geschlagen, mißhandelt wurden, so
haben die Nonnen - stellvertretend - im Auftrag Gottes gehandelt: Es waren
Gottes Worte, Gottes mahnende und aggressive Blicke, Gottes Hände,
Gottes Füße, die uns beschimpften, demütigten, bestraften,
prügelten. Es war Gottes Wille: Die uns auffressenden Ängste,
Schmerzen, Trauer, Vereinsamung, die sich immer tiefer in unsere Seelen
hineinbohrte und hineinfraß. Wir hatten unsere Kindheit Gott und
seinem Sohn Jesus Christus zu verdanken.
Nach der Heimentlassung war ich voller Wut und voller Haß. Ich
habe es dennoch geschafft, mich von dieser "Kindheit", die keine Kindheit
war, zu befreien. Mir ist es gelungen, die Wut und den Haß zu besiegen.
In einer 1981 als Buch erschienenen Heimbiografie mit dem Titel "Prügel
vom lieben Gott", das in den Medien bundesweit große Beachtung fand,
habe ich diese Zeit des Grauens literarisch verarbeitet und verfremdet.
Völlig losgelöst von "Prügel vom lieben Gott" sind die
Erfahrungen und Erlebnisse zu sehen, die viele ehemalige HeimbewohnerInnen
des St. Vincenzstiftes gemacht haben:
Die traumatischen Erlebnisse, die körperliche und seelische Gewalt,
die Ängste, die Demütigungen, die seelischen Wunden, die Alpträume,
die Lieblosigkeit, die Schmerzen, die Schmerzensschreie, die Aggressivität,
den Haß, den Groll, die Bitterkeit. Die Einsamkeit, die Vereinsamung,
die Isolierung, die Enttäuschung, die Traurigkeit, die Hoffnungslosigkeit.
Den Schrei und die große Sehnsucht nach Liebe, Wärme, Geborgenheit,
Anerkennung, Selbstachtung.
Das Buch "Prügel vom lieben Gott" und unzählige Gespräche
mit Menschen haben mich von dieser "Kindheit" befreit wie zahlreiche gerichtliche
Auseinandersetzungen mit dem St. Vincenzstift. Das St. Vincenzstift verfolgte
meiner Auffassung nach das Ziel, die Justiz zu mißbrauchen und mit
ihrer Hilfe eine "Mauer des Schweigens" über die damalige Zeit des
Grauens auszubreiten.
Ich wurde damals wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt
und angeklagt. In dem Strafprozeß haben zahlreiche frühere Leidensgenossen,
aber auch ehemalige Erzieher meine Vorwürfe hinsichtlich zum Teil
schwerer Mißhandlungen bestätigt. Ein Sozialarbeiter bestätigte
zum Beispiel dem Richter, daß "körperliche Züchtigungen
und Essensentzug zum pädagogischen Konzept, ja gewissermaßen
zum Alltag" des Heimes gehörten. Das Strafverfahren gegen mich wurde
auf Antrag der Anklagebehörde eingestellt und ein Ermittlungsverfahren
gegen Nonnen und Erzieher des St. Vincenzstiftes wegen Körperverletzung
und Mißhandlung Schutzbefohlener eingeleitet.
"Für eine Verurteilung der beschuldigten Pädagogen und Nonnen
war es allerdings zu spät", schrieb damals der SPIEGEL: "Auch das
neue Verfahren wurde eingestellt, die Vergehen waren verjährt. Und
nachdem diese Gefahr vorüber war, drehten die Aulhausener Heimerzieher
den Spieß um."
Nachdem die Mißhandlungen - durch die eingetretene Verjährung
- nachträglich "sanktioniert" wurden, wurde nach Erscheinen meines
Buches "Prügel vom lieben Gott" mein Verleger und ich mit einer einstweiligen
Verfügung konfrontiert. Das St. Vincenzstift erreichte "mit dem ganzen
Gewicht der katholischen Kirche" (Frankfurter Rundschau , 22. Februar 1982),
daß die Verbreitung meines Buches vom Landgericht Wiesbaden gerichtlich
untersagt - soll heißen: verboten - wurde. In einem Brief an das
Wiesbadener Gericht prangerte der Verband Deutscher Schriftsteller dieses
Vorgehen an als "Zensur eines kritischen Buches".
Auch im Rahmen dieses Zivilprozesses bestätigten ehemalige Leidensgenossen
die zum Teil schweren psychischen und physischen Mißhandlungen.
Die Frankfurter Rundschau schrieb am 22. Februar 1982:
"Das Sonderpädagogische Zentrum St. Vincenzstift zu Rüdesheim
nahm für sich das Recht in Anspruch, mit jener vom Autor fiktiv "Heim
zum lieben Gott" genannten Anstalt identisch zu sein, unter deren Dach
die gesammelten Erfahrungen mit literarischen Mitteln gebracht worden waren."
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde nur ein einziger Zusatz
in das Buch aufgenommen, der dort bereits in anderen Worten enthalten war,
und das Buch konnte wieder unverändert verbreitet werden:
"Die in diesem Buch geschilderten konkreten Ereignisse, Personen und
Zustände sind nicht Dokumentation, sondern literarisch verarbeitet
und verfremdet."
Die Frankfurter Rundschau führte hierzu zutreffend aus: Die einstweilige
Verfügung wurde erlassen, obwohl der "Autor die Handlung verfremdet
hat" und im "Vorspruch alle Personen, Orte und Institutionen für »unbenannt«
erklärte".
Zahlreiche Medien solidarisierten sich damals mit mir - hier einige
Beispiele:
SPIEGEL: "Ein deprimierendes Beispiel für die Situation von Heimkindern..."
- Frankfurter Rundschau: "... Impulse für eine Diskussion über
Zustände in Kinder- und Jugendheime..." - Sozialmagazin: "Alexander
Homes Buch ist bedeutungsvoll, auch als Literatur." - Podium: "... hatte
ich ... niemals den Eindruck, daß sich der Verfasser in seine Erinnerung
verrannte. Vielmehr ließ er eine Wut aufkommen über das, was
im Heim Alltag ist."
Und der Schriftsteller Martin Walser erklärte:
"Homes hat mich gepackt, er gehört zweifellos zu den auswählbaren
Naturschreibern."
| Die Intervention
der katholischen Amtskirche
Am 21. Januar 1997 erhielte ich völlig unerwartet eine Kopie der
Seiten 10 bis 12 meines im Oktober 1996 erschienenen Buches Gestohlene
Kindheit.. Mein damaliger Verleger, der katholische Patmos Verlag in Düsseldorf,
verlangte plötzlich für die Vorbereitungen zum geplanten Nachdruck
von Gestohlene Kindheit, daß diese Seiten, in denen ich mich kurz
mit meiner eigenen Kindheit im St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen
beschäftigt habe, auf etwa eine Buchseite zusammengestrichen wird.
Ich wurde darüber aufgeklärt, daß kurz nach Erscheinen
des Buches ein Anwalt höchstpersönlich in Düsseldorf im
Namen und Auftrag des St. Vincenzstifts vorstellig geworden sei. Dieser
Anwalt, der bereits 1981 für das St. Vincenzstift eine einstweilige
Verfügung gegen mein Buch "Prügel vom lieben Gott" erwirkte,
soll auf Änderungen bestanden haben.
Der Verlag bestand mir gegenüber darauf, daß der 3 Absatz
der Seite 10, die gesamte Seite 11 (von zwei Sätzen abgesehen) und
die Seite 12 der "Zensur" anheimfallen.
Das Ziel der anwaltlichen Intervention dürfte gewesen sein zu
erreichen, daß bei einem Nachdruck der "Fall St. Vincenzstift" nur
noch in völlig abgeschwächter Form, und nur am Rande, Erwähnung
findet. Der Grund: Mit der "Schwärzung" sollte möglicherweise
eine erneute öffentliche Diskussion über den Anfang der achtziger
Jahre bundesweit diskutierten "Fall St. Vincenzstift" verhindert werden.
Möglicherweise spekulierte man darauf, daß ich eine Zensur
an meinem Buch nicht hinnehmen würde - und der Patmos Verlag dann
eine zweite Auflage nicht druckt.
In Schreiben und Telefonaten machte ich dem Patmos Verlag zunächst
deutlich, daß, abgesehen von einer modifizierten Darstellung des
Vergleichs bezüglich des Prozesses um mein Buch "Prügel vom lieben
Gott", niemand von mir eine derartige Zensur an meinem Werk verlangen kann.
Um den Nachdruck nicht zu gefährden, gab ich dennoch in einigen Punkten
nach. Und trotzdem erreichten mich insgesamt fünf verschiedene Kopien
mit Änderungswünschen.
Im Februar 1997 hatten wir uns in Düsseldorf schlußendlich
auf ein paar Änderungen verständigt und festgelegt. Der Patmos
Verlag lehnte jedoch den Abdruck einer von mir überarbeiteten, aktualisierten
Fassung des "Falles St. Josephshaus" in Klein-Zimmern (Heimträger:
Bistum Mainz) generell ab (siehe Seite X).
Zwei Tage nach dem Gespräch in Düsseldorf erreichte mich
erneut eine Fassung der Seiten mit Änderungswünschen, die sich
kaum von den vorherigen unterschied: Der Verleger wollte von der Vereinbarung
in Düsseldorf plötzlich nichts mehr wissen. Nachdem ich in wesentlichen
Punkten meine Zustimmung verweigerte, lehnte dieser, als habe er auf diesen
Moment gewartet, einen Nachdruck ab mit dem Hinweis, eine Vereinbarung
für den Nachdruck habe es nicht gegeben.
Da große Teile der katholischen Amtskirche ein Interesse daran
hatten, daß das Buch "Gestohlene Kindheit" für immer vom Markt
verschwindet, war man daran interessiert, alles zu unternehmen, um dieses
Ziel auch tatsächlich zu erreichen: Der gleiche Anwalt vertrat die
Interessen des Mainzer
Bischofs Karl Lehmann gegen Hans Meiser, der sich im Dezember 1996 auf
der Grundlage meines Buches Gestohlene Kindheit in seiner (RTL-)Fernsehsendung
mit dem Thema: Gewalt in Heimen beschäftigte - und er war auch zumindest
in rechtsberatender Form für die von mir in diesem Buch beschriebene
St. Josef-Stiftung Eisingen tätig (siehe Seite #). Auch die St. Josef-Stiftung
ließ damals prüfen, ob es eine juristische Handhabung gibt,
gegen mein Buch Gestohlene Kindheit vorzugehen. Die Juristen haben jedoch
keine greifbare Chance gesehen, einen Prozeß zu gewinnen.
Mir war es gelungen, den Ullstein Buchverlag für eine Taschenbuchausgabe
von "Gestohlene Kindheit" zu gewinnen. Nachdem die Ullstein-Taschenbuchausgabe
im Juli 1998 erschienen war, wurde der Wiesbadener Anwalt wieder erneut
aktiv. Im März 1999 gelang es ihm, den Ullstein Buchverlag davon zu
überzeugen, "Gestohlene Kindheit" vom Markt zu nehmen. Die nachfolgend
abgedruckte Presseerklärung des Autors schildert die Einzelheiten:
|
P r e s s e e r k l
ä r u n g
Am 23. April 2000 feierte die Welt den Welttag des Buches
Ein Buchautor wehrt sich gegen den kirchlichen Versuch, ihn als Heimkritiker
mundtot zu machen. Oder: Ein kritisches Buch über (klerikale) Heimerziehung
darf nicht mehr erscheinen
Auch heute noch werden kritisch schreibende AutorInnen bekämpft,
diffamiert, verfolgt, angeklagt, oft auch weggesperrt, ermordet. Und ihre
Werke zensiert oder vernichtet.
In der Bundesrepublik Deutschland werden AutorInnen zwar nicht weggesperrt
und/oder ermordet, doch auch hier sind sie manchmal nicht sicher vor Verfolgung!
Auch hier findet Zensur und eine Art inquisitorische „Bücherverbrennung“
in moderner Form statt.
Einer derartigen Verfolgung und „Bücherverbrennung“ ist der Autor
Homes durch die klerikale Amtskirche ausgesetzt. Das Buch des Autors "Gestohlene
Kindheit", das 1996 im katholischen Patmos Verlag erschien und 1998 als
Taschenbuch im Ullstein Buchverlag, wird seit März 1999 vom Ullstein
Buchverlag nicht mehr ausgeliefert.
"Gestohlene Kindheit" beschäftigt sich mit zum Teil schwersten
Misshandlungen in bundesdeutschen Heimeinrichtungen - und mit der verantwortlichen
Rolle der jeweils betroffenen Heimleitung und Heimträger, die teilweise
von schweren Menschenrechtsverletzungen Kenntnis hatten und zunächst
schwiegen und zu spät reagierten. Auf den wenigen Seiten, die sich
mit dem St. Vincenzstift beschäftigen, geht der Autor auch kurz auf
seine eigene Kindheit ein. Eine „Kindheit“, die streckenweise von Angst
und Gewalt geprägt war. Im St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen
musste der Autor zwischen 1966 und 1975 ein Teil seiner Kindheit und Jugendzeit
verbringen. Diese Zeit im St. Vincenzstift hat nach Überzeugung des
Autors viele der dort damals untergebrachten Menschen zu Opfern einer menschenverachtenden
klerikalen Heimerziehung gemacht.
Es wird Zeit, dass sich die Heimträger in der Bundesrepublik Deutschland,
egal ob sie konfessionell gebunden sind oder auch nicht, mit ihrer Vergangenheit
beschäftigen und anerkennen, dass sie für das große Leiden
unzähliger Menschen verantwortlich sind. Dies betrifft insbesondere
Menschen, bei denen sich nach ihrer Heimkarriere eine Knast- oder Psychiatrie-Karriere
anschloss und auch heute noch oft anschließt.
Das St. Vincenzstift, das bereits 1981 gegen das erste Buch des Autors
mit dem Titel "Prügel vom lieben Gott" vorging, schaltete wie auch
1981 den Wiesbadener Anwalt Dieter Wallenfels, der einen behinderten Sohn
hat, der in der Einrichtung lebt, ein. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden
ermittelte damals gegen MitarbeiterInnen der Einrichtung wegen Verdacht
der Misshandlung Schutzbefohlener. Das Nachrichtenmagazin der SPIEGEL schrieb
damals: "Für eine Verurteilung der beschuldigten Pädagogen und
Nonnen war es allerdings zu spät. Auch das neue Verfahren wurde eingestellt,
die Vergehen waren verjährt..."
Der Anwalt, der auch für andere in "Gestohlene Kindheit" aufgeführten
Einrichtungen rechtsberatend tätig war, aber offenbar keine Möglichkeit
sah, für diese gegen den Autor und seinem Buch vorzugehen, protestierte
1996 höchstpersönlich beim Patmos Verlag und 1998 beim Ullstein
Buchverlag. Er schaltete, nachdem weder der Patmos Verlag noch der Ullstein
Buchverlag das Buch vom Markt nahm, kein Gericht ein, um ein Auslieferungsstopp
zu erreichen. Im März 1999 nahm er beim Ullstein Buchverlag einen
neuen, nunmehr erfolgreichen Versuch: Der Verlag lehnt seitdem die weitere
Auslieferung von "Gestohlene Kindheit" ab. Der Verlag unterrichtete den
Autor nicht. Dieser erfuhr hiervon erst durch Zufall im Spätsommer
1999. Bis heute hat weder der Anwalt noch der Ullstein Buchverlag dem Autor
über die angeblichen inkriminierenden Stellen im Buch Auskunft gegeben.
Der Ullstein Buchverlag verweist auf den Anwalt, der dem Autor nur lapidar
mitteilte, in dem Buch seien Unwahrheiten enthalten. Was für angebliche
Unwahrheiten, teilte er dem Autor nicht mit.
Der Autor sieht in dem Vorgehen des Anwaltes nicht nur die Interessen
des St. Vincenzstiftes vertreten, sondern auch die Interessen der klerikalen
Heimträger in der Bundesrepublik Deutschland schlechthin. So vertrat
der Anwalt 1997 auch die Interessen des Mainzer Bischofs Karl Lehmann gegen
das Focus Magazin, den Privatfernsehsender RLT und den Talkmaster Hans
Meiser, die sich mit Lehmann und das unter der Trägerschaft des Bistums
Mainz stehende Kinderheim St. Josephshaus in Klein-Zimmern bei Darmstadt
kritisch beschäftigten.
Der Ullstein Buchverlag lehnte es ab, der Bitte des Autors nachzukommen,
ihm die Restauflage zu verkaufen.
Wiesbaden, 26.04.2000 |
Die im St. Vincenzstift erlittene Gewalt hat bei vielen ehemaligen Heiminsassen
- konkret: Opfern - zu Traumen geführt. Diese traumatischen Erlebnisse
werden sie niemals vergessen können. Noch schlimmer: Diese "Kindheit"
führte viele von ihnen automatisch in eine psychotische oder neurotische
Entwicklung. Ihrer Kindheit und Jugend beraubt, sind sie am Leben gescheitert.
Mit zwei Zitaten aus Briefen ehemaliger Heiminsassen will ich verdeutlichen,
was (konfessionelle) Erziehung in einem (konfessionellen) Heim für
Dauerschäden bei betroffenen Menschen anrichten kann:
-
"Im Heim kamen wir nie mit Mädchen zusammen. Ich hatte oft von einem
Mädchen geträumt, nachts, wenn ich mich selbst befriedigte. Heute
bin ich auf der Suche nach Frauen, die Ähnlichkeit haben mit einer
der Nonnen oder Erzieherinnen, die mich früher als kleines Kind schon
prügelten, wenn ich mich an sie anschmiegen wollte. Wenn ich also
eine entsprechende Frau kennenlerne, will ich immer, daß sie mich
gewaltsam nackt auszieht und mich dann ganz brutal schlägt. - Nur
so komme ich heute zu einem Orgasmus."
-
"Ich komme heute nur zu einem Orgasmus, wenn mich ein anderer Mann mit
einer Peitsche schlägt, dann ist das schön für mich. Er
muß fest auf mich einschlagen, und dann sehe ich meine Erzieher,
die auf mich einschlagen. Ich nehme den Schlagenden nicht wahr, sondern
den Erzieher. Früher wurde ich als Kind schon geschlagen, immer und
in jeder Situation. Wenn also ein Mann auf mich einschlägt, bin ich
der kleine Junge, der nach Zärtlichkeit schreit und dafür Schläge
bekommt - wie früher!"
Kinder waren schon immer der Gewalt von Erwachsenen - hilflos und
wehrlos - ausgesetzt: Gewalt gegen Kinder ist nicht nur mit körperlicher
Gewalt gleichzusetzen: Auch psychischer Gewalt, die oft schlimmer wirkt,
sind Kinder - hilflos und wehrlos - ausgesetzt: (Wut-)Ausbrüche, Beschimpfen,
Schreien und Brüllen, Wut und Haß, hektische Gesten, Laustärke
der Sprache überfluten, bedrohen, vergewaltigen Gefühle und Seele
eines Kindes durch Ablehnung und Verachtung, Demütigung und Herabsetzung.
Oft ist die brutale Gewalt an Kindern, der Mißbrauch, die Manipulation,
die Beschränkung der Freiheit, die Demütigung gepaart mit einer
Haß-Liebe.
Was im Rahmen der Heim-Erziehung - unabhängig davon, ob es sich
um konfessionelle, private oder staatliche Heime handelt - Kindern angetan
wurde - und zum Teil heute noch angetan wird -, ist eine Geschichte der
Rechtlosigkeit von Kindern, ist eine Geschichte von Erniedrigung, Kränkungen
und schwersten körperlichen und seelischen Mißhandlungen.
Erwachsene, konkret: Nonnen, Patres, Erzieher, Erzieherinnen und Eltern
sind schnell dabei, ihre Aggressionen und Haßgefühle, die mit
ihrer eigenen, oft mit großer Gewalt verbundenen und erlebten Kindheit
zusammenhängen, an den ihnen anvertrauten Kindern abzureagieren. Viele,
sicherlich nicht alle, befriedigen überdies ihr Bedürfnis nach
Macht.
In einem Gespräch mit mir, das ich in dem von mir herausgegebenen
Buch: Heimerziehung - Lebenshilfe oder Beugehaft? (Frankfurt/M. 1984) abgedruckt
habe, berichtet eine Nonne, die in katholischen Heimen arbeitete, ganz
offen und ehrlich, wie »im Namen Jesu Christi« Kinder körperlich
und seelisch gequält, gedemütigt, bestraft wurden:
-
"Auch ich fing an, Kinder zu schlagen, zu bestrafen, sie mit Sanktionen
zu belegen. Und ich wußte - wie alle Nonnen und Erzieher auch -,
daß die Kinder sich nicht wehren konnten. Sie waren uns, unseren
Launen, unserer Macht hilflos ausgeliefert! Wir haben alle bei den Kindern
eine große Angst verbreitet. Die Angst beherrschte ihre Seele und
ihren kleinen Körper und ihr junges Leben... Wir haben den Kindern
immer wieder gesagt, daß wir sie im Namen von Jesus Christus erziehen
und ihnen helfen wollen. Doch in Wirklichkeit haben wir - auch wenn diese
Erkenntnis schmerzlich ist! - gegen diese christlichen Grundsätze
verstoßen!"
Mit dem Straf- und Unterdrückungsinstrument: "Gott" wurde den
Kindern Gehorsam, Willigkeit, Anpassung und Unterwerfung abverlangt:
"Durch die Drohung mit Gott ", gesteht diese Nonne,"hatten wir die Kinder
unter Kontrolle, auch ihre Gedanken und Gefühle. Ist das nicht das
Ziel jeder konfessionellen Erziehung, jedes konfessionellen Heims?"
Sie selbst bekennt sich dazu, Kinder auf das schwerste mißhandelt
zu haben:
-
"Ich träume heute noch von diesen Heimkindern. Aber es sind keine
schönen Träume, keine schönen Erlebnisse, die da wach werden.
Erst vor kurzem hatte ich wieder einen dieser Träume: Ich sah wieder,
wie ich einen etwa sieben Jahre alten Jungen bei der Selbstbefriedigung
erwischte. Ich war außer mir und stellte ihn zur Rede. Doch das Kind
begriff nichts. Meine Wut wurde immer größer, und ich zog ihn
an den Haaren in den Duschraum. Dort habe ich kaltes Wasser in eine Wanne
einlaufen lassen und den Jungen mit Gewalt dort hineingezerrt und ihn viele
Male untergetaucht. Ich sah - wie damals in der Wirklichkeit -, wie er
sich zu wehren versuchte; ich hörte ihn wieder schreien. Es kostete
eine ganze Menge Kraft, diesen kleinen, zierlichen Körper wieder und
wieder unterzutauchen. Ich merkte, wie die Kraft des Jungen nachließ.
Sein Gesicht lief blau an, und dennoch machte ich weiter. Der Junge bekam
kaum noch Luft, als ich endlich von ihm abließ."
Körperliche und seelische Mißhandlungen, denen Kinder
durch Erwachsene - hilflos und wehrlos - ausgesetzt sind, hinterlassen
ein Leben lang Spuren. Diese Kinder sind gekennzeichnet: Geschlagene Kinder
schlagen weiter, bedrohte Kinder bedrohen weiter, gedemütigte Kinder
demütigen weiter ... Kurzum: Junge Gewaltopfer werden selbst zu Angreifern
und Gewalttätern.
Cathy Spatz Widom, Psychologin der Staatlichen Universität von
New York in Albany, hat 20 Jahre lang 908 mißhandelte Kinder beobachtet.
Die am häufigsten verprügelten und vernachlässigten Kinder
wurden, so Widom, die gewalttätigsten Jugendlichen. Die Kinder, denen
man Fürsorge, Zuneigung und Liebe vorenthalten hatte, verübten
50 Prozent mehr Gewaltverbrechen als andere Gleichaltrige (Frankfurter
Rundschau , 14. 10. 1995).
Adrian Raine von der Universität Südkalifornien untersuchte
4269 Jungen, denen in früher Kindheit körperliche und seelische
Gewalt angetan wurde und die mißbraucht worden sind. Raine fand heraus,
daß sie alle bis zum 18. Lebensjahr dreimal soviele Gewaltvergehen
begangen hatten wie andere Jugendliche (Frankfurter Rundschau , 14.10.1995).
"Der junge Mensch ist ein aufständischer, und solange es Menschen
auf dieser ihrem Ende zueilenden Welt gibt, wird es Strafe geben müssen,
auch in einem christlichen Erziehungsheim (...). Die erbarmende Liebe schafft
die Strafe nicht ab, sondern weiß, daß sie dem vom Chaos bedrohten
natürlichen Menschen durch Zucht und Strafe einen unentbehrlichen
Dienst tut."
Kurt Frör
Grundfragen der evangelischen Heimerziehung, in: Handbuch der Heimerziehung,
S. 577-596, hier: S. 591, hersg. von Friedrich Trost, Frankfurt/Berlin/Bonn,
1952 ff.
2 Gewalt auch heute noch in der Heimerziehung?
Oder: Aktuelle Fälle
Auch heute noch werden in - wenn natürlich auch nicht in allen
- Heimen junge Menschen geprügelt, seelisch gequält, gedemütigt,
verbal niedergemacht, ja hin und wieder sogar sexuell mißbraucht.
Doch nur wenige Skandale dringen an die Öffentlichkeit. Die "Mauer
des Schweigens" scheint immer noch eine sehr große, fast unüberwindbare
Tradition innerhalb der Heimerziehung darzustellen.
Die folgenden Beispiele mögen dies verdeutlichen.
Im Don Bosco-Internat Kemperhof der Salesianer in Bendorf-Sayn bei Neuwied
(zugegebenermaßen kein Heim im eigentlichen Sinne, aber einem solchen
durchaus vergleichbar) in dem 87 Jungen zwischen elf und achtzehn Jahren
untergebracht sind, wurden von Brüdern dieses Ordens Internatskinder
sexuell mißbraucht.
1994 wurde der Erzieher und Ordensbruder R. B., der gestand, Jungen
fortgesetzt sexuell mißbraucht zu haben, zu sieben Jahre Haft verurteilt.
Im Dezember 1995 wurde ein weiterer Ordensbruder, der Erzieher und Gruppenleiter,
A. R., dem die Staatsanwaltschaft Koblenz vorwarf, jahrelang nachts in
die Schlafräume der Jungen geschlichen zu sein und mindestens einen
Jungen unter vierzehn Jahren dadurch sexuell mißbraucht zu haben,
daß er ihn unter der Bettdecke hindurch am Geschlechtsteil berührte,
zu drei Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte der Mann versucht, sich der
Strafe durch Flucht zu entziehen; er wurde jedoch noch rechtzeitig aufgegriffen
und verhaftet.
Ein Junge berichtete im Mai 1995 der Mittelrheinischen Morgenpost, daß
ein Lehrer die Angewohnheit habe, hin und wieder "mit einem Tritt in den
Hintern nachzuhelfen, wenn sich der Klassenraum nicht schnell genug leeren
würde" (Mittelrheinische Morgenpost , 28. Mai 1995).
Die Mittelrheinische Morgenpost berichtet auch von einem Nasenbeinbruch,
den sich ein Schüler zugezogen habe, als er mal die "Lehr-Kraft" zu
spüren bekam. Der Lehrer H. bestritt diese Darstellung.
Ein fünfzehnjähriger Junge berichtete der Zeitung, er habe
von dem Pater W. eine gewaltige Ohrfeige bekommen, weil dieser ihn beim
Rauchen einer Zigarette erwischt habe.
Obwohl der Junge der Klassenlehrerin habe ausrichten lassen, daß
er durch diese Ohrfeige Ohrenschmerzen habe und den Arzt aufsuche, habe
sie einen Eintrag ins Klassenbuch wegen unerlaubten Entfernens vom Schulhof
vorgenommen. Der Junge berichtete den Vorfall seiner Mutter, die Strafanzeige
wegen Körperverletzung erstattete.
Der Direktor des Kemperhofs, Pater K.-H. B., scheint an der Aufklärung
dieser Vorfälle nicht sonderlich interessiert gewesen zu sein. Fragenden
Reportern knallte er mit den Worten: "Keine Fragen mehr!" die Tür
vor der Nase zu. Er zeigte sich überrascht, daß der Fall an
die Öffentlichkeit gelangt sei. Die Super Sonntag, eine in Koblenz
erscheinende Sonntagszeitung, schrieb: "Offenbar gilt hinter den dicken
Mauern des historischen Gebäudes der Grundsatz: „Schweigen ist besser
als Reden.“
Unter dem Titel: "Geschlagen, gedemütigt" berichtete die Fachzeitschrift
Sozialmagazin im April 1977 über das unter der Trägerschaft des
Bistums Mainz stehende St. Josephshaus in Klein-Zimmern bei Darmstadt:
"Im St. Josephs-Haus ... herrschen mittelalterliche Zustände."
Der damalige Heimleiter H. P., ein katholischer Priester, habe Kinder
und Jugendliche schwersten, brutalen Mißhandlungen unterworfen:
-
"Ein Bube wurde über eine Wiese geprügelt und getreten, weil
er sich geweigert hatte, ein Stück Papier aufzuheben. Jungen, die
über den Rasen liefen, wurden mit »Pottsau« angebrüllt,
mußten auf Händen und Füßen weiterlaufen und bellen
oder an der Mauer ein Bein heben, da ja nur »Hunde« über
den Rasen liefen. Andere mußten bis zur Erschöpfung Kniebeugen
machen. Wer nicht mehr konnte, wurde wieder hochgerissen. Jugendliche,
die vom Ausgang verspätet heimkehrten, mußten zur sogenannten
»Watschenparade« antreten. Sie hatten sich nach Mitternacht
auf dem Speicher aufzustellen und vom Heimleiter Ohrfeigen abzuholen. Unter
anderem drückte Heimleiter P. seine Zigaretten in den Kaffeetassen
der Jungen aus. Ein kleiner Junge wurde von ihm derart geschlagen, daß
sich dieser unter einen Heizkörper flüchtete. Zur Strafe wurde
schon einigen Jungen der Kopf kahlgeschoren."
Der fromme Kirchenmann habe, berichtete das Sozialmagazin weiter,
"Jungen wegen versuchter Aneignung von Äpfeln aus dem Heimgarten so
brutal geschlagen, daß einem das Blut aus der Nase floß und
die Schlagspuren bzw. Schwellungen noch tags darauf zu sehen waren".
Das Darmstädter Echo berichtete am 2. Februar 1977 unter dem Titel:
"Gehört Prügeln zum Erziehungsprogramm?":
-
"Heimleiter P. hält einen Jugendlichen mit einer Hand an den Haaren
fest und schlägt ihm mit der anderen mehrfach ins Gesicht. Später
nötigt er den Mißhandelten unter Drohungen zu dem Versprechen,
ihn nicht wegen Körperverletzung anzuzeigen."
Dem Zeitungsbericht ist weiter zu entnehmen, daß auf eine
von einer Initiative Heimerziehung einberufenen Pressekonferenz ein betroffener
Junge berichtete: "Heimleiter P. sei in den Waschraum des Ferienheims gekommen
und habe die Gruppe von 13 bis 17 Jahren alten Jungen aufgefordert, sich
nackt auszuziehen. Danach habe er die Jungen am ganzen Körper gewaschen."
Der Priester, der den Kindern und Jugendlichen auch die Beichte abnahm,
habe versucht, "unbequemen Jungen in einer psychiatrischen Klinik einweisen
zu lassen. Andere Kinder seien mit Drohungen dazu gebracht worden, Aussagen
über körperliche Züchtigungen zu unterlassen". Der fromme
Mann sei nicht einmal davor zurückgeschreckt, so das Darmstädter
Echo, "Zöglinge als Verbrecher abzustempeln".
Zahlreiche schriftliche Eingaben und schriftliche Aussagen von Erziehern
an das Bistum Mainz, in denen umfangreich über schwere Mißhandlungen
berichtet wurden, blieben unbeantwortet. Das Bistum reagierte erst aufgrund
weiterer Eingaben mit dem Hinweis, der Priester und Heimleiter P. würde
die Vorwürfe bestreiten. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt
gegen den Priester wegen schwerer Körperverletzung Ermittlungen aufnahm
und die Presse über den Fall berichtete, ging das Bistum in die Offensive.
In einer Stellungnahme wird darauf verwiesen, so das Sozialmagazin,
"daß die Klärung der Vorwürfe schwierig sei. Dabei gab
das Bischöfliche Ordinariat zu, schon seit 1975 über Vorwürfe
gegen den Heimleiter unterrichtet gewesen zu sein".
Gegenüber dem Darmstädter Echo erklärte die bischöfliche
Pressestelle, die Aussagen seien so "widersprüchlich gewesen, daß
eine Klärung der Tatbestände, aber auch eine gütliche Bereinigung
nicht möglich gewesen sei". Gleichzeitig wurde der "Initiative Heimerziehung",
die den ganzen Skandal öffentlich machte, vorgeworfen, aus nicht ersichtlichen
Gründen die Vorwürfe in der Öffentlichkeit hochgespielt
zu haben.
"Aber nicht nur die Kirche reagierte gleichgültig", ist dem Artikel
des Darmstädter Echos zu entnehmen. "Auch die Jugendämter in
Trier, Cochem, Bad Homburg, Offenbach, Mosbach und Groß-Rosseln -
über die Mißhandlungen der von ihnen ins St. Josef-Haus geschickten
Kinder informiert - zeigten keine Reaktion".
Nachdem die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den Priester Ermittlungen
aufnahm und die Presse über den Fall berichtete, erhängte sich
dieser 1977.
Im Frühjahr 1994 geriet das St. Josephshaus, in dem rund hundert
sogenannte "schwer erziehbare" Jungen und Mädchen von etwa 130 Mitarbeitern
betreut werden, wieder in die Schlagzeilen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
erhoben schwere Anschuldigungen gegen einen Kollegen und einer Kollegin.
Der Vorwurf: In den Jahren 1991 bis 1993 sollen sie Kinder im Alter von
sieben bis fünfzehn Jahren körperlich mißhandelt und einige
sogar sexuell mißbraucht haben.
Vier Mitarbeiterinnen der Einrichtung, die zum Teil selbst Kinder haben,
konnten und wollten nicht akzeptieren, daß die ihnen anvertrauten
Kinder "durch überzogene diziplinarische Maßnahmen, die sich
u.a. in körperlicher Mißhandlung äußert, sowie durch
seelische Grausamkeiten gefügig" gemacht werden.
Sie sprachen am 24. Januar 1992 beim katholischen Heim-Träger vor.
Im Bischöflichen Ordinariat Mainz haben sie, hielten die Mitarbeiterinnen
schriftlich fest, "mit einem Herrn M. und einer Frau G. gesprochen. Aufgrund
der Schwere des Vorgebrachten habe man sofort auf Herrn Domkapitular G.
E. verwiesen." Doch ein Gespräch mit Domkapitular G. E. sei nicht
zustandegekommen. Mit dem freundlichen Hinweis, die Mitarbeiterinnen sollten
sich an die Mitarbeitervertretung der Heimeinrichtung wenden, wurden sie
verabschiedet.
Am 29. Januar 1992 nahmen die Mitarbeiterinnen mit der Mitarbeitervertretung
ihrer Heimeinrichtung Kontakt auf und berichteten ihr mündlich wie
auch in einem schriftlich als "Streng vertraulich, nur für den Dienstgebrauch"
festgehaltenem Protokoll Szenen von Mißhandlungen, denen Kinder wehr-
und hilflos ausgesetzt gewesen seien.
Hier ein Auszug:
"Während der Hausaufgabenzeit hielt sich Frau V. mit dem Kind M.
bei geschlossener Tür im Bad auf. Frau H., die die Kinder während
der Hausaufgaben betreut, hörte M. schreien und sprach ihn später
auf seine blutverschmierte Nase an. M. sagte aus, Frau V. habe seinen Kopf
festgehalten und ihn mit ihrem Knie auf die Nase geschlagen ... M. wurde
von Herrn Asch. wegen Fehlverhaltens auf sein Zimmer geschickt. Herr Asch.
ging ihm dorthin nach und schloß die Zimmertür. Frau B. hörte
M. schreien und betrat daraufhin das Zimmer. Sie traf das Kind auf dem
Bett sitzend mit starkem Nasenbluten an. Seine Kleidung, die Bettwäsche
sowie der vor dem Bett liegende Läufer waren blutverschmiert. Herr
Asch., der daneben stand und einen recht verstörten Eindruck machte,
behauptete, M. sei unglücklich auf die Bettkante gefallen ... Kinder
werden oftmals von Frau V. zwecks diziplinarischer Maßnahme brutal
und schmerzhaft an den Ohren gezogen ... In der Vorweihnachtzeit zeigte
das Kind S. Frau B. einen faustgroßen Bluterguß auf dem Oberschenkel.
S. sagte aus, Herr Asch. habe ihn immer wieder auf die selbe Stelle geschlagen
und erst, als er zu weinen anfing, damit aufgehört und behauptet,
das sei nur Spaß gewesen ... Das Kind J. wurde laut eigener Aussage
von Herrn Asch. am Hals gepackt und mit dem Kopf gegen den im Keller befindlichen
Sicherungskasten geschlagen ... Als Strafmaßnahme für Kinder,
die abends im Bett nicht leise sind, werden diese von Herrn Asch. barfuß
und im Schlafanzug vor die Tür gestellt. Diese Vorgehensweise praktiziert
Herr Asch. auch bei winterlichen Temperaturen ... Oftmals nächtigt
Herr Asch. mit Kindern in deren Bett. Herr Asch. wurde von Frau B. zusammem
mit der 9jährigen S. in deren Bett angetroffen. Alle drei genannten
Kinder haben in ihrer Vorgeschichte sexuellen Mißbrauch durch ihnen
nahestehende Personen erlebt."
Die vier Mitarbeiterinnen richteten die ausdrückliche Bitte an
die Mitarbeitervertretung, "im Interesse und zum Schutz der in der Wohngruppe
lebenden und uns anvertrauten Kinder um Untersuchung und Klärung der
von uns geschilderten Vorkommnisse und um Einleitung und Durchführung
der entsprechenden erforderlichen Konsequenzen".
Das Protokoll wurde der Heimleitung und - spätestens - Anfang Februar
1992 dem Bischöflichen Ordinariat und dem Verwaltungsrat zugänglich
gemacht. Das Bistum Mainz und die Heimleitung wurden heimintern aktiv.
Trotz der schwerwiegenden Beschuldigungen, die durch Aussagen betroffener
Kinder bestätigt wurden, trennte man sich nicht von der Mitarbeiterin
V. und des Mitarbeiters Asch. Noch schlimmer: Mit Zustimmung des Bistum
Mainz wurden beide im Februar 1992 auf andere Gruppen versetzt, wo sie
auch weiterhin für die Betreuung und Erziehung der Kinder mitverantwortlich
waren.
Noch im gleichen Monat geschah etwas Unfaßbares und Unbegreifliches:
In der Nähe von Klein-Zimmern wurde ein Haus angemietet, in dem Frau
V. und einige Zeit später Herr Asch. in leitenden Positionen - beide
heirateten zwischendurch - unter ihren Familiennamen ("Familiengruppe V.")
eine Familiengruppe betreiben durften.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Heimeinrichtung erstattete im Sommer
1993 gegen die Heimleitung und mehrere MitarbeiterInnen bei der Staatsanwaltschaft
Darmstadt Strafanzeige wegen Verdacht der schweren Körperverletzung,
Mißhandlung Schutzbefohlener und des sexuellen Mißbrauchs von
Kindern. Nicht nur das Ehepaar V. habe Kinder mißhandelt, auch andere
Mitarbeiter hätten sich der Mißhandlung von Schutzbefohlenen
schuldig gemacht.
Im Dezember 1993 benachrichtigte er auch das Landesjugendamt - Heimaufsicht
- in Wiesbaden.
Daraufhin kamen Heimleitung und das Bistum Mainz im Januar 1994 in
große Bedrängnis, nachdem sie bis dahin pflichtwidrig gegenüber
den zuständigen Behörden, Eltern und MitarbeiterInnen bewußt
geschwiegen haben.
In einem Schreiben vom 22. Februar 1994 an die MitarbeiterInnen spielte
Domkapitular G. E. den Ahnungslosen. Der Kirchenmann, der über die
von den Mitarbeiterinnen berichtete Malträtierung der Kinder ausreichend
Kenntnis hatte, versicherte allen MitarbeiterInnen, er bemühe sich
um eine lückenlose Aufklärung sämtlicher Vorwürfe:
"Das Landesjugendamt Hessen hat den Verwaltungsrat des St. Josefhauses
Klein-Zimmern schriftlich über die Anschuldigungen gegen Mitarbeiter
des St. Josefhauses informiert ... Der Verwaltungsrat ist an der Aufklärung
dieser Vorwürfe interessiert ... Gemeinsam mit der Heimleitung sind
wir der Ansicht, daß die für die anstehenden Entscheidungen
notwendigen Aufklärungen einwandfrei durchzuführen sind ... Wir
bitten um Ihre Mitsorge und Mithilfe gerade in der derzeitigen schwierigen
Situation."
| Zur "Verschwiegenheit verpflichtet"
Bereits einen Tag vor Anfertigung dieses Schreibens an die MitarbeiterInnen,
nämlich am 21. Februar 1994, wurde auf einer Gruppenleiterkonferenz
eine Strategie entwickelt, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Schweigen
verpflichtet soll: Im Protokoll dieser Gruppenleiterkonferenz ist nachzulesen,
daß sich alle Konferenzteilnehmer zur "Verschwiegenheit verpflichten;
jeder Mitarbeiter bekommt heute noch eine Kopie § 5 AVR * mit der
Empfehlung, sich wie Verwaltungsrat und Heimleitung im Umgang mit der Öffentlichkeit
zu verhalten". Anders ausgedrückt: Alle sollen sich disziplinell und
loyal gegenüber dem Dienstherrn verhalten und eisern schweigen, denn,
so ist es dem Protokoll zu entnehmen: das "Interesse der Öffentlichkeit
(ist nur) vorübergehend".
* Fußnote: § 5 Abs. 1 AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge
in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes): "Besondere Dienstpflichten:
Das Gebot der Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten besteht
nicht nur während des Dienstverhältnisses, sondern auch nach
dessen Beendigung." |
Alle haben sich an ihre Dienstpflicht - konkret: Schweigegebot - gehalten.
Niemand hatte den Mut, gegen das schreiende Unrecht zu protestieren: Keiner
wagte es, im Interesse der Kinder, mit den Mißhandlungsvorfällen,
wie sie insbesondere im Protokoll der Mitarbeiterinnen beschrieben worden
sind, an die Öffentlichkeit zu gehen. Und dennoch wurden - immerhin
anonym - einige schwere Anschuldigungen gegenüber der Presse erhoben:
Ein Diakon, der auf zwei Freizeiten im Schwarzwald die Rolle des Organisators
innehatte, soll an zwei Jugendlichen Alkohol ausgegeben und ihnen Gewalt-
und Porno-Videos gezeigt haben. Zur Belohnung habe er verlangt, daß
die beiden ihn sexuell befriedigen (Darmstädter ECHO , 08. März
1994). Gegen den Diakon laufen strafrechtliche Ermittlungen.
Ein Mitarbeiter berichtete dem Darmstädter Echo, der stellvertretende
Heimleiter P. A. habe sich "schwere Verfehlungen zuschulden kommen lassen".
Dieser habe nicht nur von den schweren Mißhandlungen gewußt,
er habe auch nichts unternommen. Noch schlimmer: Der stellvertretende Heimleiter
sei Zeuge eines schlimmen Zwischenfalls gewesen: Während eines Aufenthalts
in Schweden, deklariert als "erlebnispädagogisches Projekt", an dem
mehrere Jugendliche und ein Betreuer teilnahmen, soll dieser Betreuer die
Jugendlichen oftmals geschlagen und mit Nahrungsentzug bestraft haben.
Der Betreuer soll überdies mit einem Gewehr auf ein Schlauchboot,
in dem ein Jugendlicher sich auf einem See befunden habe, geschossen haben.
Der Junge sei in Panik geraten und ins Wasser gesprungen, nachdem das Boot
zweimal getroffen wurde (Darmstädter ECHO , 26. Februar 1994).
Die schwedischen Behörden hatten 1992 die Verantwortlichen, darunter
das hessische Landesjugendamt, über die Vorfälle informiert.
Doch man zog hieraus keinerlei Konsequenzen. Insbesondere wurde die Staatsanwaltschaft
nicht eingeschaltet, der betroffene Betreuer nicht entlassen.
Der Betreuer wurde aus Schweden zurückgerufen und konnte trotz
der Vorwürfe auch weiterhin für das St. Josephshaus arbeiten,
indem man ihn mit der Betreuung von zwei Jugendlichen in einer Wohngruppe
in R. - im Rahmen einer sogenannten Individualmaßnahme - betraute.
Im August 1993 wurde der Betreuer von der Wohngruppe zurückgezogen
und das Angestelltenverhältnis aufgelöst. Doch bereits am 1.
September 1993 wurde er als freier Mitarbeiter weiterbeschäftigt -
und mit einem neuen Projekt "Erlebnispädagogik" in Schweden betraut.
Domkapitular G. E., in Personalunion Dezernent für Caritas und
Soziales (hier angegliedert ist die Heimaufsicht, die für alle Kinder-
und Jugendheime des Bistums Mainz zuständig ist) und Vorsitzender
der Caritas im ganzen Bistum Mainz und Vorsitzender des Verwaltungsrats,
untersuchte im Auftrag des Bistum Mainz gemeinsam mit dem Landesjugendamt
die schweren Vorwürfe, von denen er bereits seit zwei Jahren detailliert
Kenntnis hatte.
Gegenüber der Presse erklärte er, daß das Bistum Mainz
keinesfalls irgendetwas unter den Teppich kehren will. Im übrigen,
so Domkapitular G. E. gegenüber dem Kirchenblatt des Bistums Mainz
Glaube und Leben, habe der Verwaltungsrat im Februar 1994 - genau zwei
Jahre später, nachdem der Kirchenmann und das Bistum Mainz über
ausreichende Kenntnisse bezüglich der schweren Vorwürfe verfügten
- "sofort gehandelt und Kündigungen ausgesprochen". Die Dienstverträge
mit den Betroffenen endeten in Wirklichkeit jedoch nicht durch Kündigung,
sondern wurden, nachdem das Landesjugendamt den Träger massiv unter
Druck setzte, "in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben", wie Domkapitular
G. E. in dem Schreiben an die MitarbeiterInnen betonte, wobei möglicherweise
vom Bistum Mainz Abfindungen gezahlt worden sind.
Als die Vorwürfe an Intensität zunahmen, wurde der stellvertretende
Heimleiter P. A. beurlaubt, und kurze Zeit später - "auf eigenen
Wunsch" und "im Interesse einer umfassenden Sachaufklärung" - auch
der Direktor des Heims, E. K. Beide hatten Kenntnisse über die schweren
Mißhandlungen.
Trotzdem hielte das Bistum Mainz im Rahmen seiner »Fürsorgepflicht«
unerschrocken an dem Direktor und seinem Stellvertreter fest: Auf einer
Abteilungsleiterkonferenz vom 14.03.94 versicherte Domkapitular G. E. ihnen
seine uneingeschränkte Solidarität:
"Herr E.K. ist auch weiterhin Leiter der Einrichtung und wird es nach
dem Willen des Verwaltungsrates auch bleiben." - "Im Augenblick wird geprüft,
welche andere Funktion ihm (P. A.) zugeordnet werden soll."
Das Bistum Mainz und Domkapitular G. E. konnten sich jedoch gegenüber
dem Landesjugendamt nicht durchsetzen: Die Heimaufsicht verlangte die totale
Entfernung des Direktors und seines Stellvertreters. Domkapitular G. E.,
der sich zunächst mit Vehemenz gegen diese Forderung wehrte, gab seinen
Widerstand auf, nachdem ihm angedeutet wurde, daß eine mögliche
Schließung der Einrichtung nicht zwingend auszuschließen sei.
Der Kirchenmann, dem es sehr schwergefallen sein muß, sich an den
Gedanken zu gewöhnen, daß er die beiden Herren innerhalb der
Heimeinrichtung nicht mehr wird halten können, verstand die "Warnung"
und ließ seinen Direktor und dessen Stellvertreter, über die
er schützend seine Hände ausgebreitet hatte, über die "Klinge
springen".
Gegenüber dem Darmstädter Echo räumte der Kirchenmann
plötzlich öffentlich ein: Auch der bisherige Heimleiter und sein
Stellvertreter hätten über ihre Gesamtverantwortung Anteil an
den Vorkommnissen im Heim. Der Heimleitung, so wurde nun offiziell festgestellt,
waren die meisten Vorwürfe bekannt; sie wurden entweder gar nicht
oder nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt.
Er verschwieg gegenüber der Presse jedoch ganz bewußt die
Tatsache, daß auch er von den schweren Vorwürfen Kenntnis hatte
- und die Heimleitung schützte.
Noch schlimmer: Domkapitular E. G., gegen den die Staatsanwaltschaft
Darmstadt im Sommer 1997 aufgrund seines Eingeständnisses, von den
Vorwürfen seit Anfang 1992 Kenntnis zu haben, Ermittlungen aufgenommen
hat (das Ermittlungsverfahren ist später eingestellt worden; über
die Einstellungsbegründung lässt sich durchaus streiten!), übernahm
höchstpersönlich die kommissarische Leitung der Einrichtung.
Der Kirchenmann versuchte trotz der laufenden Untersuchung, über
die in einer Abteilungsleiterkonferenz vom 28. Februar 1994 (mit den Fragen:
"Der Verwaltungsrat und das Landesjugendamt fragen sich, ob sie kompetent
gehandelt haben?" und "Wer hat seit wann was gewußt?") diskutiert
wurde, die Vorfälle zu bagatellisieren: Bei den "pädagogischen
Fehlhandlungen" würde es sich um "Einzelfälle" handeln.
Gleichzeitig versuchte das Bistum Mainz herauszufinden, wer mit den
Vorwürfen an die Medien herangetreten ist.
Einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - darunter Zeugen der Staatsanwaltschaft
Darmstadt - sollen ganz bestimmt nicht im Auftrag des Bistums von leitenden
Mitarbeitern der Heimeinrichtung eingeschüchtert worden sein. Von
diesen mutmaßlichen Einschüchterungen berichtete ein früherer
Mitarbeiter dem "Sehr geehrten Pfarrer E." in einem Schreiben vom 28. Februar
1994. Zum Schluß seines vierseitigen Schreibens an Domkapitular G.
E. führte er aus: "Die Angelegenheit macht mich sehr betroffen, insbesondere
die Abfolge von inhaltlicher Reaktion, derer die doch offensichtlich wider
besseres Wissens handeln, um Menschen zu verängstigen, um sie gefügig
zu machen. Das hat doch nichts mehr mit Loyalität zu tun."
Obwohl in dem Schreiben zahlreiche Fälle von Bedrohungen
bzw. Nötigungen bzw. Einschüchterungen, denen MitarbeiterInnen
ausgesetzt gewesen sein sollen, beschrieben sind, hat der Briefschreiber
eine Antwort des "Sehr geehrten Pfarrer E." nie erhalten.
Mit den Mitgliedern der früheren Heimleitung, über die ein
Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit ausgebreitet wurde, scheint
das Bistum Mainz nach der Formel: »Gnade vor Recht« umgegangen
zu sein: So ist es nicht erstaunlich, daß der frühere Heimdirektor
E. K. und sein damaliger Stellvertreter P. A. immer noch für die katholische
Kirche tätig sind, obwohl beide durch das Bistum Mainz belastet wurden.
Dem Bistum Mainz ist auch bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt
gegen beide ermittelt.
Der ehemalige Direktor E. K. ist seit 1. August 1994 für den Aufbau
eines Forschungsinstituts »Kinder- und Jugendhilfe« innerhalb
des - dem Caritasverband in Freiburg angeschlossenen - Verbandes Heim-
und Heilpädagogik leitend tätig.
Zwischen seinem damaligen Stellvertreter P. A. und dem Bistum Mainz
und dem Caritasverband Darmstadt e.V. wurde am 30. November 1994 ein Gestellungsvertrag
abgeschlossen. Laut § 1 des Vertrags "überstellt" das "Bistum
Mainz/St. Josephshaus" Herrn P. A. "dem Caritasverband Darmstadt e.V. zum
Aufbau eines Betreuungsvereins im Odenwaldkreis und zur Begleitung der
Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer". Der Caritasverband Darmstadt e.V.
"verpflichtet sich, dem St. Josephshaus Klein-Zimmern die Kosten der Vergütung
für Herrn A. (Grundvergütung, Ortszuschlag, Allgemeine Zulage,
Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung sowie die Personalnebenkosten: Beihilfe,
u.ä.) teilweise oder ganz zu erstatten, und zwar in dem Maße,
in dem eine Förderung aus der Tätigkeit von Herrn A. an den Verband
erfolgt." Unterschrieben ist dieser Gestellungsvertrag von Domkapitular
G. E. in seiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender des St. Josephshauses
und dem Caritasdirektor des Caritasverbands Darmstadt e.V., Sch., der gleichzeitig
auch stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat des St. Josephshauses
ist, und Herrn P. A.
Unter den Titel-Überschriften "Gehört Prügeln zum Erziehungsprogramm?",
"Nach Streit Prügel bezogen" und "Kommt die Lawine erst richtig ins
Rollen?" berichteten bereits im Januar 1986 das Darmstädter Echo und
das Darmstädter Tagblatt über eine Strafanzeige, die der damalige
im St. Josephshaus untergebrachte Michael S. gegen Herrn P. A. wegen Körperverletzung
erstattet hatte. Michael S. gab bei der Polizei an, Herr P. A. habe ihn
geprügelt: "Er sei am rechten Auge verletzt worden, leide unter Kopfschmerzen
und habe Schmerzen im Unterleib, wo ihn das Knie des stellvertretenden
Heimleiters getroffen habe", berichtete das Darmstädter ECHO in seiner
Ausgabe vom 22. Januar 1986.
Gegenüber dieser Zeitung erklärte Herr P. A.: "Ich bin darüber
sehr betroffen, weil ich mich nicht besser zu zügeln vermochte. Die
ganze Sache tut mir sehr leid. Ich habe Michael nicht verletzen wollen."
"Unvermögen, Willkür, Gewalt, pädagogische Unfähigkeit
und hierarchisches Machtstreben" wurde laut Darmstädter Tagblatt Herrn
P. A. nicht nur von den Jugendlichen, sondern auch von MitarbeiterInnen
vorgeworfen. Herr P. A. habe nach Angaben von Mitarbeitern, ist der Ausgabe
des Darmstädter Tagblatt vom 25. Januar 1986 zu entnehmen, "keine
Abhilfe bei schwerwiegenden und offenkundigen und ihm auch mehrfach mit
Beweisen belegten Mißstände" geschaffen. "Dessen krankhaftes
Machtbedürfnis sorge sowohl für miserable äußere Umstände,
als auch für eine Atmosphäre des Mißtrauens selbst unter
den Mitarbeitern, die häufig gegeneinander ausgespielt würden.
Eine der Folgen ist eine starke Mitarbeiterfluktuation, die einer pädagogischen
Hilfe und Erziehung der Jugendlichen nicht förderlich sei."
Das Bistum Mainz (zu dem Zeitpunkt war bereits Karl Lehmann Bischof)
soll damals Herrn P. A. einer Suspension - konkret: einer einstweiligen
Dienstenthebung - unterworfen haben, nachdem das Landesjugendamt sich einschaltete.
Bereits vier Monate später soll dieser wieder an seinem alten Platz
zurückgekehrt sein, wo er sich bis Frühjahr 1994 halten konnte.
| Der
schützende Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit
Nicht nur in katholischen - dem Deutschen Caritasverband angeschlossenen
- Einrichtungen schützen einige der Heimträger bzw. die jeweilige
Heimleitung hin und wieder ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch dann
noch, wenn ihnen schwere Mißhandlungen von Schutzbefohlenen oder
entsprechende Beihilfe angelastet wird. Diese werden, wenn solche Mißhandlungsfälle
öffentlich werden und sie deshalb nicht mehr »haltbar«
sind, oft mit einer - zum Teil hohen - Abfindung und einem Auflösungsvertrag
abgefunden - obwohl eine (fristlose) Kündigung mehr als gerechtfertigt
wäre. Noch schlimmer: Über rechtskräftig verurteilte Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen wird - im Einzelfall - schützend ein Mantel der
Nächstenliebe und Barmherzigkeit ausgebreitet, wenn eine besondere
Abhängigkeit (zum Beispiel Insider, deren Wissen nicht nach Außen
dringen darf!) besteht: Ihnen wird unter dem Dach der Kirche eine Weiterbeschäftigung
in anderen Einrichtungen angeboten und zugesichert.
Der schützende Mantel der Nächstenliebe und Barmherzigkeit
wird dann in der Regel nicht mehr weiter über die Betroffenen ausgebreitet,
wenn ein unbescholtener Mitarbeiter bzw. eine unbescholtene Mitarbeiterin
aus der katholischen oder evangelischen Kirche austritt. Das Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz hat mit Urteil vom 9. Januar 1997 das Gottesurteil,
das bei Kirchenaustritt verhängt wird, in Form der fristlosen Kündigung,
bestätigt: Der Kirchenaustritt gehöre nach kirchlichem Recht
zu den schwersten Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche
(AZ.: LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 428/96).
|
Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, der Mainzer Bischof
Karl Lehmann, hat sich erstmals im Dezember 1996 aufgrund des Buches des
Autors: Gestohlene Kindheit und zahlreicher Presseberichte über den
"Fall St. Josephshaus" öffentlich gegenüber den Medien geäußert.
Obwohl er seit spätestens April bzw. Mai 1994 Kenntnis von den Mißhandlungen
hat.
Am 16. Dezember 1996 erklärte er auf einer Pressekonferenz im
St. Josephshaus Klein-Zimmern:
"Es ist - daran will ich keinen Zweifel lassen - für uns alle
eine sehr große Enttäuschung, wenn ganz wenige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Jahrzehnten sich in einem solchen Haus falsch verhalten
und das Vertrauen der Jugendlichen mißbrauchen."
Lehmann, der über ausreichende Kenntnisse verfügt, daß
in seiner Einrichtung vorwiegend Kinder im Alter von sieben bis vierzehn
schwersten Mißhandlungen ausgesetzt gewesen sein sollen, fügte
hinzu:
-
"Es tut mir leid, daß in den vergangenen Jahren, jedenfalls zwischen
1992 und 1994, einige Jugendliche hier zu Schaden gekommen sind. Ich bedauere
dies zutiefst und verspreche eine noch größere Wachsamkeit aller,
die für dieses Haus Verantwortung tragen."
In der Mainzer Bischofszeitung Glaube und Leben vom 5. Januar 1997
beschwor der Kirchenfunktionär die "Wahrheit" und die "Gerechtigkeit"
und kritisierte scharf die "Medienkampagne gegen katholische Heimerziehung".
Der Gottesmann nahm für sich in Anspruch, die Medien dafür
anzuklagen, daß sie über die auch unter christlichen Aspekten
zu verurteilende psychische und physische Gewalt, denen Kinder in einem
dem Bistum Mainz unterstehenden katholischen Heim wehr- und hilflos ausgesetzt
gewesen sein sollen, berichtet haben. Seine Anklage richtete sich aber
auch insofern gegen die Medien, als daß diese das unverantwortliche
und unchristliche Verhalten des Bistums Mainz beschrieben haben. Lehmann,
der sich fast als Zensor aufspielte, ist - aus seinem Blickwinkel heraus
betrachtet - ehrlich genug zuzugeben:
-
"Die Menschen, die in dieses Haus kommen, sind genausowenig reine Engel
wie wir."
Um dann mit der »Anklage« fortzufahren:
-
"Da werden Fakten verdreht, wird Verdacht um Verdacht gehäuft, werden
Mutmaßungen immer wiederholt, Verantwortungsträger öffentlich
verunglimpft, jahrhundertelange Bemühungen um die Erziehung junger
Menschen als »schwarze Pädagogik« diffamiert ... Im Interesse
dieser Mitarbeiter beklage ich die rücksichtslose Sensationsgier,
die es sich mit der Wahrheit und mit der Gerechtigkeit leicht macht."
In einer dpa-Meldung (Deutsche Presse-Agentur) vom 12. Januar 1997, die
sich auf eine von der Pressestelle des Bistums Mainz verbreiten Erklärung
bezieht, steht unter anderem geschrieben: "Lehmann sei erst 1994 in die
Affäre einbezogen worden, als die Heimleitung abgelöst und die
Verträge eines Ehepaares aufgelöst worden seien." Lehmann kann
nicht entgangen sein, daß die ersten Presseberichte über diese
»Affäre« bereits ab Februar 1994 erschienen sind - und
man sich erst im April bzw. Mai 1994 von der damaligen Heimleitung trennte.
Einen Tag später - am 13. Januar 1997 - wurde von der dpa aufgrund
einer von der Bischöflichen Pressestelle verbreiteten neuen Version
folgendes verbreitet: "1994 habe sich Bischof Lehmann erstmals mit dem
Fall befaßt, als man erkannt habe, daß die Versetzung (des
betroffenen Ehepaares, d. Autor) nicht die gewünschte Wirkung hatte.
Das Ehepaar sei entlassen und die Heimleitung abgelöst worden."
| "Medienkampagne
gegen die katholische Heimerziehung"
Der Vorstand des Verbandes katholischer Einrichtungen der Heim- und
Heilpädagogik, ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes, dem
nach eigenen Angaben "über 400 Mitgliedseinrichtungen, in denen täglich
mehr als 18.000 junge Menschen" betreut werden, angeschlossen sind, erhob
in einer vom Deutschen Caritasverband Freiburg verbreiteten Pressemitteilung
vom 17. Januar 1997 eine Anklage gegen die "Medienkampagne gegen die katholische
Heimerziehung". Die Medien "zeichnen oft ein Bild von Heimerziehung in
der Öffentlichkeit, das beleidigend und in seinen pauschalierenden
Aussagen unwahr ist": "Er protestiert auf das entschiedenste gegen das
Unrecht, das damit auch und insbesondere den in der Heimerziehung lebenden
jungen Menschen angetan wird."
In der Pressemitteilung geht der Vorstand mit keinem Wort auf die jungen
Menschen ein, die auch in Mitgliedseinrichtungen seines Verbandes schwersten
Mißhandlungen an Leib und Seele wehr- und hilflos ausgeliefert waren.
Dem Pressetext ist auch hinsichtlich der christlichen - früheren -
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die rechtskräftig verurteilt worden
sind - oder gegen die wegen Verdacht der Mißhandlung von Schutzbefohlenen
strafrechtliche Ermittlungen laufen - nichts zu entnehmen. |
Eine Mutter klagt heute das Bistum Mainz an, nicht verhindert zu haben,
daß zwei ihrer Söhne, die sieben und acht Jahre alt waren, als
sie in das St. Josephshaus untergebracht wurden, ihren Angaben nach in
einer Familiengruppe "mißhandelt und sexuell mißbraucht worden
sind":
"Meine Kinder sind aggressive Kinder geworden; der eine ist sehr depressiv,
der andere weint nur noch: dieser ist in sein Kleinkindalter zurückgefallen,
denn er ist keine elf Jahre, sondern sechs Jahre alt. Meine Kinder sind
kaputt! Ich kann meine Kinder nicht mehr retten!"
Eine andere Mutter, deren Sohn auch im St. Josephshaus untergebracht
war, ist immer noch ergriffen von den Schilderungen ihres Kindes:
-
"Mein Sohn hat mir erzählt, daß er und andere Kinder oft geprügelt
wurden. Er durchlebt heute noch diese schlimme Gewalt: Immer wieder wird
er durch schlimme Träume aus dem Schlaf gerissen. Mein Kind wacht
schreiend, am ganzen Körper zitternd, schweißgebadet auf und
weint."
Kirchenmann Lehmann, dem das Leid der betroffenen Heimkinder sicherlich
immer noch sehr nahe geht, hat die skandalöse und menschenverachtende
Erklärung seines Leitenden Rechtsdirektors und Justitiars, H. B.,
zu verantworten, der im Hinblick darauf, daß das Bistum Mainz seit
spätestens Anfang 1992 über ausreichende Kenntnisse bezüglich
der Mißhandlungsvorwürfe verfügte - und weder die Öffentlichkeit,
noch das Landesjugendamt Hessen - Heimaufsicht - im Rahmen der vorgeschriebenen
Meldepflicht, noch die Strafermittlungsbehörden einschaltete -, in
den Mainzer Bistumsnachrichten vom 27. November 1996 erklärte:
-
"Das Unterlassen einer Strafanzeige ist nur dann strafbar, wenn eine Rechtspflicht
zur Anzeige besteht. Das war hier nicht der Fall, da die Entscheidung im
Ermessen des Verwaltungsrates lag und ein Ermessensmißbrauch nicht
vorliegt."
Daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die seit Juli 1993 gegen
mehrere (ehemalige) MitarbeiterInnen des St. Josephshauses ermittelt (Stand:
30. September 1997), die Strafermittlungsverfahren weitgehend immer noch
nicht abgeschlossen hat, ist nicht nachvollziehbar: Es ist nicht auszuschließen,
daß ein Teil der Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt werden
müssen. Bisher ist nur in einem Fall gegen eine frühere Mitarbeiterin
Anklage erhoben worden, die mittlerweile vom zuständigen Gericht zugelassen
wurde.
Bisher wurde eine frühere Erzieherin angeklagt. Am 4. Februar fand
vor dem Amtsgericht Offenbach der Prozeß statt. Die Angeklagte gestand,
in drei Fällen acht- bis zehnjährige Jungen körperlich mißhandelt
und in einem Fall ein zehnjährigen Jungen sexuell mißbraucht
zu haben: Einem Kind habe sie derart heftig am Ohrläppchen gezogen,
daß dieses einriß; einem zweiten Kind habe sie durch einen
Faustschlag ins Gesicht mißhandelt, der zu Nasenbluten führte;
einem dritten Kind habe sie derart gegen ihr Knie gezogen, daß auch
dieses Nasenbluten davontrug; einem Kind habe sie über »mütterliche
Streicheleinheiten« hinaus dessen Glied manipuliert, während
sie im Bett des Jungen lag.
Aufgrund ihres Geständnisses erhielte die frühere Erzieherin
neun Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung sowie eine Geldbuße
von 2. 500,00 Mark.
In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter,
einige der Kinder sind gerade wegen sexueller †bergriffe,
denen sie in ihren Familien ausgesetzt waren, im St. Josephshaus untergebracht
worden. Die Öffentlichkeit dürfe daher erwarten, daß diese
Kinder im Heim nicht neuerlichen sexuellen Mißhandlungen ausgesetzt
würden. Züchtigungen an Kindern seien nicht hinzunehmen: "Die
körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein hohes Rechtsgut."
Auch der damals im St. Josephshaus tätige Erzieher und Ehemann
der verurteilten Erzieherin ist wegen Misshandlung Schutzbefohlener und
sexuellen Missbrauch eines Kindes zu einer Geldstrafeverurteilt worden.
Im März 1995 wurde bekannt, daß junge Menschen im katholischen
St. Josef-Stift in Eisingen bei Würzburg, einer der größten
Behinderteneinrichtungen in Unterfranken, in dem 340 sogenannte geistig
behinderte Menschen untergebracht sind, jahrelang von Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen schwer mißhandelt und gequält wurden.
Eine Heilerziehungspflegerin, die auf der betroffenen Gruppe 132 tätig
war, sah sich eine kurze Zeit lang fassungslos an, was ein Kollege und
zwei Kolleginnen unter christlicher Pädagogik verstanden und praktizierten
- und wurde bei der Heimleitung vorstellig. Sie klärte die Heimleitung
darüber auf, daß die Gruppenleiterin U. K., von Beruf Erzieherin,
die Hilfskraft W. E., die wie zahlreiche andere der 500 MitarbeiterInnen
über keine pädagogische Ausbildung verfügt, und der Praktikant
E. G. über einen längeren Zeitraum mehrere der dort lebenden
jungen Menschen wiederholt psychisch und physisch brutal mißhandelten
und quälten.
Auch verbalen Beschimpfungen und Beleidigungen wie "Du Drecksau", "Du
Drecksack" und "Sauhammel" waren die Heimbewohner wehrlos und hilflos ausgesetzt.
In einem - schriftlich festgehaltenen - Gespräch, das ein Bereichsleiter
im Auftrag der Heimleitung am 27. Januar 1995 mit der Heilerziehungspflegerin
führte, schilderte diese ein brutales Geschehnis:
Nach einem Sparziergang sei sie, E. G. und ein paar Jugendliche auf
das Haus 13 zugegangen:
-
"Christian F. lief voraus und ließ sich durch Zurufe nicht zurückhalten.
Christian F. war zur damaligen Zeit sehr schwerhörig. Erst jetzt,
nach seiner Operation, hat sich dieses Handicap gebessert. Wir verloren
Christian aus dem Auge, und aus Angst, daß er davonläuft, beschleunigten
wir unseren Schritt und fanden ihn dann am Hintereingang auf uns wartend.
Herr G. ging auf ihn zu, gab ihm zwei oder drei Ohrfeigen und schrie: »Du
hast nicht wegzulaufen, du weißt, daß du auf uns warten mußt,
ich habe es dir verboten, davonzulaufen!«
Christian legte sich, wie es seine Art in einer solchen Situation ist,
auf den Boden und Herr G. trat ihm in die Seiten, worauf Christian schrie
und weinte. Ich war zuweit von der Situation entfernt, um direkt Einfluß
nehmen zu können. Ich sah, wie Herr G. dann Christian an den Haaren
in das Haus zog und die vier Stufen zu unserem Gruppeneingang hinauf. Christian
krabbelte teilweise, hat sich wieder fallenlassen, aber Herr G. hat ihn
fest an den Haaren gehalten und weiter zur Gruppentür hingezogen."
Der Bereichsleiter hielt weiter schriftlich fest:
-
"Frau K. berichtet weiter, daß sie die gesamte Situation in der Gruppe
als sehr strafend und wenig verständnisvoll, was die Bewohner betrifft,
erlebt. Der psychische Druck und die psychischen Strafen wirken ihrer Meinung
nach ebenso mindestens genauso auf die Entwicklung der Bewohner wie die
körperliche Züchtigung. Frau K. schildert auch, daß die
sehr engen, straffen Regeln, die die Bewohner betreffen, sich auch ganz
stark auf die Mitarbeiter auswirken und von daher kaum situationsorientiert
im Gruppenalltag gehandelt werden könne. Es sei kein fröhliches
Arbeiten, sondern es sei nur ein Gebote- und Verordnungenausführen."
Die Heilerziehungspflegerin selbst wurde einem massiven psychischen Druck
ausgesetzt: Während einige nichtbetroffene Kollegen und Kolleginnen
sie später mit Worten wie: "Du Nestbeschmutzerin" und "Du Verräterin"
beschimpften, schwiegen die anderen. Noch schlimmer: Die christlichen MitarbeiterInnen
schweigen auch weiterhin: aus Angst, durch Solidarität könnte
ihre (berufliche und somit ökonomische) Existenz gefährdet werden.
Sie nehmen dabei billigend in Kauf, daß mindestens einige der (sogenannten)
behinderten Menschen möglicherweise auch heute noch gequält und
mißhandelt werden.
Die Beschuldigten selbst bestritten die Vorwürfe, machten aber
gleichzeitig Erinnerungslücken geltend und beriefen sich rein vorsorglich
auf das Notwehrrecht. Noch schlimmer: Im Dezember 1988 war die Gruppenleiterin
U. K. Mitverfasserin von "Gruppennormen", die im März 1989 modifiziert
wurden. In diesen "Gruppennormen", die als christliche, pädagogische
Grundlage der klerikalen Heimerziehung verstanden wurden, steht geschrieben:
-
"Wenn ein Behinderter auf seiner Ebene handelt und in Worten nicht erreichbar
- ansprechbar - ist, werde ich ihm auf seiner Ebene mit angemessenen Mitteln
begegnen."
Welche Mittel die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für
pädagogisch angemessen hielten, schrieben sie in diesen "Gruppennormen"
nieder:
-
"Aussondern in einen anderen Raum" - "kalt duschen" - "Ohrfeige" - "scharf
anschauen" - "eine Arbeit übernehmen lassen" - "Jede/r Mitarbeiter/in
soll klar und deutlich handeln und die Antwort geben, die in dieser Situation
zu dem betreffenden Behinderten und zu ihm selber paßt." - "Schlagen",
so die kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, "ist das allerletzte
Mittel, um Grenzen deutlich zu machen." - "Nach Absprache mit dem Erzieherteam"
dürfen Betroffene, die ihr Essen wegwerfen, kein neues Essen bekommen.
- "Wer entsprechende Mengen nascht, bekommt bei den nachfolgenden Mahlzeiten
nichts mehr." - Mit "Essensentzug" mußten die Heimbewohner immer
rechnen: "Wer nach dem Gong und Gebet nicht zum Essen kommt, d.h. am Tisch
sitzt, sagt damit, daß er nichts will."
In einem "Gruppen-Buch" protokollierten die Beschuldigten einen
Teil ihrer strafrechtlich relevanten Handlungen: Die verschiedenen Mißhandlungsformen
sind dort mit Akribie festgehalten. Hier einige Beispiele:
-
"Es sind große Lätze da für die Schweinchen, sie liegen
im oberen Schrankfach."
-
"Michel hat ohne Vorwarnung Blumen abgerissen. Er hat nicht gesehen, daß
der Wasserschlauch angeschlossen ist, es gab die kalte Dusche."
-
"Heiko kann sich sein »aufgehobenes Essen« über den ganzen
Tag einteilen. Zum Frühstück hat er es nicht geschafft. Etwas
anderes gibt es heute nicht, bevor es nicht weg ist! Vielleicht lernt der
gute Mann dadurch einmal, wie man mit Essen umgeht. Ich bin stink sauer!!!"
-
"Michel hat es mal wieder geschafft! Nachdem er sich den Nachmittag über
unmöglich verhielt, erhielt er als Konsequenz für sein Verhalten
zum Abendessen Zwieback. Daraufhin zertrümmerte er sein Glas und ging
in sein Zimmer = negative Verstärkung. SCHÖN WAR'S!" (»Negative
Verstärkung« bedeutet, den Heimbewohner unter Mithilfe mindestens
eines weiteren Heimmitarbeiters zu verprügeln. Der Autor)
-
"Michel hat nach dem Abendessen Wurst geklaut = trocken Brot morgen zum
Frühstück."
-
"Michel hat nach dem Frühstück Gerdis Kaffe getrunken = trocken
Brot."
Auch die folgenden Beispiele zeigen, daß die (klerikale) "Schwarze
Pädagogik" immer noch traurige Realität ist:
-
Heimbewohner, die sich beim Tischgebet - versehentlich - falsch bekreuzigt
oder ein Gebet falsch aufgesagt haben, mußten damit rechnen, daß
sie geprügelt oder vom Essen ausgeschlossen wurden.
-
Essensreste, die Heimbewohnern bei der nächsten Mahlzeit wieder aufgetischt
wurden, gehörten ebenso zu dem Repressionsinstrumentarium wie verschimmeltes
Brot.
-
Heimbewohner, die ins Bett machten, wurden an den Haaren ins Bad gezerrt
und brutal unter die kalte oder heiße Dusche gestellt oder in eine
Wanne mit kaltem oder heißem Wasser gezwungen; ihnen hat man eine
ganze Woche lang kein Mineralwasser gegeben.
-
Die Intimsphäre der Heimbewohner wurde nicht beachtet: Im Flur mußten
sich alle nackt ausziehen und sich dann im Bad aufhalten. Das zweite Bad,
das der Gruppe zur Verfügung steht, wurde nicht mitbenutzt.
-
Den Heimbewohnern wurde das Recht auf Sexualität, das Ausleben sexueller
Bedürfnisse verweigert: Erwischte man einen bei der Onanie oder zwei
beim Austausch homoerotischer Bedürfnisse, griff man auf ein besonderes,
althergebrachtes, brutales Unterdrückungsinstrumentarium zurück:
Die Betroffenen wurden körperlich malträtiert - sprich: körperlich
mißhandelt -, dann unter die kalte Dusche gezerrt und mit Worten
wie: "Du schwule Sau!" verbal beschimpft und beleidigt.
Eine Erzieherin, die erst seit eine Woche auf der Gruppe 132 tätig
war, fertigte im Herbst 1994 umfangreiche Tages-Protokolle. Diese schriftlichen
Aussagen bedürfen keiner näheren Kommentierung. Hier einige Auszüge:
-
"Der Besuch im Zoo ist zu Ende. Am Zoo-Ausgang befinden sich einige Kioske.
Alle sollen Eis bekommen. Michael G. bekommt von U. K. zwei Ohrfeigen.
Ich frage: Was war los? Verstehe den Grund nicht und bekomme zur Erklärung:
Michael versteht Schläge am besten. Michael weint - bekommt kein Eis.
Er möchte bei anderen schlecken, wird aber zurückgestoßen.
-
Außenstehende Besucher haben die Situation bemerkt, wundern sich
offensichtlich über unsere Gruppe."
-
"W. E. kontrolliert die Schultaschen. Grund? Sie findet ein zusammengelegtes
Pausenbrot mit Mettwurst. Das Brot ist ca. drei bis fünf Tage alt.
Frau E. zeigt mir das alte verdorbene Pausenbrot und erklärt, daß
der Bewohner Heiko S. sein Pausenbrot nicht gerne ißt und es im Flurbereich
versteckt.
Ich erlebe, wie Heiko das alte Brot essen muß. Heiko würgt
das alte Brot ohne Widerrede."
-
"Betreuer E. G. ist mit Christian F. im Bad. Es ist dort sehr laut - Streitgespräch
mit Christian. Ich gehe in die Personaltoilette und höre, daß
Christian aufgefordert wird, aus dem Bad zu gehen. Christian möchte
sehr gerne baden (Zeit und Möglichkeit wäre gegeben). E. G. fordert
Christian nun sehr laut auf, das Bad zu verlassen und ins Zimmer zu gehen.
Ich höre einen schmerzhaft-lauten Au-Schrei von Christian. Ich verlasse
die Toilette Richtung Gruppenraum. Christian stürzt an mir mit nasser
Kleidung vorbei. Er wird in sein Zimmer gesperrt. Ich höre Christian
laut schreien: »Mama, hilf mir, Mama, komm!«. E. G. bestimmt,
daß er zur Strafe zum Abendessen Zwieback statt Würstchen bekommt.
Christian weint noch mehr.
Ich gehe, schließe sein Zimmer auf. Christian sitzt nackt bei
geöffnetem Fenster auf dem Bett. Ich frage: Warum weinst Du?
Christian antwortet erst nicht. Als ich ihn in den Arm nehme, erzählt
er: »E. G. hat mich mit heißem Wasser übergossen, mir
tut der Rücken weh.«
Ich sehe, daß Christians Haut in der Schulterpartie links gerötet
ist."
-
"Micha will sein Essen: Fisch mit Salat und Remouladensoße nicht
essen. Er muß aber den Teller leer essen, das ist Pflicht auf der
Gruppe 132. Frau E. beugt sich über Micha, er kann nicht mehr ausweichen,
und zwingt ihn, weiter zu essen. Micha weint, hat den Mund voll und würgt
mit vollem Mund.
-
Frau E. schlägt Micha auf den Kopf und droht damit, daß er an
diesem Wochenende nicht heim darf, wenn er nicht ißt. Micha weint
weiter und schluckt nicht das Essen hinunter. Ich frage Frau E., ob wir
das Essen nicht besser wegnehmen, es wird verneint. Es ist 13.00 Uhr, und
Herr G. kommt in die Gruppe (Dienstbeginn). Herr G. nimmt die Situation
wahr und sagt: »Heute ißt er seinen Teller leer, das will ich
genau wissen.« Herr G. nimmt die Arme von Micha und dreht sie auf
seinen Rücken. Drückt sie nach oben. Micha schreit laut »Aua«,
dabei fällt die Speise aus dem Mund in den Teller. Frau E. deutet
auf den Teller und verlangt laut: »Iß auf!« Micha weint
immer noch und sagt: »Nein« Herr G. schlägt hart auf Micha
ein. Ich zähle drei Schläge. Die Arme werden höher gedrückt,
dadurch fällt er mit dem Gesicht in den Teller.
-
Mein Dienst endete um 14.30 Uhr. Ich schämte mich vor mir selbst,
weil ich unfähig war zu helfen."
-
"Gespräch mit Herrn G. wegen Schläge an Micha. Er findet, ich
bin zu zart, überempfindlich. Er beharrt darauf, daß sein Verhalten
richtig ist. Ich weise ihn darauf hin, daß seine Schläge strafbar
sind und kein Mittel, einen pupertierenden Jungen zu erziehen."
Die Erzieherin brachte das brutale Vorgehen von E. G. auf einer
Gruppenbesprechung zur Sprache. E. G. und U. K. verteidigten die strafbaren
Handlungen. "Das Verhalten von Herrn G. wurde als Machtkampf toleriert,
den Herr G. gewinnen mußte", erinnert sich die Erzieherin.
Auch ein Gespräch mit dem Dipl.-Psychologen und Leiter des Heilpädagogischen
Fachdienstes, Herrn H., bei dem die Erzieherin Rat und Hilfe suchte und
diesen über die schweren strafbaren Handlungen aufklärte, brachte
sie nicht weiter. Die Erzieherin hielt schriftlich fest, Herr H. "fühlt
sich nicht zuständig. Ich soll es selbst regeln".
Und Herr I., der Bereichsleiter und Diakon, der sich offenbar für
die Menschenrechte der betroffenen HeimbewohnerInnen nicht interessierte,
warf der Erzieherin "Indiskretion" vor.
Der Diakon (der zunächst auch weiterhin mit Zustimmung des Vorstands
und der Heimleitung die Funktion des Bereichsleiters ausübte und für
die betroffene Gruppe 132 weiter Mit-Verantwortung trug), wurde erst entlassen,
als ein von seiner Mitarbeiterin U. K. im Herbst 1994 niedergeschriebenes
"Pädagogisches Konzept" den Verantwortlichen bekannt wurde.
Der Diakon I. billigte diese pädagogischen Richtlinien und gab
ihnen seinen Segen. Auf der Gruppe 132 wurden die MitarbeiterInnen aufgefordert,
sich an diese zu halten.
Hier einige Auszüge, was unter dem christlichen "Pädagogischen
Konzept" verstanden und praktiziert wurde:
-
"Wir beten morgens ein Morgengebet sowie zu den Hauptmahlzeiten ein Bitt-
und ein Dankesgebet. Darauf achten, daß jeder ein Kreuzzeichen macht
und ordentlich dasitzt." - "Wer vor Gebetsschluß anfängt zu
essen, wartet eine Weile." - "Sonntags Kirchgang ist Pflicht für alle."
- "Wer in der Kirche nicht brav ist, braucht auch keine sonntägliche
Vergünstigung (Nachtisch, Kuchen...)." - "Alle müssen pünktlich
zum Essen kommen, sonst wird abgeräumt. Der Zu-spät-Gekommene
kann ein Stück Brot und Tee haben." - "Wer seinen Teller nicht leer
ißt, bekommt den Rest zur nächsten Mahlzeit, bevor es etwas
anderes gibt."
Über den alltäglichen Umgang mit einigen "schwierigen
Jungen" hält U. K. fest:
-
"Morgens darauf achten, daß er seinen Schlafanzug zusammenlegt. Wenn
er zuviel an Schränke, Wände, Türen klopft, zur Beruhigung
ins Zimmer stecken. Wenn er ausflippt, Zimmer vorher ausräumen. -
Wenn er klaut, hat er die nächste Mahlzeit schon gegessen. Aufpassen:
klaut auch den Jungs vom Teller. - Möglichst jeden Tag mit ihm spazierengehen.
Wenn er sich heißgelaufen hat, tut eine kalte Dusche ganz gut. -
Wenn er Kleider zerreißt, muß er sie bis zum nächsten
Kleiderwechsel anziehen. Mit zerrissenen Kleidern kann er nicht raus. -
Den Mund verbieten, wenn er zuviel redet. Wenn er sich danebenbenimmt,
kommt er in sein Zimmer. Manchmal wirkt auch eine kalte Dusche beruhigend.
- Im Notfall kann man ihn mit dem Bauchgurt im Bett fesseln. Vorsicht,
haut gerne ab!"
| Eine
Strategie der Verharmlosung und des Verschweigens
Die Stiftung und die Heimleitung, die seit spätestens Januar 1995
über umfangreiche Informationen bezüglich der schweren Mißhandlungen
verfügte, haben erst Wochen später die Angehörigen der Betroffenen
und die MitarbeiterInnen über die Vorfälle wenigstens teilweise
aufgeklärt.
Die Verantwortlichen, die über mehr Informationen verfügten
und sie dennoch zurückhielten, verfolgten offenbar eine Strategie
der Verharmlosung und des Verschweigens: Ihr Ziel scheint es ursprünglich
gewesen zu sein, einen "Mantel des Schweigens" über das Stift auszubreiten.
Denn der Heimleiter des Stifts W. F., der Geschäftsführer N.
R., sein Stellvertreter D. N. und der Vorsitzende der Stiftung, Pfarrer
H. O. verschwiegen offensichtlich gegenüber den Eltern, den MitarbeiterInnen
und der Presse die brutalen Menschenrechtsverletzungen, soweit sie Kenntnisse
über das ganze Ausmaß der Mißhandlungen hatten. Sie gestanden
in erster Linie ein, Betroffene seien geohrfeigt worden, ohne daß
eine Notwehrsituation vorlag. Auch sei nicht im Affekt geschlagen worden.
Sie klärten die betroffenen Angehörigen der betroffenen Menschen
nicht darüber auf, daß christliche MitarbeiterInnen ihre Söhne
nicht nur geohrfeigt, sondern auch geprügelt oder getreten oder zum
Essen gezwungen oder mit Essensentzug bestraft oder zur Bestrafung nach
Belieben kalt oder heiß abgeduscht oder verbald beleidigt hatten. |
Im März bzw. April 1995 richteten die Verantwortlichen je ein Schreiben
an die "lieben MitarbeiterInnen" und an die betroffenen Angehörigen.
Den Angehörigen teilten sie schriftlich mit:
-
"Es gibt an dieser Sache nichts zu beschönigen und zu verharmlosen."
Den Betroffenen, denen "in den zurückliegenden Jahren solche Schandtaten
und Qualen widerfahren sind, gehört unser ganzes Mitgefühl. Die
Verantwortlichen der St. Josefs-Stiftung entschuldigen sich dafür
bei ihnen, ihren Eltern und Angehörigen in aller Form."
Die Verantwortlichen gingen auch auf das "Gruppenbuch", "das zum Zweck
hat, nur Organisationsabläufe festzuhalten", ein. Trotz der schweren
Mißhandlungen, deren sich die Mitarbeiter in dem "Gruppenbuch" selbst
bezichtigten, wurde bei den heiminternen "Untersuchungen" zunächst
diesem "Gruppenbuch keine Bedeutung beigemessen", obwohl die Verantwortlichen
seit Januar 1995 wußten, daß dort ein Teil der Mißhandlungen
mit Akribie niedergeschrieben wurde. Erstaunt war man dennoch über
die Selbstbezichtigung der Täter und Täterinnen. Welch ein Zufall:
während der Ermittlungen verschwand das "Gruppenbuch" plötzlich
spurlos.
| Kritiker
bedrohte man mit fristloser Kündigung
Ob die Verantwortlichen der St. Josef-Stiftung - im Rahmen der heiminternen
Ermittlungen - von sich aus tatsächlich an einer größtmöglichen
Aufklärung der schweren psychischen und physischen Mißhandlungen
interessiert waren, könnte man durchaus bezweifeln: In einem Schreiben
an die "lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" drohte die Stiftung jedem
mit massiver Gegenwehr, der es wagen würde, mit entsprechenden Informationen
an die …ffentlichkeit zu gehen. So steht in den "Mitarbeiter -Nachrichten
der St. Josef-Stiftung Eisingen" vom 29. Januar 1996 geschrieben:
"Im Interesse aller MitarbeiterInnen des St. Josef-Stiftes und der St.
Josef-Stiftung als Ihrem Dienstgeber, aber auch im Interesse der betroffenen
Mitarbeiter erinnern wir an die Schweigepflicht (Hervorhebung durch den
Geschäftsführer R.) eines jeden Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin.
Die Befriedigung eigener Neugier, die Lust auf Sensation und das Bedürfnis,
vertrauliche Informationen möglichst vielen Unbeteiligten zugänglich
zu machen, ist unkollegial und schadet letztlich uns allen.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der mit vertraulichen und
dienstlichen Informationen ãso lockerÒ umgeht, muß
sich darüber im klaren sein, daß ein solches Verhalten arbeitsrechtliche
und auch strafrechtliche Konsequenzen (Hervorhebung durch den Geschäftsführer
R.) haben kann."
Während die Stiftung bei Bekanntwerden der Vorfälle im Januar
1995 zunächst (aus juristischen Gründen?) unentschlossen war,
den beschuldigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fristlos zu kündigen
(der Heimleiter F. brachte U. K. und E. G. auf anderen Gruppen unter, U.
K. wurde sogar wieder Gruppenleiterin; die Suspendierungen - nicht fristlose
Kündigungen - erfolgten erst, als betroffene Eltern davon erfuhren
und die Presse über die Mißhandlungen berichtete), herrschte
nun plötzlich eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit, wie man
unliebsame Kritiker, die möglicherweise den Mut aufbringen würden,
Vorfälle von Mißhandlungen an die …ffentlichkeit zu bringen,
sofort »mundtot« machen konnte: durch die Androhung einer fristlosen
Kündigung und eines Strafverfahrens.
|
Die Bedrohung durch den »Dienstgeber« scheint bei den christlichen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die gewünschte Wirkung zu zeigen:
Die »Mauer des Schweigens« wird mit ihrer ganz persönlichen
Hilfe weiter aufrechterhalten.
»Die Mauer des Schweigens« konnten die Mitarbeiter/Innen,
erfolgreich unter Beweis stellen:
Ende 1995 wurde heimintern bekannt, daß ein medizinischer Masseur
und Bademeister Heimbewohnerinnen sexuell mißbraucht und ein Hausmeister
eine Heimbewohnerin mit sexuellem Hintergrund beleidigt hatte.
Der Hausmeister soll bereits vor etwa zehn Jahren wegen Exhibitionismus
aufgefallen sein. Die Heimleitung selbst war es, die ihn damals gedeckt
und schützend über ihm einen Mantel der Barmherzigkeit ausgebreitete
haben soll: Mit der Auflage, sich einer Therapie zu unterziehen, habe sie
ihn weiterbeschäftigt. Diese klerikale Barmherzigkeit scheint offenbar
der »Dienstgeber« nun dem Hausmeister verweigert zu haben:
Mit sofortiger Wirkung wurde ihm und dem medizinischen Masseur und Bademeister
gekündigt.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg von diesen strafbaren Handlungen
Kenntnis erlangte, nahm sie entsprechende Ermittlungen gegen den medizinischen
Masseur und Bademeister und den Hausmeister auf. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse
beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht gegen die Beschuldigten
Strafbefehle. Das Gericht verurteilte daraufhin den medizinischen Masseur
und Bademeister durch Strafbefehl wegen sexuellen Mißbrauchs von
Kranken in Anstalten in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht
Monaten auf Bewährung. Und den Hausmeister verurteilte das Gericht
durch Strafbefehl wegen Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) zu einer
Geldstrafe.
Die seit Frühjahr 1995 laufenden strafrechtlichen Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen acht weitere (ehemalige) Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
des Stifts sind Ende Dezember 1995 abgeschlossen worden.
Die Staatsanwaltschaft, die mehreren der Beschuldigten (schwere) Körperverletzung,
begangen an Schutzbefohlenen, vorwarf, konnte jedoch nur Vorfälle
ab 1990 berücksichtigen - mit der Folge, daß die Ermittlungsverfahren
gegen drei Beschuldigte wegen Verjährung eingestellt worden sind.
In fünf Fällen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht
Strafbefehl mit Strafvorbehalt erlassen; die angedrohte Strafe ist also
auf »Bewährung« ausgesprochen und wird erst im Wiederholungsfall
vollstreckt; diese Strafbefehle haben mittlerweile Rechtskraft erlangt.
Gegen die Beschuldigten E. G., U. K., W. E. und B. I. wurde Anklage
erhoben wegen schwere Körperverletzung, Mißhandlung von Schutzbefohlenen
und, im Falle des Diakons B. I., wegen Verletzung der Garantenpflicht.
Im Herbst 1996, nach der Anklageerhebung, zog die Staatsanwaltschaft
plötzlich die Anklage zurück und verzichtete somit auf eine Hauptverhandlung.
Auf Anregung des Würzburger Landgerichtspräsidenten beantragte
die Anklagebehörde den Erlaß von Strafbefehlen, die alle Rechtskraft
erlangt haben. Die Heilerziehungspflegerin und die Gruppenleiterin wurden
wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen und
Mißhandlung Schutzbefohlener in einem minderschweren Fall bzw. wegen
zwei vorsätzlicher Körperverletzungen und Beihilfe zu 120 Tagessätzen,
der Erziehungspraktikant wegen zwei minderschwerer Fällen von Mißhandlung
Schutzbefohlener und einer vorsätzlichen Körperverletzung zu
90 Tagessätzen und der Bereichsleiter und Diakon wegen Beihilfe zu
75 Tagessätzen verurteilt.
Daß keine öffentliche Verhandlung stattfand, wurde offiziell
mit dem »Opferschutz« begründet, doch in Wirklichkeit
spricht einiges dafür, daß man den Täter und Täterinnen,
aber auch dem St. Josef-Stift eine öffentliche Verhandlung ersparen
wollte. Der Landgerichtspräsident hatte - vermutlich - im Blick darauf,
daß die betroffenen Eltern Protest erheben könnten, öffentlich
erklärt, man wollte den Opfern den Auftritt in einer Hauptverhandlung
ersparen, und im übrigen hätten die Mißhandlungen bei den
betroffenen Opfer "keine sichtbaren Spuren hinterlassen".
Glaubt der Landgerichtspräsident tatsächlich, daß diese
Mißhandlungen "keine sichtbaren Spuren hinterlassen" haben? - Daß
behinderte Menschen nicht an Körper und Seele schmerzvoll leiden,
nachdem sie eine lange Zeit schlimmste Gewalt durch christliche Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen wehr- und hilflos ausgeliefert waren? Und: Wollte
und will man diesen Menschen etwa absprechen, Schmerzen, Angst, Trauer
und Hoffnungslosigkeit zu empfinden?
Im Mai 1997 wurde der - nicht mehr in der Einrichtung beschäftigte
- medizinische Masseur und Bademeister erneut angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil
er während seiner Tätigkeit im St. Josef-Stift eine behinderte
Frau sexuell mißbrauchte. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht
sein Schuldbekenntnis und die Tatsache, daß es im St. Josef-Stift
"keine oder wenig Kontrollen" gegeben habe, obwohl Überprüfungen
"objektiv möglich und nötig gewesen wären".
| Der
Hilferuf an Bischof Scheele verhallte ungehört innerhalb der Gemäuer
Der Vater eines betroffenen Kindes verfaßte an dem Bischof von
Würzburg, Paul Werner Scheele*, ein fünf Seiten langes Schreiben.
Inständig richtete der katholische Christ die Bitte an "Eure Exzellenz",
ihm uneingeschränkte Hilfe und Beistand zu gewähren. Der besorgte
Vater fragte in seinem Schreiben vom 15. Dezember 1996 "Eure Exzellenz":
"Ist es redlich, wenn die Eltern erst aus der Presse von den Mißhandlungen
an ihren Kindern erfahren? Ist es redlich, wenn Eltern und gesetzliche
Betreuer strafrechtlich relevante Vorgänge erst aus dem Buch von Herrn
Homes erfahren? Ist es redlich, wenn man Mitwisser der Untaten mit der
Untersuchung der Vorfälle betraut, so daß wichtige Beweismittel
verschwinden können? Ist es redlich, wenn bis heute kein Strafantrag
im Zusammenhang mit den durch Mitarbeiter des St. Josef-Stifts an anvertrauten
Menschen begangenen Straftaten von der Geschäfts- oder Heimleitung
sowie dem Vorstand bei der Staatsanwaltschaft einging?
Eine weitere Frage, die Sie beschäftigen sollte, ist die Frage
der Handhabung von Empfängnisverhütung, Abtreibung und Sterilisation.
Wissen Sie, wie diese heiklen Komplexe in Ihrem St. Josef-Stift in Eisingen
geregelt sind und gehandhabt werden? Wie groß ist hier der Unterschied
zwischen Anspruch und Wirklichkeit?"
Der Hilferuf an Bischof Scheele verhallte ungehört innerhalb der
Gemäuer des Bistums Würzburg: Der besorgte Christ bekam keine
persönliche Antwort des Klerikers.
* Fußnote: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der St.
Josef-Stiftung steht diese Stiftung, die als eingetragener Verein registriert
ist, "unter dem Schutz und der Aufsicht des Bischofs von Würzburg".
Die im Herbst 1996 modifizierte Satzung trat erst nach ausdrücklicher
Genehmigung durch den Bischof von Würzburg und ihrer Eintragung ins
Vereinsregister in Kraft. |
Es gab einige Eltern, die gegenüber der St. Josef-Stiftung protestierten
und die Entlassung der Heimleitung und der Geschäftsführung forderten.
Ohne Erfolg!
Auch ein von der St. Josef-Stiftung im Spätsommer 1995 an die
Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich
mbH in Köln in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Gutachter im Januar
1996 erstellten, war für die Auftraggeber kein Grund, personelle Konsequenzen
zu ziehen. In dem Gutachten wird unter anderem festgehalten: Der Heimleiter,
W. F., der seit spätestens 25. Januar 1995 durch Mitarbeiter erfahren
hatte, daß Heimbewohner grausam mißhandelt wurden, informierte
noch am gleichen Tag den damaligen Vorstandsvorsitzenden, Pfarrer O., und
den Geschäftsführer N. R. von den Vorfällen. Weder der Heimleiter
noch der Vorstandsvorsitzende hatten, so die Gutachter, die übrigen
Vorstandsmitglieder in Kenntnis gesetzt.
Die "Fachdienste (z.B. medizinisch-therapeutischer Fachdienst, Supervision)",
ist dem Gutachten zu entnehmen, "hatten zum Teil ausreichend Kenntnis von
den Vorfällen und haben nicht eingegriffen".
Die Gutachter, die zahlreiche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befragten,
halten in ihrem Gutachten weiter fest:
-
"Nach Aussagen der InterviewpartnerInnen kann davon ausgegangen werden,
daß dem derzeitigen Heimleiter, W. F., wie auch seinem Vorgänger
die Probleme auf der Gruppe 132 als auch wiederum die Leistungsprobleme
des zuständigen Bereichsleiters in Grundzügen bekannt waren.
Beide Problembereiche hätten - bereits seit längerem - Interventionen
der Heimleitung z.B. im Hinblick auf die Personalfluktuation, die Angehörigenarbeit
und die Aufgabenerfüllung des Bereichsleiters (z.B. Beratung, Anordnung
von Supervision ) nahelegen müssen. Das Vorgehen der beiden Heimleiter
muß jedoch als eher zögernd und abwartend beurteilt werden,
so daß auch mit Blick auf die Heimleitung (zumindest) von einer unzureichenden
Wahrnehmung von Aufsichts- und Führungsfunktionen gesprochen werden
muß."
Die Gutachter kritisieren in ihrem Gutachten auch das ursprüngliche
Festhalten an die beschuldigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, denn
diesen hätten "angesichts der schwerwiegenden Hinweise auf erhebliches
Fehlverhalten fristlos gekündigt werden müssen. Ihre Versetzung
in andere Gruppen war ein gravierender Fehler mit erheblichen atmosphärischen
Konsequenzen bei Beschäftigten, Eltern und …ffentlichkeit. Nur eine
fristlose Kündigung wäre - unbeschadet einer arbeitsrechtlichen
Auseinandersetzung - ein klares Signal der Einrichtung zugunsten der Bewohnerfürsorge
gewesen. Ebenso bleibt das lange Festhalten am Bereichsleiter unverständlich,
hier hätte ebenfalls frühzeitig eine fristlose Kündigung
ausgesprochen werden sollen".
Nachdem weitere Vorwürfe gegen den Heimleiter und dem stellvertretenden
Geschäftsführer bekannt wurden, trennte sich die St. Josef-Stiftung
im Frühjahr 1997 von beiden durch entsprechende »Auflösungsverträge«;
die St. Josef-Stiftung soll ihnen die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse
mit hohen Abfindungen versüßt haben. Der ehemalige stellvertretende
Geschäftsführer arbeitet seitdem in einer der Caritas angeschlossenen
Einrichtung für Drogenabhängige als Heimleiter.
| "Die Kirche
muß auch Kritik ertragen können!"
Eine besorgte, christliche Familie, deren Kind nicht der brutalen Gewalt
durch christliche MitarbeiterInnen ausgesetzt war, richtete am 10. Dezember
1996 ein Schreiben an Domkapitular K. R. vom Bischöflichen Ordinariat
Würzburg:
"Grüß Gott, Herr R!
Weihnachten steht vor der Tür, das Fest der Liebe und der Freude
- so wird es dann auch wieder in unseren Kirchen gepredigt. Dies ist auch
der Grund, warum wir Ihnen unsere Erfahrung mitteilen... Wir dachten: Das
St. Josef-Stift ist eine kirchliche Einrichtung, jedoch haben wir noch
nichts davon bemerkt. Zu all den schrecklichen Dingen, die da geschehen
sind, hat die Kirche bis jetzt geschwiegen. Weder eine Entschuldigung noch
ein Wort, daß sich der Caritasverband dafür einsetzt, diese
Sachen lückenlos auszuklären (...) Kein Wort und Mitgefühl
für unsere Behinderten, die ja laut Medien über Jahre diese Mißhandlungen
erleiden mußten, obwohl die Geschäftsleitung davon wußte.
Jeder Tierschützer erhält dafür, daß er sich für
mißhandelte Tiere einsetzt, mehr Unterstützung und Verständnis
als hier Eltern und Behinderte erfahren haben (...) Die Kirche muß
auch Kritik ertragen können. Die Kirche macht sich so stark, wenn
es um Verhütung und Abtreibung geht. Hier geht es um Menschen aus
Fleisch und Blut mit einem Herzen im Leib, die genauso der Liebe und Zuneigung
bedürfen wie alle Menschen; es sind keine Monster (...) Diese Kirche
thront auf einem sehr hohen Roß. Wer ihr nicht paßt, den übergeht
man, läßt ihn zappeln. Kein Wunder, daß so viele Menschen
aus der Kirche austreten." |
Anfang 1998 wurde öffentlich bekannt, daß eine Heimbewohnerin
ohne Einwilligung der Eltern im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung
von zwei Humangenetikern der Universität Würzburg untersucht
worden ist. Hierbei wurden von der Betroffenen Fotos angefertigt. Die Leiterin
des medizinisch-therapeutischen Dienstes des St. Josef-Stifts, Frau Dr.
H., Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, versicherte
später gegenüber der Geschäftsführung der St. Josef-Stiftung,
daß dies der einzige Fall gewesen sei, bei dem sie ohne die notwendige
Zustimmung der betroffenen Eltern gehandelt habe. Diese Darstellung bekräftigte
sie durch eine eidesstattliche Versicherung, wobei ihr die Bedeutung solch
einer eidesstattlichen Erklärung bekanntgewesen sein dürfte:
Die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt ist strafbar - und
wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es bestehen offenbar - möglicherweise - Zweifel an der Richtigkeit
dieser eidesstattlichen Versicherung.
Ob es sich hier tatsächlich um einen Einzelfall handelt, ist mehr
als fraglich:
Wie Frau Dr. H. und der Humangenetiker Prof. Dr. G. , Leiter der der
Universität Würzburg angeschlossenen Abteilung für Medizinische
Genetik im Institut für Humangenetik, auf einer Informationsveranstaltung
im März 1998 im St. Josef-Stift einräumten, habe man etwa 160
bis 170 Heimbewohnern Blut abgenommen. Mindestens 30 behinderte Menschen
habe man darüberhinaus weitergehende humangenetische Untersuchungen
unterzogen. Professor G. begründete dies u. a. damit, daß bei
den Behinderten die einst gewonnene Diagnose nach heutigem medizinischen
Kenntnisstand oft überholt ist: "Die humangenetisch ausgebildeten
Ärzte sind in der Lage, Behinderungen unklarer Ursache abzuklären."
Im Rahmen der Untersuchungen seien die Betroffenen "nur äußerlich
angeschaut" worden; für Eingriffe wie Blutabnahme seien schriftliche
Einverständniserklärungen der Eltern eingeholt worden. Auf der
Informationsveranstaltung räumte der Humangenetiker nunmehr ein, ihm
hätten solche Erklärungen nicht vorgelegen; er habe vorausgesetzt,
so seine letzte Version, daß solch eine Erklärung vorliege,
wenn ihm ein anderer Arzt Blut schicke.
Eine von dem Elternbeirat veranlaßte Umfrage bei den Eltern und
Betreuern hatte jedoch ergeben, daß der größte Teil von
ihnen nicht informiert wurde, demnach eine Einwilligung zu diesen Eingriffen
in zahlreiche Fälle nicht vorlag.
-
Im April 1998 räumte das Humangenetische Institut laut der Frankfurter
Rundschau ein, tatsächlich "jahrelang Blutproben behinderter Heimbewohner
ohne deren Einverständnis und Wissen für Forschungszwecke genutzt
zu haben".
-
Die Bayerische Landesärztekammer, vom St. Josef-Stift um eine Stellungnahme
gebeten, erklärte, eine Einverständniserklärung von Eltern
oder Betreuern ist dann nicht notwendig, wenn die Untersuchung für
die Therapie medizinisch indiziert ist: "Wenn eine sinnvolle therapeutische
Indikation bestand, dann war es in Eisingen offenbar üblich, einen
Mediziner von außerhalb des Stifts heranzuziehen."
Unter juristischen Gesichtspunkten betrachtet ist von einer Körperverletzung
auszugehen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen bzw.
dessen Eltern bzw. des Vormundschaftsgericht nicht vorliegt. Für derartige
Untersuchungen muß immer eine entsprechende Zustimmung vorliegen.
Entsprechend ist die Staatsanwaltschaft Würzburg aktiv geworden und
hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Frau Dr. H. hat im Februar 1998 der Geschäftsleitung gegenüber
erklärt, daß St. Josef-Stift zu verlassen und sich selbständig
zu machen; natürlich habe ihre eigene Kündigung nichts mit den
Vorfällen zu tun.
Der 1989 aufgelöste Geschlossene Jugendwerkhof Torgau war mit Abstand
die härteste, brutalste Jugenderziehungseinrichtung in der DDR. Aufgrund
seiner organisatorischen Struktur, Aufbau, Bauart und Sicherheitsvorkehrungen
glich er dem Strafvollzug in Haft-und Jugendstrafanstalten. Das Areal,
das zuvor als Gefängnis diente, war 4.000 qm groß, das Gelände
von drei Meter hohen Mauern umgeben, auf der als Kletterschutz Glasscherben
einbetoniert waren, an den Ecken der Umfassungsmauer gab es Wachtürme,
am Gebäude selbst befanden sich Scheinwerfer, die Türen und Fenster
hatten Vergitterungen mit zum Teil Sichtblenden. Die Zellen nutzte man
unverändert als Arrestzellen, die ehemaligen Gefängnistüren
mit Spion wurden unverändert übernommen.
Die Mädchen und Jungen waren überall mit Stahltüren
und Gittern umgeben.
Die Jugendlichen, die nach Torgau abgeschoben wurden, waren nicht straffällig.
Torgau war Synonym für brutalste Gewalt, die nur ein Ziel hatte: die
völlige Anpassung und somit Unterwerfung an die Disziplinierungsanstalt.
Torgau war aber auch die Ultima ratio im Erziehungssystem der DDR: Jugendliche,
die sich der "Schwarzen Pädagogik" der Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen
nicht bedingungslos unterwarfen, wurden in der Regel spätestens hier
gebrochen.
Etwa 5.000 Mädchen und Jungen durchliefen diese Diziplinierungsanstalt
von ihrer Gründung 1965 bis zu seiner Schließung 1989.
Die "Stätte des Grauens" unterstand Margot Honeckers Volksbildungsministerium.
Die gesetzliche Grundlage für den Jugendwerkhof Torgau wurde durch
die "Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe" der DDR vom
22. April 1965 geschaffen: "Der geschlossene Jugendwerkhof ist eine Disziplinareinrichtung
im System der Spezialheime der Jugendhilfe. In dieser Einrichtung werden
Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren aufgenommen, die in Jugendwerkhöfen
und Spezialkinderheime die Heimordnung vorsätzlich schwerwiegend und
wiederholt verletzen. Der Aufenthalt darf in der Regel 6 Monate nicht übersteigen.
Über die Aufnahme entscheidet auf Antrag des Leiters des Spezialheimes
der Leiter der Zentralstelle für Spezialheime der Jugendhilfe."
Die Jugendlichen waren der Willkür ihrer ErzieherInnen wehr- und
hilflos ausgeliefert. Die Gründe der Bestrafung waren insbesondere
Flucht, Arbeitsverweigerung, Mißachtung der Haus- oder Arrestordnung,
Störung der Nachtruhe oder des Unterrichts, renitentes Verhalten,
gruppenzersetzendes Verhalten, Kontakte zum anderen Geschlecht usw.
Die Straf- und Sanktionsmittelen bestand insbesonde aus Gruppenabsonderung,
Nachtisolierung, Verlängerung des Heimaufenthalts, körperliche
und seelische Gewalt, Freiheitsberaubung, Demütigung, Entwürdigung.
Auch der Sport wurde als Strafinstrumentarium eingesetzt. Zum militärischen
Drill gehörten insbesondere: "Sturmbahnlaufen", "Entengang", mit Gewichten
beschwert mehrere Hofrunden drehen, der sogenannte "Stuhlgang", bei dem
der Jugendliche mit einem Stuhl in den Flur treten, über den Stuhl
springen und anschließend mit dem Stuhl in den Händen 10 Kniebeuge
machen mußte, und der sogenannte "Torgauer Dreier", der aus Liegestütz,
Hocke und Hockstrecksprung bestand.
Ein Dokument der vollzogenen "Schwarzen Pädagogik" ist auch eine
Anweisung über die Anwendung und Gebrauch von Schlagstöcken,
in der geschrieben steht, daß drei Schlagstöcke, die nur in
Notwehr oder zur Abwendung einer persönlichen, unmittelbar bestehenden
Gefahr Verwendung finden dürfen, im Erziehungszimmer vorhanden sein
müssen. Aussagen Betroffener bestätigten, daß immer wieder
zugeschlagen wurde. Auch "Kopfnüsse" und das Schlagen mittels eines
Schlüsselbundes gehörten dazu.
Doch die mit Abstand schlimmste Bestrafung in Form des Straf- und Unterdrückungsinstrumentariums
war die zwangsweise Unterbringung in einer Arrestzelle.
Einer Anordnung über die zeitweilige Isolierung von Minderjährigen
aus disziplinarischen Gründen in den Spezialheimen der Jugendhilfe
vom 1. Dezember 1967 ist zu entnehmen:
-
"Bei besonders schwerwiegenden und wiederholten Verstößen gegen
die Heimordnung, bei wiederholter Arbeitsverweigerung, bei Aufwiegelung
anderer Minderjähriger und bei wiederholten Fluchtversuchen kann in
Spezialheimen zur Sicherung anderer Personen, zur Sicherung des Minderjährigen
selbst sowie zur Beseitigung einer akuten Gefahr eine zeitweilige Isolierung
veranlaßt werden. Bei jeder zeitweiligen Isolierung ist stets sorgfältig
zu überlegen, welche Wirkung und Reaktion diese Maßnahme beim
Minderjährigen auslösen wird."
In den Heimen der DDR, und zwar unabhängig ihrer jeweiligen Bezeichnung,
wurden Kinder und Jugendliche nicht nur mit der Isolierung, also dem Einsperren
in Isolierzellen, bedroht: unzählige Mädchen und Jungen haben
immer wieder viele Stunden, manchmal sogar Tage in den Isolierzellen verbringen
müssen.
| "Das ist unsere Endlösung"
Einen Einblick in den Heimalltag in der ehemaligen DDR konnten sich
die West-Deutschen kurz vor der Wiedervereinigung im Sommer 1990 verschaffen.
Die Illustrierte STERN beschrieb, mit großen Fotos bebildert,
das menschenverachtende, würdelose... Leben in verschiedenen Anstalten
des SED-Staats, so zum Beispiel im "Medizinisches Zentrum Kreis Stralsund".
Die STERN-Mitarbeiter wurden von der Leiterin der Anstalt, der Kinderneuropsychiaterin
Frau Dr. R., in die Abgründe eines Systems geführt, das "nicht
förderungsfähige" Kinder im Vorschulalter "aussortiert und zur
Verwahrung in Heime und psychiatrische Krankenhäuser abschiebt". Frau
Dr. R. rechtfertigte gegenüber dem STERN die Käfig- und Zwingerhaltung
mit einer faschistisch durchsetzten Terminologie: "Sie werden sehen,
50 von 70 Kindern hier sind Vollidioten. Denen ist es völlig egal,
wo sie liegen. Die haben keine Hospitalismusschäden. Denn dazu gehört
ein gewisser Intellekt." "Schlafsaal für Schlafsaal wird aufgeschlossen",
so die STERN-Mitarbeiter, "Käfig an Käfig, Bett an Bett. Darin
liegen gefesselte Kinder, unter Netzen zusammengekauerte Leiber ... Chefärztin
Dr. R. führt uns in Räume, in denen Jugendliche in großen
Käfigen hausen. ãWir haben hier keinen Platz für Isolierzellen.
Ich bin froh, daß die Männer unserer Schwestern für die
Kinder diese Hundezwinger aus Gußeisen gebaut haben. Sie haben sie
schön bunt angemalt, damit sie ein bißchen freundlicher aussehen.
Das ist unsere Endlösung."
Die Ärztin, die versicherte, daß die Kinder "mindestens
die doppelte Dosis" von Medikamenten (zum Beispiel das Beruhigungsmittel
Haloperidol und Faustan, das DDR-Valium, aber auch sexualdämpfende
Medikamente), die ein Erwachsener bekommt, zur Ruhigstellung erhalten,
erzählte den STERN-Mitarbeitern im Plauderton von Kindern, die "ohne
Krankheitssymptom" plötzlich gestorben sind, an Atemstillstand oder
Kreislaufzusammenbruch: "Cornelia war eine ganz Kernige. Sie konnte laufen,
selber essen und sich anziehen. Wir mußten sie fast immer in den
Käfig sperren. Eines Abends hat sie ein paar Mal nach Luft geschnappt
und war tot. Einfach so."
|
Der Anordnung zur "Durchführung der zeitweiligen Isolierung" sind
auch die "Bedingungen und Formen der zeitweiligen Isolierung" zu entnehmen:
-
Die Isolierung durfte demnach nur bei Jugendlichen durchgeführt werden,
"die älter als 14 Jahre sind. In Ausnahmefällen dürfen Kinder,
die das 12. Lebensjahr vollendet haben, für maximal 12 Stunden isoliert
werden". Das Recht zur Anordnung der Isolierung lag bei dem Heimleiter.
Dieser mußte vor der Einweisung mit dem Betroffenen ein Gespräch
führen, "in dem u.a. die Gründe der Einweisung genannt werden.
Die Anordnung ist schriftlich zu begründen und der Akte des Minderjährigen
beizufügen".
Weiter heißt es in der Anordnung:
-
"Die Isolierung kann als Isolierung während der Freizeit oder als
Arrest angeordnet werden. Die Isolierung während der Freizeit kann
für die Dauer von 6 Tagen angeordnet werden. Der Minderjährige
besucht dabei die Schule bzw. geht einer Arbeit nach. Seine Freizeit verbringt
er im Arrestraum des Heimes. Arrest darf in der Regel bis zur Dauer von
3 Tagen angeordnet werden. Während des Arrestes wird der Jugendliche
auch vom Schulbesuch und von der Arbeit ausgeschlossen. Muß in Ausnahmefällen
der Arrest für mehr als 3 Tage angeordnet werden, so ist hierzu die
Zustimmung des für die Einrichtung zuständigen Referates Jugendhilfe
des Rates des Bezirkes erforderlich. Der Arrest darf höchstens auf
12 Tage ausgedehnt werden. Für Kinder bis zu 14 Jahren darf Arrest
nicht angeordnet werden."
Auch die Einrichtung des Arrestraumes ist in dieser Anordnung festgeschrieben:
-
Die Grundfläche soll "mindestens 6 x 2 m" betragen und einen "Rauminhalt
von mindestens 20 m3" haben. "Das Fenster soll etwa 60 x 120 cm groß,
hoch angebracht und aus Drahtglas sein. Zur Sicherung sind mindestens 12
mm starke Eisengitter allseitig in die Außenwand einzulassen. Die
Tür soll aus starkem Material bestehen. Außer einem Schloß
sind zur Sicherung zwei starke Riegel außen anzubringen. Es darf
keine Klinke in den Innenraum hineinragen. Um den Raum von außen
her übersehen zu können, ist ein mit starkem Glas abgedeckter
Spion anzubringen, der mit einer Klappe versehen ist ... Die Möblierung
des Arrestraumes besteht aus: 1 Bett mit Matratze (möglichst an der
Wand verschraubt), 1 Wandklapptisch, 1 Hocker (möglichst an der Wand
befestigen), Toiletteneimer bzw. Spülklosett. Das Bett ist tagsüber
an der Wand anzuschließen. Bei nicht fest mit der Wand verbundenen
Betten sind die Auflagenmatratzen tagsüber zu entfernen."
| Verstoß gegen
die Menschenrechte
"Aus dem Selbstverständnis sozialistischer Pädagogik waren
Umerziehung, pädagogisches Regime und politisch-ideologische Indoktrination
geeignete Mittel der Erziehung. Dieser Ansatz bedeutete im GJWH (Geschlossener
Jugendwerkhof) Torgau Disziplinierung, Unterdrückung, Verweigerung
angemessener psychologischer Betreuung, letztlich einen schweren Verstoß
gegen die Mensch | |