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Sommer - Schule in Langeac vom 25. - 31. 7
1999 |
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Grundsätze
1. Vater und Mutter haben den gleichen Status im Leben ihres Kindes, und folglich gleiche Rechte und Verantwortung. 3. Elternschaft ist ausschließlich durch die Beziehung zwischen Kind und Eltern begründet , nicht durch die Beziehung zwischen den Eltern. Kinder haben das Recht, beide Eltern zu kennen, so wie die jeweiligen Eltern das Recht haben, ihre Kinder zu kennen. .
a) Kindesinteressen (Kindeswohl) werden nicht als vordefiniert betrachtet und stellen zu Eltern- und Familieninteressen eine separate Einheit dar, insbesondere zu denen, wie sie durch Behörden und Fachberufler definiert sind. Eltern handeln als Mittler zur interpretation der Interessen ihres Kindes ausgenommen in extremen Fällen des belegbaren Missbrauchs oder elterlicher Untauglichkeit. b) Behörden und öffentliche Institutionen werden aufgefordert, hilfsbedürftige Familien und Familienmitglieder zu unterstützen. c) Das Kind hat das Recht, jederzeit mit beiden Eltern zu kommunizieren. d) Biologische Elternschaft ist bei Geburt des Kindes mittels eines DNA-Tests festzustellen. Nach jedem DNA-Test sind alle materiellen Beweise und Aufzeichnungen sofort zu vernichten, wenn das Ergebnis der Elternschaft (oder Nichtelternschaft) feststeht.
a) Eltern wird die Möglichkeit eingeräumt, bezüglich ihres Kindes und unter Wahrung dessen Interessen rechtsgültige Verträge über ihre individuellen Rechte und Pflichten abschließen zu können , z.B. können im Falle familiärer Trennung unter Zustimmung beider Vertragspartner vom gleichteiligen Regelfall abweichende zeitliche oder finanzielle Zuwendungen geregelt, oder Klauseln zum Ehegattenunterhalt eingefügt werden.
a)... wird nicht näher bestimmt - ausgenommen die Erwartung eines Minimums an elterlicher Kooperation. b) Geographische Trennung: Bei Umzug der Elternteile in größere Entfernung zueinander sind in Fällen der Uneinigkeit und der Situation, dass der freie Wille des Erwachsenen, dort leben zu können wo er möchte in Konflikt mit den Erfordernissen gedeihlicher Kindeserziehung steht, die dadurch entstehenden größeren Probleme, wie hohe Fahrtkosten, erschwerte Kontaktpflege, Eltern - Kind - Entfremdung, unter Berücksichtigung der Faktoren Arbeitsplatz und beruflicher Flexibilität behördlich zu regeln, um unter Wahrung paritätischer Grundsätze eine dem Rechtsanspruch des Kindes auf beide Eltern entsprechende Problemlösung zu erwirken und dem Kind ein ausreichendes Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit zu vermitteln. Das Dogma dauerhafter Ortsgebundenheit hat in dem Zusammenhang keine Berechtigung.
Kinder haben das Recht auf Zugang zu Informationen der weiteren Familienangehörigen oder Mitgliedern einer Pflegefamilie und umgekehrt.5. Politisch - rechtliche Zusammenhänge a) Der politisch - rechtliche Zusammenhang innnerhalb dessen die Fragen der Familien- und Geschlechterrollen entschieden werden muss klar und ausgewogen behandelt werden und darf keinerlei positive oder negative Diskriminierungen beinhalten. Die Beziehung zwischen Männern, Frauen und Kindern ist so zu behandeln, daß Wettstreit und Polarisation verhindert wird um Vermutungen einer Ungleichbehandlung oder Übervorteilung einer Gruppe gegenüber der anderen keine Berechtigung zu geben. Die Interessen der Kinder sind einvernehmlich mit den Eltern zu definieren. Im Scheidungsfall sind sie durch den Elternteil definiert, bei dem sich das Kind zeitlich aufhält. Außer im Falle eindeutigen Kindesmissbrauchs, in dem staatliche Stellen Interventionsrechte und Pflichten wahrzunehmen haben, sind diese öffentlichen Interventionen in allen anderen Fällen auf das Angebot zur Hilfe und Unterstützung in Not geratener Familien beschränkt.
a) Beide Geschlechter haben das Recht auf die Möglichkeit einer arbeits- und zeitteiligen Kindesbetreuung. b) Die Arbeitsteilung ist so zu planen, daß sie zu einer paritätischen Teilung des für die Betreuung des Kindes notwendigen vollumfassenden Zeitaufwandes führt. c) Unstrittigerweise setzen diese Erwartungen eine Arbeitsstruktur vorraus, wie sie von den Arbeitszeitmustern bei Grund- und Hauptschullehrern bekannt sind. Daher wurde dieser Vorschlag gemacht in Kenntnis und Erwartung der zukünftigen globalen Arbeitszeitverkürzung und dem Bewußtsein der Notwendigkeit der Förderung funktionaler und mentaler emotionaler Beziehungen zwischen den Generationen sowie den Geschlechtern.7. Mediation, juristische Beratung und Eingriffe Dritter in Form professioneller Berufsgruppen a) Mediation und Vermittlung durch professionelle Dritte ist in den Fällen in Anspruch zu nehmen, in denen das Wohl des Kindes dieses erforderlich macht. Dabei ist dem Aufenthaltsort der Kindeseltern keinerlei Aussagekraft über deren Motivation zur Mitarbeit oder Nichtmitarbeit beizumessen. b) Bestimmte Entscheidungen wie z.B. Impftermine, Umgangsregelungen, Wahl der Schule usw., erfordern die Schaffung entsprechender Strukturen und Regelungen entweder durch Dritte oder in Form direkter Vereinbarungen. c) Nur im Falle absoluten elterlichen Unvermögens zur Einhaltung festgelegter Regelungen sind Mediatoren erstinstanzlich einzuschalten. Das Gericht sollte, wenn überhaupt, erst letztinstanzliche Bedeutung haben. d) In den Fällen, in denen die Eltern sich nicht einigen können, weder direkt noch durch Mediation oder Vermittlung Dritter, haben Gerichte zu entscheiden. Dieses implementiert jedoch nicht, daß diese das Recht haben, über den Umfang der elterlichen Betreuungs- bzw Erziehungszeiten zu entscheiden sondern lediglich über die zwischen den Eltern abgesprochene Betreuungszeitteilung oder der grundsätzlichen 50/50 Teilung. e) Richterliche Entscheidungen dürfen nicht um ihrer selbst willen in Anspruch genommen werden. Gerichtliche Vorgänge unter Ausschluß der Öffentlichkeit sind zu vermeiden. Nur wo es z.B. aus Gründen des Daten-, Identitäts- und Personenschutzes nachweislich erforderlich ist kann die Öffentlichmachung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen sind zuverlässige Aufzeichnungen aller Vorgänge und Abläufe und detailgetreue Wiedergabemöglichkeiten für spätere Rückgriffe zu garantieren. f) Mediation aus Gründen der Deeskalation haben vor, während und nach der Scheidung zur Verfügung zu stehen. Mediation muss in überprüfbarer nachweislicher Unabhängigkeit zu gerichtlichen Institutionen stehen und als öffentlicher Service optional und geschlechtsneutral verfügbar sein.8. Finanzen a) Finanziell belastbare Eltern tragen jeweils zur Hälfte die Betreuungskosten ihrer Kinder. Diese werden vorher auf der Basis des Existenzminimums unter Berücksichtigung des weiteren Wohlbefinden des Kindes ermittelt. Dieses liegt erstinstanzlich in der Verantwortung der Eltern, subsidiär regressiv in staatlicher Verantwortung für den Fall, daß die Eltern ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wollen oder können. b) Sämtliche anderen Vereinbarungen zugunsten ihrer Kinder bleiben den Eltern in freier und gegenseitiger Zustimmung vorbehalten.
i) Grausamkeit
a) Untersuchungen bezüglich Kindesmissbrauch sind vorurteilslos zu erfolgen. Die vier Arten von Kindesmissbrauch sind gleich schwerwiegend zu behandeln ohne jedwede Rangordnung. In Fällen, schwerwiegender Beschuldigungen die die sofortige Sicherung des Kindes für notwendig erscheinen lassen, sollte keine Entscheidung zur Umgangsregelung gefällt werden. c) Falschbeschuldigungen oder Meineid sind auch in diesem Zusammenhang strafrechtlich zu verfolgen. d) Da PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) das Verhältnis der Eltern zu ihrem Kind zerstört und damit eine Schädigung des Kindes zur Folge hat, ist es als eine Form von Kindesmissbrauch bzw Kindesmisshandlung zu sehen.
EP bezieht sich nicht auf die Fälle. in denen ein oder beide Eltern sich ihrem Kind verweigern oder, aus welchen Gründen auch immer, ihren Pflichten elterlicher Sorge und Erziehung nicht entsprechen können.Definitionen Eltern Kind Familie Erweiterte Familie
Jeder Teil dieser Deklaration ist Bestandteil der gesamten und kann nicht aus dem Zusammenhang genommen werden ohne im Zusammenhang mit den anderen Klauseln zu stehen. Unterzeichnet am Freitag den 30.Juli von: |
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| Autor: Gerhard Hanenkamp |
| Erstellungsdatum 31.07.1999 G*A*B - Datum: 09.09.1999 Mail: brain@gabnet.com |
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