GEDO e.V

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GEDO e.V. Mainz verleiht dem Familienrichter am AG Heidenheim, Wilfried Leitte, den

SYSTEM-KILLER-ORDEN

anläßlich seines originellen Vorschlags zu sorgerechtlicher Lösung in Selbstjustiz.

Wahrend die Richter an den Familiensenaten des OLG Stuttgart laut Mitteilung dessen Präsidenten vom 20.09.1989 keine Festlegungen in puncto Erziehungsstil und -ziel kennen, hat der Famihenrichter Wilfired Leitte ganz konkrete Vorstellungen über die Lösung sorgerchtlicher Fragen, zumindest hinsichtlich des vorläufigen Aufenthaltsbestimmungsrechts während des Getrenntlebens. Da aber diese Vorläufigkeit regelmäßig über das "Kontinuitätspnnzip" spater in eine gleichartige Dauerregelung übergeht, ist sein Vorschlag höchst interessant.

Laut Bericht der "Heidenheimer Zeitung" vom 13.05.1983 erklarte RAG Leitte vor Frauenhausmanagerinnen, also coram publico, daß das Aufenthaltsbestimmungsrecht "im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts im Frauen- und Kinderschutzhaus in aller Regel dann allein bei der Mutter liegt. Anders stellt sich die Situation dar, wenn die Mutter ihre Kinder (sie!) zu Hause zurücklaßt. In diesem Fall hat sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich selbst verworfen und dem Vater die Kinder überlassen, so daß kaum die Möglichkeit besteht, die Kinder eventuell nachzuholen".

Leitte sagt: "der Mutter ihre Kinder..." Damit ist das Verständnis vom "System Familie" a priori auf das Verhältnis Mutter/Kind reduziert auf die Verbindung Mutter/ Kind und die Dispositionsbefugnis der Mutter über das Kind am Sachenrecht orientiert: "Ihre" Kinder nimmt sie - wie Leibwasche oder Möbel - einfach mit und erlangt mit diesem Rechtsbruch automatisch nachträglich die rechtliche Legitimation in der von Leitte erklärten Weise. Dabei ist die von Leitte offerierte Vorgehensweise strafbewehrt (§ 235 StGB, Kindesentziehung).

Hier ist zu fragen, ob diese Offerte Leittes nicht schon den Tatbestand der §§ 26 (Anstiftung) und 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) erfüllt. Nach dem coram publico erteilten Rat Leittes erlangt eine Mutter - und nur eine Mutter - das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht durch diesen Akt der Rechtsverletzung in angeratener Selbstjustiz. Damit wird zugleich ganz drastisch die Erzie-hungs-Uneignung über massive Verletzung der systemischen Bindungen der Kinder und die Implikationen des "Systems Familie" demonstriert. Hier erübrigt sich nach angeratener Selbstjustiz auch die in § 1672 BGB dem Richter bei Trennung der Eltern aufgebene Regelung, "die dem Wohle des Kindes am besten entspricht", denn hier wird das Kindeswohl apriorisch und automatisch durch Selbstjustiz der Mutter in dem vom Familienrichter Wilfned Leitte offenbarten Rechtsverständnis sichergestellt.

Professor Dr. Joachim Wiesner beschreibt diese Rechtswillkur der Hüter von Recht und Ordnung treffend: "Der westdeutsche Rechtsstaat ist nicht nur zum Faustrechts-Staat geworden, sondern die Vielzahl seiner Rechtsbrüche, die die Gerichte kennen, aber in den Ehescheidungsverfahren nicht berücksichtigen, hat im Verborgenen dieses Land zu einer Ganoven-Republik werden lassen. Die Justiz wirkt kräftig daran mit" (Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat. 1985, S. 21).

Nach Leittes Offerte wird das "System Familie" nicht nur in nachträglich legitimierter Selbstjustiz zerschlagen, sondern die Manifestation exorbitanter Erziehungs-Uneignung auch noch beispielhaft öffentlich zur Nachahmung angeboten. Leitte artikuliert und repräsentiert offenkundig die vom württembergischen Justizminister über dessen Referenten Hafner avisierten Vorstellungen vom Richter, der durch mimstenalbürokratisch gesteuerte Informations-Selektion bei der Richter-Fortbildung gerade in seinem spezifischen familienrechtlichen Betätigungsfeld in Unkenntnis gehalten wird über die natürlichen Zusammenhänge des "Kleinsystems Familie" (Watzlawick), wobei erst diese gesteuerte Unkenntnis hinsichtlich der systemischen Implikationen des "Systems Familie" den Weg auch zu jener Rechtswillkür eröffnen, die der Famihennchter Leitte öffentlich feilbot. Ein Justizminister (Dr. Weyrich), der über einen Referenten (Hafner) in Kenntnis solcher Rechtspraktiken der Familiennchter vom "hohen Gut richterlicher Unabhängigkeit" und vom Privileg der freien Meinungsbildung - unbelastet von Sachkenntnis in systemischen Belangen - spricht und schon in der Frage nach dem in der Familienjustiz geltenden Beurteilungsmaßstab für die erzieherische Eignung Anlaß zu einer Belehrungskanonade neben der Sache und neben der Fragestellung erkennt, steht naturgemäß im Verdacht, die Rechtswillkür im Sorgerechtsbereich in einer von RAG Leitte offerierten Art gegen die legislativ postulierten Vorgaben und gegen elementare Erkenntnisse der Systemtheorie und der Management-Kybernetik zu privilegieren.

Selbst die höchstrichterliche Rechtsprchung, von der abzuweichen dem Richter eine eingehende Begründung abfordert, bleibt in dieser beängstigenden Allianz von ministerialbürokratischer Informations-Selektion und richterlich praktizierter Verwirklichung dieser gesteuerten Komplexitätsreduktion auf der Strecke. Das Bundesverfassungsgericht hat mit sicherem Instinkt für die systemischen Implikationen des Kleinsystems Familie in einer Entscheidung vom 14.07. 1981 erklärt, daß bei Trennung oder Scheidung der Eltern ein Kind "besser in seiner alten Umgebung aufgehoben ist und daß dies auch dann gelte, wenn der in der ehelichen Wohung verbliebene Ehepartner berufstätig ist und wegen seiner ganztägigen Beschäftigung nur eine geringere Betreuungsleistung erbringen kann als der aus der Wohnung ausgezogene, nicht berufstätige Ehepartner".

Diese "systemische" Denkweise ermöglicht die besonnene Prüfung und Abwägung, welcher Elternteil die nach objektiven Kriterien bessere Erfüllung der legislativen Vorgabe erkennen läßt, mit entsprechender "partnerschaftliche Erziehung" die "Entwicklung des Kindes zu selbstverantwortlicher Persönlichkeit" zu bewirken. Wer hingegen nach dem Rat des RAG Leitte die Kinder aus der gewohnten Umgebung und dem Familienverband in Selbstjustiz herausreißt, zeigt demonstrativ, daß ihm alle Einsichten zu einer "partnerschaftlichen Erziehung" und zur "Entwicklung des Kindes zur selbst verantwortlichen Persönlichkeit" fehlen. Ein solcher Elternteil ist nach den Erfahrungen von GEDO in aller Regel neurotisch oder psychotisch und daher zu rationalen Einsichten nicht befähigt.

Zu der Beobachtung von GEDO, daß vorzugsweise der neurotische Elternteil über Manifestationsformen autoritärer Erziehungs- und Verhaltensmuster das Alleinsorgerecht erhalt, liefert RAG Leitte lediglich eine ins Allgemeine transponierte Handlungsanleitung für neurotische Mutter zum rigorosen "Toten" des "Systems Familie" mit der apriorischen Zusage nachträglicher rechtlicher Rechtfertigung des Rechtsbruchs in Selbstjustiz.

Für diese Offenlegung familien-nchterlicher Praxis nach den Intentionen der wurttembergischen Mi-nistenalburokratie, die mit gesteuerter Informations-Selektion eine Komplexitatsreduktion bis zur subjektiven Beliebigkeit richterlicher Rechtspraxis initiiert und als schutzenswertes Produkt der richterlichen Meinungsbildung außerhalb wissenschaftlicher Erkenntnisstandards auf dem Betätigungsfeld des Familiennchters glorifiziert, verleiht GEDO e.V. Mainz dem Familienrichter Wilfned Leitte den

SYSTEM-KILLER-ORDEN

Mainz, den 14.08.1992

GEDO e.V. Mainz

Wissenschaftliche Dokumentation Dipl.-Ing. Hans Kopatsch


GEDO e.V

GEDO e.V. Mainz
Wissenschaftliche Dokumentation: Dipl.-Ing. Hans Kopatsch 
Postfach 261147 W-6500 Mainz l  Telefon/Telefax 06131-831960
Wissenschaftlicher Beirat- Dipl.-Ing. Klaus Jourdan,  Dipl.-Ing. Milena Weidinger

Warum verleiht GEDO e.V. Mainz den

System- Killer- Orden

GEDO: Gemeinschaft zur Erforschung und Dokumentation gesellschaftlicher Problemkonstellationen befaßt sich mit sozialen Friktionen, die statisch-linearem Denken und daraus resultierendem Lenken dynamischer Sozialsysteme entstammen (Management der Gesellschaft).

Im Familien- und im elterlichen Sorgerecht sind diese Friktionen besonders gravierend, da nicht nur dem Kinde, sondern zugleich auch partiell uns allen die Zukunft verbaut wird. Das Problem der Entstehung dieser sozialen Friktionen in Stichworten:

"Wenn wir nicht erkennen, daß etwas ein System ist, und wenn wir es so behandeln wie einzelne Teile, erleben wir meist die bösesten Überraschungen" (Frederic Vester: Unsere Welt - ein vernetztes System. 1985, S. 25).

Nach Professor Dr. Hans Ulrich und Prof. Dr. Gilbert Probst "tötet" statisch-lineares Lenken jedes dynamische, evolutionare System; dabei ist weitgehend unbekannt, "was Management in gesellschaftlicher Sicht eigentlich bedeutet" (in: Anleitung zum ganzheitlichen Denken und Handeln - Ein Brevier für Führungskräfte. 1988, S. 292). "Durch den Versuch, das System vollständig zu beherrschen, sein Verhalten gemäß unseren Plänen genau zu bestimmen, töten wir das System'" (Ulrich/Probst, l. c. S. 62). Beide Professoren sind davon "überzeugt, daß ein ausreichendes Verständnis des Managements der Gesellschaft nur durch ein ganzheitliches Denken unter Zuhilfenahme systemtheoretischer Erkenntnisse gewonnen werden kann. Wenn wir eine funktionsfähige demokratische Gesellschaft haben wollen, muß die Grundvorstellung diejenige einer sich selbst lenkenden und organisierenden Gesellschaft sein..." (l. c. S. 292).

In direktem Gegensatz dazu versucht bürokratisches Ordnungsdenken und -lenken diese Eigendynamik des demokratischen Sozialsystems solange und soweit zu reglementleren, bis dieses dynamische System durch diesen Effekt des "Tötens" in einen vorindustriell-statischen Zustand verfällt. Nach Ulrich und Probst ist systemtheoretisch "klar, daß die äußerst große Komplexität einer modernen Gesellschaft mit einfachen Führungsstrukturen nicht bewältigt werden kann" (I.e. S. 293). Nur Ludwig Erhard handelte auch als Politiker nach dieser Erkenntnis und als "Motivator" der ganzen Nation (Johannes Gross). Nach Erhard nahm die mehrheitlich aus der Organisationsform "Bürokratie" stammende "politische Klasse" (Erwin Scheuch) Besitz von den Parlamenten und etablierte damit jene Führungsstrukturen, die tendenziell jedes dynamische Sozial-System "töten"'

Die quasi archetypische Profession des Bürokraten ist die des Juristen. Seine herkunftsspezifische Vorstruktunerung im Soziahsationsprozeß und seine berufliche Bildung prägen sein statisch-lineares Denken und seine Art des Lenkens sozialer Systeme mit der systemtheoretisch vorbekannten Wirkung des Tötens der dynamischen Systemeigenschaft. Ohne auf diese durchschnittlichen Strukturmerkmale dieser Basispersönlichkeit und auf die dazu passende Implikation der Organisationsform Bürokratie zu verweisen, bleiben die typischen Verhaltensmuster dieser Profession unverständlich. Einige Zitate zu dieser spezifischen Strukturierung mögen dies verdeutlichen.

"... einen Berufsstand mit einem kollektiven Minderwertigkeitskomplex gibt es tatsächlich, denjenigen der Juristen... Jeder Psychiater weiß, daß bei Minderwertigkeitskomplexen gutes Zureden nicht hilft, im vorliegenden Fall übrigens noch weniger als in anderen Krankheitsfallen. Denn Juristen, daß weiß jeder, wissen alles - und zwar besser. Warum sollte das bei der Diagnose ihrer eigenen Befindlichkeit anders sein? Diesen Leuten kann nicht geholfen werden" (Fernando Wassner in: FAZ vom 01.11. 1986, S. 12). Kein Wunder, denn "die Struktur der Junstenausbildung in Deutschland - und damit die Struktur des gesamten Rechtswesens - (ist) formell wie materiell seit fast hundert Jahren, trotz aller technischen und sozialen Veränderungen der industnuellen Gesellschaft, unverändert geblieben" (Wolfgang Kaupen: Die Hüter von Recht und Ordnung. 1969, S. 12). Wenn Juristen nach Fernande Wassner alles besser wissen, dann verweist auch das auf die herkunfts- und berufsspezifische Insuffizienz:

"Die Selbstverwirklichung des Menschen wird schon während der Kindheit durch die universalen Gefühle der Unterlegenheit, der Minderwertigkeit beeinträchtigt, die eine kompensatorische Tendenz auf die Überwertigkeit hin begünstigen oder motivieren" (Arnold, Eysenck, Meili: Lexikon der Psychologie. 1980).

Rechtsanwalt Dr. Benno Heussen berichtet, "daß die Regelung der Konflikte nur mit dem Hilfsmittel der Kunststprache des Rechts gelingen kann, die aber vom Einzelnen weder gesprochen noch verstanden wird..." (in: So gewinnt man Prozesse. 1982, S. 15).

Der Familiennchter Dr. Dieter Weychard (OLG Frankfurt/Main) versichert uns, daß die gesamte Rechtsordnung eine einzige große Fiktion ist, weil sie in der (be-) greifbaren Außenwelt nicht vorkommt, sondern nur im Kopfe gedacht wird, (dabei) versteht man unter Fiktion im rein juristischen Sinne die Annahme dessen, was mit Sicherheit nicht wahr ist" (DAVorm 1984, 637).

Die Artefakte der Ingenieurwissenschaft sind auch "im Kopfe gedachte", in der Außenwelt nicht (be-)greifbar vorkommende Konstrukte, ihre Annahmen zielen aber auf das mit Sicherheit Wahre, da sonst Brücken oder andere Artefakte quasi schon auf dem Reißbrett einstürzen würden. Im Gegensatz zur strafbewehrten Wahrhaftigkeit (z.B. § 323 StGB: Baugefährdung) dieses Ingenieur-Denkens im Sinne der Übereinstimmung von angenommener und tatsächlicher Gebrauchsfähigkeit und dem daraus resultierenden Vertrauen empfiehlt Willi Geiger hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit und rationalen Kalkulierbarkeit der Justiz: "Fuhre möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifei ebenso gerecht wie ein Urteil (in: Deutsche Richterzeitung 9/82, S. 325).

Das stimmt, denn: "Bei einer Berliner Examensklausur waren kürzlich fünf Losungen 'richtig'... Wer erst einmal erfahren hat... daß man als Jursit alles begründen kann, dem eröffnen sich weite Wege in eine Darstellungsfreiheit, die beliebigen Zwecken verfügbar gemacht werden kann" (H. Hesse in: Raimund Kusserow- Richter in Deutschland. 1982, S. 72).

"2x2= 5!" erkannte der Präsident des Landgerichts Hanau "als Teil der Schönheit der dritten Säule" (am Hessentag 1982).

Dagegen behauptet der Mathematiker Gabriel Stolzenberg "unsere eindeutige Unfähigkeit, das Wissen zu erwerben, daß 2+2=3" sein könnte (in: Paul Watzlawick, Hg.: Die erfundene Wirklichkeit. 1980, S. 280).

"Deutlich ist die Orientierung der Justizjuristen an traditionellen Berufsgruppen (z.B. am 'Pfarrer') und die Distanzierung von modernen Berufsgruppen ('Manager') zu erkennen... (So) zieht der Staats- und insbesondere der Justizdienst Persönlichkeiten an, die sich in besonderer Weise den überlieferten Normen und Strukturen der Gesellschaft verpflichtet fühlen und diese vor jeglicher Veränderung bewahren wollen, auf diese Weise werden dann aber auch die Struktur und die Aktivitäten der staatlichen Institutionen von retardierenden Einflüssen bestimmt, so daß sich in Phasen starken sozialen Wandels eine zunehmende Verspätung der Institutionen mit integrativ-stabilisierender Funktion hinter der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung bemerkbar macht" (Kaupen, I.e. S. 193) - bekannt als "sozialkulturelle Verspätung" (cultural lag').

Professor Dr. Bernhard Großfeld beklagt, "daß die jungen Juristen viel zu lange in formalen Ausbildungssystemen verharren, daß sie in erstarrten Sprachsystemen verbleiben, daß wir ihnen Rechtskunde, aber nicht Lebenskunde vermitteln. So wächst eine Juristengeneration heran, die in den prägenden Jahren der Jugend nie Gelegenheit hatte, Lebens- und Berufserfahrung außerhalb formaler Systeme zu machen. Wie sollen die so Ausgebildeten das Leben anderer ordnen und gestalten, von dem sie so lange abgeschottet wurden? Das wird zu einem großen sozialen Problem und zu einer Gefahr für unser Rechtswesen selbst" (JZ 8/1986, 357 f.). 

Professor Dr. Walter Weyrauch: "Sich stets wiederholende berufliche Obliegenheiten, prozessuale Notwendigkeiten, kurz, Routinearbeiten, üben auf den, der sich ihnen unterwirft, eine entspannende Wirkung aus. Man könnte versucht sein, in dieser Hinsicht Parallelen zwischen den Verfahrensregeln der Rechtsordnung und den Ritualien zu ziehen, die bei bestimmten Neurosen anzutreffen sind" (in: Das Gesellschaftsbild des Jursiten. 1970, S. 304, 306).

Berteismann "Baumarkt-Chef-Bnef" vom 23.07.1992: "Juristen fehlt häufig der Background für Management-Aufgaben".

Mit dieser Skizzierung der bürokratiespezifischen Basispersönlichkeit, insbesondere der des Juristen, sollte lediglich das Verständnis für die Dimension des Problems bürokratisch orientierten Denkens und Handelns als primär organisatorisches Phänomen veranschaulicht werden, um die Handlungsmotive überhaupt verstehen zu können, die notwendigerweise nach systemtheoretischen Aspekten zu enormen sozialen Friktionen führen müssen. Marktförmige Organisation mit "lebensfahigen Systemen" einerseits und die Organisationsform "Bürokratie" andererseits sind konträre Welten, an deren Berührungspunkten immense Reibungsverluste über soziale Friktionen entstehen.

"Lebensfähige Systeme" definiert die Management-Kybernetik in allgemeiner Form mit deren Fähigkeit zur Bewältigung der Umweltkomplexität (Stafford Beer). Die Nicht-Bewältigung regelt der Markt. Die Bürokratie als selbst nicht lebensfähiges System bedarf der Alimentation durch die lebensfähigen Systeme. Der Grundwiderspruch der beiden idealtypisch einzig bekannten Organisationsformen (nach Prof. Dr. Wolfram Engels: Mehr Markt) liegt darin, daß die Bürokratie diese marktförmige Selektion infolge Abkopplung von den realen existentiellen Bedingungen und der zeitadäquaten Anpassung an Veränderungen der Umwelt bei Gefahrdung der eigenen Existenz nicht kennt. Durch diesen Gegensatz und durch die fehlende Synchronisation mit der sozialen Wirklichkeit in Verbindung mit statisch- operationalen Lenkungseingriffen in dynamische Sozialsysteme* entstehenden Friktionen wirken daher auch nicht selektiv auf die bürokratische Organisationsform, sondern wirken kontraproduktiv und retardierend als künstlich erzeugte Störfalle innerhalb "lebensfahiger Systeme" und gegenüber deren personal-konstitutiven Elementen der produktiven Leistungselite.

Da schon nach informationstheoretischen Aspekten der bürokratiespezischen Komplexitätsreduktion und sanktionslosen Manipulation eine Regeneration der Organisationsform Bürokratie nicht möglich ist, hat GEDO den

SYSTEM-KILLER-ORDEN

zur Förderung von Denkanstoßen zum Abbau von kontraproduktiven sozialen Friktionen konzipiert. Diesen Orden erhalten Personen und Institutionen, die direkt oder indirekt auf das "System Familie" oder auf die existentiellen Bedingungen "lebensfahiger Systeme" nach Kriterien der Systemtheorie oder der Management-Kybernetik negativ einwirken und diese bewußt oder unbewußt "töten".. Entsprechend der Intention von GEDO liegt dann ein konstruktiver Beitrag zum Abbau von künstlich erzeugten sozialen Friktionen - z.B. von "mehr Scheidungstoten als Verkehrstoten'" - und zur Beseitigung der rechtsförmig-operational-schematisierten gerichtlichen Sorgerechtspraxis des Perpetuierens neurotischer Erziehungspraktiken und damit der Begünstigung des numerisch "sprunghaften Ansteigens neurotischer Kinder" - ein "psychologisches Problem, das (nicht nur) einzelne betrifft, sondern ein soziales Problem darstellt, das die ganze Gesellschaft erfaßt" (Sebald/Krauth, I.e. S. 30). Der GEDO-Orden will ferner zur Beseitigung der bestehenden Diskrepanz zwischen den legislativen Intentionen zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge und der Rechtspraxis beitragen. (skorden 8.92)
 

auch die gestörte Familie ist ein System 

Die Familie,sowohl die 'gesunde' wie die gestörte  zeigt alle Eigenschaften komplexer Systeme ist aber für den einzelnen noch mit den Sinnen erfahrbar Anhand des Beispiels der Familie ist auch sehr leicht erkennbar daß die homöostatisch kontrollierten und ausbalancierten Variablen nicht immer physikalische Variablen zu sein brauchen (Prof Dr Fredmund Malik Strategie des Manigements komplexer Systeme)
 

Autor:
Erstellungsdatum 00.00.1999 G*A*B - Datum: 01.01.2000   Mail: brain@gabnet.com
Verteiler: HAUPT / MÄNNER / BOYSPOLITIK / JUSTIZ / WIRTSCHAFT / LITERATUR / KUNST / BÜCHER / TOURISMUS / PSYCHOLOGIE / PHILOSOPHIE / PHYSIK  / CHRONOLISTE
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