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K e.V
Gesellschafts-Management Kybernetik (GMK) e.V. 
Wiss.-Dok.: Dipl.-Ing. Hans Kopatsch Hiltersklinger Weg 17
D-64756 Mossautal Tel. 06062-53208 Fax 910509
Wiss. Beirat: Dipl.-Ing. Klaus Jourdan • Dipl.-Ing. Milena Weidinger
Prof. Dr.-Ing, Jürgen Philips • Dr. med. Jan Lalik


Nach ständiger Rechstprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hat der Rechtsanwalt als berufenes Organ der Rechtspflege und als der berufene Berater und Vertreter der Rechtsuchenden die Aufgabe, zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, Gericht, Staatanwaltschaft und Behörden vor Fehlentscheidungen zu Lasten seines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu schützen. 

Wer aber sagt dem Rechtsuchenden, ob der Rechtsanwalt Im konkreten Falle diese Pflichten erfüllt hat? Bei Prozeßniederlagen sind diese Pflichten offenkundig verletzt. Nun ist der Anwalt zwar verpflichtet, den Mandanten bei schuldhaften Pflichtverletzungen auch über dessen Ansprüche gegen den Anwalt zu belehren, jedoch sind solche Belehrungen dem Autor bisher nicht bekannt geworden. Es gilt daher: 

Nur wenn sich der Rechtsuchende selbst sachkundig macht, hat er Aussicht auf erfolgreiches Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen gegen seinen
glücklosen Anwalt. 

Nach § 1671 Abs. 2 BGB sind für die Sorgerechtsregelung bestimmend: das "Wohl des Kindes" und die "Bindungen des Kindes". Das Kindeswoh! ist ein unbestimmter
Rechtsbegriff und die "Bindungen" verweisen auf "Fehlent- wicklung durch Mutteregoismus" und auf Varianten des "Mamasyndroms" (Hans Sobald/Christine Krauth). Die völlige Abhängigkeit von der Mutter führt zum unmündigen Menschen, der lenkender Autorität bedarf. Die "Bindungs" -Maxime bewirkt somit das Gegenteil des vom Gesetz- geber Beabsichtigten; dieser plädierte für die "Entwicklung des Kindes zur selbstverantwortlichen Persönlichkeit" (Belchaus). Aus "Bindungen" und deren neurotischen Implikationen und Tendenzen (Mamasyndrom ) kann folglich nicht auf erzieherische Eignung des bindungs- privilegierten Elternteils geschlossen werden, soweit als "wichtigstes Ziel der Erziehung... die Entwicklung des Kindes zur selbstverantwortlichen Persönlichkeit als erzieherischer Maßstab gilt. "Kindeswohl" ist daher nicht ableitbar aus "Bindungen", die aus negativen und neurot isierenden Erziehungseinflüssen resultieren, sondern nur aus der Persönlichkeitsstruktur und der Fähigkeit, "die Entwicklung des Kindes zur selbstverantwortlichen Persönlichkeit" sicherzustellen. Kindeswohl bedarf partnerschaftlicher Erziehung und die Gesellschaft braucht selbstverantwortliche Persönlichkeiten.
Zu dieser Neuorientierung des Kindeswohlbegriffes möchte diese Schrift beitragen. 
GMK e.V. Index
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Erstellungsdatum 00.00.1999 G*A*B - Datum: 01.01.2000   Mail: Hans.Kopatsch
Verteiler: HAUPT / MÄNNER / BOYSPOLITIK / JUSTIZ / WIRTSCHAFT / LITERATUR / KUNST / BÜCHER / TOURISMUS / PSYCHOLOGIE / PHILOSOPHIE / PHYSIK  / CHRONOLISTE
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