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System-Killer-Orden |
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bayerischen
Staatsminister der Justiz
den
Für den Zugang zu öffentlichen
Ämtern ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG die nötige Eignung,
Befähigung und fachliche Leistung erforderlich. Wenn RiOLG Werner
Gutdeutsch unter Angabe dieser Amtseigenschaft über ein »innerstaatliches
Recht« öffentlich berichtet (FamRZ 1998, 1488 f.), das er in
weiterer Steigerung als eigenes »Rechtssystem« definiert und
auf Anfrage die legitimierende Quelle kodierten Rechts die Antwort verweigert,
so begründet das eine wie das andere Zweifel an diesen verfassungsrechtlichen
Prämissen des Zugangs zu öffentlichen Ämtern. Da auch die
Präsidentin des OLG München jede Auskunft über die Fundstelle
dieser Rechte verweigerte, offenbaren sich hier obrigkeitsstaatliche Umgangsweisen
mit dem mündigen Bürger.
Mossautal, den 10.02.2000
Gesellschafts-Management-Kybernetik
e.V.
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| GMK e.V. Index |
| Autor: GMK e.V. |
| Erstellungsdatum 00.00.2000 G*A*B - Datum: 01.01.2000 Mail: Hans.Kopatsch |
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