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oder "...nahezu anarchistische Verhältnisse" deutsche Justizpraxis live |
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Dr. Christian Adler, Diplomphysiker, Ethologe
Bayer. Staatsministerium der Justiz
E-Mail: 100111.215@compuserve.com 17.10.1999 Herrn Regierungsdirektor Kahl Prielmayerstr. 7 80335 München Betr.: Gz
1402 E- I 1963/98
Sehr geehrter Herr Kahl, zunächst
möchte ich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, daß Herr Sauter
nicht mehr in Ihrer Behörde weilt. An der Sachlage, wie Sie Ihnen mit Schreiben vom 14.4.99 geschildert wurde, hat sich seither nichts zum Besseren, sondern nur zum Schlechteren gewandelt. Mein Kind wird mir entgegen rechtskräftiger Umgangsanordnung des OLG weiterhin entzogen, inzwischen sind es zehn Monate. Wohl bestätigte der BGH in einer Grundsatzentscheidung zum § 235 StGB bei analoger Sachlage sogar einen Freiheitsentzug (das Urteil ging Ihnen bereits zu), aber weder die Münchner Staatsanwaltschaft noch die Starnberger Familienjustiz nehmen dies zum Anlaß, das hohe Gericht zu respektieren, ihren Amtspflichten Genüge zu tun und gegen die anhaltende Straftat einzuschreiten. Da niemand
interveniert, kann mein Kind auch weiterhin unbehelligt "gehirngewaschen"
werden, mit dem Ziel seine vormals enge Bindung an den Vater zu zerstören.
Über die Methode ist viel veröffentlicht worden. Erst kürzlich
erschien wieder eine Arbeit, die diesmal aus Sicht der Psychiatrie die
destruktive Wirkung dieser Erziehung auf die davon betroffenen Kinder nachweist.
Juristisch gesagt, die Studie schildert vorhersagbare Auswirkungen der
derzeit kontinuierlich stattfindenden psychischen Körperverletzung
meiner Tochter auch auf ihr Erwachsenenleben.
Dem Familiengericht Starnberg wurde die Arbeit selbstverständlich als Sonderdruck zugänglich gemacht, die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit der Kindesentziehung, weitere Entscheidungen rechtsverbundener Richter, denen das Wächteramt, das sie als Familienrichter tragen und die ihnen anvertrauten Kinderschicksale nicht gleichgültig sind. Auch die Staatsanwaltschaft wurde entsprechend informiert. Es ist wohl Ihrer Veranlassung zu verdanken, sehr geehrter Herr Kahl, daß die Polizei Germering im Mai auf mich zukam, auf mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 14.4. des Jahres reagierte und mich aufforderte, ich möge mich doch äußern, ob ich einen Strafantrag stellen wollte, gegebenenfalls gegen wen. Ich bin dieser Aufforderung nachgekommen und füge die Strafanzeige zu Ihrer Kenntnisnahme, vor allem auch zur Kenntnisnahme des Herrn Staatsministers bei. Der Strafantrag richtet sich gegen die Anwältin meiner geschiedenen Frau: Anlage 1 Diese Arbeit brachte ich am 2.Juli 99 persönlich zur Staatsanwaltschaft München II, ihr Eingang wurde mir am 29.7.99 bestätigt (AZ Js 21355). Das Aktenzeichen wurde dann geändert, die Anzeige ging an München I (AZ 123 Js 11614/99). Wie ich im September erfuhr, sollte die Anzeige dort von Frau Staatsanwältin Kempf bearbeitet werden. Nun höre ich, daß das wiederum nicht mehr der Fall ist. Offenbar wurde sie erneut weitergeschoben. Zuvor schon
wurde ich von der Staatsanwaltschaft München II am 17.5.99 informiert,
daß gegen meine geschiedene Frau ein Ermittlungsverfahren wegen "falscher
Verdächtigung" laufe (AZ 22 Js 14668/99). Eineinhalb Monate später
erhielt ich am 9.7.99 dann eine sogenannte "Eingangsbestätigung".
Wieder über eine Strafanzeige gegen meine geschiedene Frau, die anscheinend
unter dem gleichen Aktenzeichen geführt wird. Und wieder von München
II.
Dazu kann
ich nämlich nur sagen, ich habe keinen Strafantrag gegen meine geschiedene
Frau gestellt. Ich kann nur vermuten, daß dies die Folge einer Strafanzeige
von 124 Eltern sein könnte, Vätern und Müttern, die sich
Anfang des Jahres spontan in Berlin zusammenfanden, um meiner seit vielen
Jahren gepeinigten Tochter zu helfen. Die sich dann Anfang März mit
einer Strafanzeige gegen die Kindesmutter und andere an den Herrn Staatsminister
Sauter gewandt haben. Ihr Ministerium ließ danach verlauten, der
Strafantrag sei an den Leitenden Oberstaatsanwalt von München II weitergeleitet
worden.
Weder in der einen noch in der anderen Sache ist aus meiner Sicht irgendeine Ermittlungstätigkeit erkennbar. Mir ist dieser Umgang mit dem Legalitätsgrundsatz keine neue Erfahrung, schließlich habe ich mittlerweile neuneinhalb Jahre Justizerfahrung hinter mir. Wohlgemerkt, nicht weil ich ein Schwerverbrecher wäre, sondern aus dem einzigen Grund, weil mir meine Tochter und der Artikel 6 Grundgesetz nicht gleichgültig sind - weil ich mich meinem Kind verantwortlich fühle! Nach ungefähr
einem Jahr werden Ihre Kollegen Staatsanwälte dann das Hin- und Herschieben
erfahrungsgemäß wieder leid sein, werden sie die angestaubten
Strafanzeigen wohl einstellen.
Es läuft noch ein weiteres Strafverfahren. Auch gegen mich wird ermittelt, und, weil ich ein Mann bin, auch durchaus aktiv: wegen "Unterhaltspflichtverletzung" (AZ 32 Js 4347/99). Es ist ein gängiges Klischee, daß sich alle Väter vor der Verantwortung drücken, die sie für ihre Kinder tragen und vor den Unterhaltszahlungen davonlaufen. Solcherlei Klischees gibt es derzeit noch mehrere, das liegt am Zeitgeist: Männer sind "gewalttätig", sind "Kinderschänder". Die Justiz greift sie gerne auf, wenn sie in Sorgerechtsverfahren eingesetzt werden, zur Ausschaltung der Väter bei der Mitverantwortung für ihre Kinder. Die letztgenannten Vorwürfe liegen schon hinter mir, wurden auch gerichtlicherseits als Falschanschuldigungen entlarvt. Ich gebe Ihnen zu bedenken, daß es derlei Klischees schon in der Vergangenheit gegeben hat, daß sie sich in früheren Zeiten erst gegen Hexen, in der jüngeren Vergangenheit gegen Juden gerichtet haben. Schon damals war die deutsche Justiz bereit, die Denunzianten und Falschbeschuldiger zu unterstützen, nicht die Denunzierten zu schützen. Wie Sie wissen, mit katastrophalen Folgen für die damals Betroffenen. Das ist heute nicht anders. Bezeichnend ist schon, daß der SPIEGEL einen Bericht über den ‚Fall Adler' und andere Münchner Fälle unter die Überschrift "Wie in einem Hexenprozess" stellte. Von der Anwältin der geschiedenen Frau vorgetragen, wurde diesmal wider ihr eigenes besseres Wissen ein Verdacht, den man gegen jeden geschiedenen Vater richten kann, so pauschal wie er vorgetragen wurde. Die Staatsanwaltschaft nahm diese Anklage, die sogar eine uneidliche Falschaussage enthält, freilich zum Anlaß eine Hausdurchsuchung bei mir zu veranlassen, die Anfang Juli stattfand. Dabei wurden von einem Computer, der nachweislich meiner Mutter gehört, sämtliche Unterlagen der alten Dame kopiert. Sie hat ihre eigenen grundgesetzlich verbürgten Rechte, beispielsweise auf Schutz ihrer Menschenwürde, des Briefgeheimnisses, ihrer Intimsphäre.... Sie hat mit dem Tatverdacht und den bei mir vermuteten Unterhaltspflichtsverletzungen nichts zu tun. Mit der größten Selbstverständlichkeit, als gäbe es auch die rechtsstaatlichen Vorgaben nicht (z.B. den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz), drangen auf Veranlassung einer Kindesmutter und ihrer Anwältin numehr erneut Polizisten in meine Wohnung ein, inzwischen zum zweiten Male und ‚beschlagnahmten' diesmal die Unterlagen der alten Dame. Beim ersten
Male am 18.10.95 - ich darf dies hier in Erinnerung rufen - hatten sie
nicht einmal einen Durchsuchungsbefehl oder Herausgabebeschluß, noch
irgendetwas anderes vorzuweisen (die Polizisten), was solch eine Handlung
legitimiert hätte, wurden sie gegen mich handgreiflich, obwohl ich
ihnen keinerlei Anlaß bot. Ich war durch mein klammerndes Kind sogar
bewegungsunfähig.
Dies geschah an dem Tag, an dem das siebenjährige Kind zuvor von seiner Mutter zum Vater geflohen war und dabei allein eine sieben Kilometer lange Wegstrecke zwischen Gauting und Gilching zurückgelegt hatte. Ich gebe Ihnen zu bedenken daß es derlei Vorkommnisse und Übergriffe gegen Kinder ja auch schon früher gegeben hat, wie gesagt zur Zeit der Kinderhexenprozesse und der Judenverfolgung durch den Nationalsozialismus. Ursprünglich veranlasst wurde auch die letzte Hausdurchsuchung von einer ‚Mutter', die den Behörden mit ihrer Anwältin ja schon wiederholt gravierende Falschanschuldigungen vorgetragen hat und sich mit diesen Falschanschuldigungen bei der Justiz auch behauptete. Klarer ausgedrückt: durch einen Prozeßbetrug in einem familiengerichtl. Verfahren das alleinige Sorgerecht erschlich. Strafrechtlich hatte das bisher freilich keinerlei Folgen. Da ich mir einen eigenen Computer nicht mehr leisten kann und ebenfalls mit dem Gerät meiner Mutter arbeiten muß, wurden auch meine sämtlichen Briefe und sonstigen persönlichen Unterlagen, zurückreichend bis 1985 kopiert. Man sucht mir folglich meine Unterhaltspflichtverletzungen bereits drei Jahre vor der Geburt meines Kindes nachzuweisen. Inzwischen wurden die von der Festplatte gezogenen Dateien durch die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck alle genau gesichtet, legte die Staatsanwaltschaft meinem Anwalt (Kanzlei Bossi) die sie interessierenden Fragen vor. Darunter fand ich keine, die ich nicht guten Gewissens beantworten könnte. Nichts, was nach meiner Auffassung eine Anklage rechtfertigen könnte. Seither warte
ich, daß das Verfahren eingestellt wird.
Wozu? Damit mir
entgegen aller gutachtlichen Entlastungen doch noch ein sex. Mißbrauch
angehängt werden konnte.
Ich habe diese Grausamkeiten bereits umfassend beschrieben und der Staatsanwaltschaft 1996 als Strafanzeige zur Kenntnis gebracht. Freilich ohne daß diese Verbrechen zu Ermittlungen geführt hätten (siehe: "Kindesmißbrauch und Gewalt in der familiengerichtl. Praxis" Adler, 1996). Die Hausdurchsuchung am 8.7.99 erbrachte nichts, was sie wenigstens nachträglich rechtfertigen könnte. Aber, auch sie hatte wiederum gravierende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen: Ich erlitt einen Schock und mußte mich im Anschluß in ärztl. Behandlung begeben. Ich war eine Woche krank. Meine Teilnahme als Leiter einer Expeditionsreise, aus der ich doch ein Einkommen erzielen sollte, um wenigstens einen Monat lang Unterhalt zahlen zu können, war in dieser Zeit auf das Äußerste gefährdet. Sollte es
aufgrund der Unterhaltsanzeige zu einem Strafprozeß gegen mich kommen,
was ich angesichts solcher "Verhältnisse" nicht ausschließe,
wäre dies in jedem Falle eine gute Gelegenheit öffentlich unter
Nennung der Namen aller Beteiligten einmal darzulegen, wie und warum ich
zahlungsunfähig geworden bin. Zu erläutern, daß dies früher
nicht der Fall war. Daß die Einmischung einer Handvoll deutscher
Juristen in mein Familienleben jedoch katastrophale materielle Auswirkungen
für meine gesamte Familie hatte.
Zwei Tage nach der Hausdurchsuchung, die auch meine schwerkranke, bei mir in Pflege lebende Mutter miterleben mußte, brach die alte Dame blutüberströmt zusammen. Ich brachte sie ins Krankenhaus. Sie wurde erst im September entlassen. Bitte erinnern Sie sich: ich habe Ihnen bereits im April das schreckliche Schmerztrauma geschildert, in das meine Mutter durch dieses endlose Verfahren gezwungen wurde, Ihnen das Etikett einer Morphiumpackung beigefügt. Nach wie vor verwalte ich erhebliche Mengen der verschiedensten Drogen, jeder Drogenabhängige hätte seine helle Freude daran. Ich darf Sie heute nun informieren, daß wir inzwischen bei der Höchstdosis angelangt sind, die man einem Menschen täglich verabreichen kann. Und trotzdem mindert das nicht mehr die (seelischen) Schmerzen, die meine Mutter jeden Tag als ganz reale Schmerzen erlebt. Sie hat es selbst beschrieben, wie sie empfindet, warum sie so empfindet, siehe ihr Schreiben an eine Therapeutin, das ich in die Strafanzeige einfügte. Wenn ich
den Notarzt rufe, ist er im Nu für sie da. Jedes Krankenhaus nimmt
sie sofort auf. Die Ärzteschaft hat alles Menschenmögliche für
diese Patientin getan. Und zwar prompt!
Ich darf
Sie informieren, daß sich der Zustand der alten Dame in den letzten
Monaten nochmals beträchtlich verschlechtert hat. Mit "(Menschen-)
Würde" hat ihre derzeitige Verfassung wenig zu tun. Das ist kein Siechtum
mehr. Was sie durchmacht, ist das erzwungene, grauenvoll schmerzhafte,
langsame Sterben.
Ich gebe Ihnen zu bedenken, daß es auch für diese Grausamkeiten in der deutschen Vergangenheit zahlreiche Parallelen gibt. Im Starnberger
Familiengerichtsverfahren gibt es seit Februar 99 nicht einmal mehr einen
"gesetzlichen Richter". Dies obgleich durch
die seit November 98 wieder eskalierte Gewalt dringliche Anträge zur
Entscheidung anstünden.
Aber offensichtlich besteht bei Starnberger Justiz nach bald zehn Jahren versuchtem und realisiertem Umgangsentzug, nach sechsmaligem Falschvorwurf sexuellen Mißbrauchs, wiederholter psychischer Vergewaltigung meiner Tochter und vieler Intrigen..., gar kein Interesse mehr, den Fall noch irgendwie nach Maßgabe der rechtsstaatlichen Grundsätze abzuschließen. Nach wie vor offen, ist die mittlerweile lächerlich gewordene Entscheidung über einen Antrag auf Einstweilige Anordnung bzgl. der Einschulung meiner Tochter im September 98. Herr Leeb hatte mir noch im Juli 98 persönlich gesagt, wenn der Starnberger Richter bis Anfang September nicht entschieden hätte, sollte ich mich bei ihm melden. Herr Sauter veranlasste dessenthalben sogar eine Untersuchung. Der Präsident
des Landgerichts München II schaltete sich ein und ließ am 21.4.99
verlauten, der Einschulungsantrag könne nicht verbescheidet werden,
weil drei Monate später am 23.12. 98 eine Therapie zur Feststellung
von Umgang angeordnet worden sei.
Die "Therapie" ist mittlerweile längst beendet und gescheitert, das Gutachten liegt sei dem 6.6.99 vor, wurde von einem Experten auf seine Qualität hin untersucht, als gerichtlich nicht verwertbar befunden, nicht weil es (erwartungsgemäß) den Interessen der Kindesmutter entgegenkommt (Umgangsausschluß), sondern ganz sachlich, weil es den "elementaren Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens nicht entspricht", auch "nicht den Anforderungen, die an ein familienpsychologisches Gutachten im Sinne der ‚Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten' (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1994) zu stellen wären". Meine Tochter
geht seit September bereits in die zweite Klasse dieser Schule, über
ihre Einschulung in München Stadtmitte, anstelle einer Schule in ihrer
Nähe (Gauting, Krailling, oder Gilching) wurde bis heute nicht entschieden.
Daß die Befangenheitsablehnung der derzeit eingesetzten Richterin nicht unbegründet geschah, entnehmen Sie der beigefügten Kopie: Anlage 2 Laut mündl.
Mitteilung von Herrn RiOLG i.R. Egon Schneider, Köln, er ist der Verfasser
eines bemerkenswerten Buches über die "Befangenheitsablehnung im Zivilprozeß",
werden erfahrungsgemäß von 10 wohlbegründeten Befangenheitsanträgen
9 zurückgewiesen.
Ich werde die Richterin danach erneut ablehnen, denn ich werde keinen Richter mehr akzeptieren, der unter Mißachtung von Art. 6 GG und § 1684 BGB den noch rechtskräftig angeordneten "Minimalumgang" zu meiner Tochter auf NULL herabsetzen und die derzeit laufenden Straftaten (Kindesentziehung, Mißbrauch Schutzbefohlener) sogar noch legalisieren könnte. So lange
alles so bleibt wie es ist, werden sich damit weiterhin ständig die
Straftaten nachweisen lassen. Ich vertraue auf die Gültigkeit der
BGH-Entscheidung. Darin enthalten ist u.a. der Satz:
Ergo wird man sich - vorausgesetzt es bleibt alles so wie es ist - in der Zukunft öffentlich über die Beihilfe zu einer Straftat und die Strafvereitelung im Amt unterhalten müssen. Überrascht
es Sie noch, daß Mitbürger die diesen Fall ganz gut kennen,
von "nahezu anarchistischen
Verhältnissen" sprechen.
Von alledem wollte ich Ihnen und dem Herrn Staatsminister wieder einmal einen Bericht erstatten. In der Erwartung, daß Sie nicht nur Zuschauer bleiben werden. Auch anderen,
die den "Fall Adler" schon länger sehr aufmerksam verfolgen, werde
ich berichten, weil es hier, das hoffe ich, haben Sie verstanden, nicht
nur um die Abwicklung des Einzelfalles geht.
Versuchen Sie nachzuvollziehen, versuchen Sie zu verstehen, daß es im Leben eines jeden Menschen - ich hoffe auch in Ihrem Leben - nichts Schlimmeres gibt, als wenn man Ihnen die eigenen Kinder wegnimmt, ohne daß Sie sich irgendetwas zu Schulden kommen ließen. Es ist noch viel schrecklicher, wenn Sie dann auch noch hautnah miterleben müssen, wie Ihr eigenes Kind und Ihre eigene Mutter langsam zerstört werden. Einer der bedeutenden Ihrer Kollegen, Herr Roman Herzog, hat die unnachahmliche Gabe, die Dinge sehr kritisch mit einfachen Sätzen auf den Punkt zu bringen. Er spricht mir in seinem Aufsatz "Das Leben ist der Ernstfall" wirklich aus der Seele, wenn er über die zeitgenössische Gesellschaft schreibt: "Wenn die Familie als Zwangsgemeinschaft diskreditiert und die eheliche Partnerschaft zur ‚Lebensabschnittsgemeinschaft' herabgestuft wird, wenn moralische Pflichten als Dummheit belächelt werden und Anstand als Synonym für Trotteligkeit gilt, ist im besten Fall das Nebeneinander, häufig aber genug das Gegeneinander der Menschen die Folge..... Mich beschäftigt die Fixiertheit auf die Bedürfnisse des Augenblicks. Viele sind sich offenbar selbst genug und lehnen die Verantwortung für andere ab. Schon der bloße Blick über den Zaun des EGO ist manchen Zeitgenossen zu anstrengend.... Schnell wird dann Unwilligkeit mit vermeintlicher Unmöglichkeit begründet, das Schwierige wird zum Alibi für das Bequeme und gibt dem Rückzug auf sich selbst eine Scheinlegitimation. Die
Zukunft unserer Kinder muß uns mehr wert sein als ein Achselzucken.
Ein wenig mehr Kantscher Imperativ, ein bißchen weniger Egozentrik
wäre gut. Weniger Staatsverliebtheit ... wir müssen Probleme
zuvorderst selbst lösen wollen, anstatt darüber nachzudenken,
wem wir die Lösungen übertragen...."
Erzählen
Sie das doch bitte mal dem Leitenden Oberstaatsanwalt von München
II,
Meine Grüße richten sich auch an den Herrn Staatsminister Mit freundlichen Grüßen Dr. Christian Adler |
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Offener Brief an den Bayer. Justizminister |
| Autor: Dr. Christian Adler |
| Erstellungsdatum 17.10.1999 G*A*B - Datum: 24.10.99 Mail: Dr. Christian Adler |
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