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Es wird munter, im Namen des Volkes, weiter diskriminiert. Auszugsweise Abschrift Oberlandesgericht Düsseldorf BESCHLUSS 4 WF 189/98
In Sachen ................................................... hat der 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht................... sowie die Richter am Oberlandesgericht.......... und......... am 16. Dezember 1998 beschlossen: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß
des Amtsgerichts -Familiengericht-
G r ü n d e : Der Antragsteller -leiblicher Vater der am 17.07.1995 nichtehelich geborenen
Tochter der Antragsgegnerin - erstrebt ein gemeinschaftliches
Sorgerecht. Da die Antragsgegnerin ihre Zustimmung verweigert, hat
der Antragsteller um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen
Antrag auf Verurteilung der Antragsgegnerin zur Abgabe einer entsprechenden
Sorgereklärung nachgesucht. Das Amtsgericht hat diesen Antrag mangels
Erfolgsaussicht abgelehnt, weil nach dem Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht
für nichtehelich geborene Kinder gegen den Willen der Mutter nicht
eintreten kann.
Ob die insoweit geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. Lipp FamRZ 1998, 70, Diedrichsen NJW 1998, 1983) durchgreifen, kann für den vorliegenden Fall unentschieden bleiben. Denn daß sich die Kindesmutter trotz eheähnlichen Zusammenlebens mit dem Kindesvater und gemeinschaftlicher Betreuung und Erziehung des Kindes willkürlich weigerte, den rechtlichen Verhältnissen der tatsächlichen Handhabung und der gewachsenen Beziehung des Kindes auch zum Vater anzupassen, ist weder dargetan noch ersichtlich. Allenfalls bei einer solchen Fallgestaltung könnte das Fehlen einer gerichtlichen Überprüfungsmöglicheit einem verfassungsgemäßen Regelungsgebot widersprechen (vgl. auch Rauscher FamRZ 1998, 329 ff., 335, Fn. 74). Anmerkung durch AEfK: Da wird die Mogelpackung „Reform“ regelrecht vorgeführt.
Grüninnen und Radikal-
Wenn das angeblich das deutsche gültige Recht ist, dann wird
damit die EMRK, Art.8,
Ein Kind und ein Vater werden abgestraft, weil sie alle Voraussetzungen
der deutschen
Weiter so Deutschland ! Es muß doch irgendwann dem letzten
Staatsbürger klarzumachen
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| Autor:Arbeitskreis Eltern für Kinder (e. V. ) i.G. |
| Erstellungsdatum 06.06.1999 G*A*B - Datum: 10.06.99 Mail: brain@gabnet.com |
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| Letzte Änderung: |
| © G*A*B; Überarbeitet am: ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/jus/aefk1.htm |