Stellungnahme Landkreis Hannover und JugendamtLANDKREIS HANNOVER DER OBERKREISDIREKTOR
An die
730S7 Bad Boll
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Tagung Kindeswohlhier: Ihr Schreiben vom 16.10.96Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, handelt es sich bei dem zitierten
Fall um ein laufendes Sorgerechtsverfahren.
Bitte teilen Sie mir mit, ob und in welcher Weise das Flugb1att des Herrn Krajc wie auch die anliegende Stellungnahme den Teilnehmern Ihrer Tagumg zur Verfügung gestellt worden ist. Mit freundlichem Gruß Im Auftrage
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Stellungnahme zum Flugblatt "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" (verantwortlich Arthur Krajc) 1. In dem Flugblatt wird ein Fall geschildert, der Gegenstand eines schwebenden Sorgerechtsverfahrens ist. Aus diesem Grunde sieht das Jugendamt des Landkreises Hannover von einer Falldarstellung ab. Das Jugendamt vertritt die Auffassung, daß die öffentliche Diskussion eines Falles während eines schwebenden Gerichtsverfahrens den rechtsstaatlich höchst bedenklichen Versuch darstellt, Einflußnahme auf ein laufendes Verfahren zu nehmen und die Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. 2. Die Behauptung, die Mitarbeiterinnen des Allgerneinen Sozialen Dienstes und der Beratungsstelle gegen sexuellen Mißbrauch beim Landkreis Hannover seien inkompetent und dilettantisch, ist falsch. Die in dem Flugblatt genannten Mitarbeiterinnen des Jugendamtes beim Landkreis Hannover, XXXXX und YYYYY sind sind Diplom.Sozialpädagoginnen mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendamtdes Landkreises Hannover, die über zusätzliche Qualifikationen verfügen (systemische Familientherapie, Fortbildungen im Bereich des sexuellen Mißbrauchs). XXXXX ist Bereichsleiterin im Allgememen Sozialen Dienst. YYYYY leitet die Beratungsstelle gegen sexue1Ien Mißbrauch beim Landkreis Hannover. Diese Beratungsstelle wird von einer externen Psychologin regelmäßig supervidiert. 3. Sämtliche Ermittlungsverfahren gegen ZZZZZ im Zusammenhang mit dem im Flugblatt zitierten Fall wurden mit Datum vom 08.10.96 eingestel1t. 4. Das erstinstanzliche Vormundschaftsgericht hat nach zweimaliger Anhörung der Kinder den Eltern das Sorgerecht entzogen. 5. In dem Flugblatt wird unterstellt, daß Jugendamt, Vormundschaftsgericht
und Staatsanwaltschaft quasi als verschworene Gesellschaft zum NachteiI
der Eltern agieren. Richtig ist dagegen, daß Jugendamt, Gericht und
Staatsanwaltschaft unabhängig voneinander im Rahmen ihres jeweiligen
gesetzlichen Auftrages gehandelt haben und handeln.
Bach Kreisverwaltungsdirektorin Leiter des Jugendamtes beim Landkreis Hannover |
| Autor: ---------------- Datum 20.03.1997 Mail: |
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