Kind
nicht missbraucht: Freispruch für Beamten
Landgericht hebt Urteil auf / Gutachten einer Psychologin genügt
nicht den Ansprüchen / Schadenersatzforderungen
WIESBADEN (cc) 21 Prozesstage lang musste er bangen. Gestern nun konnte
der 50 Jahre alte Angeklagte aufatmen: Die erste-Strafkammer des Wiesbadener
Landgerichts sprach den Beamten frei, der im Untertaunus wohnt und bei
der Stadtverwaltung Wiesbaden arbeitet. Der Mann sei zwangsläufig
freizusprechen, befand der Vorsitzende Richter Dr. Steffen Poulet, dessen
Kammer die Vorwürfe mit großer Sorgfalt erörtert hatte.
Die umfangreiche Beweisaufnahme hatte keinen sicheren Nachweis für
die Schuld des Angeklagten erbracht.
Dieser soll - so hatte es noch im vergangenen Jahr nicht nur die Staatsanwaltschaft,
sondern auch Amtsrichterin Claudia Dirlenbach gesehen . ein erst zwei Jahre
altes Kind sexuell missbraucht haben. Ort der angeblichen Tat: Das Wohnhaus
des Angeklagten, dessen Frau als Tagesmutter Kinder betreute.
In erster Instanz hatte die Richterin den 50-Jährigen zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hätte seine Pensionsansprüche
verloren, wäre auch das Landgericht dem Schulspruch gefolgt. Ihr Urteil
hatte die Richterin im wesentlichen auf das Attest eines Kinderarztes und
auf das Glaubwürdigkeitsgutachten der Diplom-Psychologin Erika Hochreither
aus Ludwigshafen gestützt. So hatte der Mediziner im Gespräch
mit der Mutter den Verdacht geäußert, das Kind könnte Opfer
einer sexuellen Missbrauchs geworden sein, weil es eine Pilserkrankung
im Genitalbereich hatte und sich nicht mehr von ihm hatte anfassen lassen
wollen - Indizien, die nun nach Einschätzung der Strafkammer auch
bei Kindern auftreten können, die keinen sexuellen Übergriff
haben erleben müssen.
Das Mädchen selbst hatte zunächst nichts von einem Missbrauch
berichtet. Erst nach dem Arztbesuch hatte die Mutter Schilderungen vom
angeblichen Missbrauch notiert, Gedächtnisprotokollle von Gesprächen
mit ihrem Kind, die allerdings nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichen,
um darauf eine Verurteilung zu stützen. "Wir können nicht ausschliessen,
dass gewisse Aussagen in das Kind hineingefragt wurden", so Poulet, der
den "ausgezeichneten Eindruck" unterstrich, den er von der Mutter gewonnen
hatte. Sie sei eine "ruhige und sachliche" Frau.
Mit dem Urteil hob die Strafkammer nun schon zum zweiten Mal innerhalb
kurzer Zeit ein Urteil von Amtsrichterin Dirlenbach auf. Sie hatte
nicht nur den Beamten nach einem Tag Verhandlung schuldig gesprochen. Für
schuldig hielt sie auch einen weiteren Mann aus dem Main-Taunus-Kreis,
weil der sich an seiner Tochter vergangen haben sollte. Auch in seinem
Fall hatte Erika Hochreither begutachtet - ebenfalls zu Lasten des Angeklagten.
In beiden Fällen genügte Hochreithers Arbeit nicht den Ansprüchen,
die der Bundesgerichtshof im Juli vergangenen Jahres definiert hatte. So
hatte sie ihre Expertise zum Teil mit veralteten Methoden untermauert.
Im gestern beendeten Verfahren hatte die Psychologin nachzubessern versucht.
Zu spät, befand die Strafkammer, sie könne ihr Gutachten nicht
mehr in andere Form neu auflegen.
Nun werden Schadenersatzansprüche auf die Psychologin zukommen.
Der Vater aus dem Main-Taunus-Kreis hat seine Forderungen bereits beziffert:
Er will die Anwaltskosten ersetzt haben, ein Betrag von rund 80 000
Mark. Und auch der gestern freigesprochene Beamte fordert jetzt die Wiedergutmachung
zumindest des finanziellen Schadens.
Kommentar
von Christoph Cuntz
Zweifel an Psychologin
Die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs ist in zwei Fällen in
sich zusammengefallen. Was bleibt, sind erhebliche Zweifel an der Arbeit
einer Psychologin, auf die sich die Anklage maßgeblich gestützt
hatte. Anzunehmen ist, dass die Psychologin nicht zum ersten Mal mit veralteten
Methoden Gutachten angefertigt und damit Verurteilungen den Weg geebnet
hat. Möglicherweise hat sie dazu beigetragen, dass Unschuldige hinter
Gitter kamen, wie es jetzt um Haaresbreite wieder geschehen wäre.
Schließlich waren beide Angeklagte in erster Instanz aufgrund ihrer
Gutachten verurteilt worden. Zwei Freisprüche: Für die Wiesbadener
Staatsanwaltschaft muss dies eine deutliche Mahnung sein, die Gutachter
in Missbrauchsprozessen künftig sehr sorgfältig auszuwählen.
Das Problem
mit der Suggestion
Bundesgerichtshof definierte Erwartungen an Glaubwürdigkeitsgutachten
Sind Kleinkinder Freiwild für alle möglichen Unholde, weil
ihnen kein Richter glaubt, wenn sie vom sexuellen Missbrauch erzählen
? Mit Sicherheit nicht. Die Erzählungen von Kleinkindern gelten auch
beim Wiesbadener Landgericht nach wie vor für glaubhaft, vorausgesetzt,
die Kinder erzählen aus freien Stücken und von sich aus über
ihre Qualen. Problematisch wird es aber für die Staatsanwaltschaft,
mit ihrer Anklage durchzudringen, wenn die Kinder erst auf Befragen von
Eltern, Ärzten oder Gutachtern zu erzählen beginnen. Immer genauer
prüfen die Gerichte, ob die Schilderungen der Kinder nicht auf Beeinflussung
durch Erwachsene basieren. Und Psychologen, die die Glaubwürdigkeit
der kindlichen Zeugen zu beurteilen haben, werden sich an den Kriterien
orientieren müssen, die ihnen der Bundesgerichtshof im Juli vergangenen
Jahres auferlegt hat. So besteht nach dessen Überzeugung speziell
bei kindlichen Zeugen die Gefahr, "dass die ihre Angaben unbewusst ihrer
eigenen Erinnerungen zuwider verändern, um den von ihnen angenommenen
Erwartungen eines Erwachsenen, der sie befragt, zu entsprechen". In all
jenen Fällen aber, in denen Suggestion eine Rolle spielt, müsse
"die Entstehung und Entwicklung der Aussage" aufgeklärt werden. Dies
stelle besonders dann einen zentralen Analyseschritt dar, wenn es sich
bei dem möglichen Tatopfer um ein jüngeres Kind handelt.
Dass das Wiesbadener Landgericht nun zweimal in kurzer Zeit Urteile
verworfen hat, die auf den Gutachten der Psychologin Erika Hochreither
basieren, macht es der Staatsanwaltschaft künftig schwerer, sexuellen
Missbrauch von Kindern anzuklagen: die Liste der Experten, die auf diesem
Gebiet als kompetent gelten, ist kurz.
Mit dem Freispruch der Angeklagten ist sie um einen Namen kürzer
geworden. |