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Auch die Bremer Justiz hat noch eine Leiche im Keller. Das wurde bei
einem Vortrag über die Entnazifizierung an Bremer Gerichten deutlich.
Wie war es möglich, daß so viele Richter und Staatsanwälte,
die während der NS-Herrschaft Unrecht sprachen, den Weg zurück
in die Justiz fanden? Diese Frage untersuchte jetzt Christoph Thonfeld
vor dem „Jungen Forum Gesellschaftswissenschaften". Die Entnazifizierung
habe einem „absurden Verwirrspiel" geglichen.
Als die Alliierten Ende April 1945 Bremens Gerichte schlössen,
entließen sie sämtliche Richter und Staatsanwälte, die
Mitglieder der NSDAP waren. Im Juni 1945 wurden die Gerichte wieder geöffnet,
und die Entnazifizierung sei - nicht zuletzt wegen der amerikanisch-britischen
Doppelherrschaft in Bremen - der Rehabilitierung eines ganzen Berufsstandes
gleichgekommen, wie der Referent ausführte.
Als Präsident des Landgerichts Bremen wurde damals der Rechtsanwalt
Dietrich Lahusen vereidigt. Er forderte schon bald die Wiederzulassung
von Richtern, Staatsanwälten und Beamten, da sie für die „geordnete
Rechtspflege und Funktionsfähigkeit der Gerichte unerläßlich"
seien. Nach seinen Vorstellungen sollten auch Sonderrichter und Erbgesundheitsrichter
wieder eingestellt werden, die während der NS-Herrschaft Unrecht gesprochen
hatten. Dieser Vorstoß gelang Lahusen zwar nicht sofort, doch bedurfte
es nur einer "Schnittstelle von offizieller Konzeptlosigkeit und inoffizieller
Kooperationsbereitschaft, um dem Vorhaben zum Durchbruch zu verhelfen",
so der Referent. Schließlich sei das einschlägig belastete Justizpersonal
nach und nach wieder eingestellt worden.
Doch nicht nur die Abwehrhaltung gegen die Säuberung der Justiz
war der Grund für die Wiedereinstellung von NS-Richtem und -Staatsanwälten.
Auch für die Alliierten war die Funktionsfähigkeit der Gerichte
offenbar wichtiger als die politischen Säuberungsmaßnahmen.
Schließlich hatte man kaum Vorstellungen davon, „wie man mit den
Entlassenen auf Dauer verfahren sollte, beziehungsweise wie man für
sie Ersatz schaffen sollte", resümierte Thonfeld.
Es wurden also jene wieder eingestellt, die einige Jahre zuvor „Ordner
des totalen Krieges" waren. Kein Richter ist bis heute für die Unrechtsprechung
im Dritten Reich zur Rechenschaft gezogen worden.
Berndt-Adolf Crome, heutiger Präsident
des Landgerichts Bremen, sagte in der anschließenden Diskussion,
es sei auch heute noch möglich, daß Juristen ihr „Handwerkszeug
einer Unrechtsprechung" zur Verfügung stellen könnten.>Zitatende<
Kommentar :
Wie wahr, sie tun es bereits tagtäglich auf vielfache Weise im Bereich
Familienjustiz und Kindschaftsrecht, und die Opfer sehen sich gleichermaßen
wehrlos wie in der Nazidiktatur und die noch nicht betroffenen Bürger
machen wieder alle Augen zu als ob sie in den vergangenen 60 Jahren nichts
dazu gelernt haben.
Da stellt sich die Frage, wieviel Zerstörung
die Bürger diesesmal hinnehmen wollen bevor reagiert wird.
Naja, es handelt sich diesmal nur um die systematische
Zerstörung von Menschen bei Erhaltung der materiellen Substanz (wirkungsgleich
einer Neutronenbombe) sodaß die zufällig nicht Betroffenen auf
satten materiellen Zugewinn hoffen können, bis es auch sie erwischt,
aber bis dahin werden die Augen fest geschlossen und die von ihnen Ignorierten
die ihnen dann beistehen könnten und würden, sind inzwischen
leider liquidiert oder handlungsunfähig. -Vivat,
crescat, floreat Deutschland!.
Gerhard Hanenkamp |