| Fast die Hälfte der Kinder aus geschiedenen
Ehen hat schon ein Jahr nach der Trennung keinen Kontakt mehr zum anderen
Eltemteil. Noch elender sind die nicht-ehelichen Kinder und ihre Väter
dran: Sie haben von vomeherein kein Umgangs-Recht. also keine reelle Chance
auf menschenwürdige Kindheit oder Elternschaft. Ein großer Teil
der deutschen Kinder wächst ohne Vater auf, betrogen um ein stabiles
Fundament für eine intakte Psyche, ja oft sogar um das "Bild des Vaters",
das jedes Kind genauso notwendig braucht wie das "Bild der Mutter".
Welche Rolle spielen die Jugendämter
bei diesem Terror gegen Kinder?
Diese Kinder sind sehr oft "gedemütigt
durch Sklaverei", sind die "Leibeigenen" ihrer Sorgeberechtigten, gehalten
wie Schmusetiere, instrumentalisiert zur "Selbstverwirklichung". Rache.
Nötigung und nicht selten Erpressung.
Laut Gesetz haben sie die Aufgabe, die
Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungs-Familie auch nach einer
Trennung der Eltern zu schützen. Auch das Grundgesetz verpflichtet
alle staatlichen Institutionen: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen
Schutz der staatlichen Ordnung." Entweder ist das Grundgesetz noch nicht
bis zu den Jugendämtern und Familiengerichten vorgedrungen - oder
die Staatsdiener haben Probleme, die deutsche Sprache zu verstehen. Denn
unzählige betroffene Mütter und Väter schwören, daß
weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen haben, die
familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten und zu
pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide tatkräftig
und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt. Kindern den Eltemteil
ohne Sorgerecht durch jahrelange Total-Isolation zu entfremden. Lauter
Verfassungs-Feinde im Sold des Steuerzahlers?
Es gibt eine plausiblere Erklärung:
Die Jugendamts-Mitarbeiter sind schlicht überforden. Sie sind gehalten,
den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung dem sogenannten
"Kindes-Wohl" am besten entspricht. Schon die Begriffe sind Etiketten-Schwindel:
Das
"Kindeswohl" ist eine inhaltsleere, schwachsinnige Begriffsschöpfung
von Juristen, die Tür und Tor öffnet für alles, was dem
Kind schadet.
Die "Berichte" der Jugendämter mit
ihren "Empfehlungen" sind. von ihrer Funktion "Gutachten", die in aller
Regel die Grundlage bilden für die gleichlautende Entscheidung des
Familienrichters. Verfassungsrechtlich äußerst dubios, denn
auch die sachlich unhaltbare oder idiotische Sorgerechts-Empfehlung eines
Jugendamtes ist vor keinem Gericht anfechtbar. Statistisch betrachtet stellen
Jugendamtsmitarbeiter in den meisten Fällen die Weichen, welcher Elternteil
das Sorgerecht erhält. Somit sind die Jugendamtsmitarbeiter. ähnlich
wie die berüchtigten psychologischen Gutachter der Familiengerichte,
de facto "Richter ohne Robe".
Kinder werden einfach zugeteilt
Die Sozialpädagogen/innen müssen
dem Gericht vorschlagen, wie das Sorgerecht geregelt wird. Da es meist
Frauen sind, die diesen Job ausüben, ergibt sich bereits eine natürliche
Präferenz für die Mütter - die "Solidarität der Frauen"
im Kampf gegen die Machos. Doch davon abgesehen: Die Sozialpädagogen
sind mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie wir alle
es wären. Sie wissen um die Tragweite ihrer "Empfehlung", sie wissen,
daß sie es sind, die die Kinder "zuteilen". Dieses Wissen um ihre
Macht hat viele Jugendamtsmitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert,
ähnlich wie die Familienrichter. Die Berichte der verzweifelten Väter
und Mütter sprechen für sich:
"Das Ergebnis der ersten Anhörung,
bei der sich meine Kinder spontan für mich ausgesprochen hatten, wurde
auf einmal vom Gericht ignoriert, sodaß ich selber schon an meinem
Verstand zweifelle. Auch die Tatsache, daß die Kinder seit ihrer
Geburt Tag für Tag mit mir, ihrer Mutter, zusammen waren. hatte kein
Gewicht mehr. Die Dame vom Jugendamt, darauf angesprochen, daß mein
Mann sich nie um die Kinder gekümmert hatte während unserer Ehe.
antwortete: "Man kann sich doch ändern, glauben Sie nicht?" Mein Mann
bekam das alleinige Sorgerecht. Trotz aller Streitereien während der
Scheidung hält er die Umgangsregelung immerhin ein." (Christine S.)
"Die Dame vom Jugendamt interessierte sich
mehr für die Größe des Kinderzimmers und meine Arbeitszeiten,
als für die seelische Belastung von Daniela. Meine Tochter war jahrelangem
Psychoterror durch meine Exfrau und ihren neuen Lebensgefährten ausgesetzt.
Das alleinige Sorgerecht war ihr zugesprochen worden. Sie zog daraufhin
einige Male um. Ich stellte bei Gericht den Antrag, das Umgangsrecht festzusetzen.
Richter B. aber verbot mir im März '91 den Umgang mit meinem Kind,
ohne jegliche Anhörung. Jugendamt, Richter und der sogenannte Gutachter
waren sich alle einig, daß es für Daniela besser sei, den Vater
nicht mehr zu sehen. Die Mutter sorgte dann dafür, daß ich Hausverbot
bekam an der Schule meiner Tochter, damit ich sie auch dort nicht mehr
besuchen konnte. Insgesamt war meine Tochter zweieinhalb Jahre nicht mehr
bei mir. Sie ist dadurch psychisch krank geworden." (Heinz K.)
Zwei von Hunderttausenden von Beschwerden
über skandalöse Praktiken von Jugendämtern. Es gibt noch
weit Schlimmeres:
Jugendamtsmitabeiter, die ohne Zustimmung
des alleinigen Wohnungsinhabers in seiner Abwesenheit seine Wohnung inspizieren.
nachdem die Ehefrau eine Woche dort zugange war. Das Ergebnis dieser rechtswidrigen
Schnüffel-Praxis dient dann als Beweis. daß der Vater wegen
"völlig verwahrloster Wohnung" nicht für das Sorgerecht geeignet
sei.
Erschreckend ist. daß deutsche Richter
solche Praktiken kalt lächelnd tolerieren. Auch Sorgerechts-Empfehlungen
ohne Anhörung der anderen Partei kommen vor:
Das Jugendamt Nürnberg schrieb z.B.
1991 an das Familiengericht: "Der Vater ist hier nicht bekannt, aber für
das Sorgerecht nicht geeignet." Als Begründung führte das Jugendamt
das Ergebnis jener rechtswidrigen Wohnungs-Besichtigung in Abwesenheit
des Vaters an.
Trotz aller Beschwerden des Vaters hat
kein Richter je diese rechtswidrigen Praktiken beanstandet, sie wurden
anstandslos als Grundlage der Sorgerechts-Regelung zugunsten der Mutter
herangezogen. Der Jugendamtsleiter behauptet dennoch dreist, das Amt hätte
mit der Sorgerechtsregelung des Familienrichters nichts zu tun, obwohl
der die Sorgerechts-Entscheidung just mit der Empfehlung dieses Jugendamtes
begründet hatte -Konfusion, Korruption oder Komplott?' Diese Frage
haben sich wohl Hunderttausende von Leidtragenden des geltenden Sorgerechts
gestellt.
"Vater nicht bekannt, aber ungeeignet"
Das Verhaltensmuster ist längst evident:
Das Gesetz provoziert das Veto eines Elternteils
(meist der Mutter) gegen das gemeinsame Sorgerecht. Daraufhin streiten
die Eltern vor Gericht zum Profit der Anwälte und psychologischen
Gutachter - macht zweieinhalb Milliarden Mark Umsatz im Jahr. Das Jugendamt
muß einen "Bericht" abgeben und empfiehlt (weil die Eltern bereits
aufgehetzt und haßerfüllt, also nicht mehr konsensfähig
sind) einen Eltemteil für das alleinige Sorgerecht. meistens die Mutter.
Der Familienrichter überträgt dann einem Eltemieil das Sorgerecht.
meist dem vom Jugendamt empfohlenen. Damit ist die kindliche Katastrophe
in vielen Fällen programmiert:
"Jetzt zeig' ich's ihm (ihr)' Jetzt mach'
ich ihn (sie) fertig'" Authentische Äußerungen von Müttern
und Vätern, die das alleinige Sorgerecht erstritten haben. Das "Zeigen"
sieht dann so aus:
Ein großer Teil der Allein-Sorgeberechtigten
verweigert über Monate oder Jahre den Umgang des Kindes mit dem anderen
Eltemteil. um sich an dem Expartner zu rächen, ihn unter Druck zu
setzen oder zu erpressen ("Gib mir das Haus, sonst siehst Du die Kinder
nicht wieder'").
Die Kinder, die ja in der Regel den entmündigten
Eltemieil genauso lieb haben wie den machthabenden, werden durch die Isolation
seelisch grausam gequält, nicht selten psychisch krank. Statt nun
die Kindesmißhandtung zu unterbinden, unterstützen die Jugendamtsmitarbeiter
und Familienrichter sie meist noch. Sie haben diesem Elternteil das alleinige
Sorgerecht, die totale Gewalt über das Kind. zugeteilt; nun wollen
sie keinen Fehler eingestehen und halten ihm die Stange, oft bis zum bitteren
Ende: psychische Krankheit, womöglich Selbstmord, spätere Drogenabhängigkeit
oder Kriminalität.
Daß die von ihren Kindern isolierten
Väter oder Mütter vor die Hunde gehen, kümmert viele Jugendamtsmitarbeiter
(und Richter) einen Dreck. Sie animieren dann gelegentlich noch die Sorgeberechtigte,
den von seinem Kind total isolierten Eltemteil wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
anzuzeigen. Daß der womöglich als geistig arbeitender oder sensibler
Mensch durch die brutale Isolationsfolter gar nicht mehr voll arbeitsfähig
ist. interessiert niemanden.
Das Resultat des geltenden Sorgerechts
ist inzwischen bekannt: Hundertausende verzweifelter oder depressiver Kinder,
Mütter. Väter, die ihren Liebsten sehnsüchtig nachtrauern.
Steigende Zahlen von Drogenabhängigen. Alkoholikern, ruinierten Existenzen,
Sozialhilfeabhängigen. Eine kranke Gesellschaft, in der Bürgerkrieg
herrscht zwischen den Geschlechtem, zwischen Vätern und Müttern,
zwischen Kindern und ihren sorgeberechtigten Alleinerziehenden.
Was ist zu tun?
Der Gesetzgeber sollte in naher Zukunft
das unmenschlichste Gesetz der Nachkriegszeit. das alleinige Sorgerecht
als Regelfall, das de facto ein Ermächtigungs-Gesetz zum Mißbrauch
der Kinder ist, abschaffen und durch eine Regelung, die die elementarsten
Menschenrechte von Kindein und Eltern garantiert, ersetzen: Den regelmäßigen
persönlichen Kontakt zwischen allen Kindern und ihren Müttern
und Vätern - das steht schon in der UNO-Kinderkonvention. Aber die
wird ja in Deutschland bis heute nicht respektiert.
Da die Erfahrung gezeigt hat. daß
Jugendämter und Familienrichter in zahllosen Fällen total versagen,
dieses Menschenrecht im "Rechtsstaat" Deutschland durchzusetzen. muß
der Gesetzgeber daraus Konsequenzen ziehen. Bei der Regelung des Sorgerechts
ist beiden Eltern die Erziehungsgewalt, die ja zugleich eine Sorge-Pflicht
ist. zu übertragen. außer in Fällen nachgewiesenen Mißbrauchs
oder schwerer Schädigung des Kindes. Es wäre fatal, den Forderungen
von Feministinnen und vielen Juristen und Gutachtern (die um ihren Profil
bangen) nachzugeben, jedem Eiterteil wieder ein Velo-Recht in irgendeiner
Form einzuräumen gegen die gemeinsame Eltemverantwortung. Damit wären
die Kinder und die nichtsorgeberechtigten El-temteile. also in aller Regel
wieder die Väter.
weiterhin der Willkür der Sorgeberechtigten,
der Jugendamtsmitarbeiter. Familienrichter und der Gutachter ausgeliefert,
mit dem bekannten Effekt.
Es gibt ein Beispiel das Mut macht:
Oberste Aufgabe der Jugendämter muß
es sein. die "Bedürfnisse und Interessen der Kinder", also vor allem
den regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern, zu befriedigen und
zu gewährleisten. Den nebulösen Begriff "Kindeswohl" werfen wir
am besten auf den Müllhaufen der Geschichte.
Wenn der Gesetzgeber ein familienfreundliches.
realistisches und kinderfreundliches Sorge-Recht verabschiedet, das der
egoistischen Natur des Menschen Rechnung
trägt, indem es ein Machtgleichgewicht zwischen den Eltern schafft,
wird der Zorn der Mütter, Väter und Kinder auf die "unfähigen"
Jugendamtsmitarheiter abnehmen.
Das Jugendamt München ermuntert Eltern,
die gemeinsame Eltemverantwortung auch nach der Trennung beizubehallen.
mit dem Erfolg, daß fast jedes vierte Paar inzwischen das gemeinsame
Sorgerecht praktiziert. Daß nicht noch mehr Ehepaare bei der Scheidung,
wenn sie schon sein muß, sich für die gemeinsame elterliche
Sorge entscheiden. liegt daran, daß achtzehn Jahre staatlich initiierte
Eltern-Konfrontation und ein Zeitgeist. der auf Geschlechter-Krieg abonniert
ist, den Frieden in den Familien zerstört haben. Aber Frieden wollen
manche gar nicht, denn am Krieg läßt sich mehr verdienen.
"Jugendamt
intern"
Was noch so alles schief läuft
Zwei ehemalige Mitarbeiter von Jugendämtern
brachen ihr Schweigen und berichteten "ex" über interne Gepflogenheiten.
Was die beiden (Namen der Redaktion bekannt) schilderten, macht sprachlos.
- "Nur ein toter Vater ist
ein guter Vater". bestätigen sich manche Jugendamtsmitarheiter gegenseitig.
Die Nachricht über den Tod eines Vaters wurde sogar schon des öfteren
"begossen", weil damit "endlich die Akte geschlossen werden kann. Mit dem
gab's ja immer nur Theater.
- Akten werden rücksichtslos
verfälscht, umdatiert. verschwinden, Gespräche (die nie stattfanden)
nachträglich "aktenkundig gemacht".
- Väter werden offen erpreßt:
Großzügiges Umgangsrecht, wenn sie auf das gemeinsame Sorgerecht
verzichten.
- Die Pflicht zur Vermittlung
wird mit der Ausrede umgangen, die Mutter sei gegen ein gemeinsames Sorgerecht.
- Mit der Floskel "das Kind
muß zur Ruhe kommen" wird die Akte zur Seite gelegt und der Nicht-Sorgeberechtigte
ausgegrenzt.
- "Die Sache ist strittig"
heißt auf gut deutsch: Ich habe keine Lust. mit dem anderen Eltemteil
über gemeinsames Sorgerecht zu reden.
- Beschwerden über Mitarbeiter
werden von den zuständigen Sachbearbeitern selbst beantwortet.
- Die Pflicht beide Eltemteile
zu hören, wird permanent umgangen.
- Wer gegenüber dem Jugendamt
die Wahrheit sagt hat keine Chance.
- Menschlichkeit (besonders
gegenüber Kindein) gibt es nicht.
- Mitarbeiter werden nicht
fortgebildet
- Die meisten Mitarbeiter haben
selbst zu Hause die größten Probleme mit eigenen Kindern (ein
großer Prozentsatz der Kinder in Heimen kommt von alleinerziehenden
Sozialarbeitern!)
- Viele Gruppenleiter in Jugendämtern
sind Alkoholiker, drogen- oder medikamentenabhängig.
- Praktikanteninnen werden
ohne Praxis eingestellt.
Einer unserer Informanten verließ
die Behörde. weil "ich einfach nicht mehr zusehen kann, wie da mit
Kinderschicksalen umgagangen wird." Und vieles mehr.
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