VÄTER IM EXIL  

Dr. med. Jan Lalik Skolska 12 98201 Tornala Slowak Republik  
...siehe auch 
Dr. Jan Lalik ein Fall von Tausenden ähnlicher...kompetent analysiert
30.07.1998 Klageerwiderung: Oberlandesgericht Hamm Heßlerstraße 53 59065 Hamm
14.08.1998  Verfassungsbeschwerde
20.09.1998 Anlage zur 5. Ergänzung der Verfassungsbeschwerde 
03.10.1998 Prophylaktischer Antrag auf Ablehnung von Sabine Heinke wegen Besorgnis der Befangenheit
22.10.98 Beschluss des OLG Hamm gegen meine Gegenvorstellung ! 
Beschwerde-Nachtrag 4.Ergänzung Bundesverfassungsgericht  
FDP Bundestagsfraktion  Herren Dr. Wolfgang Gerhardt Dr. Otto Graf Lambsdorff  
Justizministerium Düsseldorf wg.Auskunftssäumigkeit des OLG-Präsidenten Hamm 
Ablehnung der Richter Dingerdissen, Davids und Killing wegen Besorgnis der Bef.  
Anfrage zur Rechtsgrundlage der Ersetzung der gesetzlichen Erziehungskriterien   
Vortrag ohne Einlassung der abgelehnten Richtern Dingerdissen, Davids und Killing
22.10.98 Eignung aus allen rechtlichen Gruenden von Uwe Madeia, Dipl.-Psychologe
Literaturverzeichnis Dr. Jan Lalik
Keine Gewähr für Übertragungs- und Einlesefehler. Gerhard Hanenkamp

 

Dr. med. Enno Winkler  Paraguay


BÜRGER FÜR EINE                    DEMOKRATISCHE                JUSTIZ
Sein Einführungsstatement: Ich möchte Ihren Blick lenken auf neue Formen der Menschenrechtsverletzungen in modernen Industriestaaten wie Deutschland, meinem Heimatland. Menschenrechtsverletzungen, die von den klassischen Menschenrechtsdeklarationen nicht erfasst werden und neu definiert werden müssen. Und ich möchte Sie bitten, mir zu helfen, nicht nur die hergebrachten, primitiven Menschenrechtsverletzungen in der Dritten Welt, sondern auch die neuen, ausgeklügelten Formen der Menschenrechtsverletzungen in den Industriestaaten der Ersten Welt öffentlich zu machen, und Methoden und Strategien zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln.       In Deutschland zum Beispiel werden Dissidenten nicht mehr physisch gefoltert und getötet, sondern sozial, politisch und wirtschaftlich misshandelt und  vernichtet. Sozialer Mord aber gilt nicht als Straftatsbestand und schon gar nicht als Menschenrechtsverletzung.   For Background Information click here /  Für Hintergrund-Information hier klicken /Para mas información oprima aquí (Sólo versión corta)/



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