| Dr. Jan Lalik
Skolska 12 98201 Tornala Slowak Republik
Bundesverfassungsgericht Erster Senat Postfach 1771 76006 Karlsruhe
mit Internet-Ablage 20.09.1998
Anlage zur 5. Ergänzung der Verfassungsbeschwerde
1 BvR 1568/98
Gerichtliche Sorgerechtspraxis in
der BRD im allgemeinen und die des OLG Hamm im besonderen
Nach allen erreichbaren Publikationen läßt sich das "Kindeswohl"
nach dem im esprit de corps gefundenen inhaltlichen Verständnis
mit einem Satz erklären:
Kinder zur Mami - Papi bezahlt!
Die erzieherische Eignung reduziert die bürokratische Denkmethodik
der BRD-Familienjustiz auf die rein zeitliche Möglichkeit der Kinderbetreuung
- von Erziehung ist dabei erst gar nicht die Rede - und diese zeitliche
Möglichkeit erlangt die Mutter über die Alimentierung durch den
Vater des Kindes, der bei Berufstätigkeit das Sorgerecht eben wegen
dieser Berufstätigkeit automatisch verliert - er kann nicht "rund
um die Uhr" zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen -und der
nicht Berufstätige verliert es auch, weil er sich in einer "derart
schwierigen persönlichen Situation befindet" (OLG Bamberg, DAVorm
1988, 446 f.).
Dieses Vor-Urteil bei der Sorgerechtsregelung und die inhärenten
psychologischen Mechanismen werden verständlich, wenn man die "Psychologie
des Vorurteils" von Professor Dr. Josef Rattner liest (Eine tiefenpsychologische
Untersuchung über das voreingenommene Denken und die autoritäre
Persönlichkeit. Classen Verlag Zürich/ Stuttgart 1981).
AG Bochum/OLG Hamm
RiAG Dr. Feldmann, AG Bochum, erklärte zur Begründung seines
Ablehnungsbeschlusses zur beantragten Sorgerechtsübertragung an den
Vater: "Die Art und Weise, wie er sich im Verfahren einläßt,
bestätigt vielmehr die bereits im Scheidungsurteil dargelegten erheblichen
Bedenken gegen die Erziehungseignung des Kindesvaters". Für die
Erziehungseignung der Mutter genügte deren Erklärung, "daß
sie weiterhin bereit ist, für (das betreffende Kind) zu sorgen".
Entsprechend der in der BRD im esprit de corps organisierten Rechtsungleichheit
vor dem Gesetz - analog zur gerichtlichen Sorgerechtspraxis im NS-Staat
gegenüber Juden -, gilt hier nicht die Maxime des OLG Bam-berg hinsichtlich
der "schwierigen persönlichen Situation" der Mutter. Für
den Ausschluß des Vaters von der Teilhabe am Sorgerecht war dessen
Berufstätigkeit maßgebend. Wegen erzieherischer Überforderung
der Mutter erlangte der Vater das Sorgerecht, das ihm RiAG Dr. Feldmann
anschließend im Scheidungsurteil wieder vermittels folgender Aktivitäten
des Sachverständigen U. Madeia von der Universität Dortmund entzog.
Ohne jede Legitimation unterrichtet Madeia die Involvierten telefonisch
"über das Ergebnis" seines Gutachtens und konstruiert darausfolgend
Belästigungen und Beleidigungen von selten der solcherart Unterrichteten.
Madeias Schlußfolgerungen in seinem Schreiben an RiAG Dr. Feldmann:
"In der aktuellen Situation (die der Sachverständige illegitimerwelse
selbst arrangierte und inhaltlich pervertierte; d.V.) werden bei Herrn
(X) verstärkt - wie schon im Gutachten befürchtet - paranoide
und psychopath ische Persönlichkeitszüge wirksam, die massiv
in die Erlebniswelt des Kindes hineinreichen. Auf diese Persönlichkeitsstörungen
muß nach den letzten Ereignissen (die der Gutachter selbst inszenierte
und interpretierte; d.V.) noch einmal ausdrücklich verwiesen werden,
um zu verdeutlichen wie unabänderlich die kindliche Involvierung und
wie wenig aussichtsreich das weitere Anstreben einer einsichtsvollen Verhandlungslösung
mit Herrn (X) ist. (Das Kind) erlebt seit über einer Woche einen heftig
agierenden, emotional äußerst erregten, zornigen und verzweifelten
Vater. Die durch das Miterleben dieses Zustandes gegebene Belastung und
Beunruhigung des Kindes ist offenkundig.
Wegen der beschriebenen kindeswohlgefährdenden, immer weiter
eskalierenden Erlebnis verquickungen zwischen Vater und Sohn besteht erhöhter
Handlungsbedarf. Durch den immer deutlicher werdenden persönlichkeitsbedingten
Mißbrauch des Kindes' durch den Vater zur Durchsetzung eigener
Ziele sollte ein sofortiger Wechsel (d. Kindes) und Übertragung des
Sorgerechts auf die Mutter dringend in Betracht gezogen werden. Das Umgangsrecht
sollte unter den gegebenen Bedingungen nicht wie im Gutachten empfohlen,
großzügig gehandhabt werden, sondern sollte - zumindest bis
(das Kind) die neue Regelung akzeptiert (daraus ist erkennbar, daß
der Gutachter selbst begründete Zweifel an der eigenen Einschätzung
des Kindes hat; d.V.) - zeitlich reduziert, unter anderen Bedingungen (beaufsichtigt)
oder auf anderem Wege (Briefe, Telefonate) ausgeübt werden. Um eine
Rückführung (des Kindes) zur Mutter möglichst konfliktfrei
zu gestalten, ist eine aktive Mitarbeit (der Mutter) unerläßlich.
Eine natürliche Situation (Besuche bei der Mutter, Gerichtsverhandlung)
zu diesem Zwecke zu nutzen, erscheint aussichtsreicher als eine Herausnahme
des Kindes durch die Polizei. Zu diesem Zwecke bin ich gerne zu einem weiteren
Gespräch mit (der Mutter) bereit. Zur Abstimmung eines eventuellen
weiteren Vorgehens werde ich mich Mittwoch- oder Donnerstagmorgen noch
einmal telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen."
Bewertung:
"Der Sachverständige ist zur Verschwiegenheit über
alle Umstände, die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehen, verpflichtet"
(C. R. Wellmann: Der Sachverständige in der Praxis. Düsseldorf
1968, 20). Schon daraus ergibt sich, daß der Sachverständige
nicht außergerichtlich telefonisch mit seinem gutachtlichen Elaborat
eigenmächtig umgehen kann. Mit dieser Eigenmächtigkeit verband
Madeia die erfundene Veranlassung zum Selbstauftrag zur Erstellung eines
Nachtrags, basierend auf angeblichen Beleidigungen, so daß dieser
Nachtrag insoweit ein Produkt der Selbstjustiz ist. Dieser "Nachtrag"
entspricht einem neuen Gutachten, das nach § 412 ZPO der richterlichen
Beauftragung bedarf. Vorliegend hat der Sachverständige diese richterlichen
Obliegenheiten sich selbst angemaßt, deren richterliche Duldung und
Verwendung dieses Elaborats auch den Richter charakterisiert. Dies um so
mehr, als Psychologen zu medizinischen Befunden nicht legitimiert sind
- von der dubiosen Vorgehensweise des Sachverständigen noch abgesehen.
Schließlich widerspricht dieser eigenmächtige "Nachtrag"
mit Selbstjustizcharakter allen Gepflogenheiten bei der Erstellung von
Gutachten:
Wellmann: "In die gutachtliche Stellungnahme des Sachverständigen
gehören keine Rechtsbelehrungen (Wellmann a.a.O.. 52). Tatsächlich
erteilte dieser "Nachtrag" dem Richter minutiös Handlungsanleitungen.
Wellmann sagt dazu: "Auch Ratschläge an... das Gericht
gehören grundsätzlich nicht in das Gutachten" (a.a.O.. 53).
Wellmann: "In der Sprache ist das Gutachten neutral zu
halten. Alle Schärfen sind zu vermeiden. Selbst wenn der Sachverständige
berechtigterweise, über das Verhalten einer Partei vor oder
im Verfahren empört ist, sollte er das im Gutachten nicht durchblicken
lassen. Er soll also keinerlei Werturteile in seine Stellungnahme
einflechten, sofern diese Werturteile nicht sachbedingt und insoweit gutachtliche
Äußerungen sind.
Der esprit de corps
Wie vorausgehend schon an anderen Beispielen erklärt - AG Laufen/OLG
München - pflegen Richter die vorbekannten Auffassungen der Obergerichte
a priori zu übernehmen. So hat auch RiAG Dr. Feldmann der Beschwerde
nicht abgeholfen, sondern dem OLG vorgelegt - ohne jede sachliche Begründung
und mit sachfremden Diskreditierungen des Antragstellers: "Die Art
und Weise, wie er sich im Verfahren einläßt, bestätigt
vielmehr fortlaufend die bereits im Scheidungsurteil dargelegten erheblichen
Bedenken gegen die Erziehungseignung des Kindesvaters."
Die Richter am OLG Hamm - Dingerdissen; Davids und Killing und die
Kollegin/Kollegen vom selben 3. FamSen Hermes, Dr. Nordloh und Schäferhoff
verweigern in rechtsmittelförmig erschöpfter Weise die beantragte
Richterablehnung wegen verweigerter Feststellung der Erziehungseignung
nach den gesetzlich vorgegebenen erzieherischen Kriterien (§ 1626
II BGB). Erklärterweise soll diese Eignungsfeststellung sich auf außergesetzliche
Belange beschränken, die sich zu beliebiger Interpretation eignen
und die insbesondere jene Verhältnisse betreffen, welche mit den rechtswillkürlichen
Akten derselben richterlichen Akteure erzeugt wurden.
Wenn es für das Vor-Urteil: Kinder zur Mami - Papi bezahlt!
im Recht keine Anhaltspunkte gibt, so stellt sich die Frage: Welche handlungsleitenden
Motive sind für dieses Produkt richterlichen Chorpsgeistes maßgebend?
Psychologie des Vorurteils
"Daß wir die... Vorbedingungen
der Vorurteitsanfälligkeit und -entstehung kennen, verdanken wir der
Psychoanalyse. Es hat eine Menge Ideen über Vorurteile gegeben, aber
noch keine Theorie des Psychischen, die uns so tiefen Einblick in die Dynamik
des Geschehens erlaubt hätte und die auch so offen für die Anerkennung
der mitwirkenden soziologischen Bedingungen gewesen wäre" (A.
Mitscherlich:
Zur Psychologie des Vorurteils, in: Vorurteile
- ihre Erforschung und ihre Bekämpfung, Frankfurt/M. 1964. Schriftenreihe
Pol it. Psychologie, Bd. 3; zit. n. Rattner, a.a.O.. 25).
Rattner: "Die Analogie zwischen Vorurteil
und neurotischem Symptom war für die Psychoanalytiker nicht zu übersehen.
Ähnlich wie die neurotische Symptomatik in der psychischen Ökonomie
des Patienten eine entscheidende Rolle spielt, so sind auch seine Vorurteile
Elemente und Ausdrucksphänomene einer Wertorientierung, die im Emotionalen
verankert ist. Vorurteile werden ebenso heftig verteidigt wie neurotische
Fehlhaltungen; wer sie angreift, muß denselben 'Widerstand' gewärtigen,
der in der analytischen Therapie das Vermitteln von Selbsterkenntnis so
schwer macht... Die begrifflichen Werkzeuge, welche die Psychoanalyse auf
das Vorurteil anzuwenden vermag, sind in erster Linie die Konzepte von
Verdrängung, Projektion, Rationalisierung und Abwehrmechanismus"
(a.a.O.. 25, 26).
Zur Definition des Vorurteils sagt Rattner: "Der menschliche
Geist:.. ist in zahlreichen seiner Betätigungen ein Opfer von Vorurteilen,
von Annahmen über Menschen und Dinge, die nicht so sehr der Erfahrung
als der vorgefaßten Meinung entspringen und durch Erziehung und Tradition
übermittelt werden. Infolge von Unwissenheit und Trägheit werden
die meisten Lebensprobleme mit Hilfe von Schablonen gelöst, die kaum
je individuellen Nuancen gerecht werden; dadurch wird eine gewisse Denkersparnis
erzielt, die jedoch den ernsten Nachteil mit sich bringt, das Bild der
Realität zu verfälschen. Bei genauerer Betrachtung erweisen sich
viele unserer Urteile, selbst die anscheinend von uns geprüften und
überdachten, als Vorurteile, als stereotype Denkformen, die wenig,
mitunter gar keinen Wahrheitsgehalt besitzen" (a.a.O.. 33).
Die "Schablone" Kinder zur Mami, Papi bezahlt!, liefert evidenterweise
die von Rattner apostrophierte Denkersparnis und die zugehörigen rechtsoperativ
erzeugten Sachverhalte haben naturgemäß keinen Wahrheitsgehalt.
Rattner bezieht seine Darlegungen nicht spezifisch auf Gerichtsjuristen.
Diese Beziehung ist jedoch Kaupens "Hüter von Recht und Ordnung"
(1969) und W. Weyrauchs "Zum Gesellschaftsbild des Juristen"
(1970) zu entnehmen.
Ein Repetitor: "Jurastudenten kommen mit einem müden Gesichtsausdruck
in den Raum. Sie sind blaß und ihre Hände sind verschwitzt.
Ihre Gedankenführung ist verklemmt und gekünstelt" (Weyrauch
a.a.O.. 304).
"Sich stets wiederholende berufliche Obliegenheiten, prozessuale
Notwendigkeiten, kurz Routinearbeiten, üben auf den, der sich ihnen
unterwirft, eine entspannende Wirkung aus. Man könnte versucht sein,
in dieser Hinsicht Parallelen zwischen den Verfahrensregeln der Rechtsordnung
und den Ritualien zu ziehen, die bei bestimmten Neurosen anzutreffen sind...
Das Kollektivporträt der Juristen hinterläßt den Eindruck
einer unsicheren Persönlichkeit... Es ist möglich, daß
bestimmte Momente der juristischen Ausbildung für Personen anziehend
sind, denen es an innerer Sicherheit fehlt. Wenn man an seiner Begabung
und Vitalität zweifelt, kann einem die Ranghierarchie der juristischen
Berufe bestätigen, daß zumindest der äußere Erfolg
nicht versagt geblieben ist" (Weyrauch a.a.O.. 304. 306).
"Gerechtigkeitsverwirklichung ist nicht unser Problem, unser Problem
ist Aktenbearbeitung. Unsere Aufgabe ist nicht, den Parteien Recht zu geben,
sondern ein Urteil, eine Entscheidung" (R. Kusserow: Richter in Deutschland.
1982, 36).
"Recht reduziert sich für sie weitgehend auf einen Kanon von
Rechtstechniken, einschließlich derer, die im Dritten Reich - zum
Teil schon früher - zur Vernichtung des 'Feindes' entwickelt worden
waren..." (Ingo Müller: Furchtbare Juristen. München 1987,
237 f.).
Professor Dr. jur. B. Großfeld: "... daß die jungen
Juristen viel zu lange in formalen Ausbildungssystemen verharren, daß
sie in erstarrten Sprachsystemen verbleiben, daß wir ihnen Rechtskunde,
aber nichts Lebenskunde vermitteln. So wächst eine Juristengeneration
heran, die in den prägenden Jahren der Jugend nie Gelegenheit hatte,
Lebens- und Berufserfahrung außerhalb formaler Systeme zu machen.
Wie sollen die so Ausgebildeten das Leben anderer ordnen und gestalten,
von dem sie so lange abgeschottet wurden? Das wird zu einem Problem und
zu einer Gefahr für unser Rechtswesen selbst" (JZ 8/86, 357 f.).
Fernando Wassner berichtete über einen hoffnungslos unglücklichen
Beruf und: Wie Juristen über sich denken:
"Kann man sich vorstellen, daß ein ganzer Berufsstand
Komplexe hat? ...Doch einen Berufsstand mit einem kollektiven seetischen
Minderwertigkeitskomplex gibt es tatsächlich, denjenigen der Juristen...
Medizinern, schreibt in einem jüngst erschienen Buch mit dem bezeichnenden
Titel 'Über Unbeliebtheit von Juristen' der Rechtsprofessor Harm Westermann,
Medizinern fliege die Gunst der Welt von alleine zu, 'während der
Jurist, bevor er ernst genommen wird, immer erst dokumentieren muß,
daß er auch etwas von Musik, Oper, Theater, Golf, Tennis, fremden
Ländern, Pädagogik, bildender Kunst oder Politik versteht'. Das
ist der klassische Fall eines professionellen Minderwertigkeitskomplexes...
Die juristische Literatur über die Unbeliebtheit ihrer Verfasser ist
schier endlos. Westermann selbst zählt -'ohne Anspruch auf Vollständigkeit'
- in einer einzigen Fußnote weit mehr als zehn Titel zum Thema auf...
In einem Werk von Rechtsprofessor Meinhard Heinze läßt schon
der Untertitel erkennen, wie tief die Depression des Verfassers und aller
seiner Kollegen sitzt und worauf sie beruht: 'Dokumente eines Mißverständnisses'
hat Heinze gesammelt. Die Armen, sie fühlen sich mißverstanden,
möchte man mitfühlend sagen - bis einem einfällt, daß
gerade dieser Berufsstand im Wege der sogenannten 'Erktärungstheorie'
jeden Nichtjuristen auf das festnagelt, was er aus Versehen ein wenig schief
ausgedrückt hat, was er wirklich hat sagen wollen -, weisen sie mit
Hohn zurück:
'Mißverständnisse gehen zu Lasten des Erklärenden',
lautet der eherne Rechtssatz.
Und solche Leute fühlen sich mißverstanden?... Wollen
wir trotzdem nett sein und den Juristen sagen, daß sie so unbe- oder
-geliebt womöglich gar nicht sind? Sinnlos, denn jeder Psychiater
weiß, daß bei Minderwertigkeitskomplexen gutes Zureden nicht
hilft, im vorliegenden Fall übrigens noch weniger als in anderen Krankheitsfällen.
Denn Juristen, das weiß jeder, wissen alles - und zwar besser. Warum
sollte es bei der Diagnose ihrer eigenen Befindlichkeit anders sein? Diesen
Leuten kann nicht geholfen werden" (in: FAZ v. 01.11. 1986).
Aus alledem' ist zu ersehen, daß Rattners allgemeine Beschreibung
der Psychologie des Vorurteils auf die Berufsgruppe des Gerichtsjuristen
und diese spezifische Basispersönlichkeit genau paßt. Es wird
daher weiter aus Rattners Werk zitiert:
"Vorurteile sind negative oder ablehnende Einstellungen einem
Menschen oder einer Menschengruppe gegenüber, wobei dieser Gruppe
infolge stereotyper Vorstellungen bestimmte Eigenschaften von vornherein
zugeschrieben werden, die sich auf Grund von Starrheit und gefühlsmäßiger
Ladung, selbst bei widersprechender Erfahrung, schwer korrigieren lassen...
Erst (diese)...Unkorrigierbarkeit aus affektiven Gründen macht ein
Fehlurteil zum Vorurteil, unterscheidet einen Irrtum von einem Denkstereotyp.
Offensichtlich geben Vorurteile einer primitiven Antipathie Ausdruck. Sie
sind darauf gerichtet, ihrem 'Objekt' Schaden und Nachteile zuzufügen.
Es soll in irgendeiner Weise erniedrigt werden, eine Forderung, die mit
der psychischen Ökonomie des Vorurteilsmenschen zusammenhängt.
Indem dieser zu Feindseligkeit tendiert, sind seine Vorurteile Vorstufen
aggressiver Handlungen... Kaum je sind Vorurteile die Sache eines einzelnen.
Sie ergeben sich daraus, daß der Mensch sich in bestimmten Gruppen
heimisch und in anderen fremd fühlt (was sonst ist der esprit de Corps?
d.V.)...
Vorurteil ist eine Antipathie, die auf einer falschen und unflexiblen
Generalisation beruht... Das Vorurteil ist ein Bündel feindseliger
Fuegungen im Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen, das sich gegen eine
Gruppe als ganze oder gegen ihre individuellen Mitglieder richtet; es erfüllt
eine spezifisch irrationale Funktion für seinen Träger..."
(a.a.O.. 38). Auf das Beharren der Vorurteilshaften rekurrierend erklärt
Rattner:
"Es ist dasselbe Problem wie bei demjenigen, der hartnäckig
behauptet, 2x2= 5; hier muß die Mathematik gegenüber der Psychologie
zurücktreten, Indem es sich doch mutmaßlich um ein psychologisches
oder psychopathologisches Symptom handelt, wenn sich jemand zu einer derartigen
Behauptung versteigt" (a.a.O.. 38).
Auf eine Frage aus dem Auditorium beim Justizforum auf dem Hessentag
1982 in Wächtersbach: Welche Korrekturmöglichkeiten die Justiz
parat habe für Fälle, in denen unanfechtbar entschieden wurde:
2x2=5?, antwortete der damalige Präsident des LG Hanau:
Das ist Teil der Schönheit der 3. Säule; damit müssen
wir leben! Demzufolge transformiert die Justiz ihre eigene Irrationalität
in ästhetische Kategorien, die naturgemäß außerhalb
der wissenschaftlichen Ratio rangieren.
Nach Rattner "gehört das Vorurteil in den Bereich der Psychopathologie.
Es bedarf, wie die neurotischen Symptome, einer tiefenpsychologischen Abklärung,
um verstanden und geheilt werden zu können. Nicht nur die Neurosen
l ehre mag für diesen Zweck dienlich sein; hinsichtlich seiner affektiven
Verankerung und seiner Schwer-Korrigierbarkeit ähnelt das Vorurteil
mitunter dem Wahn, so daß es als nützlich erscheint, auch die
psychoanalytische Deutung von Wahnkrankheiten (Schizophrenie, im besonderen
Paranoia) zu Rate zu ziehen... So ist vielleicht jeder Wahn ein System
von 'privaten' Vorurteilen, die ihren Ursprung in der Lebensgeschichte
des Wahnkranken haben; andererseits kann man jedes Vorurteil in seiner
entscheidenden Realitätsverkennung als einen mehr oder weniger großen
'kollektiven' Wahn bezeichnen, der nur deshalb nicht zur Internierung führt,
weU der Vorurteilsträger ein Stück weit Realitätsangepaßt
bleibt und durch die soziale Zustimmung vor der totalen Isolierung plus
Zusammenbruch bewahrt bleibt. Auch führt das Vorurteil zu einer 'Ichprothese',
zu einer künstlichen Verstärkung des Ich, die eine Flucht in
den Wahn unnötig macht, da die Selbstachtung des Voreingenommenen
erhöht wird..." (a.a.O.. 99). "Man wird wohl dahin gelangen
müssen, Vorurteile als Symptom für tieferliegende Seelenstörungen
zu sehen. Hierzu berechtigt auch ein fundamentaler Befund, den alle Beobachter
auf diesem Feld nicht übersehen konnten, nämlich die Ichschwäche
des Vorurteilsträgers. Ichschwäche scheint der gemeinsame Nenner
sozusagen aller psy-chopathologischen Entwicklungen zu sein. Im Begriff
der Ichstärke hingegen liegt Realitätsangepaßtheit, Flexibilität,
schöpferische Kraft, Beziehungsfähigkeit, Angstfreiheit usw.,
alles Eigenschaften, die man beim Voreingenommenen vergeblich sucht. 'Es
ist klar, daß die zu Vorurteilen neigende Persönlichkeit durch
ein verhältnismäßig schwaches Ego gekennzeichnet ist. Ein
solches Ego, das sich zudem seiner eigenen Schwäche bewußt ist,
neigt dazu, seine beschränkte Macht gegenüber Schwächeren,
die sich nicht verteidigen können, laut und vernehmlich zu demonstrieren..."
(a.a.O.. 101).
Dazu eignet sich ausschließlich die Organisationsform Bürokratie,
in der diese persönlichkeitsspezifischen Ambitionen ungehindert ausagiert
werden können. Darauf verweist auch die Feststellung von 0. Sperling,
wonach die Bürokratie anziehend auf Sadisten wirkt.
Kennzeichen der autoritären Persönlichkeit
Den detaillierten Angaben dazu schickt Rattner voraus, "daß
jede autoritäre Persönlichkeit sowohl in der Beziehung zu sich
selbst wie zu den Mitmenschen tiefgreifend gestört ist. Dies ist ein
Ausdruck für eine Fehlentwicklung, deren Ursprünge bis in die
frühe Kindheit zurückreichen. Aus dem 'schiefen' Persönlichkeitsaufbau
folgen die Funktionsanomalien, welche die genauere Analyse an allen autoritären
Menschen in überreichlichem Maße aufdecken kann... Der ganze
Persönlichkeitsaufbau, von der Triebschicht bis zu den intellektuellen
und perzeptiven Funktionen, ist beim Voreingenommenen gestört. Manche
Autoren sprechen von einer 'Spaltung' zwischen den bewußten und unbewußten
Anteilen des Seelenlebens. Es sieht so aus, wie wenn die autoritären
Persönlichkeiten nur an der Oberfläche 'sozialisiert' worden
sind. 'Gegen außen hin' sind sie konformistisch, moralistisch und
respektabel; wendet man sich ihrem Antriebsleben zu, so entdeckt man darin
viele der im Vorurteil bekämpften Strebungen, die im eigenen Innern
verleugnet werden..." (aaO. 105).
Fehlende Selbsterkenntnis
"Gerade
Selbsterkenntnis aber wird man umsonst beim Vorurteilsmenschen suchen.
Wüßte er nämlich mehr von sich selbst, so käme er
auch zu einem gerechten Bild des anderen. Nur auf der Basis der eigenen
Selbstidolatrie und -verkennung kann man sich über andere 'erheben'.
Einen Einblick in die Motivationen seiner Vorurteile muß der autoritäre
Mensch mit aller Gewalt von sich fernhalten. Dies würde lediglich
die persönlichen Defekte zum Vorschein bringen, welche man, mit dem
Vorurteil verbergen will... Schon im Interesse der krampfhaft verlogen
errungenen Selbstachtung muß demnach die Selbsterkenntnis des Vorurteilstyps
unterbleiben. Er wehrt sich auch verzweifelt gegen alle Versuche dieser
Art, die seine Projektionen entlarven wollen. Denn er muß recht haben
und recht behalten (womit er zum Gerichtsjuristen prädestiniert ist,
da er dort wie sonst nirgends diese Omnipotenzphantasien voll ausagieren
kann; d.V.). Er darf sich keinem Selbstzweifel aussetzen, denn damit würde
er der Angst überantwortet, die er in Schach halten will... Der Autoritäre
glaubt sich immer 'normal'; krank sind immer nur die anderen" (aaO.
107). Daher sind auch die in der Regie von RiAG Dr. Feldmann mir vermittels
fragwürdigem Gutachten und mit noch fragwürdigerer Genese dieses
Gutachtens unterstellten psychopatholo-gischen Gebreste Produkte von Projektionen;
d.V.
"Voreingenommene Menschen kleben an ihren schematischen Verhaltensweisen
und können davon nicht loskommen" (ein solches Schema ist die
Schablone: Kinder zur Mami - Papi bezahlt!, d. 'V.).
"Eine rigide und zumeist konventionalisierte Gruppe von Regeln
scheint die Konzeption des typischen 'high scorer' in bezug auf das eigene
und anderer Leute Verhalten zu bestimmen... Das Rigide hat wohl den Sinn
der Angstabwehr - das Festhalten am Gewohnten wird durch das Sicherheitsverlangen
erzwungen" (aaO. 111).
"So scheiden sich auch die Autoritären und die Nicht-Autoritären
in ihrem 'Denkstil'. Bei ersteren sind Verallgemeinerungen, Starrheiten
und Vereinfachungen in einem störenden Ausmaß an der Tagesordnung.
Denken soll hier nicht die Wirklichkeit erfassen, wie sie ist, sondern
es soll der Selbstbestätigung und Sicherheit dienen. Die Psychiatrie
nennt dies seit E. Bleuler das autistisch-undisziplinierte Denken. Dieses
bewegt sich in lebensfernen Antithesen, ist eigentümlich undifferenziert,
verwechselt Phantasie und Realität im Sinne des Wunschdenkens, das
für wahr hält, was der gegebenen affekti-ven Konstellation entspricht.
Produktiver Sei Sb tausdruck und Kommunikation kommen zu kurz. Es ist im
Grunde ein plumper, magischprimitiver Denkprozeß, der sich hierbei
abspielt und die Charakteristiken dessen hat, was H.S. Sullivan die 'Parataxien'
nennt. Parataxien sind Wahrnehmungsverzerrungen, die emotionalen Bedürfnissen
genügen. Aus Störungen der Emotionalitat werden unwillkürlich
auch Verzerrungen des Wahrnehmungs- und Denk Vorganges, die als Unlogik,
Sprünge in der Argumentation, Denkfixierung imponieren.
Die psychische Projektion bedient sich mit Vorliebe solcher parataxischer
Denkergebnisse. Die geistige Unzulänglichkeit erleichtert das Verlagern
eigener Mängel und Intentionen auf den anderen. So wird der andere
mit Wünschen, Süchtigkeiten und Lastern behaftet, die man im
eigenen Seelengrund dunkel empfindet" (aaO. 115).
Rechtsförmige Konstruktion von
Wirklichkeit
Gutachten können dem Gericht nicht die Entscheidung abnehmen
(Palandt zu § 1671 BGB). Das Gericht hat das Gutachten aber voll und
unkritisch akzeptiert. Nach Palandt sind dem Gutachter präzise Fragen
zu stellen. Schon daran mangelte es, so daß dem möglicherweise
damit erwarteten gutachtlichen Ergebnis alle Möglichkeiten beliebiger
Gestaltung eröffnet wurden.
Ganz im Sinne der Psychologie des Vorurteils hat RiAG Dr. Feldmann die
Ablehnung der Beschwerde nicht einmal ansatzweise mit sachlichen und nachvollziehbaren
Angaben begründet, sondern lediglich in der Chiffre der im esprit
de corps Verbundenen signalisiert, daß "er", der Beschwerdeführer,
in Diskredit steht, etwa weil er sich nicht willig in die interalliierte
Formel: Kinder zur Mami, Papi bezahlt! einpassen läßt. Wie anders
sollte die inhaltsleere Formulierung des RiAG Dr. Feldmann verstanden werden?
Die psychische Motivation zu dieser Denkreduktion hat schon Rattner
aufgezeigt: "Die Lösungen, denen sie (die Vorurteilshaften; d.V.)
zuneigen, sind immer einfach, geradlinig, unkompliziert... Diese Simplifizierung
der Tatbestände bei autoritären Vorurteilspersonen konnte auch
Eysenck experimentell nachweisen" (Rattner aaO. 109).
Aber auch alle anderen Feststellungen Rattners sowie seine Zitate •
von Sullivan über Parataxien kennzeichnen die Logik des RiAG Dr. Feldmann
(AG Bochum) und die der genannten zustimmenden Richter des OLG Hamm. Da
nach Rattner die psychische Projektion "sich mit Vorliebe solcher
parataxischer Denkergebnisse" bedient, hat der aus der Organisationsform
Bürokratie kommende Gutachter gemäß diesen psychischen
Mechanismen seine Denkergebnisse in mich pro-jiziert. Grundlage dieser
Logik war dessen gutachtliche Feststellung, daß der berufstätige
Vater nicht rund um die Uhr seine Kinder betreuen könne - im Gegensatz
zur Mutter, deren rein zeitliche Möglichkeit durch das Vor-Urteil
der Alimentierung durch den von der Teilhabe am Sorgerecht ausgeschlossenen
Kindesvater ermöglicht wird. Zu dieser Zirkelschluß-Logik bedarf
es naturgemäß nicht des psychologischen Sachverstandes, sondern
lediglich der Anmaßung rechtlicher Schlüsse und des Vor-Urteils:
Kinder zur Mami - Papi bezahlt!
Nach dieser Logik in geistiger Allianz von Gutachter und Richter ist
Berufstätigkeit der Väter a priori ein Indiz für Erziehungsunfähigkeit.
Dieser Zirkelschluß repräsentiert alle Implikationen von Parataxien,
und deren Projektion in die Person des Projektionsobjekts manifestiert
beim Projizierenden die personalen Aspekte der Psychologie des Vorurteils.
Der Sachverständige folgerte im Sinne dieser Parataxien aus meiner
logisch evidenten Uneinsichtigkeit in diese Unlogik pervers konstruierter
Wirklichkeit sodann bei mir vorliegende Parataxien. Diese Situation entspricht
einem Forschungsergebnis von Rosenhan: Gesund in kranker Umgebung - wobei
sich diese "Umgebung" auf Heilanstalten für Kranke bezog.
Die bloße Behauptung von Erziehunhsunfähigkeit allein wegen
Berufstätigkeit erscheint offenkundig auch selbst den Produzenten
erfundener Wirklichkeiten unzureichend bestandsfähig, so daß
noch weitere Wirklichkeiten zu hinreichender Begründung zum Entzug
des Sorgerechts konstruiert werden müssen. Dazu muß die betreffende
Person entsprechend diskreditiert werden. Als simpelstes Schema bietet
sich dazu das Arrangieren von Frustrations-Konstellationen an.
Maier definiert Frustration in Form von drei Bestandteilen:
o unlösbare Situation
o Unmöglichkeit, aus dieser Situation herauszukommen
o starke Handlungsmotivation
(N.R.P. M.aier: The study of behavior without a goul. New York,
1949).
Wie in Madeias Gutachten von 1992 ausgeführt, waren diesem die
angespannten finanziellen Verhältnisse bekannt, so daß mit dem
willkürlichen Überwälzen von Unterhaltslasten vorbekannt
und unweigerlich das Aus der materiellen Existenz verbunden war. Unabhängig
davon, daß Dr. Knöpfel die mit der Alimentierung des Sorgerechtsinhabers
verbundene Alleinlast der materiellen Sorge für das Kind für
verfassungswidrig hält (in: AcP Bd. 191), war den Akteuren dieser
Konstruktion von Wirklichkeiten die implizite Frustrationswirkung naturgemäß
mit dem Operationszweck der Erzeugung von "Konfliktstreß"
(Vester) bekannt. Schon im damaligen Gutachten aber wurde dieser gerichtsoperativ
mittels Gerichtsgutachter konzipierte Effekt von Konfliktstreß als
"Vernichtungswahn" und als "Wahrnehmungsverzerrung"
klassifiziert. Ein solcherart perfides Machwerk ist überhaupt nur
vor dem Hintergrund der "Psychologie des Vorurteils" und der
"autoritären Persönlichkeit" und unter Einbeziehung
der Anziehungswirkung der Bürokratie auf Sadisten begreiflich.
Möglicherweise waren RiAG Dr. Feldmann die im zweiten Gutachten
Madeias von 1994 angedeuteten Wiederholungen meiner angeblichen psychischen
Defekte noch zu vage, so daß Mädeia jene Dramaturgie in Selbstregie
inszenierte, die er in seinem als "Nachtrag" bezeichneten Elaborat
sodann theaterhaft artikulierte.
Will man sich die kollektive psychische Struktur der deutschen Justiz
gemäß den hier skizzierten Beschreibungen dieses Berufsstandes
plastisch vergegenwärtigen, so braucht man sich dazu nicht gedanklich
in den Szenenablauf der Sorgerechtspraxis gegenüber Juden im NS-Staat
(Ingo Müller) zu versetzen. Das hier vorliegende Szenario der rechtsoperativ
erzeugten pervertierten Wirklichkeit zum Zwecke des Fabrizierens von Konfliktstreß
und den daraus abgeleiteten Wahrnehmungsverzerrungen impliziert alle Merkmale
der Psychofolter, der " torture propre", der sauberen Folter.
Diesen besonderen Zweig der Psychologie und deren Techniken beschreibt
Gustav Keller ausführlich (in: Psychologie der Folter). Die Einzelheiten
in Relation zu der Verfahrenspraxis von Mädeia und RiAG Dr. Feldmann
brauchen hier nicht referiert zu werden. Bemerkenswert ist jedoch, daß
für die Psychiatrisierung der Dissidenten in der früheren UdSSR
ein "(Serbski-) Institut für forensische Psychiatrie" in
Moskau zuständig war und sich an der Universität Dortmund eine
"Arbeitsstelle für Forensische Psychologie" etabliert hat.
Da meine Richterablehnung, über die die Richter des involvierten
Senats selbst zu befinden hatten, logischerweise im Sinne der Verbundenheit
im esprit de corps abgewiesen wurde und jetzt dem Dreierausschuß
beim BVerfG vorliegt, wird die Logik der Psychofolter in der richterlichen
Allianz des AG Bochum und des OLG Hamm noch einmal präzisiert:
a) Berufstätigkeit löst Erziehungsunfähigkeit aus
b) daraus folgt Verlust des Sorgerechts
c) daraus folgt Alimentation des alleinsorgeberechtigten Elternteils
d) indem dieser für diese Betreuungsleistung volle Vergütung
erhält, trägt der düpierte Elternteil, dem gerade wegen
seiner Erwerbstätigkeit das Sorgerecht entzogen wurde, die gesamte
Unterhaltslast allein
e) nach diesem materiell wie auch psychisch existentiellen Zusammenbruch
wird die solcherart düpierte Person nach dem beabsichtigten Zweck
dieser Torture propre zum Sozialfall
f) daraus folgend wird auch die separierte Restfamilie zum Sozialfall
g) daraus entstehen über 300 Milliarden Mark Soziallasten jährlich
h) ca. 2,5 Millionen Dauerarbeitslose
i) mehr Scheidungstote als Verkehrstote
j) psychisch denaturierter Nachwuchs
k) größtes Kontingent bei den Obdachlosen
Wer in der Sowjetunion den Stalinismus nicht für gesund und beglückend
empfand, galt als geisteskrank und wurde psychiatrisch zwangsbehandelt.
Wer in der BRD die Berufstätigkeit nicht als so kriminell erziehungsschädigend,
kindeswohlgefährdend erkennt und sich gegen diesen kulturlosen Akt
der Kindeswegnahme wehrt, wird existenzvernichtend stigmatisiert, kriminalisiert
und sogar der Polizeiknüppel aktiviert (§ 33 II FGG).
Da sich amnesty international für diese neuere Form der Folter
bisher noch nicht interessiert hat - neu daran ist, daß die Folterobjekte
nicht (immer) inhaftiert werden -, wird eine eigenständige Initiative
auf wissenschaftlichem Niveau zu organisieren sein, da die sogegannten
"rechtsstaatlichen Mittel" naturgemäß 'nicht bei den
staatlichen Akteuren dieser neuartigen Psychofolter greifen können.
Wenn auch beim OLG Hamm serienweise nationale Grundrechte und international
kodierte Menschenrechte verletzt und mit jenem Zynismus gegenüber
dem Rechtssubjekt persifliert werden, der die autoritäre Persönlichkeit
und die Psychologie des Vorurteils charakterisiert, dann ist die Konstituierung
wissenschaftlich orientierter Abhilfeeinrichtungen geboten.
Bei täglich rund 770 Neuzugängen zu dieser Torture propre
in der BRD kann ein Arzt nicht "wegsehen", wie ehedem viele Deutsche
und insbesondere die damaligen Bürokraten.
Zum Weltkindertag in Berlin am 20.09.1998 sagte der Sprecher des Deutschen
Kinderhilfswerkes Thomas Krüger, die Millionen in Armut lebenden Kinder
in Deutschland seien Ausdruck einer kinderfeindlichen Gesellschaft. Diese
Desinformation in der spezifischen Funktionärs-Diktion gibt keinerlei
Aufschluß über die Ursachen dieser Misere und kennzeichnet daher
am ehesten den verbandseigenen Beitrag zum Fortbestand dieser Misere. Informationstheoretisch
sind Informationen wertlos, die zur Problemlösung nichts beitragen
oder durch Desinformation die Problemösungsmöglichkeit sogar
verkleinern (Karl Steinbuch: Maßlos informiert. München 1979,
28). Die absichtsvolle Massenproduktion dieses Elends durch die Familienjustiz
wird damit verschleiert und indirekt dieser BRD-Justiz konzediert, daß
sie im Gegenteil hilfreich zur Sicherung des Kindeswohls tätig ist.
Daß sich die Justiz dabei der um Reputation ringenden Psychologie
bedient, deren bisher gewichtigstes Operationsfeld das Ausdenken der Psychofoltertechniken
ist, erscheint aufschlußreich. Wegen der sonstigen relativen Wertlosigkeit
dieses Berufsstandes hat der Psychoanalytiker Dr. Jeffrey M. Masson für
"Die Abschaffung der Psychotherapie" mit seinem gleichnamigen
Buch plädiert (München 1991). "Im Brennpunkt seiner Kritik
steht die vom Therapeuten über seine Patienten ausgeübte Macht,
die von Bevormundung und seelischer Unterdrückung bis hin zu sexuellem
Mißbrauch reiche. Jeffrey M. Masson fordert daher kompromißlos
die Abschaffung des gesamten Berufsstandes, der mehr Schaden anrichte,
als daß er Menschen helfe" (aaO. Einbandtext). Masson kennt
jedoch die deutsche Familienjustiz und die assistierende Praxis der Psychologie,
insbesondere die der Forensischen Psychologie der Universität Dortmund,
nicht. Masson wüßte sonst, daß diese nicht nur nicht problemlösend
hilft, sondern jene Probleme in volkswirtschaftlich relevanter Dimension
erst erzeugt, welche die Desinformationsmedien der BRD mit ihren "informationellen
Giften" (Steinbuch) verbreiten.
Steinbuch untersucht die Maßlosigkeit des gegenwärtigen Umgangs
mit der Information, die sich zeigt an "der Enteignung unseres Denkens,
der Zerstörung unseres Zusammenlebens und der Erzeugung von Unglück.
(Dabei handeln die Akteure) so unmenschlich wie einst Inquisitoren und
Ausbeuter" (aaO. 9). Und über allem thront der Dreierausschuß
des Bundesverfassungsgerichts, der diese mittelalterlich geprägten
Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen bisher vermittels Abweisungen
von Verfassungsbeschwerden tolerierte.
Dr. Jan Lalik
Anlagen:
Beschluß AG Bochum v. 04.07.1997 Beschluß OLG Hamm 27.08.1998
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