
| Dr. med. Jan
Lalik Skolska 12 98201 Tornala Slowak Republik
MUDr. Jan Lalik, Skolska 12, 98201 TORNALA, Slovenska Republika Universitaet Dortmund Der Praesident August-Schmidt-Strasse 44227 Dortmund Sehr geehrter Herr Universitaetspraesident, zur Verarbeitung in einem populaerwissenschaftlichen Buchmanuskript, in dem die vorhandene Allgemeinliteratur zur Entstehung und Reproduktion von ichschwachen, aussengelenkten Persoenlichkeiten und die damit verbundenen Gefahren in nationaler und internationaler Dimension anhand der durch- gaengigen gerichtlichen Sorgerechtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland gegenwartsbezogen dargestellt werden soll, erbitte ich unter Verweis auf die anliegende Darstellung Ihre Stellungnahme, ob Herr Uwe Madeia als Universitaetsbedinsteter die Eignung im Sinne von Art. 33 II GG besitzt. Mit vorzueglicher Hochachtung Vorgang Dipl.-Psychologe und Familientheraput Uwe Madeia, FB 14, Arbeitsstelle fuer Forensische Psychologie Emil-Figge-Str. 50, 44227 Dortmund, Leiter: Prof. Schade In der Sorgerechtssache Dr.Lalik / xxx 58 F 56/91 AG Bochum und 58 F 79/92 AG Bochum war Uwe Madeia als Gutachter taetig. Dabei hat Madeia das Gutachten vom 23.7.1992 vor der gerichtlichen Beauftragung erstellt und abgeschlossen, da ausweislich dieses Gutachtens die gerichtliche Beauftragung erst mit Gerichtsbeschluss vom 2.10.1992 erfolgte. Obwohl Sachverstaendige Gutachten in eigener Person erstellen muessen, hat Madeia eigenmaechtig den gerichtlichen Auftrag an seine Kollegin Heimel delegiert, wie aus dem Gutachten ebenfalls ersichtlich. Die Psychologische Exploration der Mutter der Kinder Lisa und Dominik ergab durchweg Manifesta- tionen von Borderline-Persoenlichkeit. Die Eltern der Mutter waren ebenfalls geschieden und sie ist mit 13 Jahren der Mutter weggelaufen, mit 17 Jahren ist sie ganz zu ihrem Vater gezogen, weil dieser ihr "mehr Freiheiten liess", was auf autoritaeres Gefuchtel der Mutter schliessen laesst. Das habe ihr die Mutter veruebelt. Ihre Mutter habe durch die Scheidung "nur gewonnen". Vorher hat sie ihre Mutter nur als "kreischendes Buendel in der Kueche" erlebt (Gutachten Madeia/Hemel v. 23.7.1992 - 58 F 56/91 AG Bochum). "Die Folgen einer Scheidung fuer das Kind sind weitreichend und vielfaeltig. Sehr haeufig wirkt sich dies auf die Entwicklung des kindlichen Selbstwertgefuehls aus"(Arntzen, Muenchen 1994, 28). "Auch wird die Elternehe fuer das Kind zum unbewussten Ur- und Vorbild der eigenen Ehe: Psychologen gehen davon aus, dass Kinder ohne gesunde Elternbeziehung selbst schlechte Eltern werden" (Goldstein, Freud, Solnit). Diese Biographie der Mutter ist der Boden, auf dem sich Persoenlichkeitsstoerungen entwickeln, z.B. die als Borderline-Syndrom bezeichnete Persoenlichkeitspaltung. Das erklaerte gestoerte Selbstwertgefuehl des sogenannten Scheidungskindes und die daraus resultierenden Verhaltensmuster der Antragsgegnerin offenbart das Gutachten vom 23.7.1992 serienweise. S. 27: Hier beklagt die Antragsgegnerin den geringen Respekt der Kinder ihr gegenueber und dass sie keine "Autoritaetsperson" sei - also das Fehlen jener Souveraenitaet, die selbstverantwortlichen Persoenlichkeiten im Sinne der legislativen Intentionen zu § 1626 II BGB eigen ist. S. 29: Die aus dem gestoerten Selbstwertgefuehl resultierende Ichschwaeche wird mit Grandiositaet und Niedermachen des Partners kompensiert. "Der Neurotiker versucht, andere zu beherrschen" (Sebald- /Krauth:" Ich will ja nur Dein Bestes!" - Fehlentwicklung durch Mutteregoismus. Muenchen 1984, 21). Dort sagte sie: "Ihr Mann sei jetzt in seiner Eitelkeit und Maennlichkeit angegriffen, dies merke man z.B. schon daran, dass er gar nicht damit zurecht komme, dass sie ihn als Facharzt fuer Neurochirurgie verlassen habe und ihr neuer Freund nur staedtischer Angestellte sei". Sie hat also nicht den Ehemann verlassen und die Familie zerstoert, sondern den Facharzt erklaerterweise damit treffen wollen, dass sie ihn mit einem neuen Partner mit relativ niedrigerem Sozialprestige betrog. Als die Tochter Lisa 9 Monate alt war, zog die Antragsgegnerin in deren Kinderzimmer mit der er- klaerten provokativen Absicht, ihr Ehemann sollte etwas dagegen unternehmen. Aus solcherart abwegigen Verhaltensmustern der Antragsgegnerin schloss sie, dass "die Ehe von vornherein nicht funktioniert habe. S. 30: Zu ihren erzieherischen Intentionen erklaerte die Antragsgegnerin: "Bei ihr koennten die Kinder aber den ganzen Tag machen, was sie wollten..." Das gerade ist nicht die "partnerschaftliche Erziehung", die nach den legislativen Vorgaben des æ¤ 1626 II BGB zur selbstverantwortlichen Persoenlichkeit erziehen soll, sondern der chaotische Laissez-faire-Stil der Nicht-Erziehung. Passend dazu war es der Antrags- gegnerin auch "egal, ob (der Vater) den Kindern am Wochenende Zucker in den Hinten blase" - wobei anscheinend hier auch die vulgaere Diktion die Divergenz des Sozialisationsprozesses in Relation zum Ehemann in dem Sinne signalisieren sollte, wie es schon ihrer erklaerten Absicht mit ihrer neuen Bekanntschaft entsprach. S. 32: Die Ehe sein nie "lebendig" gewesen, erklaert die Antragsgegenerin. Was darunter zu verstehen ist und welche Reaktionen sie auf ihre abwegigen Verhaltensmuster erwartet hat, bleibt unerkalert. Alleiniger Massstab ist die eigene Befindlichkeit, die aus den eigenen fruehen psychischen Stoerungen aus dem erfahrenen Elternbild stammt. S. 33: Aus der schon erklaerten erzieherisch erworbenen psychischen Insuffizienz wurde zur Kompensation anstelle einer medizinischen Psychotherapie vom Ehemann ein kompensierendes "Aufbauen" erwartet. S. 34: Waehrend vom Ehemann die Kompensation aller Implikationen der psychischen Insuffizienz erwartet wurde, war das eigene soziale Engagement der Antragsgegenerin innerhalb der Ehe so extrem gering, dass sie nicht einmal ueber die bestehenden Verbindlichkeiten orientiert war. Die Stoerung in ihrem Sozialverhalten aber zeigt ihr erklaertes Wissen um die prekaere finanzielle Lage des Ehemannes aus den durch sie ausgeloesten zusaetzlichen Belastungen, gleichwohl pervertiert sie diese Konstellation ins kuriose Gegenteil, der solcherart durch sie ins finanzielle Aus gedraengte Ehemann beabsichtige umgekehrt "sie zu treffen". Diese Verzerrung im logischen Denken offenbart
die Antragsgegnerin auch mit der Erklaerung zu der finanziellen Doppelbelastung
des Ehemannes auf S. 36: "In dieses finan- zielle Fiasko habe er sich aber
selber hereinmanoevriert und er habe auch schon vor der Ehe eine Menge
Schulden gehabt". In der spezifischen psychischen Verfasstheit der Antragsgegnerin
sind es immer andere, die fuer alle Wechsellfaelle des Lebens verantwortlich
sind, das entbindet voellig von der eigenen sozialen Verantwortung und
rechtfertigt zugleich auch die eigenen asozialen Verhaltensmuster. Nach
dieser asozialen Chronologie ist der Ehemann allein schuld daran, dass
die Ehe nicht "lebendig" war, dass die Ehefrau nach provozierenden Eskapaden
(Wohnen bei der 9 Monate alten Tochter; S. 39: drei Jahre "in einem anderen
Zimmer
S. 36: Das Reaktionsmuster aus psychischer Insuffizienz- "der Neurotiker versucht, andere zu beherrschen"- , und die implizite Asozialitaet im Denken und Handeln wird auch hier manifest. Neben dem Nicht- Durchstehen-Koennen von Angefangenen (Second-Hand-Shop) erklaerte die Antragsgegnerin freimut- ig: "Sie koenne zwar jetzt, da die Kidner im Kindergarten bzw. in der Schule seien, eine Arbeit annehmen, aber das wolle sie nicht. Dies sein einfach eine Reaktion darauf, was ihr Mann ihr schon angetan habe und ihr unterstellt habe". Was das gewesen sein soll, bleibt unerklaert, wesentlich ist auch hier nur die erklaerte asoziale Grundhaltung: Fuer alles sind andere verantwortlich und jedes eigene Tun wird durch die Fremdverantwortung gerechtfertigt. Ein geradezu sadistischer Anflug spricht aus der von der Antragsgegnerin genuesslich beobachteten Wirkung des von ihr inszenierten finanziellen Fiaskos des Ehemannes: "Wenn sie sich vorstelle, dass sie in seiner Situation waere, wuerde sie auch im Karee springen". - 38- Nur an einer Stelle keimt in der Antragsgegnerin die Einsicht auf, "sie eigne sich wohl nicht fuer eine Partnerschaft. Vor ihrer Ehe habe sie auch schon eine Partnerschaft gehabt, die kaputtgegangen sei, weil es keine Distanz gegeben habe". Diese Einsicht kennzeichnet die Struktur der Borderline-Persoenlichkeit. Diese ist "zwischen symbiotischen Anklammerungstendenzen mit der einhergehenden Angst vor dem Ich-Verlust und der aggre- ssiven Distanzierung, verbunden mit der Angst vor dem Beziehungsverlust und der Verlassenheitsdep- ression, hin- und her geworfen. (Diese) kann also nicht mit (ihrem) Partner, aber auch nicht ohne (dem) Partner leben. Aus diesem Grund nennt man das Beziehungsmuster beim Borderline-Syndrom stabil-instabil, d.h. das einzig Stabile in der Beziehung ist die chaotische Instabilitaet" (K. Stauss: Neue Konzepte zum Borderline-Syndrom. Paderborn 1994, 88). Die eigenen Angaben der Antragsgegnerin im Gutachten vom 23.07.1992 erklaeren saemtlich deren psychische Verfasstheit, die dieser Charakterisierung entspricht. S. 39: Die Pervertierung des Denkens als Manifestation des Borderline-Syndroms (fruehe Stoerungen), das Ursache und Wirkung verkehrt, offenbart das hinterfragte "Vernichtungsgefuehl" ihres Mannes. Dazu erklaerte die Antragsgegnerin als vom "Minderwertigkeitskomplex" ihres Mannes resultierend, den sie damit erklaerte: "sie habe drei Jahre in ihrer Ehe in einem anderen Zimmer geschlafen und auch nicht mit ihrem Mann geschlafern, dieser habe aber nie etwas gesagt und sei vollkommen gleichgueltig gewesen". Was die Antragsgegnerin erwartet hat, bleibt unerklaert. Mit rationaler Argumentation war auch dieses willkuerlich inszenierte Problem nicht loesbar, denn "einem Menschen, der unter dem Primat emotionaler Anspruche steht, kann man nur auf der Ebene der Emotionalitaet begegnen - vielleicht auch ueberzeugen. Niemals aber ueber Logik" (R. Lay: Fuehren durch das Wort. Frankfurt- /Berlin 1989, 81). Rational erklaerbar waren nur die projektiven Phantasien der Antragsgegnerin. "In der Beziehung wird das Objekt der Projektion gezwungen, auf die projektiven Phantasien des anderen zu reagieren. So wird der andere, ohne es zu merken, zu einer Quelle fuer die Gefuehle und der inneren Reprae- sentanzen desjenigen, von dem die Projektion ausgeht" (K.Stauss, aaO. S. 80). S. 40: Fuer die Borderline-Persoenlichkeit "ist ein grosser Teil des Lebens
eine unbarmherzige, emotionale Achterbahnfahrt ohne offensichtliches Ziel"
(Kreismann/Strauss, Muenchen 1992). Dieser Persoen- lichkeits-Typus "ist
im Kern bindungsunfaehig...Zwischen ihren Stimmungsschwankungen fuehren
diese Menschen ein relativ normales, unauffaelliges Leben"
Der familienorientierte Aufbauwille des Antragstellers kontrastiert einerseits zu dem an anderer Stelle (S. 38) behaupteten ihr Antuns durch ihren Mann, und zum anderen faellt die Darstellung in der dritten Person auf: da ist "jemand gekommen" - also nicht die Antragsgegnerin, sondern eine dritte Person, die ganz ueberraschend, von einem Tag auf den anderen, also fuer die Antragsgegnerin selbst unbegruendet, das Aus verkuendete. Bei solcherart tiefsitzender Ichschwaeche wird alles geneidet, sogar die Normalitaet des Aufbauens einer Familie und eines zugehoerigen Existenzrahmens. Im Ein- reissen einer solchen Familie und des zugehoerigen Existenzrahmens wird dann das Anliegen der neurotischen Persoenlichkeit, andere zu beherrschen, als Grandiositaetserlebnis ausagiert. Genuesslich bemerkte die Antragsgegnerin dazu selbst: dies habe "ihn tief in seinem Ego getroffen. Er habe studiert, sich hochgearbeitet, und nun stehe er vor dem Nichts". Der Neidkomplex, "er habe stu- diert, sich hochgearbeitet", ist Antriebsmotiv fuer das willkuerliche Einreissen all dessen und auch der Familie. Genuesslich beschreibt die Antragagsgegnerin ihr Werk selbst: "und nun stehe er vor dem Nichts". Die Antragsgegnerin selbst aber "koenne sich jetzt bequem zuruecklehnen, da er ja beim Jugendamt, beim Richter und ueberal unten durch sei". In einem aehnlichen Grandiositaetsgefuehl moegen wohl Arier im NS-Staat sich bequem zurueck- gelehnt haben, wenn bei der Scheidung von "Mischehen" der nach damaligen Recht schuldlos geschie- dene Jude das Sorgerecht verlor und dieser Jude auch beim Jugendamt, beim Richter und ueberall - 44 - unten durch war. Ein geradezu klassisches Beispiel von Verhaltensmustern
der Borderline- Persoen- lichkeit: "Das Dilemma der Therapie besteht aber
darin, dass der Patient sich zwar nach einer Bezie- hung sehnt, aber vieles
unternehmen wird, um diese Beziehung zu zerstoeren... Beziehungskonstanz
kann der Patient jedoch nur lernen, wenn er eine tragfaehige
S. 45/46: Die Unbewusstheit des Handelns der Borderline-Persoenlichkeit hat kein Verstaendnis fuer die Wir- kungen des Tuns gegenueber dem anderen. Daher hatte sie erklaerterweise auch "einfach keine Lust mehr, sich diese Vorwuerfe - 'du hast mich vernichtet, was hast du mir und den Kindern angetan' - dauernd anzuhoeren. Diese Befunde zeigen so exorbitant das Gegenteil einer Basispersoenlichkeit,
die zu partnerschaftlicher Erziehung im Sinne der legislativen Vorgaben
faehig waere. Um aber dennoch das Alleinsorgerecht trotz dieser entgegenstehenden
befunde an die a priori beguenstigte Person (Mutter) erteilen zu koennen,
musste er naturgemaess die hindernden gesetzlich-erzieherische
’Testpsychologisches Ergebnis" Abgesehen davon, dass nach dem Psychologie-Professor U. Jopt die Tests fuer die erzieherischen Be- lange ohnehin irrelevant sind - Jopt spricht von Humbug - , ist die gutachtliche Feststellung, die An- tragsgegnerin entspreche dem Bild "einer eher zufriedenen, wenig belasteten, ruhigen und stabilen Persoenlichkeit", geradezu grotesk falsch. Wie bereits unter den Stichworten "Omnipotenz und Etnwertung" erklaert,
kompensiert die Borderlien- Persoenlichkeit Gefuehle der Unsicherheit und
Minderwertigkeit durch narzistische Groessenwahnphantasien, auf die sie
sich zurueckziehen kann". Dadurch wirken diese Persoenlichkeiten "zufrieden,
wenig belastet" - die heisse Kartoffel ist weitergegeben mit
’Straftaten" "Aus Straftaten, die Bedeutung fuer die Erziehungstauglichkeit haben,
haben wir auf eine fehlende Erziehungseignung geschlossen" (OLG Hamm, FamRZ
1967, 412-414).
Rechtswidrige Operationen des Gutachters Relevante Anknuepfungstatsachen wie die legislativen Vorgaben zu Erziehungs-Ziel
und Erziehungs- Stil waren nicht Teil des Gerichts-Beschlusses. Insoweit
lag ein unannehmbar unklares Beweisthema vor, so dass der Sachverstaendige
gerichtliche Klaerung herbeifuehren musste: "Die Anknuepfungstatsachen
sind wesentliche Bestandteile des Beweisthemas, weil sie den
Auf keinen Fall konnte der Gutachter an die Stelle der legislativen
erzieherischen Vorgaben des æ¤ 1626 II BGB, die in der zugehoerigen
Gesetzesbegruendung praezisiert sind:
Tatsaechlich hat Madeia die handgreiflich manifesten Borderline-Syndrome, die er selbst in seinem Gutachten aufgelistet hat, absurd zweckgerichtet interpretiert. Die Tatsache, dass Borderline-Persoenlichkeiten zwischen ihren Stimmungsschwankungen "ein relativ normales, unauffaelliges Leben" fuehren (Kreisman Straus, Muenchen 1992), bewertet Madeia nicht in Verbindung mit den uebrigen Ergebnis- sen der Exploration als Teil der Borderline-Persoenlichkeit, sondern als Merkmale der vorrangigen Erziehungseignung. Die Exploration der Mutter ergab schon eindeutig deren gestoertes Verhaeltnis
zur eigenen Mutter, dem "kreischenden Buendel in der Kueche". Als angeblicher
- wahrscheinlich selbst ernannter - Fachmann fuer Familientherapie wusste
oder musste Madeia wissen: "In der Regel fuehrt die projektive Identifikation
zu einem Beziehungsfiasko. Sie entspricht einer Wiederholung einer Beziehungspa-
thologie zwischen Mutter und Kind: Die Mutter versucht, um sich zu entlasten,
ihre Pathologie dem Kind aufzudraengen, verbunden mit der Drohung, dass
seine Existenz durch mangelnde Versorgung gefaehrdet ist, wenn es sich
nicht fuegt und ihren Anforderungen
Indem Madeia aber diesen Borderline-Syndromen die besondere erziehungseignung
erkannte, hat er bewusst diese von allen qualifizierten Autoren -Miller,
Sebald/Krauth, Gruen und anderen - als katas- trophaler Wiederholungszwang
(Sebald/Krauth sprechen von Neurose in Serie) beschriebene Perpetuierung
pathologischer erziehungspraktiken als erzieherisch erworbene und
Obwohl rechtliche Schlussfolgerungen aus psychologischen Feststellungen
nicht in die Kompetenz des Sachverstaendigen fallen, hat Madeia ergaenzend
zu seiner psychologischen gutachtlichen Konstruktion noch dubiose rechtspraktische
Schlussfolgerungen konstruiert. Sein rechtspraktischer Vorschlag enthielt
die Feststellung, dass die Antragsgegnerin keine Berufstaetigkeit plant
und insoweit ganztaetig fuer die Versorgung und Erziehung der Kinder zur
Verfuegung stuende, wogegen der Vater als berufstaetiger Arzt nicht "rund
um die Uhr" zur Verfuegung stehen koenne. Hiermit, mit dieser absolut unpsychologi-
schen Feststellung, erklaert Madeia die Ausgangsbasis seiner gutachtlichen
Interessensteuerung: "Die Mutter 'plant' keine Berufstaetigkeit", sondern
wartet auf die ihr sichere Sorgerechtszuteilung und ver- fassungsbedenkliche
Alimentierung durch den manipulativ vom Sorgerecht ausgeschlossenen Vater/-
Ehemann. Zu diesem apriorischen Grundkonzept passend verfasste Madeia das
Gutachten und die rechtspraktische Unterrichtung des Gerichts. Waere die
sorgerechtliche Entscheidung fuer die Mutter ganz offen gewesen, so haette
sie logischerweise diese Absicht nicht verkuenden koennen. Sie musste also
die apriorische Gewissheit gehabt haben, dass die erzieherische Qualifikation
gemaess den legislativen Vorgaben
Vom Kindeswohl war bei Madeia verstaendlicherweise auch gar nicht die
Rede, da sein gutachtliches Konzept unter Pervertierung des Kindeswohls
allein das Wohl der Mutter verfolgte. Deises Ergebnis der gutachtlichen
Praxis von Madeia ergibt sich so wenig aus dem Gesetz wie die zitierte
Rechtspraxis der NS-Justiz bei Sorgerechtsentscheidungen gegenueber Juden.
Im Gesetz der BRD stehen "Kindes- wohl" und die erzieherischen Intentionen
des æ¤ 1626 II BGB als rechtliche Entscheidungskriterien zur
Beachtung an. Die Missachtung dieser Vorgaben durch Madeia entspricht offenkundig
der zitierten Missachtung der zitierten Missachtung des geltenden Gesetzes
durch die NS-Justiz in der zitierten Weise. Logisch widerspruechlich ist
das im Zirkelschluss gefundene Praejudiz auch rein tatsaechlich. Waehrend
ein berufstaetiger Vater
Auch der bayerische Sozialminister Dr. Gebhard Glueck hat schon 1988 darauf hingewiesen, dass in erschreckenden Masse in Scheidungsfolge neben den geschiedenen Frauen auch deren Maenner zum Sozialamt kommen. Nach einer Meldung des bayerischen Rundfunks stellen in Grossstaedten die al- leinerziehenden Frauen 40 Prozent der Sozialhilfeempfaenger (Kommentar der Woche, gesendet am 14.4.1996, 13.07 Uhr Bayern2Radio). Madeias sadistischer Zynismus In seinem Gutachten vom 23.7.1992 erklaert Madeia meine "finanziell
und psychisch" gegebene Siua- tion und interpraetiert diese als "aeusserst
belastende krisenhafte Situation" und weiter: "Er hat grosse Identitaetsverluste
als Familienvater erlitten und leidet unter existentiellen Vernichtungsaengsten,
die er durch enorme und verbissene Anstrengungen um das Sorgerecht kompensiert"
(aaO. S. 64). Zur Sorgerechtsenmpfehlung, bei der nach dem Explorationsergebnis
im Verhaeltnis der Kinder zum Vater dessen Ausschluss vom Sorgerecht nicht
konstruierbar war, wurde das Explorationsergebnis auf andere Weise pervertiert.
Um erklaerterweise die Kinder den elterlichen Auseinandersetzungen zu entziehen,
"sollte der Elternteil das Sorgerecht erhalten, der mit klarerem Verstand
ersieherische Problemlagen und Verhaltensauffaeligkeiten erkennt oder
Diese gutachtliche Offenbarungen intendieren saemtlich die Merkmale von Zynismus. "Da der Zynismus immer vermeintliche und Z.T. (wenigstens intelligenzmaessig)
wirkliche Ueberlegenheit voraussetzt, findet er sich besonders in Aelteren
gegenueber Juengeren, Lehrern gegenueber Schuelern, Maechtigen gegenueber
Machtlosen. Dadurch (sowie wegen seines allgemeinen Wesens) ist der Zynismus
besonders ressentimentfoerdernd" (Arnold, Eysenck Meilli: Lexikon der Psychologie.
Freiburg, Basel, Wien 1980; nachfolgend abgekuerzt AEM). Vorliegend war
die real gegebene Omnipotenz Madeias als schon gerichtlich wegen fehlender
Vorgabe der Anknuepfungstatsachen hin- sichtlich der legislativen erzieherischen
Postulate zu beliebiger und insoweit rein gerichtlich-machtgestuetzter
Willkuer in einer Machtposition gegenueber einem Arzt der neuronalen Wissenschaften,
dem gegenueber er seine Pseudo-Ueberlegenheit durch die gegebene Machtposition
demonstrieren, alle wissenschaftlich bestandsfaehigen Standards
An diese Stelle des im uebertragenen Sinne "Edlen" steht hier die Relation:
naturwissenschaftlich gebildeter Arzt der neuronalen Wissenschaften vs.
Psychologe als Vertreter einer geistes- und sozial- wissenschaftlichen
Reputation in der Darstellung von Vertretern der exakten Wissenschaften
durch- gehend nicht gut steht. Auf das Ansehen der exakten Wissenschaften
rekurrierend sagt beispielsweise der Physiker Professor Dr.-Ing. Karl Steinbuch:
"Seitdem aber eine Vielzahl
Da der Zynismus nnicht nur einer frechen und lieblosen Haltung entspringt,
sondern auch sein 'Opfer' oder die in die Einflusssphaere des Zynischen
geratenen Menschen entweder zu derselben zynischen Haltung oder zum Beleidigtsein,
zur Abkapselung, Hass, Ressentiment usw. treibt, muss er als Wurzel haefiger
schwerer psychologischer Schaeden gesehen werden. Indem durch den Zynismus
insbesondere in Kindern die Ehrfurcht vor echten Werten verhindert, das
Misstrauen aufrichtiger Liebe gegenueber genaehrt, und positiver 'Idealismus'
zerstoert wird, und da Zynismus die Gemeinschaft untergraebt, ist er allen
Bereichen erzieherischer, gesellschaftlicher und sittlicher Wirklichkeit
abtraeglich. Auch der Mangel an jenem ernsten Engagement, das sogar der
Fanatiker dem Zyniker voraus hat, sowie das - trotz mancher Spuren des
Ernstes - im Zynismus liegende Sich-gehen-Lassen, haben eine menschlich,
sittlich und gesellschaftlich laehmende negative Wirkung" (AEM).
Die legitimen und aus der Kenntnis der neuronal-psychischen Borderline-Mechanismen
resultierenden berechtigten Abwehranstrengungen diffamiert Madeia - interessenkorrumpiert
in Bezug auf die erklaerte konzeptionelle apriorische Ausgangslage seines
Gutachtens - mit vorgegebenem Endergebnis als "verbissene Anstrengungen
um das Sorgerecht" zur Kompensation seiner "krisenhaften Situation" mit
"Identitaetsverlusten" und "existentionellen Vernichtungsaengsten".
Da diese Behauptungen Madeias ausschliesslich Wirkungen seines gutachtlichen
Elaborats repraesentieren, ist der inhaerente konzeptionelle Zynismus evident.
Diesen Zynismus offenbart Madeia nahezu mit jedem Satz in seinem Gutachten.
Meine von Madeia verurteilten Anstrengungen zum Verdeutlichen der erzieherischen
Divergenzen zwischen "partnerschaftlicher Erziehung" im gesetzlichen Sinne
und den erzieherischen Implikationen einer Borderline-Persoenlichkeit und
die zentrale Bedeutung der Sorgerechtsregelung vor diesem Hintergrund erklaert
Madeia zu abnormen Verhaltensweisen, verursacht durch Trennung und
Allein die Pervertierung der aus dem Explorationsergebnis des Gutachtens
ableitbare Zynismus raubt jedem logisch denkfaehigen Menschen schier den
Verstand. Der Borderline-Persoenlichkeit der Mutter wird attestiert, sie
besitze "klare(n) Verstand, (der) erzieherische Problemlagen und Verhaltensauf-
faelligkeiten erkennt" (aaO . S. 66). Ein Merkmal der Borderline-Persoenlichkeit
liegt gerade in deren Unfaehigkeit zum Problemloesen: "Problemloesendes
Denken findet nicht
Madeia pervertiert diese aus dem Explorationsergebnis manifesten Fakten
und delegiert die zugehoerigen Wahrnehmungsverzerrungen in die Person des
Vaters, dem er expressis verbis "Wahrnehmungsverzerrungen" attestiert (S.66)
"Zum reifen, problemloesenden Denken muss die Faehigkeit zur Reali taetspruefung
entwickelt sein" (Stauss aaO. S.66). Ginge man davon aus, dass diese Feststellung
Madeias richtig und wissenschaftlich bestandsfaehig waere, so stuenden
seine
In Madeias Schlussfolgerungen aus dem Explorationsergebnis taucht unvermittelt
ein weiterer In-sich-Widerspruch auf: Die Mutter wird in den Begruendungen
zur sorgerechtlichen Empfehlung Madeias als diejenige ausgewiesen, die
"den Kindern den anderen Elternteil zu erhalten bereit ist" (S. 66). Das
Ergebnis der Exploration steht zu dieser Feststellung in Widerspruch. Die
Mutter erklaert selbst, dass sie mit den Kindern einfach und straeflicher
Weise ausgezogen ist (S.23). Auf
Folglich waere ein gemeinsames Sorgerecht nach der Perzeption der Mutter
nur denkbar, wenn der Vater voellig identisch adaptiert ihre ausgesprochenen
oder unausgesprochenen Vorstellungen willen- los umsetzte, so dass - mit
ihren Worten - ein jeweils gemeinsames 'hu oder 'hott' erzieherisch realisiert
werden koennte. Dies geht auch aus weiteren Offenbarungen der
Da sich aus diesen Ergebnissen der Exploration die unerwartete Schlussfolgerung Madeias evidenterweise nicht ableiten laesst, zeigt sich hier, dass es sich um ein konzeptionelles Konstrukt handelt. Madeias gutachtliche Eigenregie Ohne meinen Antrag auf Ablehnung des Sachverstaendigen Madeia wegen Befangenheit richterlich mit einem Bescheid zu wuerdigen, wurde Madeia erneut mit einer Gutachtenerstellung anlaesslich der Ehescheidung beauftragt. In eigenwilliger und rechtswidriger Weise hat Madeia das ergenis seines Elaborates mir vorab telefonisch mitgeteilt. Zweck dieses eigenwilligen Aktes war die Schein- begruendung zur Selbstbeauftragung zu einem Nachtrag zum Gutachten vom 21.11.1994 -58 F 79/92 -, wie sich aus dem Schreiben Madeias an RiAG Feldmann vom 5.12.1994 ergibt. Noch bevor sein Gutachten bei Gericht vorliegt und noch bevor ueber dessen Verwendbarkeit prozessual enschieden ist, kontaktiert Madeia die davon Betroffenen und benutzt diese Art von unzulaessigem Kontaktieren zu Veranlassungen in gerichtsunabhaengiger Eigenregie, wie ebenfalls aus seinem Elaborat vom 5.1.1994 ersichtlich ist. In diesem als "Nachtrag" deklarierten Schreiben nimmt Madeia selbst behauptete, durch nichts bewiesene Angaben zum Anlass, im Selbstauftrag aufgrund behaupteter Differenzen bei seiner telefonischen gutachtlichen Vorabunterrichtung ein Nachtragsgutachten erstellen zu muessen, mit dem er quasi Selbstjustiz anlaesslich von angeblich erfahrenen Angriffen uebte und zugleich dem Richter konkrete Verfahrensschritte suggestiv und rechtsfern okrojierte. In seiner Regie kommt der Mutter der Kinder eine "unerlaessliche Mitarbeit" bei dem von Madeia konzipierten Coup zu. Dazu avisierte Madeia ein instruktives Gespraech mit der Mutter und Verfahrensgegnerin. Ohne jede berufliche Legitimation zum erstellen von medizinischen Diagnosen und auch ohne gerichtlichen Auftrag dazu, den er aus eben diesen Grunde auch nicht haette annehmen duerfen, hat Madeia anmassend "paranoide und psychopathische Persoenlichkeitszuege" bei mir diagnostiziert. Fuer diese panikartige Verhaltensmuster Madeias gibt es naheliegende Gruende. Da sein zufaellig an einen Fachmann der neuronalen Wissenschaften geratenes gutachtliches Elaborat in Gefahr stand, hinsicht der Bestandsfaehigkeit und des pseudowissenschaftlichen Aufputzes sachkundig entarnt zu werden, mussten vorsorglich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um den potentiellen und fachkompetenten Kritiker mit schwerem Kaliber ausserfachlicher Natur ausser Gefecht zu setzen und um der Mutter in der apriorisch konzipierten Weise zu arbeitslosen Einkommen zu verhelfen. Die Eignung Madeias im Sinne von Art. 33 II GG Madeia ist im Staatsdienst gemaess den Eignungskriterien des Art. 33
GG taetig. Soweit der fuer die Eignung der oeffentlich Bediensteten verantwortliche
Dienstherr in den hier aufgezeigten Verhaltensmustern de Mitarbeiters an
der "Arbeitsstelle fuer Forensische Psychologie" im Fachbereich 14 der
Universitaet Dortmund die notwendige Eignung erkennt und mit dessen
Das allerschlimmste an dieser destruktiven gutachtlichen Praxis ist die kuenstliche Erzeugung eines psychisch denaturierten Nachwuchses, wie ihn insbesondere die Autoren Sebald/Krauth schildern (in: "Ich will ja nur Dein Bestes!" - Fehlentwicklung durch Mutteregoismus, Munchen 1984), oder Alice Miller (in: Am Anfang war Erziehung. Frankfurt/Main 1983). Arno Gruen (Der Wahnsinn der Normailtaet; Muenchen 1989) verwies auf die Tatsache, dass Hitler und seine Ideologie die aussenge- lenkten Mitlaeufer und Mittaeter als erzieherische Produkte bereits vorgefunden hat. Arno Gruen sagt zu den erzieherisch autoritaer Denaturierten - hier
sei an das langjaehrige Plaedoyer von Uwe Diederichsen fuer die autoritaere
Erziehung und seine Opposition gegen die "partnerschaft- liche Erziehung"
im Geiste des æ¤ 1626 II BGB im Palandt bis 1990 erinnert-:
"Sie finden oft ihren Ort in der Buerokratie, wo sie im Namen von Gesetz
und Ordnung Gefuehle niederwalzen und sich selbst dabei voellig im Recht
fuehlen koennen. Diese Konformisten sind die Fusssoldaten der psychopathischen
Fuehrernaturen..." Diese Konformisten, diese Ausengelenkten, erzeugt die
sorgere- chtliche Gerichtspraxis in der BRD mit Gutachten vom Schlage Madeias
en masse und damit zugleich Gefahren auch in internationaler Dimension.
Gruen spricht von der "Leugnung des Menschlichen unter dem Deckmantel der
Sorge fuer den Menschen. Sie verstehen, sich ein menschliches Antlitz au
geben, haben aber keinerlei entsprechende Gefuehle. Ihr Innerstes ist ein
Hexenkessel von Rache und Mordlust; anstelle eines lebendigen Selbst fuehlen
sie nur Leere. Um dieser Leere und dem inneren Chaos zu entkommen, muessen
sie Leben um sich her zerstoeren, nur dadurch fuehlen sie sich le- bendig".
(aaO. 184). Diese Zerstoerungslust unter Beklagen, die Ehe sei von Anfang
an nicht "lebendig" gewesen, so die Antragsgegnerin, zeigt sogar in woertlicher
Uebereinstimmung die Folgen aus den erzieherisch vermittelten Schaeden,
wie sie die Antragsgegnerin von ihrer geschiednen Mutter, dem "kreischenden
Buendel in der Kueche", erfahren hat. Das destruktive Handeln "unter dem
Deckmantel der Sorge fuer den Menschen" kennzeichnet die deutsche gerichtliche
Sorgerechtspraxis mit der Worthuelse "Kindeswohl". Dazu wurden oben schon
die Stimmen kompetenter Autoren wiedergegeben, Matussek ergaenzt noch:
Augeruestet mit diesem Schreckenswort bereiten die Jugendamtsmitglieder
die 'Opfer' - Mutter auf den naechsten Schritt vor: die Offensive. Phase
drei besteht im erfolgreichen Abschluss des Sorgerechtsprozesses und der
nun folgenden Unterhaltsklage, fuer die das Jugendamt
"Sehen Sie zu, dass Sie die Kinder besitzen, dann muss Ihr Mann fuer
alles bezahlen". Diesen Rat geben nach Professor Joachim Wiesner "Tausende
von Rechtsanwaelten und Rechtsanwaeltinnen jaeh- rlich Zehntausenden von
Ehefrauen, die - aus was fuer Gruenden auch immer - gewillt sind, ihre
Ehe zu beenden... Zehntausende von Frauen organisieren daraufhin den Anfang
vom Ende ihrer Familie: Ziel aller ihrer Aktivitaeten ist es von nun an,
gerade jene Tatbestaende erst herzustellen, von denen die einschlaegigen
Vorschriften des Buergerlichen Gesetzbuches stillschweigend unterstellen,
dass sie eigentlich den irreparablen Endzustand von bereits unheilbar erkrankten
Ehen darstellen, gewissermas- sen den nicht mehr zu heilenden Sonderfall
bedeuten" (Wiesner aaO. S. 1, 2).
Offenkundig passen die aufgezeigten Verhaltensmuster Madeias in dieses Konzept der rechtsprechung der BRD, zu der moeglicherweise passend die Institution der "Forensische Psychologie" mit der Intention universitaer eingerichtet wurde, den erwartungsgemaessen Inhalten der dort zu erstellenden Elaborate den Nimbus von Wissenschaftlichkeit unter Instrumentalisierung des Ansehens der Wissenschaft, das sich aus den exakten Wissenschaften ableitet, zu verleihen. o psychisch denaturierte Kinder (als geeigneter aussengesteuerter Nachwuchs fuer die Buerokratie o ueber 300 Milliarden Mark kuenstlich erzeugter Soziallasten jaehrlich o kuenstlich erzeugtes groesstes Kontingent an Dauerarbeitslosen (niemand stellt einen in Staatsregie bis zum Sozialhilfesatz abgewrackten und demotivierten Mitarbeiter ein) o mehr Scheidungstote als Verkehrstote! o das groesste Kontingent unter den Obdachlosen o das groesste Kontingent der Sozialhilfeempfaenger - innen in Grossstaedten: alleinerziehende Frauen (die von dem in Staatsregie zum Sozialfall demontierten Ex-Ehemann nichts
mehr zu erwarten
Wenn Harald Schuetz unter Berufung auf das BVerfG darauf verweist, dass
der Familienrichter "auch in Wahrnehmung seiner gesellschaftspolitischen
Verantwortung" entscheidet (FamRZ 1986, 9047f.), dann stellt das aufgezeigte
Verhalten Madeias im Verstaendnis seines Dienstherrn in logischer Evidenz
die oben genannten volkswirtschaftlich und gesellschaftlich destruktiven
Konsequenzen eines solchen dienstrechtlichen Eignungsverstaendnisses dar.
In der letztendlichen Konsequenz richtet sich ein solches Eignungsverstaendnis
des Dienstherrn auf die Installation einer anderen Republik, und zwar ueber
die systematische Auszehrung der lebensfaehigen Sub-Systeme (unsubventionierte
Wirtschaftsun- ternehmen), denen ueber die hier erklaerte rechtsfoermig
organisierte massenhafte Umwandlung von Produktivkraeften in Demotivierte
und in Sozialfaelle
Dr. Jan Lalik |