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von Waldemar Kehler Erste Reaktion der UN Wie die Sammelbeschwerden behandelt werden (alleine 300 Fälle hat der gute OTTO BRANDNER nach eigener Aussage kürzlich noch beigetragen), dürfte wohl bei der nächsten Sitzung der UN entschieden werden. Die UN tagt minimal 2 Mal pro Jahr, wechselweise in Genf und in den USA. Genf ist für uns näher. Im Gegensatz zu Straßburg, wo bisher keine Beschwerden durchgekommen sind, sieht die UN notfalls sogar Anhörungen von Betroffenen vor. Fundierte zulässige UN-Beschwerden bieten also durchaus eine Chance, daß sich etwas tut. ZUR CRC: Die UN wertet Beschwerden zum Kindschaftsrecht bzgl. der Stellungnahme Deutschlands zur CRC (CHILD RIGHTS CONVENTION) 1999 offenbar aus! Sie werden sogar bzgl. ihrer Eignung zur Individualbeschwerde geprüft. Je mehr fundiertes Material, desto besser sind die Chancen aller! UN-Beschwerden, generell. Diese sind, in Form engl. Zusammenfassungen von je einer Seite einiger Betroffener in gabnet.com part2, engl. Sprache, beispielhaft einzusehen (auch im Anhang zum brutalen Fall GERHARD HEILIG). Jeder sollte sie herunterladen und weitergeben. Deutsche Anlagen von Betroffenen wurden der UN direkt weitergegeben. Das Wichtigste wird in gabnet.com kurz beschrieben und wird hier vorgetragen. UN-Sammelbeschwerde (nach RESOLUTION 1503): Jeder kann jetzt unter dem Az. der Sammelbeschwerde (allerdings zumindest 1 Seite Zusammenfassung unbedingt in englischer oder französischer Sprache verfaßt) mitmachen unter: UN-Individualbeschwerde, gleiches Az., (UN vergibt dort eigene Nummer). Wer alle Instanzen bis zum BVerfG durch hat, kann Individualbeschwerdeeinlegen. Je mehr in Genf aber an Material bzgl. ständiger Gleichartigkeit und Erfolglosigkeit vorliegt, desto eher wird dort auch die Wahrscheinlichkeit, daß die UN auch ohne Ausschöpfung des Rechtsweges, wegen ersichtlicher Aussichtslosigkeit, schlimme Fälle sofort behandelt. Beispiel: Muster einer ALLGEMEIN-BESCHWERDE
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| U N O
Avenue de la paix COMMISSION DES DROITS DE L'HOMME C H 1 2 1 1 - Geneve 10 |
Ref.: G / SO 215 / 51 GERM GEN
Complaint vs. Germany according to UN-Resolution 1503, including individual Petition. Torture Child Abduction,
Individual instances
Individual case Proofs:...
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| Zusammenfassung jedenfalls engl.
vorneab. Dann ausführliche Beschreibung (praktisch geht man umgekehrt
vor!). Statt: Ich sehe meine Kinder nicht, kann man auch schreiben, wie
selten man sie sieht und wie weit man dafür ggf. fahren muß.
Waldemar Kehler ...und bei V§V: ein Bürger hilft dem anderen: UN-Methode 1503 |
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| Autor: Waldemar Kehler Datum 14.10.1998 Mail: Waldemar Kehler |
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| Letzte Änderung: |
| © G*A*B; Überarbeitet am: ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/mw/fremd/un_anl1.htm |