| eine Protestnote der deutschen Regierung zu übergeben,
damit diese nicht endenden Geiselnahmen von Kindern durch die deutsche
Justiz endlich stoppt. Wenn Deutschland sich mit Familien zufrieden gibt,
wo zur Erziehung unserer Kinder aus binationalen Ehen lediglich der deusche
Elternteil genügt, soll Deutschland dieses Konzept nicht exportieren.
Wir wollen es nicht.
Die Methode ist immer die Gleiche
Der deutsche Elternteil entführt die Kinder vom gemeinsamen Haus,
kehrt nach Deutschland zurück
und beantragt dort die Scheidung.
Die Entführung nach Deutschland wird von den deutschen Justizbehörden
unterstüzt
Der deutsche Elternteil erhält immer die Komplizenschaft der deutschen
Justizbehörden.
NIE stufen die deutschen Justizbehörden die Entführung der
Kinder aus dem gemeinsamen ausländischen Domizil, aus dem gewohnten
Umfeld, als ein straffbarer Delikt ein. IMMER stufen die gleichen
Justizbehörden jeden Versuch des ausländischen Elternteils die
Kinder zum gemeinsamen Haus zurückzubringen, als ein strafbarer Delikt
ein. Gleiches Recht für Deutsche und gleiches Unrecht für die
übrigen Europäer ?
Die deutschen Justizbehörden besitzen eine perfekte Strategie
Der deutsche Elternteil ersucht um Scheidung in Deutschland..
Der deutsche Richter nimmt sich der Sache an.
6 Monate und 1 Tag später spricht er die Scheidung aus,
Variante 1
Wenn der ausländische Elternteil versucht hat, seine Kinder in
Deutschland zu sehen oder gar abzuholen, wird ihm das Sorgerecht und sehr
häufig auch das Besuschsrecht
aberkannt, da der deutsche Richter eine stets bestehende potentielle
Entführungsgefahr (…Entführung zurück zum gemeinsamen Haus
!) darin sieht.
Variante 2
Wenn der ausländische Elternteil nicht versucht hat seine Kinder
in Deutschland abzuholen und sich der Justizbehörden seines Landes
gewandt hat, wird dann der deutsche Richter behaupten die Kinder können
aus dem Kontinuitätsprinzip nicht mehr ins Ursprungsland der Kinder
zurückgeschickt werden, da sie nun nach sechsmonatigem Aufenthalt
sich an Deutschland gewöhnt haben. Deutschland wird spätere Sorgerechtsentscheidungen
aus dem Ausland völlig mißachten und dem ausländischen
Elternteil ein
Affenrecht einräumen, das Recht die Kinder unter polizeilischem
Schutz für wenigen Stunden zu sehen..
Das System ist unfehlbar, Kinder und Eltern leiden
Solche Beispiele sind zahlreich. Und immer wird das gleiche Leid von
der gleichen Familienrechtsjustiz auf die ganze Welt gestreut. Hier einige
unmoralische Beispiele:
Der Fall Cook
Ein amerikanischer Vater mit einer deutschen Frau verheiratet.
Die Mutter enftührt die Kinder nach Deutschland, muß später
in stationäre psychiatrische Behandlung.
Die deutsche Justiz übergibt die Kinder einem Kinderheim, obwohl
der Vater das Sorgerecht seitens der amerikanischen Justiz bekommen hat.
Dieses dauert seit 992 an.
Die amerikanische Presse wirft der amerikanischer Regierung Untätigkeit
vor.
Madeleine Albright hat bei dem deutschen Minister Joschka Fischer interveniert.
Siehe AP Meldung: http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A30285-2000May8.html
S. Washington Post: http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A30272-2000May8.html
S. Washington Post: http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A19509-2000May6.html
Der Fall Catherine Laylle
Eine anglo-französische Mutter die mit einem deutschen Mediziner
verheiratet war.1994 hält der deutsche Ehemann die Kinder im Anschluß
an den Ferien die Kinder in Deutschland zurück. Die Mutter, die in
England wohnt, erhält von der Hohen Court of London eine Entscheidung
die die sorfortige Rückkehr der Kinder nach England befiehlt. In Deutschland,
einige Monate später, entscheidet das Oberlandesgericht von Celle
die Kinder müssen beim Vater bleiben. Seitem sind die Söhne stets
in Deutschland geblieben. Der Vater konnte mit der Komplizenschaft der
deutschen Justiz fast alle Besuchrechte der Mutter verbieten. Die Mutter
konnte seitdem nur drei Mal vom deutschen Affenrecht Gebrauch machen. Catherine
Laylle lebt in den USA. Siehe Washington Post: http://washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A6338-2000Mar23.html
Siehe Resolution der amerikanischen Senatoren: http://www.pappa.com/kinder/ConRes98.htm
Der Fall Julian Karrer
1998 eine deutsche Mutter, die in Frankreich lebt, fährt mit dem
Kind zur Hochzeit des Cousins nach Deutschland und kehrt nicht mehr zum
gemeinsamen Haus zurück. Sie behält das Kind bei sich.
Ein Jahr später stecken die französichen Behörden auf
Ersuchen der deutschen Justizbehörden das VIERJÄHRIGE Kind (das
sich beim Vater im gemeinsamen Haus aufhielt) für mehr als 16 Stunden
ins Gefängnis um es anschliessend mit polizeilischer Gewalt der angereisten
Mutter zurückzugeben. 1998 hatten die deutschen Justizbehörden
der entführenden Mutter Sorge- und Erziehungsrecht eingeräumt,
ohne den französischen Vater zu befragen, gar zu unterrichten. Die
französischen Behörden haben zur ihren Lasten erfahren müssen,
daß in Deutschland solche geheime Gerichtsentscheidungen möglich
sind.
Das Kind hat sein Vater seitdem nie wieder gesehen.
Siehe www.isonet.fr/julian und http://www.welt.de/daten/1999/09/03/0903h1127898.htx
Der
Fall Xavier Tinel
In Juni 1999 die deutsche Ehefrau von Xavier Tinel verläßt
das gemeinsame Haus und nimmt die Kinder nach Deutschland mit. Der Vater
verklagt die Mutter auf Entführung und erhält das provisorische
Sorgerecht für seine beiden Töchter vom französischen Familiengericht
in Pontoise.
Im Januar 2000 erkennt das Münchner Familiengericht die französische
Geichtskompetenz an, verbietet jedoch Herrn Tinel die Rücknahme seiner
Kinder und steckt ihn ins Gefängnis. Sie räumt ihm, obwohl die
Frau die Kinder entführt hat, lediglich das deutsche Affenrecht ein.Xavier
Tinel will nicht den Affen spielen.Er will nun seine Kinder in Frankreich,
dort wo sie aufgewachsen sind, sehen.
Monsieur Tinel ist im Hungerstreik seit dem 9 mai 2000 vor der Kirche
(95) von Sannois.
> Die Liste der Kinder die von den deutschen Justizbehörden
als Geisel gehalten werden ist lang.
Wenn deutsche Politiker, sich hinter der Unabhängigkeit deutscher
Richter verstecken, um dieses deutsches Problem zu ignorieren - wie
Joshka
Fischer es neulich in den USA tat - ist die an uns Europäer und
Amerikaner gerichtete Botschaft klar:
In Deutschland können nicht demokratisch gewählte Personen
nach deutschem Recht über das Leben unserer binationalen Kinder im
Namen des deutschen Volkes ungehindert entscheiden.
Die Tragweite dessen muß allen bewußt werden; Wenn jede
deutsch-französische Scheidung mit einer Geiselnahme der Kinder durch
die deutsche Justiz endet, ist das Europa der Menschen, das der binationalen
Ehen, bereits auf dem Rückzug.
Eine europäische binationale Ehe mit nationalen Gesetzen, durch
nationale Richter scheiden lassen zu wollen, zahlreiche binationalen
Ehen und ihre Kinder mit der endlosen und teueren doppelten europäischen
Scheidung (zwei Verfahren, je ein Anwalt in jedem Land) bestrafen zu wollen,
bedeutet, sich des Aufbaus des großen Europas, das unserer binationalen
Kinder, offen zu wiedersetzen.
Fordern Sie von der deutschen Regierung, daß solche Rechspraxis
ein Ende findet.
Fordern wir von der französischen Regierung, daß sie ein
europäisches wirksames Familiengericht anregt, damit dieses Unheil
endlich endet.
Olivier Karrer contact: + 33 1 60 02
39 29 (Enfant et son Droit, CEED) |