| Worum geht es? Ein Lehrer im Studiengang Romanistik war in die Kritik
geraten. Studentinnen beschwerten sich über seinen Unterricht;
dieser sei sexualisiert und für sie als Frau diskreminierend. Da die
Studentinnen die Unterrichtsatmosphäre als nicht offen erlebten, wandten
sie sich mit ihrer Kritik an die Stelle, die eigens für diese Form
von Klagen eingerichtet worden ist: an die Arbeitsstelle gegen sexuelle
Diskreminierung und Gewalt am Ausbildungs- und Erwerbsarbeitsplatz (ADE).
Diese Stelle urteilt allerdings nicht darüber, was sexuelle Diskreminierung
ist; dies ist in derartigen Beratungen eine Frage der individuellen Wahrnehmung
und Betroffenheit.
Vertraulichkeit zugesichert
Das Besondere an der Arbeitsweise der ADE ist, daß sie zusichert,
Beschwerden über sexuelle Diskriminierungen vertraulich zu behandeln.
Oft trauen sich Betroffene nur durch zusicherung der Vertraulichkeit, ihr
Unbehagen und ihre Kritik zu formulieren. Die universitäre Richtlinie
gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt sieht vor, daß der Vorgesetzte
auf Wunsch der Betroffenen ein Gespräch mit dem Kritisiertzen führt.
Dabei geht es darum, über die Beschwerde zu informieren, den Kritisierten
dazu zu hören und die Angelegenheit zu problematisieren. Auch diese
Gespräche unterliegen für alle Beteiligten der Vertraulichkeit.
Rechtliche Konsequenzen leiten sich daraus nicht ab.
So geschah es auch mit dem Spanisch-Lehrer im Fachbereich 10. Doch die
Angelegenheit blieb nicht vertraulich und nicht uni-intern. Sie gelangte
an die Presse, die die Kritik an dem Dozenten, der als Lehrer an die
Universität abgeordnet war, als unberechtigt darstellte ("Sexistische
Hatz an der Universität". taz vom 3.11.98) darstellte. Der ADE wurde
ein Vorgehen mit dem Vorschlaghammer vorgehalten, der betroffene Spanisch-Lehrer
sah  |
"einen Frontalangriff auf die Freiheit der Lehre und eine ständige
Bedrohung der Integrität Lehrender". Der Vorwurf der Rufschädigung
wurde erhoben, die ADE als Verschleierungsstelle bezeichnet.
Vertraulich und öffentlich
Doch das Dilemma liegt auf der Hand: Einen vertraulichen Vorgang kann
die ADE nicht öffentlich behandeln. Das widerspricht dem Arbeitsansatz
und zerstört jegliches Vertrauen in die Einrichtung. Kommt ein Fall,
der auf vertraulicher Ebene behandelt wird, an die Öffentlichkeit,
- wie hier der Fall des Spanisch-Lehrers - ist es der ADE nicht möglich,
adäquat zu reagieren. Aus diesem Umstand läßt sich sehr
schnell der Vorwurf konstruieren, daß eine konkrete Aufklärung
seitens der ADE gar nicht gewünscht wird, sondern daß "wild
gewordene Feministinnen" dubiose Vorwürfe erheben.
Wichtig: Es ist Aufgabe der ADE zu beraten, es gehört nicht zu
ihren Aufgaben, rechtlich aktiv zu werden oder Klagen anzustrengen. Dazu
sind arbeits- und dienstrechtlich die Vorgesetzten verpflichtet. Im vorliegenden
Fall war allerdings die Ebene des vertraulichen Klärungsgesprächs
nicht verlassen worden.
Dozentur lief planmäßig aus
Kompliziert wird der Vorgang noch dadurch, daß eine Verlängerung
der Abordnung des Spanisch-Lehrers an die Universität abgelehnt worden
ist. Diese Ablehnung steht allerdings in keinem Zusammenhang mit den Sexismus-Vorwürfen.
Die Abordnung lief Ende Juli 1998 planmäßig aus. Eine weitere
Verlängerung der Abordnung für den Bereich "Fachdidaktik Spanisch"
kam nicht in Frage, weil diese Dozentur ausgeschrieben wird. Die Zeit bis
zur Besetzung der Stelle wird mit geringem finanziellen Aufwand durch Lehraufträge
überbrückt. |