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02.03 2000 Große Anfrage der Abg. Fuhrmann, Dr. Spies, FIeuren, Habermann, Hillenbrand, Maus, Nolte und Pauly-Bender (SPD) betreffend Entwicklung der Famlliengerichte nach der Kindschaftsrechtsreform Zum l. JuJi 1998 sind die Neuregelungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts in Kraft getreten. Neben der Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Kinder und den materiellen Reformen des Sorge-, Umgangs-und Unterhaltsrechts wurden auch die Verfahrensfragen neu geregelt. Ziel dieser Anfrage ist insbesondere zu klären, inwieweit diese Reformen bisher in Hessen umgesetzt werden konnten. Wir fragen die Landesregierung: l- Ist die Umstrukturierung der Vormundschafts- und Familiengerichte nach den Verfahrensänderungen der Kindschaftsrechtsreform abgeschlossen, und wie sieht sie aus? 2. Wie hat sich seither die Antragsstruktur verändert? 3. Wie sind die hessischen Familiengerichte mit Richterinnen und Richtern ausgestattet? Welche Personalentwicklung ist für die nächsten Jahre vorgesehen? 4. Welche Fortbildungen zur Kindschaflsrechtsreform wurden den Richterinnen und Richtern der Faniiliengerichte angeboten, und wie viele haben diese Angebote genutzt? 5. Findet in Hessen eine gerichtsnahe Beratung - analog dem Regensburger Modell - statt, und wenn ja, an welchen Gerichten und mit welcher Ausstattung? 6. Wie haben sich die Sorgerechtsentscheidungen nach dem KindRG entwickelt? 7. Wie oft wurde für ein Kind ein Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin bestellt? Welche Erfahrungen liegen in diesen Fällen vor? 8. Wie zeitnah waren die Entscheidungen bei Scheidung, Sorgerechts-und Umgangsverfahren von der Antragstellung bis zum Beschluss? a) Wie lange dauern die längsten Entscheidungen? h) Wie viele "einstweilige Anordnungen" gab es in Sorgerechts- und Umgangsrechtsentscheidungen? 9. In wie vielen Fällen wurden Gutachten in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten eingeholt? Wie oft wurde abweichend vom Gutachten entschieden? 10.In wie vielen Fällen wurden
Unterhaltsentscheidungen getroffen, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich
zu 1997 entwickelt?
11.Welche Formen der interdisziplinären
Zusammenarbeit: zwischen Jugendhilfe/Beratungsstellen und Gerichten gibt
es in Hessen?
Wiesbaden, 2. März 2000 Fuhrmann
Eingegangen am 2. März 2000
• Augegeben am 21. März 2000 Druck und Auslieferung Kanzlei des Hessischen
Landtags Posifach 3240 • 65022 Wiesbaden
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD-Utiterbezirk Fulda
Kleine Anfrage gemäß
§ 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung
1. Wieviel Kinder aus dem Landkreis Fulda befinden sich
6. Gibt es familienrechtliche Vereine, mit denen das Jugendamt nicht zusammenarbeitet? 7. Gibt es familienrechtlich orientierte Vereine, die die Vater-Kind-Beziehung zum Inhalt haben und mit denen das Jugendamt des Landkreises Fulda zusammenarbeitet? Wenn nicht, warum nicht? 8. Gibt es familienrechtlich orientierte Vereine, vor denen das Jugendamt des Landkreises Fulda wegen der vom Jugendamt angeblich festgestellten Radikalität warnt? Um welche Vereine und Gruppierungen handelt es sich und aufgrund welcher Hinweise und Indizien konnte das Jugendamt des Landkreises Fulda die angebliche Radikalität feststellen? 9. Handelt es sich bei den vom Jugendamt des Landkreises Fulda wegen Radikalität abgelehnten Verein um den als familienpoltisch bundesweit tätigen Verein auf den Internetseiten der Bundes-CDU genannten Verein Väteraufbruch für Kinder e.V.? 10. Gibt es Hinweise von seiten des Jugendamtes des Landkreises Fulda an den Verein der Hermann-Lietz-Schulen, daß der Verein Hermann Lietz Schulen e.V, das Schloß Buchenau dem Verein "Väteraufbruch für Kinder e.V oder einem Mitglied des Bundesvorständes des Vereins, der dort ein familienorientiertes Pilotprojekt aufbauen will, das Gelände nicht verkaufen darf? Wenn ja, welche Folgen wurden den Hennann-Lletz-Schulen von seiten des Jugendamtes des Landkreises Fulda angedroht? 11.
In wievielen Fällen wurden nach der Kindschaftsrechtsreform von Eltern,
die nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame Sorge erklärt?
Wie wurden die Eltern von Mitarbeitern des Jugendamtes des Landkreises
Fulda in diesen Fällen beraten?
13. In wievielen Fällen wurde das Jugendamt seit der Geltung der Kindschaftsrechtsreform erfolgreich bei der Vermittlung in Umgangsfragen tätig? Gibt es andere Träger, die in diesen Fragen erfolgreich im Landkreis Fulda tätig sind? Ist geplant, anderen Trägern diese Aufgabe anzutragen? Wenn ja, welchen und mit welchen Aufgabenstellungen? Wenn nein, warum nicht? 14. Wie wird in Verdächtigungsfällen von sexuellem Mißbrauch bei Kindern durch das Jugendamt des Landkreises Fulda verfahren (Bitte beschreiben)? 15. Wie wird der Umgang in derartigen Verdächägungsfällen des sexuellen Mißbrauchs mit den Beschuldigten von seiten des Jugendamtes des Landkreises Fulda geregelt? 16. Wie wird seitens des Jugendamtes des Landkreises Fulda in den Fällen verfahren, in denen die Beschuldigungen von einem Elternteil oder anderen Bezugspersonen der Kinder absichtlich als falsche Behauptung abgegeben wurde? 17. Welche weiteren ambulanten Hilfsangebote für Familien bei Trennung und Scheidung der Eltern werden vom Jugendamt des Landkreises Fulda in der derzeitigen Legislaturperiode umgesetzt? |
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| ...und die Antwort | ||
| siehe auch am
Pranger |
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| Autor: GH Datum 05.04.2000 Mail: brain@gabnet.com |
| Verteiler: HAUPT / MÄNNER / POLITIK / JUSTIZ/ WIRTSCHAFT /LITERATUR / KUNST / TOURISMUS / PSYCHOLOGIE / PHILOSOPHIE / PHYSIK / CHRONOLISTE |
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