| Daten-Code
Der Staat will mitlesen Bundesinnenminister Manfred Kanther will der Polizei und den Geheimdiensten den Zugriff auf verschlüsselte Datenübermittlung ermöglichen. Dazu sollen Codes, die für die Verschlüsselung von E-Mails verwendet werden, bei staatlichen Stellen hinterlegt werden. Ähnlich wie beim Abhören von Telefongesprächen können die |
Sicherheitsbehörden
so codierte Nachrichten mitlesen.Kanthers Begründung: Die Polizei
müsse auch in Zukunft die Kommunikation zwischen möglichen Straftätern
überwachen können. Immer öfter würden diese In- formationen
auf elektronischem Weg ausgetauscht, auf die die Polizei dann keinen Zugriff
habe. Heftige Kritik an Kanthers Plänen haben inzwischen unter anderem
Zukunftsminister Jürgen Rüttgers (CDU) und Justizminister Edzard
Schmidt-Jortzig (FDP) geübt.
|
MEINE MEINUNG
| Kriminalität wirkungslos bekämpfen
Bundesinnenminister Manfred Kanther hat bewiesen, daß er wenig Ahnung von den technischen Möglichkeiten im Internet hat. Oder will er tatsächlich gesetzestreue Bürger gezielt überwachen; wohingegen Verbrecher weiterhin ungestört ihren Geschäften nachgehen können? Wenn Polizei und Geheimdienste in sämtilchen verschlüsselten Daten herumschnüffeln dürfen, dann wird aus dem arglosen Bürger schnell der gläserne Mensch. Verschlüsseite E-Mails enthalten Daten, die nicht jeder sehen soll. Den Staat gehen weder die Kreditkartennummer noch der Name der heimlichen Geliebten etwas an. Der gesetzestreue Bürger wäre einer solchen Überwachung hilflos ausgeliefert. Dank der vielfältigen technischen Möglichkeiten des lnternets könnten Verbrecher dagegen auch in Zukunft weitgehend unghindert ihre Informationen per E-Mail austauschen. Es genügt zum Beispiel schon, eine Textnachricht als Bild-datei zu tarnen. Das Bild läßt sich dann ganz unverdächtig verschicken oder auf eine Homepage im WWW stellen. Und niemand merkt, daß es überhaupt eine Botschaft enthält - nicht der Innenminister und auch nicht seine Schnüffler. |
Ein Vergleich macht deutlich,
was Kanther will:
Stellen Sie sich vor, jeder müßte seinen Haustürschlüssel für eventuelle Durchsuchungsaktionen bei der Polizei abgeben. Die Sicherheitsbehörden hätten jederzeit ohne großen Aufwand Zutritt zu den Wohnungen harmloser Bürger. Verbrecher dagegen würden sich einfach ein zusätzliches Vorhängeschloß oder einen bissigen Hund kaufen. Die amerikanische Behörden haben inzwischen weitgehend eingesehen, daß eine Beschränkung bei Verschlüsselungs techniken für die Verbrechensbekämpfung wirkungslos ist. Wozu also ein solches Gesetz? Will sich da womöglich ein vom totalen Überwachungsstaat träumender Politiker den Zugriff auf Daten sichern, solange E-Mail für die meisten Leute noch kein wichtiges Kommunikationsmedium ist und deshalb kaum jemand wahrnimmt, wie sehr ein solches Gesetz in Persönlichkeitsrechte eingreift? (Franz Neumeier) f.neumeier@t-online.de com!-Redakteur Franz Neumeier |
Beiträge an: Brain at GAB
Wir
brauchen Ihre Meinung und bitten um Kritik und Eintragung in unser Gästebuch.
| Autor: Gerhard Hanenkamp Datum 31.05.1997 Mail: brain@gabnet.com |
|
|
| Letzte Änderung: |
| © G*A*B; Überarbeitet am: ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/pol/polit2.htm |