Am Pranger:
(nicht nur)Jugendamt Lauterbach(Hessen)
Fulda den 11. April 2000
Landkreis FULDA
 betr.:Kleine Anfrage gemäß § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung 
zu Fragen der Kinder- und Jugendhilfe 

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzenden Rupprecht, die bei uns am 16.03.2000 eingegangene Anfrage wird wie folgt beantwortet 

Zu 1

Zurzeit befinden sich 83 Kinder in Pflegefamilien- Die entsprechenden Hilfen werden gemäß § 33 KJHG gewährt. In Heimen befinden sich derzeit 100 Kinder und Jugendliche. Davon wurde ein Großteil aufgrund entsprechender Beschlüsse der Erziehungs- und Beratungs- konferenzen mit Zustimmung der Eltern untergebracht Ein anderer Anteil wird von uns im Rahmen des Wechsels von Zuständigkeiten betreut. Nach der vor einiger Zeit verabschiedeten Neuregelung ist für die Kostenträgerschaft und Betreuung ausschließlich der Wohnsitz der Erziehungsberechtigten maßgebend. Die Hilfen werden gernäß
§ 34 KJHG gewährt.  Der Entzug der eltertichen Sorge, der bei solchen Maßnahmen vorausgeht. ist als genug einzustufen. Genaue Zahlen können nicht genannt weiden, da entsprechende Erhebungskriterien zurzeit erarbeitet werden. die EDV-geschützt aufarbeitet werden sollen. 

In soziatpädagogischer Intensivbetreuung befinden sich zurzeit keine Kinder und Jugendlichen. 

In der letzten Zeit konnten neun Kinder aus Pflegefamilien und zehn aus Heimen in ihre Familien zurückgeführt werden. Eine Differenzierung über die letzten drei Jahre ist
nicht möglich, da auch hier wegen verschiedener Zuständigkertsänderungen eine genaue Zuordnung nicht möglich ist. 

Das Jugendamt gewährt Zuschüsse zu Wochenend- und anderen Besuchen, so dass der Kontakt von Jugendlichen zu den Eltern regetmäßig und intensiv unterstützt wird. Die Eltern erhalten Hilfe von den Einrichtungen, die nach ihren Leistungsbeschreibungen alle entsprechenden Angebote machen, und von unserem Allg. Sozialen Dienst Es kann festgestellt werden dass alle Eitern von diesen Angeboten Gebrauch machen. 
Unser spezialisierter Pfiegekinderdienst hat ebenfalls seinen Aufgabenschwerpunkt in der möglichen Rückführung von Kindern aus Pflegefamitien in die Ursprungsfamitten. Die Ruckföhrquoten in beiden Bereichen entwickeln sich erfreulicherweise ständig nach oben. 

Zu 2

Für Vollzeitpflege wird ein Betrag von 1 Mio. DM im Haushaltsplan für das Jahr 2000 zur Verfügung gestellt Es ergibt sich eine Verringerung um 150.000,00 DM
gegenüber dem vorjährigen Ansatz. 

Die Kosten für Heimerziehung werden voraussichtlich nach dem Ansatz des Haushalteplanes 2000 6 Mio. DM betragen. Es ist hier eine Steigerung gegenüber dem
vorjährigen Ansatz von 500.000,00 DM vorgesehen- Das ergibt sich zum Tefl aus Pflegesatzerhöhungen, aber auch wegen der Betreuung von Kindern und Jugendlichen,
für die wir aufgrund der Zuständfgkeitsregetung verantwortlich geworden sind. 

Die Kosten für eine Heimaufnahme belaufen sich je nach Leistungsangebot täglich zwischen 200,00 OM und 330,00 DM. Im Rahmen der Vollzeitpflege erhalten Kinder
und Jugendliche gestaffelt nach dem Lebensalter einen Grundbetrag zwischen 758,00 DM bis 1.067,00 DM zuzüglich eines Erziehungsbeitrages von 350,00 DM.
Pädagogische Erziehungsstellen werden nach Pflegesätzen abgerechnet die monatlich etwa zwischen 3,800,00 DM und 4.500,00 DM liegen 

Durch den Ausbau ambulanter Hilfen (sozialpädagogische Familienhilfe, Betreuungshelfer. Betreutes Wohnen u. a.) sollen kostenträchtige Heimaufnahmen verringert und vermindert werden. Dieser Aufgabe stellt sich das Jugendamt permanent, um entsprechende Veränderungen herbeizuführen. 

Zu 3

Zurzeit werden sieben Familien im Rahmen der Soziatpädagogischen Familienhilfe betreut Hierzu sind zwei Stellen im Stellenplan des Landkreises Fulda eingerichtet. Zusatzkosten entstehen für kleinere Anschaffungen. Wie bereite oben erwähnt wird die Betreuung in Erziehungsstellen oder durch Betreuungshelfer ausgebaut. Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt des Jahres 2000 erkennbar erhöht worden. Der Gesamtbetrag ist auf 80.000,00 DM im Haushalt festgeschrieben. Für externe Sozialpädagogische Familienhilfen wird ein Betrag von 90.000,00 DM aufgewandt Die ambulanten Hilfen werden von verschie- denen Trägem (Caritasverband, Diakonisches Werk, SKF) oder Sozialpädagogen und Sozialarbeitern auf Honorarbasis durchgeführt.

Die Auswahl der Personen wird von einer eigens hierzu eingerichteten Stelle vorgenommen. Es finden Vorbereitungsseminare statt, um sich dieser ambulanten Aufgabe adäquat stellen zu können. 

Ein Ausbau dieser Hilfen ist zurzeit nicht vorgesehen, da nach unserer Einschätzung die vorgehaltenen Maßnahmen ausreichend sind 

Zu 4

Unsere Adoptionsvermittlungsstelle führte im Schnitt in den letzten drei Jahren jeweils ca. 20 Adoptionen durch. Es handelt sich dabei in erster Linie um sogenannteStiefeltern- Adoptionen, die, wie in anderen Landkreisen auch, den größten Arbeitsumfang ausmachen. Alleinstehende Frauen und Jugendliche, die Kinder zur Adoption freigeben, gibt es ganz selten. Die Zah! liegt stets unter 10 %- Alternativen zur Adoption werden insbesondere Frauen und Mädchen angeboten, indem die Jugendhilfe sogenannte Mutter- und Kindereinrichtungen zur Verfügung stellt, aber auch ambulante Dienste zur Seite gestellt werden. Welche Berufe die Adoptionseltem haben, kann noch nicht ausdifferenziert werden, weil auch hier entsprechende Daten zurzeit, wie zu Ziffer 1, aufgearbeitet werden. 

Zu5

Es wird hier auf die Ausführungen zu 3 verwiesen. 

Zu 6 bis 10

Das Kreisjugendamt arbeitet grundsätzlich mit freien Trägem der Jugendhilfe zusammen. Um freier Träger der Jugendhilfe zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um dann nach den einschlägigen Bestimmungen des KJHG eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Dieses Verfahren wird vorausgesetzt, um öffentliche Gelder zielgerichtet einsetzen zu können. 

Es gibt keine Warnungen seitens des Jugendamtes gegen Vereine. 

Die Hermann-Lietz-Stiftung, die Eigentumer der früheren Schule Eiterfeld-Buchenau ist, hat in ihrer Vorstandssitzung entschieden, ihre Einrichtung nicht an eine sich dafür Interessierende Organisation abzugeben. Vorausgegangen waren offensichtlich intensive Beratungen im Vorstand, auf die natürlicherweise kein Einfluss genommen werden kann. In einer Anhörung aller Träger öffentlicher Belange, wozu auch das Jugendamt gehört, wurden Anregungen und Bedenken eingebracht.  Der Landkreis als Jugendhilfeträger hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass er für den Kreis keinen Bedarf für eine weitere Jugendhilfeeinrichtung In Buchenau sieht.  Im Gebiet des Kreises gibt es bereits zehn Jugendhilfeinrichtungen. Ob diese bei der tetztlichen Entscheidungsfindung der Hermann-Lietz-Stiftung eine Rolle gespielt haben, ist nicht bekannt 

Zu 11 bis 13

Nach der Kindschaftsrechtsreform haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die Möglichkeit. eine gemeinsame Sorgerechtsänderung abzugeben. Aufgrund entsprechender Beratung durch unsere vom Gericht bestellten Beistände nehmen Sorgeerklärungen zu. Abschließende Zahlen können jedoch nicht genannt werden, da solche Erklärungen auch von anderen Rechtsträgern (Notare, Standesämter) abgegeben werden können. 

Eine genaue Benennung, in welchen Fällen das gemeinsame Sorgerecht auch nach Trennung und Scheidung beibehalten wurde, kann nicht abschließend durch das Jugendamt beantwortet werden. In den meisten Fällen erfolgen entsprechende Beschlüsse durch die zuständigen Familiengerichte. An dieser Stelle könnten ggf. entsprechende Zahlen abgefragt werden. 

Ein breites Spektrum des Allg. Sozialen Dienstes widmet sich der Trennungs- und Scheidungsberatung. Das gemeinsame Sorgerecht spielt hier eine zentrale Rolle. Neben der Beratung im Allg. Sozialen Dienst gibt es eine Kooperationsabsprache mit der Erziehungs- und Beratungsstelle, die in gleicher Weise tätig wird. Darüber hinaus gibt es freie Träger, die ebenfalls Trennungs- und Scheidungsberatungen anbieten, auf die durch das Jugendamt regelmäßig verwiesen wird. Wegen der Ausgestattung des Umgangs- rechtes in besonders schwierigen Situationen hat das Kreisjugendamt freie Träger gebeten, ein Angebot hierfür zu unterbreiten. Entsprechende Unterlagen gehen zurzeit ein, eine Entscheidung wird zu gegebener Zeit durch die zuständigen Gremien getroffen 

Zu 14 bis 17

Eine allgemeine Beschreibung wie bei Verdächtigungsfällen bei möglichem sexuellen Missbrauch verfahren wind, kann generell nicht erfolgen. Es betrifft jeweils den Einzelfall, der sorgfältig geprüft und in einer Erziehungs- und Beratungskonferenz vorgestellt wird. Das weitere Vorgehen wird dann gemäß § 36 KJHG abgestimmt und durchgeführt. Bei der Gesamtbetrachtungsweise spielt natürlich auch eine Rolle, ob es sich um Verdachtigte handelt oder ob sich solche Verdachtsmomente erhärten, die nachfolgend ggf. zu einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch führen. In den entsprechenden Fällen ist differenziert mit dem Umgangsrecht umzugehen. Es wird jedoch in den dafür angezeigten Fällen im Interesse des Kindes ausgesetzt bzw. unter Beteiligung des Sozialen Dienstes differenziert geregelt.

Zur Frage 16 kann keine generelle Aussage gemacht werden, da hier keine Fälle bekannt sind, in denen Bezugspersonen oder Kinder absichtlich falsche Behauptungen
abgegeben haben. Dies ist ein strafrechtlicher Tatbestand und wird nicht durch das Jugendamt untersucht. Entsprechende Urteile werden angemessen bei der
Meinungsfindung rmt einbezogen. 

Im Unterabschnitt des Jugendhilfeetats unter 4530 bietet die Forderung der Erziehung in der Familie eine entscheidende Rolle. Diese Beträge, die hier in Ansatz gebracht worden sind, sehen insbesondere eine Steigerung beim Ansatz 76030 um 20.000.00 DM vor. Unter den Begriff Familien fallen auch Familien, bei denen eine Trennung und Scheidung ansteht oder vollzogen ist. Es finden verschiedenartige Angebote unserer Jugendpflege und des Jugendbildungswerkes statt. Außerdem erhatten freie Träger für entsprechende Veranstal- tungen Zuschüsse, die teilweise auch durch die Unterstützung freier Wohlfahrtsverbände angesichert sind. 

Sollten wertere Fragen bestehen, ist die Leitung des Kreisjugendamtes gerne bereit, in einem gemeinsamen Gespräch hierauf näher einzugehen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Möller

1. Kreisbeigeordneter 

Bericht: Datum: 24.04.2000 Mail: 
Verteiler:Eingang Pranger/ Chronoliste
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