| Fulda den 11. April 2000 |
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zu Fragen der Kinder- und Jugendhilfe Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzenden Rupprecht, die bei uns am 16.03.2000 eingegangene Anfrage wird wie folgt beantwortet Zurzeit befinden
sich 83 Kinder in Pflegefamilien- Die entsprechenden Hilfen werden gemäß
§ 33 KJHG gewährt. In Heimen befinden sich derzeit 100 Kinder
und Jugendliche. Davon wurde ein Großteil aufgrund entsprechender
Beschlüsse der Erziehungs- und Beratungs- konferenzen mit Zustimmung
der Eltern untergebracht Ein anderer Anteil wird von uns im Rahmen des
Wechsels von Zuständigkeiten betreut. Nach der vor einiger Zeit verabschiedeten
Neuregelung ist für die Kostenträgerschaft und Betreuung ausschließlich
der Wohnsitz der Erziehungsberechtigten maßgebend. Die Hilfen werden
gernäß
In soziatpädagogischer Intensivbetreuung befinden sich zurzeit keine Kinder und Jugendlichen. In der letzten Zeit
konnten neun Kinder aus Pflegefamilien und zehn aus Heimen in ihre Familien
zurückgeführt werden. Eine Differenzierung über die letzten
drei Jahre ist
Das Jugendamt gewährt
Zuschüsse zu Wochenend- und anderen Besuchen, so dass der Kontakt
von Jugendlichen zu den Eltern regetmäßig und intensiv unterstützt
wird. Die Eltern erhalten Hilfe von den Einrichtungen, die nach ihren Leistungsbeschreibungen
alle entsprechenden Angebote machen, und von unserem Allg. Sozialen Dienst
Es kann festgestellt werden dass alle Eitern von diesen Angeboten Gebrauch
machen.
Für Vollzeitpflege
wird ein Betrag von 1 Mio. DM im Haushaltsplan für das Jahr 2000 zur
Verfügung gestellt Es ergibt sich eine Verringerung um 150.000,00
DM
Die Kosten für
Heimerziehung werden voraussichtlich nach dem Ansatz des Haushalteplanes
2000 6 Mio. DM betragen. Es ist hier eine Steigerung gegenüber dem
Die
Kosten für eine Heimaufnahme belaufen sich je nach Leistungsangebot
täglich zwischen 200,00 OM und 330,00 DM. Im Rahmen der Vollzeitpflege
erhalten Kinder
Durch den Ausbau ambulanter Hilfen (sozialpädagogische Familienhilfe, Betreuungshelfer. Betreutes Wohnen u. a.) sollen kostenträchtige Heimaufnahmen verringert und vermindert werden. Dieser Aufgabe stellt sich das Jugendamt permanent, um entsprechende Veränderungen herbeizuführen. Zurzeit werden sieben Familien im Rahmen der Soziatpädagogischen Familienhilfe betreut Hierzu sind zwei Stellen im Stellenplan des Landkreises Fulda eingerichtet. Zusatzkosten entstehen für kleinere Anschaffungen. Wie bereite oben erwähnt wird die Betreuung in Erziehungsstellen oder durch Betreuungshelfer ausgebaut. Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt des Jahres 2000 erkennbar erhöht worden. Der Gesamtbetrag ist auf 80.000,00 DM im Haushalt festgeschrieben. Für externe Sozialpädagogische Familienhilfen wird ein Betrag von 90.000,00 DM aufgewandt Die ambulanten Hilfen werden von verschie- denen Trägem (Caritasverband, Diakonisches Werk, SKF) oder Sozialpädagogen und Sozialarbeitern auf Honorarbasis durchgeführt. Die Auswahl der Personen wird von einer eigens hierzu eingerichteten Stelle vorgenommen. Es finden Vorbereitungsseminare statt, um sich dieser ambulanten Aufgabe adäquat stellen zu können. Ein Ausbau dieser Hilfen ist zurzeit nicht vorgesehen, da nach unserer Einschätzung die vorgehaltenen Maßnahmen ausreichend sind Unsere Adoptionsvermittlungsstelle führte im Schnitt in den letzten drei Jahren jeweils ca. 20 Adoptionen durch. Es handelt sich dabei in erster Linie um sogenannteStiefeltern- Adoptionen, die, wie in anderen Landkreisen auch, den größten Arbeitsumfang ausmachen. Alleinstehende Frauen und Jugendliche, die Kinder zur Adoption freigeben, gibt es ganz selten. Die Zah! liegt stets unter 10 %- Alternativen zur Adoption werden insbesondere Frauen und Mädchen angeboten, indem die Jugendhilfe sogenannte Mutter- und Kindereinrichtungen zur Verfügung stellt, aber auch ambulante Dienste zur Seite gestellt werden. Welche Berufe die Adoptionseltem haben, kann noch nicht ausdifferenziert werden, weil auch hier entsprechende Daten zurzeit, wie zu Ziffer 1, aufgearbeitet werden. Es wird hier auf die Ausführungen zu 3 verwiesen. Das Kreisjugendamt arbeitet grundsätzlich mit freien Trägem der Jugendhilfe zusammen. Um freier Träger der Jugendhilfe zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um dann nach den einschlägigen Bestimmungen des KJHG eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Dieses Verfahren wird vorausgesetzt, um öffentliche Gelder zielgerichtet einsetzen zu können. Es gibt keine Warnungen seitens des Jugendamtes gegen Vereine. Die Hermann-Lietz-Stiftung, die Eigentumer der früheren Schule Eiterfeld-Buchenau ist, hat in ihrer Vorstandssitzung entschieden, ihre Einrichtung nicht an eine sich dafür Interessierende Organisation abzugeben. Vorausgegangen waren offensichtlich intensive Beratungen im Vorstand, auf die natürlicherweise kein Einfluss genommen werden kann. In einer Anhörung aller Träger öffentlicher Belange, wozu auch das Jugendamt gehört, wurden Anregungen und Bedenken eingebracht. Der Landkreis als Jugendhilfeträger hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass er für den Kreis keinen Bedarf für eine weitere Jugendhilfeeinrichtung In Buchenau sieht. Im Gebiet des Kreises gibt es bereits zehn Jugendhilfeinrichtungen. Ob diese bei der tetztlichen Entscheidungsfindung der Hermann-Lietz-Stiftung eine Rolle gespielt haben, ist nicht bekannt Nach der Kindschaftsrechtsreform haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die Möglichkeit. eine gemeinsame Sorgerechtsänderung abzugeben. Aufgrund entsprechender Beratung durch unsere vom Gericht bestellten Beistände nehmen Sorgeerklärungen zu. Abschließende Zahlen können jedoch nicht genannt werden, da solche Erklärungen auch von anderen Rechtsträgern (Notare, Standesämter) abgegeben werden können. Eine genaue Benennung, in welchen Fällen das gemeinsame Sorgerecht auch nach Trennung und Scheidung beibehalten wurde, kann nicht abschließend durch das Jugendamt beantwortet werden. In den meisten Fällen erfolgen entsprechende Beschlüsse durch die zuständigen Familiengerichte. An dieser Stelle könnten ggf. entsprechende Zahlen abgefragt werden. Ein breites Spektrum des Allg. Sozialen Dienstes widmet sich der Trennungs- und Scheidungsberatung. Das gemeinsame Sorgerecht spielt hier eine zentrale Rolle. Neben der Beratung im Allg. Sozialen Dienst gibt es eine Kooperationsabsprache mit der Erziehungs- und Beratungsstelle, die in gleicher Weise tätig wird. Darüber hinaus gibt es freie Träger, die ebenfalls Trennungs- und Scheidungsberatungen anbieten, auf die durch das Jugendamt regelmäßig verwiesen wird. Wegen der Ausgestattung des Umgangs- rechtes in besonders schwierigen Situationen hat das Kreisjugendamt freie Träger gebeten, ein Angebot hierfür zu unterbreiten. Entsprechende Unterlagen gehen zurzeit ein, eine Entscheidung wird zu gegebener Zeit durch die zuständigen Gremien getroffen Eine allgemeine Beschreibung wie bei Verdächtigungsfällen bei möglichem sexuellen Missbrauch verfahren wind, kann generell nicht erfolgen. Es betrifft jeweils den Einzelfall, der sorgfältig geprüft und in einer Erziehungs- und Beratungskonferenz vorgestellt wird. Das weitere Vorgehen wird dann gemäß § 36 KJHG abgestimmt und durchgeführt. Bei der Gesamtbetrachtungsweise spielt natürlich auch eine Rolle, ob es sich um Verdachtigte handelt oder ob sich solche Verdachtsmomente erhärten, die nachfolgend ggf. zu einer Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch führen. In den entsprechenden Fällen ist differenziert mit dem Umgangsrecht umzugehen. Es wird jedoch in den dafür angezeigten Fällen im Interesse des Kindes ausgesetzt bzw. unter Beteiligung des Sozialen Dienstes differenziert geregelt. Zur
Frage 16 kann keine generelle Aussage gemacht werden, da hier keine
Fälle bekannt sind, in denen Bezugspersonen oder Kinder absichtlich
falsche Behauptungen
Im Unterabschnitt des Jugendhilfeetats unter 4530 bietet die Forderung der Erziehung in der Familie eine entscheidende Rolle. Diese Beträge, die hier in Ansatz gebracht worden sind, sehen insbesondere eine Steigerung beim Ansatz 76030 um 20.000.00 DM vor. Unter den Begriff Familien fallen auch Familien, bei denen eine Trennung und Scheidung ansteht oder vollzogen ist. Es finden verschiedenartige Angebote unserer Jugendpflege und des Jugendbildungswerkes statt. Außerdem erhatten freie Träger für entsprechende Veranstal- tungen Zuschüsse, die teilweise auch durch die Unterstützung freier Wohlfahrtsverbände angesichert sind. Sollten wertere Fragen bestehen, ist die Leitung des Kreisjugendamtes gerne bereit, in einem gemeinsamen Gespräch hierauf näher einzugehen. Mit freundlichen Grüßen Möller 1. Kreisbeigeordneter |
| Bericht: Datum: 24.04.2000 Mail: |
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| Überarbeitet am: ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/pranger/antwort-fulda.htm |