| Koryphäe Nr. 26 November 1999 |
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Richter "unheilbar geisteskrank"? |
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| Barbara Fischer zieht im November 1986
mit ihrer acht Monate alten Tochter Verena in eine 'Neue Heimat'-Siedlung
nach Aurich/Ostfriesland. Das Gelände rundherum wird zunehmend zum
Industriegebiet. Neben zwei Lackierereien, einer Motorenölverbrennungsanlage
wird noch eine Pilot-Müllvorverbren-nungsanlage für Kunststoffe
in Betrieb genommen. Sie läuft 24 Stunden am Tag. auch am Wochenende.
Die Verbrennungstemperatur beträgt 200 Grad. sagt die seit 1988 bestehende
Bügerinitiative. Barbara Fischer wehrt sich gegen den Gestank, die
herumfliegenden Verbrennungsrückstände und die Farbe, die ihr
aus dem Haar tropft, wenn sie draußen war. Sie spricht bei vielen
Verantwortlichen vor und klärt ihre Nachbarinnen über die Gifte
auf. Kurzum, sie ist stadtbekannt.
Die Menschen und Tiere in der 'Neuen Heimat' werden immer kränker. Draußen wie drinnen gehen im ganzen Stadtteil die Pflanzen zugrunde. Die Kinder kommen häufig von draußen ins Haus gelaufen, „weil's draußen wieder so stinkt". Die Pilotanlage gehört u.a. dem Landkreis Aurich. Der Filz ist groß und die Anlage bleibt vorerst im Betrieb. Barbara Fischer bricht zusammen und wird mit Tetanie in die Psychatrie in Norden eingeliefert. (Inzwischen kennt die Leserin die Fortsetzung wahrscheinlich schon.) Sie kommt zurück, aber es gibt keine Besserung. Die Situation wiederholt sich. Im Sommer 98 läßt sie Staub aus ihrer Wohnung und sich selbst auf Schadstoffe untersuchen. Immerhin lösen die Lösungsmittel der Lackierereien nicht nur Lack. Wegen der hohen Quecksilberwerte läßt sie ihre Amalgamblomben entfernen und leitet mit DMPS aus. Durch die vielen Psychiatrieaufenthalte inclusive dem vollen Spektrum falsch verordneter Psychopharmaka ist sie gesundheitlich so sehr angeschlagen, daß ihr die Ärzte noch zwei Jahre Lebenszeit geben. Bei einem Gespräch mit Jugendamt, Amtsrichter und Psychiater stimmt sie schließlich zu, daß ihre Tochter Verena für begrenzte Zeit in einejunge Pflegefamilie kommt, damit sie sich erholen kann. Im März 91 zieht die Kunstoffmüllverbrennung
um und alle erholen sich etwas. Barbara Fischer nimmt an einer Fördermaßnahme
des Arbeitsamtes teil, um auch wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Im
Mai 94 will sie wie vereinbahrt ihre Tochter zurückzunehmen. Doch
die Pflegeeltern geben das Kind nicht zurück. Gemäß §
37 KJHG und gemäß Art. 6 der Verfassung der BRD forderte Frau
Fischer am 17.05. 1994 ihre Tochter wieder zurück.
Letztes gemeinsames Foto. Alle Gutachten sprechen dafür, daß Frau Fischer eine gute Mutter ist. Aber die Richter und das Jugendamt in Aurich/Ostfriesland halten Mutter und Tochter getrennt. Sie wollen (oder können?) die Symptome von Schadstofferkrankten nicht verstehen. Der Auricher Amtsrichter erklärt Frau Fischer für „unheilbar geisteskrank" und somit für „nicht mehr erziehungsfähig". Er entzieht ihr im Juni 95 das Sorgerecht. Als Lehrerin soll sie aber unterrichten dürfen. Bis 1996 dürfen sich Mutter und Kind alle paar Monate jeweils für ein paar Stunden sehen. Verena durchschaut den Zauber und beschimpft Richter, Jugendamt und Pflegeeltern. Ab dem 3.2.96 wird das Umgangs- und Besuchsrecht völlig ausgesetzt - bis heute! Im Januar 98 hob zwar das Oberlandesgericht Oldenburg den Beschluß des Landgerichts Aurich (die Beschwerde vom Mai 97- den Sorgerechtsentzug von 95- abzulehnen) wieder auf, wies aber die Sorgerechtsfrage zur erneuten Entscheidung (!) zurück ans Landgericht. Achtung: Dieser juristische Dreh verhindert, daß die Klägerinnen auf direktem Wege ans Ziel kommen. Das Oberlandesgericht erteilt dem Landgericht zwar eine herbe "Rüge und gibt der Klägerin in jedem Punkt recht, verweist aber für eine neue Entscheidung ans Landgericht zurück. Und alles dauert und dauert. Frau Fischer gilt laut Urteil vom Landgericht Aurich noch im Januar als „unheilbar geisteskrank" -ungeachtet aller gesetzlichen Vorgaben. Bisher bescheinigen alle (!)-seit 1995 elf-gutachterlichen Stellungnahmen, Ärztinnenatteste, Lehrgangszeugnisse, Arbeitszeugnisse der Kindesmutter geistige Gesundheit und daß sie niemals geisteskrank war. Das weiß der Richter auch und gibt es verbal im Prozess auch zu. Dennoch verlangt er immer neue Zeugnisse. Das am 24.07.1994 von Verena erstellte Gerichtsprotokoll (nach 20-monatiger Pflegschaft), worin sie sich mehrmals gegen die Pflegeeltern aussprach und darum bittet zu ihrer leiblichen Mutter zuückkehren zu dürfen, wird weder vom Jugendamt noch der Auricher Richterschaft berücksichtigt. Sie selbst sagt zur Mutter: "Ich hab's doch jedem hundert Mal gesagt, ich will zu Dir zurück, aber auf mich hört ja niemand." Nach beinahe 4½ Jahren Pause, am
23.11.1998, wurde Verena erstmals wieder von drei Richtern befragt, im
Bei
Auricher Richterschaft und Jugendbehörde fordern von Frau Fischer, „die Kindesmutter möge ihr Kind doch endlich mal vergessen, bzw. warten, bis es volljährig ist!" „Der Umgang zwischen Mutter und Kind muß weiterhin verboten werden!" fordert das Jugendamt -noch heute! Barbara Fischer und der Aktionsgemeinschaft
zur Verwirklichung der Rechte des Kindes fassen die Delikte der Auricher
Jugendbehörde und der Auricher Richterschaft zusammen:
* Fortgesetzte Menschenrechtsverletzung,
Barbara Fischer zog nach Süddeutschland. Von hier aus legte sie eine Beschwerde bei der EU-Menschenrechtskommission ein, die inzwischen als Klage gegen die BRD umgewandelt wurde und vor dem Europäischen Gerichtshof in Staßburg öffentlich verhandelt werden wird. Sage noch eine, wir würden hier frei
in einem demokratischen Rechtsstaat leben.
<Zitatende
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| Bericht: Eva Sassen Datum: 19.12.1999 Mail: |
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