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Per Einschreiben/ Rück Landgericht Aurich Herrn Vorsitzenden Richter Rohlfs Postfach 1431 D-26584 Aurich
Geschäfts-Nr.: 6 T 159/95 Sehr geehrter Herr Richter Rohlfs, am 14.01.1999 erhielt ich freundlicherweise Ihr Anschreiben, datiert vom 08.01.1999. Ihr Wunsch auf den Psychologen Professor Dr. Klenner, oder den Mediziner Dr. Lehmann als Rechtspfleger für meine Tochter Verena Fischer verzichten zu wollen, ist bekannt. Leider wurde nicht offenkund, welche Funktionen eine Tanja Zimmermann, Anwaltskanzlei Anita Luis, zu erfüllen hat. Wen soll diese Dame vertreten, bzw. für welche Interessen hat sie sich einzusetzen? Am 07.01.1999 schrieb letztere sogar einen ausführlichen dreiseitigen Bericht ans Landgericht, über Verena und deren angeblich gemachte Aussagen ihr gegenüber. Aber es ist ausgerechnet Verena, die bis heute mehrmals am Telefon bestritt, eine Tanja Zimmermann überhaupt zu kennen oder jemals vorgestellt bekommen zu haben! Verena schließlich ganz böse, nachdem ich sie mehrmals eindringlich danach fragte: "Wieso soll ich mit der geredet haben, wenn ich die überhaupt nicht kenne? Wie kann ich mit jemandem sprechen, den ich gar nicht sehe?" Auch in vorher geführten Telefonaten und am 07.01.1999 abends zwischen 20:00 h und 21:00 h, sprach sie von keiner Tanja Zimmermann; oder von sonst jemandem, der sie amtlicherseits vernommen hätte, oder mit ihr gesprochen haben soll nach dem 23.11.1998! Deshalb wurde aus Frau Zimmermanns Schreiben keineswegs ersichtlich,
woher sie ihre beschriebenen Informationen über Verena erhalten haben
könnte ("...hat sie Mama einen Schal zu Weihnachten geschenkt." "Nach
der persönlichen Anhörung am 23.11.1998 hat es im Dezember 1998
Telefonanrufe der Kindesmutter gegeben." "Aus diesem Grunde waren die Gespräche,
wie Verena schildert, auch sehr "zäh"..."; u.s.w.)!
Wie kann eine Tanja Zimmermann Verena vor Gericht vertreten, ohne letztere jemals persönlich kennengelernt zu haben? Wie kann Frau Zimmermann über Vorgänge und Dinge fabulieren, von denen sie weder etwas weiß, noch Ahnung besitzt? Da ich jetzt Frau Zimmermanns Schreiben auch noch vor mir liegen habe, erkenne ich weder Halluzinationen, noch Fata Morganas, aber einen weiteren strafbaren Akt nach StGB. Mit freundlichem Gruß
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| Ein von uns nicht überprüfter Bericht. |
| Bericht: durch Vermitlung Dritter Datum: 26.05.1999 Mail: |
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| Letzte Änderung: |
| Überarbeitet am: ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/pranger/f-offbrf1.htm |