Am Pranger:
Jugendamt und Justiz Aurich/Ostfr.
 
Barbara Fischer, Am Lettenholz 19, D-83646 Bad Tölz, 12.07.1999




Conseil de l`Europe
F-67075 Strasbourg Cedex
 
 

PL 8120 / FISCHER Barbara, Deutschland

Messieurs,

ein Kind auf so grauenvolle und gnadenlose Weise über viele Jahre hinweg als Geißel einzusetzen gegen die eigene leibliche Mutter, ist ganz besonders kriminell und pervers. Ebenso, beide deshalb zu verachten und zu strafen, weil die Kindesmutter letztendlich beim Europäischen Gerichtshof Klage einreicht. Nicht zu fassen, was sich deutsche Behörden alles einfallen lassen, um Mutter und Kind "unheilbar psychisch krank" zu machen!

Weil durch eindeutige Laborbefunde seit 1989 und durch unabhängige und unparteiische Gutachten und Atteste seit 1995 jedem Richter hinreichend klar ist, daß meine Tochter und ich wegen hochtoxischer Schadstoffemissionen aus örtlicher Industrie und wegen falscher Arztbehandlungen erkrankten, wird mir das Sorgerecht über meine Tochter Verena Constanze Madlen Fischer noch heute verweigert: "Die Liebe Frau Fischers zu ihrer Tochter ist als krankhaft zu bezeichnen."

Weil sich mein Kind ab der totalen Kontaktsperre zu mir in einem unbeschreiblich desolaten Zustand befindet, wurde mir bisher jeglicher Zugang untersagt. Der jetzigen Aufforderung des Landgerichts, zweimal im Jahr vorstellig zu sein im Jugendamt, kann ich nicht folgen. Inzwischen finanziell ruiniert durch endloses Prozessieren, kann ich für größere Reisen nicht mehr aufkommen. Mein letzter Arbeitgeber kündigte sofort als er erfuhr, daß ich bereits viele Jahre vergeblich um elementarste Grundrechte kämpfe. Verena hingegen fürchtet dieses Amt und seine Sachbearbeiter nach wie vor: "Das ist kein Jugend-Amt, das ist ein Mord-Amt!". So wie 1996 paarmals geschah, "würde sie dort nie wieder freiwillig gegen die Pflegeeltern um Hilfe ersuchen." 

Ich klage das Auricher Landgericht und das Jugendamt an wegen strafbarem Kindesentzug gemäß § 235 StGB.

Es geht nicht an, daß deutsche Behörden auf Dauer beides von mir verlangen: "unheilbare Geisteskrankheit" und gleichzeit "volle Arbeitsfähigkeit". Einerseits müsse ich viel Geld verdienen um die Ansprüche unersättlicher Pflegeeltern befriedigen zu können, andererseits aber doch volle Geisteskrankheit liefern, um den Entzug des Sorgerechts und das Telefonverbot zwischen meiner Tochter und mir "legitimieren" zu können.

Viel nützlicher wäre, doch endlich mal Machtmißbrauch, Lügen und Gewalt zu ahnden und zu strafen! Nicht die Liebe und Treue einer Mutter. Wenn Verena mich den kriminellen Pflegeeltern vorzieht, ist das begreiflich. Jedoch, die Ablehnung meiner Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht zeigt, wie "Kindes- und Elternwohl" schließlich zur Farce gerät, wenn Richter bestehendes Grundgesetz, Kinderjugendhilfegesetz, etc., nicht anerkennen wollen.

Mit freundlichem Gruß
 

Ein von uns nicht überprüfter Bericht.
Bericht: durch Vermitlung Dritter Datum: 26.05.1999 Mail: 
Verteiler:Eingang Pranger
Letzte Änderung: 
Überarbeitet am:  ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/pranger/f-strbg1.htm