Am Pranger:
Jugendamt Lauterbach(Hessen)
- offener Brief -
Ella - Christina Hofmann
Lindenstr. 34
36110 Schlitz - Hutzdorf                                                                    Schlitz, den 01.10.1999
Kind: Angelo Hofmann geb. am 07.06.1986
        untergebracht in: 34331 Weiterstadt - Braunshardt, 

Betr.: Beitrag zur Sammelbeschwerde 
         Jugendamt Vogelsbergkreis, 36341 Lauterbach, Gartenstr. 31
         Sachbearbeiter: - Sozialarbeiterin Monika Beyer
                                             - Jugendamtsvormund: Peter Jacobs
                                             - Pflegedienst: Renker in Alsfeld
 

Meine Beschwerde richtet sich vor allem gegen das Vorgehen des Jugendamtes Lauterbach
So begann es.., 

Bereits im Sommer 1997,   sagte mir das Jugendamt (Herr Hebel) , daß mein Sohn in ein Heim müsse.

Angelo, der möglicherweise wegen eines  Dummen-Jungen-Streiches Angst vor der Polizei hatte, fuhr am 11.1.98 trotz einer Gehirnerschütterung zu seiner 20 jährigen Halbschwester Julia, mit der ich zeitweise erhebliche Differenzen hatte. Als ich ihn dort abholen wollte, wurde der Lebensgefährte meiner Tochter mir gegenüber tätlich und verweigerte die Herausgabe meines 11 jährigen Kindes. Notgedrungen wandte ich mich an die Polizei, wohin mich die jungen Leute verfolgten und wiederum vor dem Polizeigebäude körperlich heftig angriffen. Sie behaupteten, ich habe Angelo auf eine ausheilende Platzwunde am Kopf geschlagen, was der Polizeibeamte bei näherer Untersuchung und Angelo selbst nicht bestätigen konnten. 
Tags darauf überredete mich die Jugendamtsbedienstete Frau M. Beyer, Angelo auf seinen ausdrücklichen Wunsch zu seiner Halbschwester gehen zu lassen. Diesem Wunsch bin ich nach Gesundschreibung des Jungen am 13.1.98 abends nachgekommen. Am nächsten Morgen, den 14.1.98 um 7.30 Uhr brachte Julia und ihr Freund M. Bode Angelo zum Jugendamt, wo sie(Julia und Marcus) die Falschbehauptung mit dem Zusatz wiederholten, beide Kinder, Julia und Angelo, seien häufig von mir verprügelt worden. 
Gleichentags holte die Sozialarbeiterin M. Beyer meinen Sohn ohne mein Wissen und ohne ihn in Kenntnis über den weiteren Verlauf zu setzen, in der Wohnung meiner Tochter ab und brachte ihn in einer Pflegefamilie unter. Sie setzte gleichentags den Sorgerechtsentzug durch, indem sie wider besseres Wissen angab: Ich hätte Angelo in der viel zu kleinen Wohnung der Schwester (ca. 150qm!) abgesetzt und seine persönliche Habe dorthin gebracht, wolle jetzt 6 Wochen in Urlaub fahren (wovon z.B: mein Arbeitgeber nichts wußte). 

Die bereits erfolgte Fremdunterbringung und den Sorgerechtsentzug erfuhr ich nicht über das Jugendamt oder das Gericht, sondern über die Klassenlehrerin meines Kindes!

Die v.g. Sozialarbeiterin hielt es offensichtlich nicht für nötig , ein Telefon in die Hand zu nehmen oder einen Umweg von 3 Km (Wohnung meiner Tochter zu mir) zu tätigen.
Schreiben Jugendamt im Mai 1998:

- Aus terminlichen Gründen konnten wir die Mutter nicht verständigen! -

Mit Beschluß des AG. Ltbch. vom 15.01.98 wurde mir (Antrag des Jugendamtes vom 14.01.98) - im Wege der  einstweiligen Anordnung - ,noch dazu ohne vorherige Anhörung, welche jederzeit möglich gewesen wäre (!), d a s  k o m p l e t t e  S o r g e r e c h t  für mein Kind entzogen. 
Alles weitere kann man getrost als Prozessbetrug, Rechtsbeugung Verschleppungstaktik und Umgangsvereitelung bezeichnen. 

Letztendlich abgesegnet wurde dies durch ein sogenanntes Gutachten einer Frau Dipl. Psychologin S. Friedrich. Diese Gutachterin  sollte klären , ob mir als Mutter, welche 11 Jahre der Erziehung nachgekommen ist, zukünftig überhaupt eine  A u s k u n f t  zugebilligt werden kann und ob ich, nach einem 3/4 Jahr massiver Umgangsvereitelung , zukünftig einen Umgang mit meinem Kind genehmigt bekomme.
Diese Psychologin kann ich jedem weiterempfehlen, denn sie schaffte es mit einer 90 minütigen Begutachtung meines Kindes, (welches in dieser Zeit einen Delphin, 2 Hunde, eine Maus ,einen Adler malte, nebenbei noch  2 Satzergänzungstests  ausfüllte) ,  eine qualitative Aussage zum Umgangsrecht zu interpretieren.
Anzuerkennen ist diese Qualifikation auch unter dem Aspekt, daß sie hierzu noch nicht einmal eine Einsicht in die Hauptakte benötigte. Ein einziges Vorgespräch mit mir reichte aus, um mich, meine Kinder, meine Familie  zu beurteilen. Sie ist auch im Stande, Personen in den Umgang einzubeziehen, die weder mein Kind kennt, noch diese Gutachterin je zu Gesicht bekam. Bei dieser "Kompetenz" muß man im Gutachten darüber hinwegsehen, daß hier teilweise die Mitlaute fehlen, die Dame noch nicht einmal meinen Vornamen oder Nachnamen richtig schreibt, den der Pflegeeltern falsch angibt. 
Daß wir seit dem 1.7.1998 ein  neues Kindschschaftsrecht haben, scheint der Gutachterin  entgangen zu sein. Bemerkenswert und nicht zu verachten ist der offensichtlich starke Eindruck, welche diese Psychologin bei dem hiesigen Gericht hinterlassen  haben muß, denn: ihre Kompetenz wurde trotz einer 17 seitigen Fehltatsachenermittlung meines Anwaltes nicht angezweifelt. Sogar die  Stellungnahme eines Obergutachters + Dipl. Psychologe, Prof. Dr. rer nat. W. Klenner wurde vollkommen ignoriert: ( " Ein solches Gutachten ist für gerichtliche Zwecke  unbrauchbar..... So bleibt nichts anderes , als gemäß § 412 ZPO  ein neues Gutachten in Auftrag zu geben.")
Spielend schaffte sie auch die  Nachbesserung ihrer Fehler nach einem halben Jahr ,in einer Gerichtsverhandlung binnen 45 Minuten, obendrein mit einer noch zusätzlichen Stellungnahme zur sittlichen, schulischen und geistigen Reife des Jungen. Aufgrund dieses 43 seitigen psychologischen Meisterwerks wird der Umgang bis heute ausgesetzt!
Der mir lt. Gesetz von Anfang an eh zugestandene  Auskunftsanspruch, wurde mir dann nach 1 3/4 Jahren und etlicher kostenaufwendiger Anwaltsschreiben , mit Gerichtsbeschluß vom 10.3.99 bestätigt. 
 

Was sonst noch in Bezug auf das Jugendamt zu sagen ist: 
Dort wurde ich gedemütigt, erpresst, verleumdet und genötig.(Beispiele dazu kann ich belegen.) 
Mein Kind wurde von o.g. Jugendamt nach einer Zwischenstation von wenigen Wochen an eine Dauerpflegestelle in Gesamtentfernung (300 KM) vermittelt  und unter falschem Vor -, Zunamen und Geburtsdatum angemeldet. Über ein halbes Jahr lang wußte ich überhaupt nicht, wo sich mein Kind befand. Bei der Neubeantragung meines Passes erfuhr ich vom Einwohnermeldeamt, daß man mein Kind hier im elterlichen Hause abgemeldet hatte( wofür ich heute noch Steuerschulden abtragen muß). Gesundheitliche Auskünfte wurden verweigert, Briefe, Geschenke, Bilder, Geld und Telefonkarten unterschlagen, Kleidung und Spielzeug nicht weitergegeben, der Kontakt zu Schulfreunden, Dritten oder Personen, die 11 Jahre eine kontinuierliche und wichtige Rolle in seinem Leben spielten, wird unterbunden.
Als Angelo z.B: wegen einer Blinddarmoperation( Herbst 97) im Krankenhaus lag, bekam er allein in 1 Woche über 15 Briefe von seinen Freunden und Klassenkameraden. Dies allein  zeigt doch deutlich wie beliebt und sozial integriert er hier war. Daß sich Angelo nie mehr, auch bei seinem besten Freund meldete, zeigt doch offensichtlich, daß hier etwas nicht stimmt.

Während Angelo sich wiederholt beschwerte, daß er von seiner Mutter nicht einmal Kleidung bekäme, hatten die Pflegeeltern E. u. F. K die von mir ausgehändigten Markenkleidungsstücke in einen Container geworfen, wie ich jetzt erfuhr. Auch dieser letzte Rest an Verbindung zu seiner Vergangenheit sollte ihm offenbar genommen werden, - 
verständlicherweise, denn an diese Dauerpflegestelle wurde mein Kind schon bereits vor dem unmittelbar bevorstehenden Landgerichtsbeschluß vermittelt! Diese suchten antragsgemäß einen Jungen zwecks "Äquivalenz zum bereits vorhandenen Pflegekind, ein Mädchen namens Luvana." Bei einem Besichtigungstermin in der  vom Jugendamt vorerst und oft genutzten Zwischenstation (P. Reinemer, Schotten - Eichelsachsen) wurde mein Sohn von diesen für geeignet befunden.

Ich durfte meinem Kind noch nicht einmal telefonisch zu Geburtstagen gratulieren oder ihm Frohe Weihnachten wünschen; z.B: Nikolausgeschenke aus 1998  wurden ungeöffnet  im Frühjahr 1999(!)  vom Jugendamt bei einem Gerichtstermin zurückgegeben. Obwohl sich Angelo mehrfach  wünschte, zumindest sein Fahrrad zu bekommen, versuchte ich zumindest  d i e s meinem Sohn zu überbringen. Die Pflegemutter verbot Angelo strikt die Annahme desselben. Sie ließ vor den Augen meines Sohnes eine polizeiliche Paßkontrolle durchführen, orderte ihn mit Nackengriff ins Haus. Eine Aussprache oder Rückspache mit der Klassenlehrerin wurde mir ebenso verweigert; hier wurde mir als Frau und Mutter (!), der Schuleingang, der Albrecht - Dürer - Schule , mit mehreren Lehrkräften, und das in  Gegenwart von Kleinkindern, versperrt. Danach schickte man Angelo 3 Tage lang nicht in die Schule. Anschließend mußte die Klassenlehrerin wochenlang das Kind bei den Pflegeeltern abholen und wieder zurückbringen 

Mein Sohn wird über sämtliche gerichtliche Verfahren unterrichtet und dabei mit Verleum - dungen und Falschaussagen über mich manipuliert. Selbst seinen Hund Buffy, welchen er über alles liebt, darf er nicht sehen. Angelo schrieb mir einmal , daß er mich lieb hat und hofft, daß es mir und seinem Hund gut geht. Inzwischen schreibt er mir, daß er nichts mehr mit mir zu tun haben will, weil ich mich an das Gericht und die Öffentlichkeit  wende. Einzig und allein wird vom Jugendamt und der Pflegefamile der Kontakt zu meiner mit mir in Opposition befindlichen Tochter zugelassen, - dies gezielt vor Anhörungen. Die Pflegeeltern besuchten sogar mit Angelo diese Schwester (mittlerweile  ca. 500 m von mir entfernt wohnend ), was ich als Mutter so nebenbei erfahre.
Die 84 jährige Nachbarin, Frau M. Spillner (von Angelo Oma genannt), rief am 26.03.1999 .bei K. an und bat den Sohn Tobias, Angelo am Abend sprechen zu dürfen. 2 Stunden vor der verabredeten Zeit rief Frau K. lauthals drohend die alte Frau an: Bei Wiederholung eines solchen Versuchs würde sie Anzeige wegen Belästigung erstatten, sie auch vor Gericht zerren.
 

 - Seit 1 3/4 Jahren durfte ich mein Kind nie mehr sehen oder sprechen! -

Ich hätte mein Kind vielleicht sehen dürfen, 
aber  n u r , wenn ich die Bedingung erfüllt hätte, auf alle Gerichtsverfahren, Beschwerden, Strafanzeigen usw. zu verzichten. Bereits laufende Strafanzeigen sollte ich zurücknehmen, was rechtlich gar nicht möglich ist, es sei denn,  der Staatsanwalt würde wegen eines Sozialarbeiters  Strafvereitelung im Amt begehen wollen. Auch hätte  ich offiziell auf meine Elternrechte verzichten, den Verbleib meines Kindes in der Pflegestelle akzepieren müssen.

Schreiben Jugendamt 9.10.1998 

: "...daß Kontakte/Besuche erst dann aufgenommen werden und sollten, wenn Sie den Verbleib Ihres Sohnes in der Erziehungsstelle akzeptieren."

Gleichzeitig werde ich massiv zu Zahlungen aufgefordert. Man teilt mir mit, daß mein Kind das  Jugendamt Lauterbach bereits in 11 Monaten (1998) allein 45`000,-- DM gekostet habe.

Bereits zwei Wochen (!), nachdem man mein Kind weggeschafft hatte, verlangte das Jugendamt von mir eine Vermögensdarlegung (Sparvermögen, Lebensversicherung, Rente ect.), Bei mir als alleinstehender Mutter, obwohl ich verwitwet bin und lediglich eine Halbtagsstelle habe, versucht man jetzt Geldforderungen durchzusetzen. D a s  sagt  man meinem Kind natürlich nicht, auch nicht, daß es später selbst für diese Unterbringung seine eigene Existenzgrundlage entzogen bekommt, diese Gelder gem. KJHG § 91 nachzahlen darf.

Diese Erziehungsstelle und die sonstigen Kostenverursachungen  haben den Steuerzahler in einem Jahr bereits bestimmt 150`000,-- DM und mehr gekostet.
Privat ist mein eigenes  Planungsbüro hierdurch kaputt gegangen, meine Gesundheit wurde durch diesen Psychoterror erheblich in Mitleidenschaft gezogen.
 

Zum Wohle des Kindes ?
Zuhause hat mein Sohn mit mir ein zweigeschossiges Wohnhaus (230qm) bewohnt, hatte erst einen Monat vor der sogenannten Inobhutnahme sein Zimmer vollkommen neu nach seinem Geschmack renoviert bekommen. Er hatte ein Spielzimmer von 30 qm und ein Bad, zusätzlich im Garten ein Fachwerkspielhaus und einen eigenen Bastellkeller.
Im elterlichen Hause hatte Angelo  trotz mehrerer Hobbys wie Reiten, Bowlen, Fußballverein, Leichtathletik, Briefmarkenverein, Feuerwehrverein, Ski und Bobfahren, Legasthenieförderung, sonntäglichen Ausflügen , 3 x jährlich Auslandsurlaub , 2 x wöchentlichen Sauna und Hallenbad und Thermenbesuchen, Freizeitfahrten mit Klassenkammeraden, 
einen Notendurchschnitt von 2,2 - 2,8. 
 

Heute hat er trotz Nachhilfe in 3 Fächern fast ausschließlich die Noten  vier und fünf.
Laut Kultusministerium ist Angelo nicht in der Lage, die vorher von dem Jugendamt für notwendig erachtete und finanzierte Legasthenieförderung auch noch wahrzunehmen, dies auch wegen der  mittlerweile notwendigen Einzeltherapie bei einem Psychologen.. 

Heute ist mein Kind ist mit 6 Personen + 3 Schäferhunden in einem eingeschossigen Wohnhaus (Grundfläche ca. 100 qm) untergebracht.  Wenn Angelo  nicht spurt, bekommt er von dem über 20 jährigen Sohn der Pflegemutter "Kopfnüsse", welche er lt. deren Aussage gut akzeptieren könne. Daß Angelo als Kleinkind eine lebensgefährliche Doggenbißwunde am Kopf erhalten hat (Abriß der gesamten Kopfschwarte), daher mehrere schmerzhafte Vernarbungen, dto. diagnostizierte Spannungskopfschmerzen, scheint hier die Pflegemutter, von Beruf "Erzieherin", nicht sonderlich  zu interessieren. Obwohl das Jugendamt und das Gericht wußte, daß mein Kind 2 x von Hunden schwer verletzt wurde, beachtet man nicht, welche Gefahren die  3  Hunde der Pflegefamilie darstellen könnten. 
Bei einem Besuch des  LWV, Darmstadt, der wohl unangemeldet in der Pflegefamilie stattfand, wurde festgestellt, daß sich unter seiner Matratze diverse  Abfälle und schmutzige Wäsche befanden. Zeitweise fahren die Pflegeeltern ganze Wochenenden weg und überlassen dem Sohn und der Tochter die 2 Pflegekinder. Taschengeld bekommt Angelo nicht, ebenso wenig einen Haustürschlüssel. Man könne ihn nicht alleine und unbeaufsichtigt lassen. In der Schule war Angelo betrunken, warf ein Glas aus dem Fenster und rauchte während des Unterrichtes. 
Das Jugendamt (Pflegedienst) hat sich bis heute weder bei Fachärzten, Hausarzt oder mir als Mutter über die gesundheitlichen Belange des Kindes informiert. Unserem Hausarzt wurde sogar unterstellt, daß dieser das Kind nur von einem Besuch kenne. Seine Schreiben wurden deshalb nicht beachtet. Da man meinem Sohn obendrein das Tragen seiner Brille und der Schuheinlagen verwehrte, habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde getätigt, mich an Ministerien, Vors.Landrichter und die Öffentlichkeit gewandt.  Daraufhin erst wurde das Kind Ärzten vorgestellt, welche trotz Astigmatismus das Tragen einer Brille nicht für nötig erachteten, ebenso wenig trotz Senk - Spreizfuß und Haltungsproblemen das Tragen von Einlagen. Eines hatten diese Untersuchungen jedoch für sich, denn man entdeckte den  Fußpilz und entfernte zumindest eine Zecke, für welche vielleicht der  Mangel an Hygiene in diesem Hause der Grund sein könnte. 
Beruhigt kann ich offensichtlich sein, daß der Hausarzt von der Pflegefamilie K. über soviel Kompetenz verfügt, sämtliche Diagnosen von Fachärzten zu revidieren. Mein Kind, welches einen ständig überprüften Vollimpfschutz hat, wurde trotzdem ohne Erkundigung über Unverträglichkeiten zusätzlich von ihm weiter einfach drauflos  geimpft. 
Das Jugendamt teilte mir mit, daß man Angelo in eine Psychatrie bringen mußte, daß mein Kind "kaputt" sei, sein Selbstwertgefühl fast auf dem Nullpunkt ist. Die wenigen Schriftzüge, die ich von meinem Sohn sah, waren  kaum lesbar. Mein Antrag auf eine kinderpsychologische/kinderpsychatrische Untersuchung des Kindes wurde vom Jugendamt mit den Worten abgelehnt:

"Die in dem Antrag gebrachte Sorge der Mutter um das Kind ist 
mehr als   s c h e i n h e i l i g !" 

Bis heute, seit einem Jahr,  liegt seitens des Amtsgerichtes Lauterbach, zuständige Richterin Blasek, keine Antwort bzgl. dieses Antrages vor. Auch Mahnschreiben,  Anträge auf Einzelvormundübertragung, Kontaktanträge Dritter, Abänderungsanträge , ect....
werden  nicht beantwortet, Gegenzeugen nicht zugelassen, Beweise und Aussagen nicht gewürdigt. - Bei  meinem ersten Termin (Umgang) nach sage und schreibe 1 1/4 Jahren erhielt ich 5 Versionen von Terminsladungen. Die letzte Umdisponierung fand 4 Stunden vor dem Termin statt. Die Anhörung wurde nicht  auf Tonband aufgenommen. Die Protokoll - führung, lag einzig und allein im eigenverantwortlichen Ermessen einer Schreibkraft, sodaß Protokollberichtigungen erfolgen mußten. Bei der Anhörung meines Kindes (11.3.99) mußte ich das Gerichtsgebäude verlassen; wurde von der Richterin angeordnet, daß ich mich wie ein  Schwerverbrecher solange in der Kanzlei meines Anwaltes  aufhalten mußte, bis Angelo  wieder abtransportiert wurde. Mein Kind nach 1 1/4 Jahren wenigstens  e i n   einziges   Mal sehen zu dürfen, gestattete man mir als leibliche Mutter  nicht.
 

Der Sorgerechtsentzug beruht noch immer auf der einstweiligen Anordnung, welcher keine Hauptverhandlung bis heute gefolgt ist. 
 

Obwohl sämtliche Anschuldigungspunkte des Beschlusses (15.01.98) mit Belegen und einer dienstlichen Polizeiaussage widerlegt wurden 
                                    - ist dieser Beschluß -
            bis heute weder abgeändert, noch aufgehoben worden!

Den Leser dieses offenen Briefes sollte dies nicht wundern oder erschrecken, denn bereits am 15.1.98 teilte mir die Sozialarbeiterin M. Beyer schon mit:

   - Was ab heute mit ihrem Kind ist, geht Sie nichts mehr an ! -

Auch der Vormund (Jugendamt Ltbch. Herr P. Jacobs) ließ sich am 15.1.98 zu der Bemerkung herab:

 - Da hätten wir ja viel zu tun, wenn wir der  Sache auf den Grund gehen müßten!

Er sagte mir am 15.1.98, daß ich den Aufenthaltsort meines Kindes erst dann erfahre, wenn ich 3 bereits vorgefertigte  Schweigepflichtsentbindungen unterschreibe. Dies habe ich als Nötigungsversuch abgelehnt.
Danach nahm Jacobs  sich erst einmal Urlaub. Keiner war sonst für mein Kind zuständig, die Akten seien in seinem Büro, dies verschlossen, Schreiben meiner Anwältin nicht angekommen, ect. Die Polizei und Kripo, an die ich mich telefonisch wandte,
konnte mir mangels Sorgerecht auch nicht helfen.

Abschließend sei nicht vergessen , daß ich auch zweimal zu einem Gespräch auf das 
Jugend - "S O Z I A L" - Amt geladen wurde. Am 2.3. 98 wurde ich in Gegenwart meines Anwaltes ausschließlich beschimpft und angelogen. Beim zweiten Gespräch am 28.07.98  - sollte ich die  P F L E G E - eltern kennenlernen. Obwohl mir zugesagt worden war, daß ich einen Beistand (Verein zur Verwirklichung der Rechte des Kindes ) mitbringen könnte, wurde verlangt, daß ich allein im Raum bleibe, andernfalls würde das Gespräch abgebrochen, was dann auch nach 10 Minuten geschah. Da ich auf meinen Beistand, dessen Zeit - und Reiseaufwand (Stuttgart - Ltbch.) ich tragen mußte, nicht verzichten wollte, wurde mir mangelndes Interesse an meinem Kind unterstellt. 

Die Gesamtdarstellung erspare ich, würde eher in das Drehbuch  eines Hitchcockfilms  -  oder  in eine Comedie - Show passen. 

Für diesen Inhalt stehe ich jederzeit gerade. Da ich, im Gegensatz zu weiteren Betroffenen, kein weiteres Kind mehr zu verlieren habe, bringe ich  den Mut auf , 
diese    - T A T S A C H E N -  zu veröffentlichen.
 

Ein von uns nicht überprüfter Bericht.
Bericht: durch Vermitlung Dritter Datum: 04.10.1999 Mail:
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