| So begann es..,
Bereits im Sommer 1997, sagte mir das Jugendamt (Herr
Hebel) , daß mein Sohn in ein Heim müsse.
Angelo, der möglicherweise wegen eines Dummen-Jungen-Streiches
Angst vor der Polizei hatte, fuhr am 11.1.98 trotz einer Gehirnerschütterung
zu seiner 20 jährigen Halbschwester
Julia, mit der ich zeitweise erhebliche Differenzen hatte. Als ich ihn
dort abholen wollte, wurde der Lebensgefährte meiner Tochter mir gegenüber
tätlich und verweigerte die Herausgabe meines 11 jährigen Kindes.
Notgedrungen wandte ich mich an die Polizei, wohin mich die jungen Leute
verfolgten und wiederum vor dem Polizeigebäude körperlich heftig
angriffen. Sie behaupteten, ich habe Angelo auf eine ausheilende Platzwunde
am Kopf geschlagen, was der Polizeibeamte bei näherer Untersuchung
und Angelo selbst nicht bestätigen konnten.
Tags darauf überredete mich die Jugendamtsbedienstete Frau M.
Beyer, Angelo auf seinen ausdrücklichen Wunsch zu seiner Halbschwester
gehen zu lassen. Diesem Wunsch bin ich nach Gesundschreibung des Jungen
am 13.1.98 abends nachgekommen. Am nächsten Morgen, den 14.1.98 um
7.30 Uhr brachte Julia und ihr Freund M. Bode Angelo zum Jugendamt, wo
sie(Julia und Marcus) die Falschbehauptung mit dem Zusatz wiederholten,
beide Kinder, Julia und Angelo, seien häufig von mir verprügelt
worden.
Gleichentags holte die Sozialarbeiterin M. Beyer meinen Sohn ohne mein
Wissen und ohne ihn in Kenntnis über den weiteren Verlauf zu setzen,
in der Wohnung meiner Tochter ab und brachte ihn in einer Pflegefamilie
unter. Sie setzte gleichentags den Sorgerechtsentzug durch, indem sie wider
besseres Wissen angab: Ich hätte Angelo in der viel zu kleinen Wohnung
der Schwester (ca. 150qm!) abgesetzt und seine persönliche Habe dorthin
gebracht, wolle jetzt 6 Wochen in Urlaub fahren (wovon z.B: mein Arbeitgeber
nichts wußte).
Die bereits erfolgte Fremdunterbringung und den Sorgerechtsentzug erfuhr
ich nicht über das Jugendamt oder das Gericht, sondern über die
Klassenlehrerin meines Kindes!
Die v.g. Sozialarbeiterin hielt es offensichtlich nicht für nötig
, ein Telefon in die Hand zu nehmen oder einen Umweg von 3 Km (Wohnung
meiner Tochter zu mir) zu tätigen.
Schreiben Jugendamt im Mai 1998:
- Aus terminlichen Gründen konnten wir die Mutter nicht verständigen!
-
Mit Beschluß des AG. Ltbch. vom 15.01.98 wurde mir (Antrag des
Jugendamtes vom 14.01.98) - im Wege der einstweiligen Anordnung -
,noch dazu ohne vorherige Anhörung, welche jederzeit möglich
gewesen wäre (!), d a s k o m p l e t t e S o r g e r
e c h t für mein Kind entzogen.
Alles weitere kann man getrost als Prozessbetrug, Rechtsbeugung Verschleppungstaktik
und Umgangsvereitelung bezeichnen.
Letztendlich abgesegnet wurde dies durch ein sogenanntes Gutachten einer
Frau Dipl. Psychologin S. Friedrich. Diese Gutachterin sollte klären
, ob mir als Mutter, welche 11 Jahre der Erziehung nachgekommen ist, zukünftig
überhaupt eine A u s k u n f t zugebilligt werden kann
und ob ich, nach einem 3/4 Jahr massiver Umgangsvereitelung , zukünftig
einen Umgang mit meinem Kind genehmigt bekomme.
Diese Psychologin kann ich jedem weiterempfehlen, denn sie schaffte
es mit einer 90 minütigen Begutachtung meines Kindes, (welches in
dieser Zeit einen Delphin, 2 Hunde, eine Maus ,einen Adler malte, nebenbei
noch 2 Satzergänzungstests ausfüllte) , eine
qualitative Aussage zum Umgangsrecht zu interpretieren.
Anzuerkennen ist diese Qualifikation auch unter dem Aspekt, daß
sie hierzu noch nicht einmal eine Einsicht in die Hauptakte benötigte.
Ein einziges Vorgespräch mit mir reichte aus, um mich, meine Kinder,
meine Familie zu beurteilen. Sie ist auch im Stande, Personen in
den Umgang einzubeziehen, die weder mein Kind kennt, noch diese Gutachterin
je zu Gesicht bekam. Bei dieser "Kompetenz" muß man im Gutachten
darüber hinwegsehen, daß hier teilweise die Mitlaute fehlen,
die Dame noch nicht einmal meinen Vornamen oder Nachnamen richtig schreibt,
den der Pflegeeltern falsch angibt.
Daß wir seit dem 1.7.1998 ein neues Kindschschaftsrecht
haben, scheint der Gutachterin entgangen zu sein. Bemerkenswert und
nicht zu verachten ist der offensichtlich starke Eindruck, welche diese
Psychologin bei dem hiesigen Gericht hinterlassen haben muß,
denn: ihre Kompetenz wurde trotz einer 17 seitigen Fehltatsachenermittlung
meines Anwaltes nicht angezweifelt. Sogar die Stellungnahme eines
Obergutachters + Dipl. Psychologe, Prof.
Dr. rer nat. W. Klenner wurde vollkommen ignoriert: ( " Ein solches
Gutachten ist für gerichtliche Zwecke unbrauchbar..... So bleibt
nichts anderes , als gemäß § 412 ZPO ein neues Gutachten
in Auftrag zu geben.")
Spielend schaffte sie auch die Nachbesserung ihrer Fehler nach
einem halben Jahr ,in einer Gerichtsverhandlung binnen 45 Minuten, obendrein
mit einer noch zusätzlichen Stellungnahme zur sittlichen, schulischen
und geistigen Reife des Jungen. Aufgrund dieses 43 seitigen psychologischen
Meisterwerks wird der Umgang bis heute ausgesetzt!
Der mir lt. Gesetz von Anfang an eh zugestandene Auskunftsanspruch,
wurde mir dann nach 1 3/4 Jahren und etlicher kostenaufwendiger Anwaltsschreiben
, mit Gerichtsbeschluß vom 10.3.99 bestätigt.
Was sonst noch in Bezug auf das Jugendamt zu sagen ist:
Dort wurde ich gedemütigt, erpresst, verleumdet und genötig.(Beispiele
dazu kann ich belegen.)
Mein Kind wurde von o.g. Jugendamt nach einer Zwischenstation von wenigen
Wochen an eine Dauerpflegestelle in Gesamtentfernung (300 KM) vermittelt
und unter falschem Vor -, Zunamen und Geburtsdatum angemeldet. Über
ein halbes Jahr lang wußte ich überhaupt nicht, wo sich mein
Kind befand. Bei der Neubeantragung meines Passes erfuhr ich vom Einwohnermeldeamt,
daß man mein Kind hier im elterlichen Hause abgemeldet hatte( wofür
ich heute noch Steuerschulden abtragen muß). Gesundheitliche Auskünfte
wurden verweigert, Briefe, Geschenke, Bilder, Geld und Telefonkarten unterschlagen,
Kleidung und Spielzeug nicht weitergegeben, der Kontakt zu Schulfreunden,
Dritten oder Personen, die 11 Jahre eine kontinuierliche und wichtige Rolle
in seinem Leben spielten, wird unterbunden.
Als Angelo z.B: wegen einer Blinddarmoperation( Herbst 97) im Krankenhaus
lag, bekam er allein in 1 Woche über 15 Briefe von seinen Freunden
und Klassenkameraden. Dies allein zeigt doch deutlich wie beliebt
und sozial integriert er hier war. Daß sich Angelo nie mehr, auch
bei seinem besten Freund meldete, zeigt doch offensichtlich, daß
hier etwas nicht stimmt.
Während Angelo sich wiederholt beschwerte, daß er von seiner
Mutter nicht einmal Kleidung bekäme, hatten die Pflegeeltern E. u.
F. K die von mir ausgehändigten Markenkleidungsstücke in einen
Container geworfen, wie ich jetzt erfuhr. Auch dieser letzte Rest an Verbindung
zu seiner Vergangenheit sollte ihm offenbar genommen werden, -
verständlicherweise, denn an diese Dauerpflegestelle wurde mein
Kind schon bereits vor dem unmittelbar bevorstehenden Landgerichtsbeschluß
vermittelt! Diese suchten antragsgemäß einen Jungen zwecks "Äquivalenz
zum bereits vorhandenen Pflegekind, ein Mädchen namens Luvana." Bei
einem Besichtigungstermin in der vom Jugendamt vorerst und oft genutzten
Zwischenstation (P. Reinemer, Schotten - Eichelsachsen) wurde mein Sohn
von diesen für geeignet befunden.
Ich durfte meinem Kind noch nicht einmal telefonisch zu Geburtstagen
gratulieren oder ihm Frohe Weihnachten wünschen; z.B: Nikolausgeschenke
aus 1998 wurden ungeöffnet im Frühjahr 1999(!)
vom Jugendamt bei einem Gerichtstermin zurückgegeben. Obwohl sich
Angelo mehrfach wünschte, zumindest sein Fahrrad zu bekommen,
versuchte ich zumindest d i e s meinem Sohn zu überbringen.
Die Pflegemutter verbot Angelo strikt die Annahme desselben. Sie ließ
vor den Augen meines Sohnes eine polizeiliche Paßkontrolle durchführen,
orderte ihn mit Nackengriff ins Haus. Eine Aussprache oder Rückspache
mit der Klassenlehrerin wurde mir ebenso verweigert; hier wurde mir als
Frau und Mutter (!), der Schuleingang, der Albrecht - Dürer - Schule
, mit mehreren Lehrkräften, und das in Gegenwart von Kleinkindern,
versperrt. Danach schickte man Angelo 3 Tage lang nicht in die Schule.
Anschließend mußte die Klassenlehrerin wochenlang das Kind
bei den Pflegeeltern abholen und wieder zurückbringen
Mein Sohn wird über sämtliche gerichtliche Verfahren unterrichtet
und dabei mit Verleum - dungen und Falschaussagen über mich manipuliert.
Selbst seinen Hund Buffy, welchen er über alles liebt, darf er nicht
sehen. Angelo schrieb mir einmal , daß er mich lieb hat und hofft,
daß es mir und seinem Hund gut geht. Inzwischen schreibt er mir,
daß er nichts mehr mit mir zu tun haben will, weil ich mich an das
Gericht und die Öffentlichkeit wende. Einzig und allein wird
vom Jugendamt und der Pflegefamile der Kontakt zu meiner mit mir in Opposition
befindlichen Tochter zugelassen, - dies gezielt vor Anhörungen. Die
Pflegeeltern besuchten sogar mit Angelo diese Schwester (mittlerweile
ca. 500 m von mir entfernt wohnend ), was ich als Mutter so nebenbei erfahre.
Die 84 jährige Nachbarin, Frau M. Spillner (von Angelo Oma genannt),
rief am 26.03.1999 .bei K. an und bat den Sohn Tobias, Angelo am Abend
sprechen zu dürfen. 2 Stunden vor der verabredeten Zeit rief Frau
K. lauthals drohend die alte Frau an: Bei Wiederholung eines solchen Versuchs
würde sie Anzeige wegen Belästigung erstatten, sie auch vor Gericht
zerren.
- Seit 1 3/4 Jahren durfte ich mein Kind nie mehr sehen oder
sprechen! -
Ich hätte mein Kind vielleicht sehen dürfen,
aber n u r , wenn ich die Bedingung erfüllt hätte,
auf alle Gerichtsverfahren, Beschwerden, Strafanzeigen usw. zu verzichten.
Bereits laufende Strafanzeigen sollte ich zurücknehmen, was rechtlich
gar nicht möglich ist, es sei denn, der Staatsanwalt würde
wegen eines Sozialarbeiters Strafvereitelung im Amt begehen wollen.
Auch hätte ich offiziell auf meine Elternrechte verzichten,
den Verbleib meines Kindes in der Pflegestelle akzepieren müssen.
Schreiben Jugendamt 9.10.1998
: "...daß Kontakte/Besuche erst dann aufgenommen werden und
sollten, wenn Sie den Verbleib Ihres Sohnes in der Erziehungsstelle akzeptieren."
Gleichzeitig werde ich massiv zu Zahlungen aufgefordert. Man teilt mir
mit, daß mein Kind das Jugendamt Lauterbach bereits in 11 Monaten
(1998) allein 45`000,-- DM gekostet habe.
Bereits zwei Wochen (!), nachdem man mein Kind weggeschafft hatte, verlangte
das Jugendamt von mir eine Vermögensdarlegung (Sparvermögen,
Lebensversicherung, Rente ect.), Bei mir als alleinstehender Mutter, obwohl
ich verwitwet bin und lediglich eine Halbtagsstelle habe, versucht man
jetzt Geldforderungen durchzusetzen. D a s sagt man meinem
Kind natürlich nicht, auch nicht, daß es später selbst
für diese Unterbringung seine eigene Existenzgrundlage entzogen bekommt,
diese Gelder gem. KJHG § 91 nachzahlen darf.
Diese Erziehungsstelle und die sonstigen Kostenverursachungen
haben den Steuerzahler in einem Jahr bereits bestimmt 150`000,-- DM und
mehr gekostet.
Privat ist mein eigenes Planungsbüro hierdurch kaputt gegangen,
meine Gesundheit wurde durch diesen Psychoterror erheblich in Mitleidenschaft
gezogen.
Zum Wohle des Kindes ?
Zuhause hat mein Sohn mit mir ein zweigeschossiges Wohnhaus (230qm)
bewohnt, hatte erst einen Monat vor der sogenannten Inobhutnahme sein Zimmer
vollkommen neu nach seinem Geschmack renoviert bekommen. Er hatte ein Spielzimmer
von 30 qm und ein Bad, zusätzlich im Garten ein Fachwerkspielhaus
und einen eigenen Bastellkeller.
Im elterlichen Hause hatte Angelo trotz mehrerer Hobbys wie Reiten,
Bowlen, Fußballverein, Leichtathletik, Briefmarkenverein, Feuerwehrverein,
Ski und Bobfahren, Legasthenieförderung, sonntäglichen Ausflügen
, 3 x jährlich Auslandsurlaub , 2 x wöchentlichen Sauna und Hallenbad
und Thermenbesuchen, Freizeitfahrten mit Klassenkammeraden,
einen Notendurchschnitt von 2,2 - 2,8.
Heute hat er trotz Nachhilfe in 3 Fächern fast ausschließlich
die Noten vier und fünf.
Laut Kultusministerium ist Angelo nicht in der Lage, die vorher von
dem Jugendamt für notwendig erachtete und finanzierte Legasthenieförderung
auch noch wahrzunehmen, dies auch wegen der mittlerweile notwendigen
Einzeltherapie bei einem Psychologen..
Heute ist mein Kind ist mit 6 Personen + 3 Schäferhunden
in einem eingeschossigen Wohnhaus (Grundfläche ca. 100 qm) untergebracht.
Wenn Angelo nicht spurt, bekommt er von dem über 20 jährigen
Sohn der Pflegemutter "Kopfnüsse", welche er lt. deren Aussage gut
akzeptieren könne. Daß Angelo als Kleinkind eine lebensgefährliche
Doggenbißwunde am Kopf erhalten hat (Abriß der gesamten Kopfschwarte),
daher mehrere schmerzhafte Vernarbungen, dto. diagnostizierte Spannungskopfschmerzen,
scheint hier die Pflegemutter, von Beruf "Erzieherin", nicht sonderlich
zu interessieren. Obwohl das Jugendamt und das Gericht wußte, daß
mein Kind 2 x von Hunden schwer verletzt wurde, beachtet man nicht, welche
Gefahren die 3 Hunde der Pflegefamilie darstellen könnten.
Bei einem Besuch des LWV, Darmstadt, der wohl unangemeldet in
der Pflegefamilie stattfand, wurde festgestellt, daß sich unter seiner
Matratze diverse Abfälle und schmutzige Wäsche befanden.
Zeitweise fahren die Pflegeeltern ganze Wochenenden weg und überlassen
dem Sohn und der Tochter die 2 Pflegekinder. Taschengeld bekommt Angelo
nicht, ebenso wenig einen Haustürschlüssel. Man könne ihn
nicht alleine und unbeaufsichtigt lassen. In der Schule war Angelo betrunken,
warf ein Glas aus dem Fenster und rauchte während des Unterrichtes.
Das Jugendamt (Pflegedienst) hat sich bis heute weder bei Fachärzten,
Hausarzt oder mir als Mutter über die gesundheitlichen Belange des
Kindes informiert. Unserem Hausarzt wurde sogar unterstellt, daß
dieser das Kind nur von einem Besuch kenne. Seine Schreiben wurden deshalb
nicht beachtet. Da man meinem Sohn obendrein das Tragen seiner Brille und
der Schuheinlagen verwehrte, habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde getätigt,
mich an Ministerien, Vors.Landrichter und die Öffentlichkeit gewandt.
Daraufhin erst wurde das Kind Ärzten vorgestellt, welche trotz Astigmatismus
das Tragen einer Brille nicht für nötig erachteten, ebenso wenig
trotz Senk - Spreizfuß und Haltungsproblemen das Tragen von Einlagen.
Eines hatten diese Untersuchungen jedoch für sich, denn man entdeckte
den Fußpilz und entfernte zumindest eine Zecke, für welche
vielleicht der Mangel an Hygiene in diesem Hause der Grund sein könnte.
Beruhigt kann ich offensichtlich sein, daß der Hausarzt von der
Pflegefamilie K. über soviel Kompetenz verfügt, sämtliche
Diagnosen von Fachärzten zu revidieren. Mein Kind, welches einen ständig
überprüften Vollimpfschutz hat, wurde trotzdem ohne Erkundigung
über Unverträglichkeiten zusätzlich von ihm weiter einfach
drauflos geimpft.
Das Jugendamt teilte mir mit, daß man Angelo in eine Psychatrie
bringen mußte, daß mein Kind "kaputt" sei, sein Selbstwertgefühl
fast auf dem Nullpunkt ist. Die wenigen Schriftzüge, die ich von meinem
Sohn sah, waren kaum lesbar. Mein Antrag auf eine kinderpsychologische/kinderpsychatrische
Untersuchung des Kindes wurde vom Jugendamt mit den Worten abgelehnt:
"Die in dem Antrag gebrachte Sorge der Mutter um das Kind ist
mehr als s c h e i n h e i l i g !"
Bis heute, seit einem Jahr, liegt seitens des Amtsgerichtes Lauterbach,
zuständige Richterin Blasek, keine Antwort bzgl. dieses Antrages vor.
Auch Mahnschreiben, Anträge auf Einzelvormundübertragung,
Kontaktanträge Dritter, Abänderungsanträge , ect....
werden nicht beantwortet, Gegenzeugen nicht zugelassen, Beweise
und Aussagen nicht gewürdigt. - Bei meinem ersten Termin (Umgang)
nach sage und schreibe 1 1/4 Jahren erhielt ich 5 Versionen von Terminsladungen.
Die letzte Umdisponierung fand 4 Stunden vor dem Termin statt. Die Anhörung
wurde nicht auf Tonband aufgenommen. Die Protokoll - führung,
lag einzig und allein im eigenverantwortlichen Ermessen einer Schreibkraft,
sodaß Protokollberichtigungen erfolgen mußten. Bei der Anhörung
meines Kindes (11.3.99) mußte ich das Gerichtsgebäude verlassen;
wurde von der Richterin angeordnet, daß ich mich wie ein Schwerverbrecher
solange in der Kanzlei meines Anwaltes aufhalten mußte, bis
Angelo wieder abtransportiert wurde. Mein Kind nach 1 1/4 Jahren
wenigstens e i n einziges Mal sehen zu dürfen,
gestattete man mir als leibliche Mutter nicht.
Der Sorgerechtsentzug beruht noch immer auf der einstweiligen Anordnung,
welcher keine Hauptverhandlung bis heute gefolgt ist.
Obwohl sämtliche Anschuldigungspunkte des Beschlusses (15.01.98)
mit Belegen und einer dienstlichen Polizeiaussage widerlegt wurden
- ist dieser Beschluß -
bis heute weder abgeändert, noch aufgehoben worden!
Den Leser dieses offenen Briefes sollte dies nicht wundern oder erschrecken,
denn bereits am 15.1.98 teilte mir die Sozialarbeiterin M. Beyer schon
mit:
- Was ab heute mit ihrem Kind ist, geht Sie nichts mehr
an ! -
Auch der Vormund (Jugendamt Ltbch. Herr P. Jacobs) ließ sich am
15.1.98 zu der Bemerkung herab:
- Da hätten wir ja viel zu tun, wenn wir der Sache
auf den Grund gehen müßten!
Er sagte mir am 15.1.98, daß ich den Aufenthaltsort meines Kindes
erst dann erfahre, wenn ich 3 bereits vorgefertigte Schweigepflichtsentbindungen
unterschreibe. Dies habe ich als Nötigungsversuch abgelehnt.
Danach nahm Jacobs sich erst einmal Urlaub. Keiner war sonst
für mein Kind zuständig, die Akten seien in seinem Büro,
dies verschlossen, Schreiben meiner Anwältin nicht angekommen, ect.
Die Polizei und Kripo, an die ich mich telefonisch wandte,
konnte mir mangels Sorgerecht auch nicht helfen.
Abschließend sei nicht vergessen , daß ich auch zweimal
zu einem Gespräch auf das
Jugend - "S O Z I A L" - Amt geladen wurde. Am 2.3. 98 wurde ich in
Gegenwart meines Anwaltes ausschließlich beschimpft und angelogen.
Beim zweiten Gespräch am 28.07.98 - sollte ich die P F
L E G E - eltern kennenlernen. Obwohl mir zugesagt worden war, daß
ich einen Beistand (Verein zur Verwirklichung der Rechte des Kindes ) mitbringen
könnte, wurde verlangt, daß ich allein im Raum bleibe, andernfalls
würde das Gespräch abgebrochen, was dann auch nach 10 Minuten
geschah. Da ich auf meinen Beistand, dessen Zeit - und Reiseaufwand (Stuttgart
- Ltbch.) ich tragen mußte, nicht verzichten wollte, wurde mir mangelndes
Interesse an meinem Kind unterstellt.
Die Gesamtdarstellung erspare ich, würde eher in das Drehbuch
eines Hitchcockfilms - oder in eine Comedie - Show passen.
Für diesen Inhalt stehe ich jederzeit gerade. Da ich, im Gegensatz
zu weiteren Betroffenen, kein weiteres Kind mehr zu verlieren habe, bringe
ich den Mut auf ,
diese - T A T S A C H E N - zu veröffentlichen.

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