Am Pranger:
Jugendamt Lauterbach(Hessen)
und Weitere...

Der Kassenarzt / Deutsches Ärtzemagazin  Nr. 11  März 2000
 Expertenopfer

Naime brach sich ständig die Knochen. Die „Experten" hatten dafür keine natürliche Erklärung. Aufgrund eines „blind" nach Akteneinsicht verfertigten Gutachtens durch einen Rechtsmediziner - Institutsleiter einer renommierten Universität - wanderte der kurdische Vater des kleinen Mädchens ins Gefängnis. Dort säße er vielleicht heute noch, wenn sich das Kind nicht auch weiterhin aus banalen Anlässen schwere Knochenbrüche zugezogen hätte.

Sibel Sert und deren Ehemann Abdurahman leben seit 1995 als anerkannte Asylanten in Deutschland. Als achtes und jüngstes Kind der zunächst im oberhessischen Gersfeld in beengten Verhältnissen wohnenden kurdischen Eltern - der Vater war in der Türkei verfolgt und gefoltert worden - wurde im Juni 1996 die kleine Naime geboren. Den Eltern fiel deren ausgeprägte Weinerlichkeit auf, auch habe der Frauenarzt geäußert, daß mit ihr etwas nicht stimme. Knapp drei Wochen später wurde der Säugling wegen einer proximalen Ulnaschaftfraktur rechts sowie Verdachts auf eine Schultergelenkabsprengung bei „akuter Lähmung des rechten Armes" in der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin des Städtischen Klinikums Fulda stationär aufgenommen.

Ende 1996 erfolgte erneut eine Einweisung unter anderem wegen einer beidseitigen paravertebralen Rippenserienfraktur an angeblich sehr ungewöhnlicher Stelle. Zwar gibt der Chefarzt der Abteilung -Professor Uwe Töllner - unbeabsichtigte Gewalteinwirkungen durch ältere Geschwister oder Frakturierungen aufgrund einer mütterlichen Rachitis hier als wahrscheinlichste Ursachen für die Läsionen an, er äußert aber bereits zu diesem Zeitpunkt seinen verhängnisvollen Verdacht auf ein „Battered child syndrome".

30 Frakturen in nur sechs Monaten

Als es zu weiteren Knochenbrüchen - insgesamt 30 an der Zahl bereits in den ersten sechs Monaten - kommt, wird Töllner massiv: Seine Idee von einer rezidi-vierenden, erheblichen Gewalteinwirkung durch den Vater wird für ihn zur fixen Idee, obwohl deutsche Zeugen auch ihm gegenüber das Ehepaar Sert als „besonders kinderlieb und liebevoll im Umgang mit ihren Kindern" beschrieben hatten. Der wegen der Krankheit seines Kindes besorgte und ratlose Vater findet beim Chefarzt nicht nur keine Hilfe, sondern spürt auch dessen Verdächtigungen.

Sert verliert das Vertrauen gegenüber der vermeintlichen „Kapazität". Es kommt zu verbalen Auseinandersetzungen, die Töllner hinwiederum in seinem Verdacht vom „bösen Vater" und von „massivsten direkten Gewalteinwirkungen" auf das Kind bestärken. Der Chefarzt ruft Jugendamt und Amtsgericht auf den Plan. Die Hünfelder Behörden erlassen im April 1997 eine einstweilige Anordnung: Demnach wird -noch vor deren Anhörung! - den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die damals knapp einjährige Naime entzogen:

„Wenn das Kind nicht freiwillig herausgegeben wird", so heißt es in dem Beschluß wörtlich, „wird das Jugendamt zur gewaltsamen Wegnahme des Kindes ermächtigt."

Beim Vollzug des Beschlusses durch eine Streifenbesatzung der Polizeistation Hünfeld kam es zum Eklat: Die älteste Tochter, die mit Suizid drohte, wurde „mittels einfacher körperlicher Gewalt ruhiggestellt". Gleichzeitig goß der völlig verzweifelte Vater Terpentinersatz aus einem 5-Liter-Kanister über seine Bekleidung und spritzte die Flüssigkeit auf einen Teppich im Flur. Er soll dabei angekündigt haben, sich und seine Familie auszulöschen.

Aufgrund von Verhandlungen gelang es, ihn in ein Polizeifahrzeug zu setzen und zur Wache mitzunehmen. Naime wurde vom Jugendamt bei einer Tante der Serts untergebracht, wo es allerdings bald wieder - am distalen Femurschaft - zu einer schweren Fraktur kam: Obwohl die betreuende Familie beteuerte, das Kind habe sich mit dem betroffenen Beinchen nur im Gitterbett verkantet, wurde der des heimlichen Besuchs und der „erneuten Mißhandlung" inkriminierte Vater in U-Haft gesteckt. Von dort kam er nach zwei Monaten wieder frei, weil er für die „Tatzeit" ein Alibi nachweisen konnte. Für Professor Töllner aber war klar, daß Naime nicht mehr zur Familie Sert zurückkehren dürfe, und er tat schriftlich wie telefonisch alles, um eine Rückrührung zu verhindern.

Naime sei bei einer Rückkehr in die Familie „in Gefahr für Leib und Leben", teilte Töllner den Richtern am Amtsgericht Hünfeld mit Schreiben vom Oktober 1997 -„in aller Form und aktenkundig für alle Beteiligten" - mit. Es handele sich um ein Offizialdelikt, das es zu verfolgen gelte, und, so ein energisch drängender Töllner, an die Adresse der Richter bzw. ermittelnden Behörden wörtlich weiter: „Im Falle erneuter Verletzungen des Kindes werde ich mir vorbehalten, meinerseits weitere Schritte zu unternehmen, da bei der bekannten Wiederholungsgefahr keine entsprechenden Schritte zur Sicherung des Kindes vorgenommen wurden. Die ersten Ereignisse sind immerhin jetzt über ein Jahr her!"

Nun wurde von Amts wegen mit Professor Reinhard Hilgermann der geschäftsführende Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Marburg mit der Erstellung eines Gutachtens betraut. Dessen Expertise ist zwar 46 Seiten lang, allein die Mühe aber, Naime bzw. ihre Eltern zumindest mal in Augenschein zu nehmen, machte sich der Rechtsmediziner nicht. Vom Schreibtisch aus nach „Aktenlage" wurde Hilgermann so zum tragischen Erfüllungsgehilfen in der Bestätigung Töllnerscher Hypothesen.

Zwar weist Hilgermann auf die „erheblichen Widersprüche" hin, die dem Akteninhalt zu entnehmen seien, und auch die von einem Radiologen zuvor erwogene „Möglichkeit einer Skelettdysplasie" angesichts einer merkwürdigen Rippen- und vor allem Beckenkonfiguration greift er auf. Seine Conclusio aber wird zum Prokrustesbett bornierter Fehlbeurteilung: Die Knochenbrüche der kleinen Naime seien die „Folgen massivster Gewalteinwirkungen, wie sie am ehesten durch heftige Fußtritte in Körperseitenlage, aber auch durch Anschlagen des kindlichen Körpers auf den Fußboden oder an die Wand entstehen". 

Hilgermann kommt zu folgenden drei (Fehl)Schlüssen:
 

  •  „Es kann hinreichend sicher ausgeschlossen werden, daß bei dem Kind Naime eine krankhafte Knochenbrüchigkeit vorliegt.
  • Es ergibt sich zwingend, daß sämtliche Verletzungen ausnahmslos auf Mißhandlungen zurückzuführen sind.
  • Die von der Familie angegebenen Entstehungsursachen sind in keinem Falle ernsthaft in Betracht zu ziehen."


Kinderärztin erschüttert Kompetenz des Experten

Schon dem Laien aber hätte es wunderlich vorkommen müssen, daß da, wo sieben Kinder vernünftig heranwachsen, ein achtes derartig mißhandelt worden sein sollte. Mit dem Hinweis auf ein „Aschenputtel-Syndrom" ist Hilgermann auch hier um eine „Erklärung" nicht verlegen.

Der Rest ist schnell erzählt: Naime wird zunächst über Monate einem Kinderschutzhaus und dann Pflegeeltern in Volkmarsen zugeteilt. Dort zieht sie sich bei einem an sich harmlosen Fall vom Schlitten in den weichen Schnee wieder schwerste Knochenbrüche zu. Die Kinderärztin Grünler äußert im Februar 1999 erstmals den Verdacht auf die sogenannte „Glasknochenkrankheit". Es kommt zu einer Rückfrage bei Töllner in Fulda, von dem dieses Krankheitsbild mit Schreiben vom März 1999 auch dann noch „sicher ausgeschlossen" wird.

Der Pflegevater aber läßt glücklicherweise nicht locker. Naime wird im Kinderkrankenhaus Park Schönfeld in Kassel komplett untersucht. Röntgenbilder und Laborwerte bestätigen die Vermutung der niedergelassenen Kollegin, und eine an der Kinderklinik der Universität Mainz durchgeführte proteinchemische Analyse aus Fibroblastenkulturen des Kindes - dafür muß nur ein Stückchen Haut ausgestanzt werden - brachte im August 1999 nach letztlich über drei Jahren der Irrungen und Wirrungen die Gewißheit: Naime leidet an Osteogenesis imperfecta vom Typ III bzw. IV, was alle Frakturen und Beschwerden erklärt. Seit Oktober 1999 ist Naime wieder zu Hause.

Hubert Raulf aus Volkmarsen aber, der für ein gutes Jahr Naimes Pflegevater war, wird in einem persönlichen Schreiben an Professor Töllner in Fulda vom November 1999 deutlich: „Zweifelsohne sind Ihre Diagnosen, Fehleinschätzungen und ein gewisses Nichteingehen auf die Bedürfnisse dieser ausländischen Familie für den zweijährigen Leidensweg der kleinen Naime mitverantwortlich. Diesen Leuten ist in ihrer Hilflosigkeit überhaupt nicht zugehört worden." Daß Chefarzt Töllner seine Klinik nach eigenen Worten als „Referenzkrankenhaus für Osteogenesis imperfecta" bezeichnet „ist", so Raulf wörtlich, „für mich ein Hohn". 
Hans-Jürgen Richter

Der Kommentar

Skandalrichter in Weiß und Schwarz

Irren ist menschlich, das gilt auch für die Medizin und Jurisprudenz. Die Kettenreaktion ärztlichen und juristischen Versagens, die da für die kleine Naime und deren Familie so lange schlimmes Schicksal spielte, verdient unser Verständnis nicht.

Ein Chefarzt-Professor, der seinen eigenen Ansprüchen als Kliniker objektiv keineswegs gerecht wird, löst die Initialzündung für das menschliche Inferno aus. Die Behördenmühlen, einmal in Gang gesetzt, drehen sich unerbittlich im Kreise, Zweifel kommen so gar nicht erst auf. Im von vornherein geschlossenen System der Ermittlungen taucht immer wieder der Name Töllner als Referenz auf. Hans-Jürgen Richter Darauf, daß „dessen Sachkunde dem Gericht bekannt ist", beruft sich der Hünfelder Richter Lautenbach in seiner einstweiligen Anordnung zur unter Umständen auch gewaltsamen Wegnahme des Kindes. Selbst einem mit den Serts befreundeten kurdischen Zeugen, der bestätigt, wie sich Naime einmal bei einer an sich harmlosen Rangelei mit den Geschwistern einen der schweren Brüche zugezogen hat, glaubt man nicht. Der in der Folge vom Gericht bestellte Gutachter wiederholt gebetsmühlenartig Töllnersche Hypothesen und Verdächtigungen, die Mühe eigener Ermittlungen in seinem Fehlgutachten aus der Ferne macht er sich erst gar nicht. Michael Braun, Rechtsanwalt der Familie Sert, kämpft hier gegen Windmühlen, wenn er etwa das Gericht bittet, „eine Befangenheit des Gutachters auszuschließen" bzw. diesen zu befragen, „ob dieser beruflichen oder persönlichen Kontakt zu Herrn Professor Töllner hat oder hatte". Gewichtige Gründe, die gegen eine Kindesmißhandlung sprechen, werden einfach negiert. Zeichen äußerer Gewaltanwendung zum Beispiel, also etwa starke Schwellungen oder blaue Flekken, wurden an dem Kind nämlich nie festgestellt. So führte eine nach allen Seiten hin abgeschottete Ignoranz dazu, daß eine Familie fast zwei Jahre lang zerrissen und der Vater als „Kinderschänder" abgestempelt wurde. Kein Zweifel daher, daß skandalöse Scharfrichter in Weiß und Schwarz hier einiges wieder gutzumachen haben. H.-J. R.

 
...siehe auch: Vater unter falschem Verdacht 
Bericht: der Kassenarzt / H.J.Richter Datum: 00.03.0000 Mail:
Verteiler:Eingang Pranger / Chronoliste
Letzte Änderung: 
Überarbeitet am:  ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/pranger/sert2.htm