Am Pranger:
(nicht nur)Jugendamt Lauterbach(Hessen)
Amtsgericht Lauterbach 

Königsberger Straße 8 (PLZ 36341) 

Telefon:(06641) 98 17-0 
Telefax; (06641} 9 26 86

Postanschrift. Amtsgericht 36338 Lauterbach 
Aktenzeichen (Bitt« stets angeben): X 8/98  Nebenatelle: 39 

Datum: 15.01.1998 


Beschluß 

In der- Familienrechtssache betreffend 
 

den minderjährigen Angelo Hofmann/ geb. am 7. Juni 1986/ wohnhaft in 36110 Schlitz-Hutzdorf, Lindenstraße 34, 

- gesetzlich vertreten durch seine Mutter Ella Christine Hofmann geb. Habicht, wohnhaft ebenda - 


wird im Wege der einstweiligen Anordnung ohne vorherige Anhörung der Kindesmutter beschlossen: 

Der Kindesmutter wird einstweilen gemäß § 1666 BGB das Recht der Personensorge für ihren Sohn Angelo Hofmann entzogen und dem Kreisjugendamt des Vogelsbergkreises als Pfleger übertragen. 

Gründe: 

Angelo Hofmann wurde am 7. Juni 1986 als nichtehelicher Sohn von Ella Christine Hofmann geboren. Er wuchs im Haushalt seiner Mutter mit seiner Schwester Julia Hofmann/ geb. 21.09.1977 auf. In der Vergangenheit zeichneten sich massive Eßschwierigkeiten auf, insbesondere, weil die Kindesmutter erzieherische Probleme mit Schlägen zu lösen versuchte. Am Sonntag, den 11. Januar 1998 eskalierte eine Auseinandersetzung zwischen Mutter und Sohn so, daß die Mutter das Kind auf eine ausheilende Platzwunde schlug, die hierbei erneut aufplatzte. Nachdem Angelo sich zunächst auf dem Fahrrad zu seiner Schwester geflüchtet hatte, brachte die Kindesmutter seine persönliche Habe zu seiner Schwester mit dem Auftrag, er solle sich dort weiter aufhalten. Julia Hofmann, die auf sich selbst angewiesen ist, ist zu dieser Leistung außerstande. 

Das Jugendamt des Vogelsbergkreises hat beantragt, der Kindesmutter gemäß § 1666 BGB im Wege der einstweiligen Anordnung das Recht der Personensorge zu entziehen. Wegen der Eilbedürftigkeit konnte eine vorherige Anhörung der Mutter nicht stattfinden. 

Es war antragsgemäß zu entscheiden, da gegenwärtig das körperliche Wohl des Kindes durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge gefährdet ist und zur Abwendung dieser Gefahr, insbesondere zur Sicherstellung der medizinischen Betreuung und zur Versorgung des Kindes das Jugendamt geeignete Maßnahmen ergreifen muß. 

Blasek 

Richterin am Amtsgericht 
 

Wie aus Eßschwierigkeiten Erziehungsschwierigkeiten werden.
Anmerkung: vorliegender Beschluss existiert in mindestens zwei unterschiedlichen Originalausfertigungen. Damit haben die beteiligten Stellen unterschiedliche Vorgehensgrundlagen.
Ausfertigung Eßschwierigkeiten (jpg-Datei Seite 1/Seite 2) mit nachträglicher handschriftlicher Korrektur
Ausfertigung Erziehungsschwierigkeiten (jpg-Datei Seite 1/Seite 2)

Darüberhinaus wurde die Benachrichtigung der Mutter über die Anhörung ihres Kindes  vorsätzlich erst einen Tag vorher ihrer Anwältin, und ihr persönlich überhaupt nicht, übersandt, um eine Teilnahme der Mutter manipulativ zu verhindern.
siehe Nachricht (jpg-Datei Nachricht vom Termin )


Angelo Hofmann
Die Unterbringung Angelos erfolgte, ungeachtet der traumatischen Erfahrung Angelos mit Hunden ( Siehe Verletzungen  zerfleischter Kopfhaut nach Attacke durch einen großen Hund)(Bild nebenstehend) und ungeachtet der Proteste der Mutter hinweislich dieser Erfahrungen und den daraus resultierenden Ängsten Angelos, bei Pflegeeltern, die Besitzer drei großer Hunde sind.
Angelo nach dem Sorgerechtsentzug bei den Pflegeeltern.
Angelo vor dem Sorgerechtsentzug bei der Mutter
Bericht: Datum: 12.08.2000 Mail: 
Verteiler:Eingang Pranger
Letzte Änderung: 
 Überarbeitet am:  ; Adresse der Webseite: http://www.gabnet.com/pranger/sorgerechtsentzug1.htm