Am Pranger:
(nicht nur) Jugendamt Lauterbach(Hessen)
 Leserbrief zum zitierten Beitrag des Lauterbacher Anzeiger
Elisabeth Wentz 36341 Lauterbach,d.3o.11.99  Gutshof Eisenbach

Leserbrief zu dem Artikel von Herrn Manfred Pachten vom 25.11.99 

" Kritik via Internet : Neue Erfahrung für den Vogelsbergkreis"

Beim Lesen dieses Artikels möchte man wahrhaftig meinen, es seien Mitarbeiter des .Jugendamts Lauterbach gewesen,denen von heut auf morgen Kinder entrissen und entfremdet worden sind! Der Leser mache sich doch über die diesem Bericht zugrunde liegenden Einzelheiten selber ein Bild,indem er sie im Internet unter

http://www.d-link.com/pranger
abruft. Wären die Angaben falsch,so würde man sich als Beteiligter allerdings der Verleumdung braver Staatsdiener schuldig machen. Aber Herr Marx wird schon wissen,warum er auf eine Gegendarstellung verzichtet. Nun kommt ähnliches sicher auch an anderen Jugendämtern vor, denn es hat sich wohl nicht grundlos eine große Anzahl von entsprechenden Bürgerinitiativen gebildet,die sich damit befassen.

Für den Normalbürger ist jemand,der "mit dem Jugendamt zu tun bekommen"hat, natürlich immer noch verdächtdig, in der Erziehung seiner Kinder versagt zu haben. Von Sckicksalsschlägen Betroffene, wie Krankheit oder auch schwierige familiäre Konstellatiunen,werden bald feststellen was es bedeutet, wenn ihnen ein solches Amt als "Retter in der Not" oder auch als"neutrale Instanz" vor die Nase gesetzt wird. Ich möchte hier nur einige Umstände erwähnen und Überlegungen wiedergeben die sich mir im Verlaufe eigener Erfahrungen aufgedrängt haben. dies in der Hoffnung, auch andere dadurch anzuregen, sich Gedanken über diese Problematik zu machen. Besonders hierzulande ist es wohl noch üblich, dem allwissenden '"Vater Staat" die Lösung aller gesellschaftlichen Probleme zu überlassen und damit den Verwaltern dieser Allwissenbeit und Allmächtigkeit eine Halbgötter - Rolle anzuweisen, der sie als normale Menschen garnicht gewachsen sein können. Die Versuchung, diese Überforderung hinter einer Fassade von - gelinde ausgedrückt - enormem Selbstbewußtsein zu verstecken, dürfte groß sein, und ebenso die Versuchung, widerspenstige Objekte ihrer Verfügungen durch Schikanen zum Schweigen zu bringen.

Selbstverständlich steht es außer Frage, daß Kindern, die mißhandelt, mißbraucht und/oder vernachlässigt werden, Hilfe zuteil werden muß Die Mitverantwortung dafür liegt selbstverständlich bei jedem, der so etwas wahrnimmt. Wenn nun ein Kind aus seinem Zuhause genommen wird, sollte die neue Lösung jedenfalls deutlich besser sein. Dies muß allerdings bezweifelt werden, wenn z.B. ein Kind nach der Fremdunterbringung schulisch stark abfällt, ein Junge seinem vorbestraften und drogenabhängigen Vater übergeben wird und eine 13-Jährige im Heim alsbald schwanger wird.

Zu der Bemerkung- von Herrn Marx, die endgültige Entscheidung fälle nicht das Amt, sondern - nach eingehender Prüfung! - ein Gericht:

In der Praxis sieht das so aus:
Ein überlasteter Richter - und welcher wäre das nicht? - läßt sich vom Jugendamt eine Stellungnahme schreiben, weil dieses ja vor Ort ermittlein kann und soll. Hinzu kommt, daß es in der sog. "freiwilligen Gerichtsbarkeit", wozu Vormundschaftssachen gehören,. offenbar im Ermessen des Richters liegt ob und welche anderen Zeugen er hören will, und das gleiche gilt für etwa zusätzlich beauftragte Gutachter die überhaupt nicht einmal verpflichtet sind, Zeugen bzw ihre Informanten auf die Wahrheit zu verpflichten oder diese selber zu ermitteln. (Nur so ist z..B. zu erklären, daß "wissenschaftliche" Gutachten "die im Abstand von etwa einem Jahr fertig gestellt wurden, völligwidersprüchliche Ergebnisse aufweisen.)  Natürlich ist auch für alle Beteiligten die Versuchung wieder groß, komplizierte Fälle auf diese Art vom Tisch zu wischen. Bei einem von weiteren Aufträgen abhängigen Gutachter kommt hinzu,daß er oder die Hinweise,die bereits in der vom Gericht formulierten Fragestellung enthalten sind, im eigenen Interesse beachten sollte, wie z.B.:"Wie kann man den schädlichen Einfluß dieser Mutter auf das Kind. unterbinden?" statt einfach:"Was hat diese Mutter für einen Einfluß auf das Kind?"' Überdies ist ein Gutachten außerordentlich teuer, und wer kann sich nach zwei widersprüchlichen Gutachten noch ein Obergutachten leisten abgesehen davon, daß bis zur Fertigstellung längst vollendete Tatsachen geschaffen worden sind?

Eigentlich sollte das Vormundschaftsgericht dem Jugendamt als Kontrollinstanz übergeordnet sein, von dessen Informationen aber wieder seine Entscheidungen abhängen.Tatsächiich läuft es gewöhnlich darauf hinaus, daß das Jugendamt seine eigenen Entscheidungen selber begutachtet.-" in einem demokratisch sein wollenden Rechtsstaat allerdings ein Kuriosum.

Wie wäre es,wenn die Gerichte verpflichtet würden, auch Privatpersonen aus dem Umkreis der betroffenen Familien zu Rate zu ziehen, wie Paten,  Freunde und Nachbarn, Verwandte, Hausarzt,  Lehrer, Kindergärtnerin, denen das Wohl der Kinder und Jugendlichen wohl mindestens ebenso am Herzen liegen dürfte wie einer Amtsperson, die ihre Objekte kaum kennt? Auch wäre Hilfe in Notfällen meist billiger als die monatlich ca 4ooo DM für einen Heim-öder Pflegeplatz. Und wenn schon von einer "Aufstockung des Fachpersonais die Rede ist,sollte man vielleicht an eine praxisnähere Ausbildung denken z.B. in der Form, daß von jemandem, der eine - "nicht weisungsgebundene"- Vormundschaft übernimmt, ein Nachweis über eine längere erfolgreiche Arbeit mit Kindern und Jjugendlichen jeden Alters gefordert werden

Bericht: Elisabeth Wentz Datum: 09.12.1999 Mail: 
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