| 1. Einleitung
Im folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Forschungsrichtung
innerhalb der angewandten Psychologie referiert, die sich mit der Zuverlässigkeit
und Beeinflußbarkeit von Zeugenaussagen, der Identifizierung von
Tatverdächtigen und mit Techniken ihrer Verbesserung beschäftigt.
Sehr schnell entsteht dabei der Eindruck, das menschliche Gedächtnis
sei ein unglaublich stark fehleranfälliges System, bei dem man von
Glück sprechen kann, wenn nach Wahrnehmung, Behalten und Abruf noch
etwas Richtiges "herauskommt". Dies ist jedoch nicht so. Das menschliche
Gedächtnis ist zwar kein Ton- bzw. Videoband, aber es ist die meiste
Zeit doch zuverlässig. Die Fehler- und Täuschungsanfälligkeit
wird häufig unter extremen Bedingungen im Labor hervorgerufen. Dennoch
sind die Ergebnisse zur "malleability of memory" nicht zu vernachlässigen.
Ihre Relevanz für den Alltag der Justiz (vor allem der Strafjustiz,
aber auch der privat- und öffentlich-rechtlichen) ist beträchtlich,
bedenkt man, daß Zeugenaussagen formal auf einer Stufe mit "objektiven"
Beweisen steht, es aber sogar Hinweise darauf gibt, daß sie von den
entscheidenden Personen einer Gerichtsverhandlung häufig als noch
gewichtiger angesehen werden, was natürlich Auswirkungen auf die Urteilsbildung
hat.
2.
Kognitiv vs. motivational begründete Täuschungen
Grundsätzlich ist zwischen kognitiv verursachten Fehlaussagen (Gedächtnis-täuschungen)
und motivational verursachten Fehlaussagen (Falschaussagen, Lügen)
zu unterscheiden. Um erste soll es hier gehen. Die Themengebiete der Lügen
bzw. der Gedächtnistäuschungen gehören zwar unter dem Aspekt
der Glaubhaftigkeits-begutachtung in Gerichtsverfahren zusammen, da GutachterInnen
grundsätzlich von beiden Möglichkeiten der Verfälschung
ausgehen müssen, dieses Problem soll hier aber nicht weiter interessieren.
Es soll vor allem um eine Darstellung der unbeabsichtigten, wenn auch nicht
unsystematischen Fehlerquellen in Aussagen gehen.
3.
Darstellungs- und Ordnungsprobleme
Bei der Darstellung von Faktoren, die die Güte von Zeugenaussagen
beeinträchtigen, stellt sich die Frage, nach welchen Ordnungskriterien
vorgegangen werden soll. Dabei sind folgende Ordnungen möglich:
-
Darstellung der Fehlerfaktoren nach den Stufen des Informationsverarbeitungs-prozesses:
Wahrnehmung, Enkodierung, Behalten, Abruf
-
Darstellung der Fehlerfaktoren danach, ob Beeinflußbarkeit durch
die Ermittlungsbehörden vorliegt (dann betreffen die Faktoren sog.
system variables) oder nicht (dann betreffen die Faktoren sog. estimator
variables, weil sie nur geschätzt und nicht genau rekonstruiert werden
können)
-
Darstellung der Fehlerfaktoren nach beteiligten Personen (Zeuge, Täter,
Ermittlungsbeamter etc.) und Situationen (Wahrnehmungsgegebenheiten bei
der Beobachtung des Ereignisses, Intervall zwischen Enkodierung und Abruf,
zwischenzeitliches Geschehen, Art der Gegenüberstellung etc.)
-
Darstellung der Fehlerfaktoren unter Berücksichtigung der Aufgabe,
die der Zeuge / die Zeugin später zu leisten hat: einfaches Wiedererkennen
(= Identifizierung eines Tatverdächtigen) oder freie Reproduktion
(= Beschreibung von ganzen Situationen).
Hier soll in Anlehnung an Cutler und Penrod (1990) eine Darstellung nach
beteiligten Personen und relevanten Situationen erfolgen. Diese Darstellung
stützt sich außerdem auf Befunde, die von Loftus (1979) und
Bartol und Bartol (1995) berichtet werden.
4.
Faktoren, die die Zuverlässigkeit von Zeugenaussgen und Personenidentifizierungen
beeinflussen
4.1
Zeugenfaktoren
-
Erwartungen und Stereotype
-
z.B. implizite Persönlichkeitstheorien bzw. Stereotype bei der Tätererinnerung
(Verbrechen sind selten).
-
dies ist vor allem auch wichtig bei Polizisten, die relativ starre, stark
schematisierte Schemata von Verbrechensabläufen und Tätern haben
(haben aber auch Personen der Allgemeinbevölkerung).
-
plausible Details werden mit höherer Wkt. wahrgenommen.
-
Die Erwartung, später jemanden identifizieren zu müssen, wirkt
sich nicht positiv auf die Güte der Zeugenaussage aus.
-
Geschlecht hat keinen Einfluß
-
Intelligenz hat keinen eindeutigen Einfluß
-
Alter
-
Gefahr der Falschidentifizierung wird mit zunehmendem Alter geringer, jüngere
Kinder identifizieren jemanden leichter falsch
-
Reife ist ein angemessenerer Indikator als Alter
-
bei alten Personen ist der Zshg. unklar
-
Wahrnehmungs- und sensorische Defizite haben natürlich einen negativen
Einfluß
-
Merkfähigkeit
-
bei den unterschiedlichen Aufgaben sind unterschiedliche Fähigkeiten
relevant: Bei der Wiedererkennung vor allem die visuelle Merkfähigkeit,
bei der freien Reproduktion vor allem das verbale Gedächtnis (und
auch das Ausdrucksvermögen)
-
Polizeibeamte unterscheiden sich dabei weder beim Erinnerungsvermögen
noch bei der Wiedererkennensleistung von Zivilpersonen, erst nach längerer
Begegnung erzielen die Polizisten ein besseres Ergebnis.
-
Einfluß von Persönlichkeitseigenschaften wie Feldabhängigkeit
und Self-Monitoring ist unklar, wenn überhaupt, dann schwacher Einfluß
-
Gewißheit des Zeugen in die Richtigkeit der Aussage:
-
Insgesamt gesehen ist der Zusammenhang zwischen subjektiver Gewißheit
und Aussagezuverlässigkeit sehr gering!!! Gewißheit ist ein
schwacher Indikator für Richtigkeit.
-
Zur Erklärung wird manchmal die Optimalitätshypothese herangezogen:
Faktoren, die die Qualität der Wahrnehmung und Infoverarbeitung beeinflussen,
wirken sich auch auf Zuverlässigkeit der Gewißheitseinschätung
aus. Die Korrelation zwischen Gewißheit und Aussagegüte sollte
daher unter optimalen Wahrnehmungsbedingungen höher sein als unter
schlechteren Bedingungen.
-
Allerdings gilt: Je sicherer der Zeuge/ die Zeugin auftritt, desto eher
wird ihm/ ihr geglaubt!
-
Alkohol- oder Drogenintoxikation: Erinnerungsleistung sind meist schlechter
als nüchtern
4.2
Merkmale der Zielperson
-
Attraktivität hat keinen Einfluß, Auffälligkeit bzw. Einprägsamkeit
dagegen einen großen
-
Geschlecht hat keinen Einfluß
-
Vermummung verschlechtert die Aussage
-
Other-race-effect: Menschen haben Schwierigkeiten, unbekannte Gesichter
einer Zielperson einer anderen Ethnie zu erkennen (Erklärung: substanzielle,
bedeutsame Interaktionen zu anderen Rassen fehlen).
4.3
Situationsfaktoren
-
Beleuchtung: je heller, desto besser (zu beachten ist bei jeder Zeugenaussage
auch die Hell-Dunkel-Adaptation)
-
Auffälligkeit des Täters im Wahrnehmungsfeld: Wiedererkennensleistungen
werden schlechter, wenn mehrere Personen anwesend waren bei der Wahrnehmung
-
Aufmerksamkeitszuwendung: Das, worauf die Zeugenperson ihre Aufmerksamkeit
richtet, wird besser behalten
-
in diesem Zusammenhang steht auch der Weapon Focus:
-
signifikante Details (auch Masken, Blut etc.) werden besser erinnert, andere
dafür nicht.
-
Erklärung: cue-utilization-theory: unter hoher Erregung achten die
Leute vor allem auf das, was am meisten bedrohlich erscheint.
-
Allerdings kann eine längere Beobachtungsmöglichkeit dies ausgleichen.
-
Zeitfaktoren:
-
je länger die Beobachtungsmöglichkeit, desto besser die Erinnerung
(logarithmische Funktion)
-
je häufiger die Beobachtungsmöglichkeit, desto besser die Erinnerung.
-
je langsamer eine Szene sich abspielt, desto besser die Erinnerung.
-
oft schätzen Vpn die Dauer eines Events länger ein, als tatsächlich
die Szene war: vor allem bei unangenehmen Ereignissen
-
je länger die Zeit zwischen Speicherung und Abruf, desto schlechter
die Aussage. ABER nicht so schlecht für Gesichter!
-
Wahrnehmung der Signifikanz der Situation:
- je stärker die Menschen bemerken, daß etwas wichtiges
passiert, desto besser ihre Erinnerung
-
starke Emotionsbeteiligung, Streß, Gewalt: hier sind die Ergebnisse
ziemlich uneinheitlich. Hier hat kürzlich Christianson (1997) versucht,
die Befunde zu integrieren. Er resümiert (S.45): " ...highly negative
emotional events are relatively well retained, both with respect to the
emotional event itself, and to the central, critical detail information
about the emotion-eliciting event, that is, the information that elicits
emotional reaction. It also seems that certain critical detail information
of emotionally arousing events and some circumstantial information is less
susceptible to forgetting compared with detail information in neutral counterparts
over time. However, memory of information associated with unpleasant emotional
events, that is, information preceding and following such events, or peripheral,
non-central information within an emotional scenario, seems to be less
accurately retained - especially when tested after short retention intervals.
This relative decrement in memory may recede, however, with strong retrieval
report (e.g., reinstating internal and external contexts), if delayed testing
is employed, or after repeated memory testing."
-
Beobachtungsinstruktionen und Einprägungsstrategien: Schlußfolgernde
Beurteilungsstrategien (elaborierte Kodierungen) führen zu besserem
Wiedererkennen als oberflächliche Urteile.
-
postevent information (!!!)
-
nachträglich erhaltene Information kann sich negativ auf die Behaltensleistung
der originalen Information auswirken, und zwar sowohl beim Behalten (z.B.
durch Gespräche mit anderen, Zeitunglesen etc.) als auch beim Abruf
(durch Suggestivfragen und irreführende Fragen, s.u.)
-
dabei wird sich gestritten, wie dies zu erklären ist: Wird die Originalspur
modifiziert , oder existieren beide Spuren nebeneinander, oder interferiert
die zweite mit der ersten (theoretische Debatte, s. Köhnken, 1987,
Hell, 1993, Volbert und Pieters, 1996)
-
oftmals kommt es auch vor, daß zwischen zwei Infos Kompromisse geschlossen
werden, Infos gemittelt werden.
-
gerade beim letzten Bsp. wird auch der Hindsight bias wichtig (vgl. wiederum
Hell, 1993)
-
je später die irreführende Info gegeben wird, desto eher werden
Fehler gemacht (praktische Bedeutung für Verteidiger!)
-
besonders problematisch kann dabei unbewußter Transfer sein:
-
bedeutet: wenn man jmd. fälschlicherweise als den Täter erkennt,
obwohl er es nicht war. Man hatte den Unschuldigen vorher mal gesehen.
-
passiert nur, wenn die Begegnung mit dem Unschuldigen sehr kurz war.
-
wird relevanter, wenn man Zeugen erst die Kartei durchsehen läßt
und sie dann an einer Gegenüberstellung teilnehmen läßt!
-
Theoretische Erklärung: Quellenüberwachungsfehler (s.u.)
Das kognitive System muß sich also als ein den Gesetzen von Plausibilität,
Wahrscheinlichkeit und tatsächlicher Realität gehorchender Apparat
vorsgetellt werden: Wahrnehmung als ein konstruktiver, interpretativer
Prozeß und Erinnerung als ein rekonstruktiver, integrativer, auch
imaginativer Prozeß. Man könnte fast so weit gehen, von Erinnerungen
als Beurteilungsprozessen zu sprechen in den Fällen, wo wir uns der
wahren Information nicht sicher sind! Unsere Sinne sind eben auch soziale
Organe, die auch von Selbstbild und Motivation beeinflußt sind.
5.
Fehlerquellen im Gegenüberstellungsverfahren
Eigentlich könnte man diesen Bereich der Fehlerquellen auch unter
den Situationsfaktoren subsumieren. Da aber hier eine stärkere Kontrollmöglichkeit
vorliegt (Zugehörigkeit dieser Variablen zu den "system variablen",
s.o.), soll besondere Aufmerksamkeit darauf verwandt werden. Die Ausführungen
sind aus Köhnken (1990).
Köhnken (1990): Fehlerquellen
im Gegenüberstellungsverfahren
-
bezieht sich sowohl auf Gegenüberstellungen als auch auf Lichtbildvorlagen
-
zentraler Grundsatz: "Der Verdächtige darf sich nicht durch irgendwelche
wie auch immer gearteten Besonderheiten von den Alternativpersonen in der
Gegenüberstellungsgruppe abheben" (S.157)
-
besonderes Problem: Einmal gemachte Fehler sind später nicht mehr
reparabel wegen der gedächtnismäßigen Konservierung einmal
gemachter Fehler. Wenn die Prozedur fehlerhaft war, verliert die Aussage
ihren Beweiswert
-
Trennung von Zufallsfehlern und systematischen Fehlern
-
Zufallsfehler (zufälliges Herauspicken einer der Personen, obwohl
die Vp sich eigentlich nicht sicher ist, ob die Person überhaupt dabei
ist. Daß sie trotzdem nicht die Identifizierung verweigert, liegt
an falschen Vorstellungen: (a) ich muß ein guter, konstruktiver Zeuge
sein und der Polizei helfen; (b) ich bin ein Versager, wenn ich niemanden
identifizieren kann; (c) Die Gegenüberstellung dient lediglich dazu,
den ohnehin schon hinreichend bekannten Täter endgültig zu überführen)
können am besten dadurch vermieden werden, daß (1) man die Anzahl
der Alternativpersonen erhöht; (2) man die Anzahl der Zeugen erhöht,
die die Person unabhängig voneinander identifiziert. (1) und (2) gelten
aber nur, wenn wenn aus der Art der Gegenüberstellungsprozedur und
/ oder aus der Zusammensetzung der Gruppe von Alternativpersonen keinerlei
Anzeichen entnommen werden können, die auf den Verdächtigen hinweisen
können; also müssen alle Alternativpersonen die Merkmale besitzen,
die die Zeugen frei reproduzieren konnten.
-
Systematische Fehler
-
Strukturelle Fehler und
die Auswahl der Alternativpersonen
Es muß eine ausgewogene Gruppe gebildet werden und die Vergleichspersonen
müssen für den Zeugen vollwertige Alternativen darstellen. Also
ist eine Kombination von objektivem und subjektivem Auswahlverfahren der
Alternativpersonen derart nötig, daß die effektive Größe
ok ist.
Objektives Auswahlverfahren: unabhängig von den subjektiven Eindrücken
der Zeugen werden die Vergleichspersonen dem Verdächtigen in Größe,
Frisur, Gewicht, Haarfarbe, Körperbau, Barttracht, Alter und Rasse
vergleichbar ausgewählt.
Subjektives Auswahlverfahren: Die Vergleichspersonen werden so ausgewählt,
daß sie den Beschreibungen und Eindrücken, die der Zeuge vom
Tatverdächtigen hatte, ähneln.
Subjektives und objektives Auswahlverfahren sind zu kombinieren!
Die Anzahl der Alternativpersonen ist so zu wählen, daß
die effektive Größe (Anzahl echter Wahlalternativen) ok ist.
Die nominelle Größe ist nicht relevant. Berechnung der effektiven
Größe auf S. 164f.
-
Verfahrensfehler und die Durchführung von Gegenüberstellungen
(a) vorangegangene Identifizierungen
Der Beweiswert einer Identifizierung kann nie höher sein als der
Beweiswert des ersten Wiedererkennens. Ein wiederholtes Wiedererkennen
ist ohne jeglichen zusätzlichen Beweiswert. Bei einer Beweiswürdigung
sind die Umstände des ersten Wiedererkennens zugrundezulegen.
Hierfür sprechen die Befunde zum Vertrautheitseffekt (unbewußter
Transfer, wenn Zeugen jemanden, den sie vor der Gegenüberstellung
schon einmal gesehen haben [zum Beispiel in der Zeitung oder auch in Lichtbildern]
nun wiederentdecken, aber die situative Quelle der ursprünglichen
Wahrnehmung durcheinanderkriegen) und zur Selbstfestlegung (einmal getroffene
Entscheidungen werden später wiederholt, besonders, wenn sie unter
öffentlichen Bedingungen gemacht werden und auch, wenn sie objektiv
falsch sind).
Also sollten Zeugen vor jeder Gegenüberstellung o,ä. gefragt
werden, ob er im Vorfeld bereits Bilder des Verdächtigen gesehen hat.
(b) suggestive Instruktionen
Da der Einfluß von suggestiven Instruktionen nicht ausgeschlossen
werden kann zum Zeitpunkt der Publikation, wird empfohlen,
- die Zeugen ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß der Täter
möglicherweise nicht unter den Alternativpersonen ist
- den Zeugen klar zu machen, daß das Ziel der Gegenüberstellung
nicht primär in der Identifizierung einer der Personen besteht, sondern
daß es für die Polizei eine genauso wichtige Info ist, wenn
keine Identifizierung vorgenommen werden kann
- den Zeugen einen Antwortbogen auszuhändigen, auf dem die Antwortkategorien
"der Täter ist nicht dabei" und "ich kann mich nicht mehr erinnern"
als gleichwertige Alternativen enthalten sind
Das alles sollte schriftlich vorgelegt werden.
(c) Kenntnis des Tatverdächtigen durch die Alternativpersonen
Die Alternativpersonen sollten nicht wissen, wer der Tatverdächtige
ist, nonverbale Hinweisreize könnten ansonsten die Wahl einschränken
(d) Kenntnis des Gegenüberstellungsleiters
Solche nonverbalen Hinweisreize sind auch für den Gegenüberstellungsleiter
nachgewiesen, wenn der weiß, wer der Tatverdächtige ist (besonders
bei Fotos)
Simultane
versus sequentielle Gegenüberstellung
Simultane Gegenüberstellungen bergen die Gefahr, daß die
Zeugen relative statt absolute Ähnlichkeitsbeurteilungen vornehmen,
also sich nicht bei jeder Alternativperson einzeln und isoliert fragen,
ob sie dem Täter ähnlich sehen, sondern die Alternativpersonen
vergleichen und sich fragen, welcher dem Täter am ähnlichsten
sieht. Dies ist vor allem dann ein Problem, wenn der Täter nicht dabei
ist.
Um solchen Strategien vorzubeugen, sollten sequentielle Gegenüberstel-lungen
durchgeführt werden, die ein absolutes Ähnlichkeitsurteil erfordern.
Das geht so:
- Dem Zeugen wird immer nur eine Alternativperson vorgestellt
- Für jede Person muß einzeln entschieden werden, ob es
sich dabei um den Täter handelt oder nicht. Erst danach wird die nächste
Vergleichsperson präsentiert.
- Der Zeuge weiß im voraus nicht, wie viele Personen bzw. Fotos
präsentiert werden, d.h. die Alternativpersonen werden aus einem nicht
einsehbaren Raum hereingeführt bzw. der Stapel mit den Lichtbildern
ist für den Zeugen nicht sichtbar.
-
Nachvollziehbarkeit der Gegenüberstellungen ist sauwichtig, deswegen
sollten die Richtlinien, die Köhnken auf S. 177 empfiehlt, beachtet
werden.
6.Die
Besondere Problematik der Suggestion
Daß Suggestionen einen Einfluß auf die Aussagegüte
einer Person haben kann, ist nicht neu und klingt plausibel. In letzter
Zeit ist dieses Thema allerdings besonders aktuell geworden im Zusammenhang
mit dem Verdacht des (sexuellen) Kindesmißbrauchs. Sowohl in Mainz
als auch in Münster fanden Prozesse statt, die deswegen so komplex
und kompliziert waren, weil mehrere Kinder mehrere Erwachsene des sexuellen
Mißbrauchs beschuldigt hatten. Diese Kinder waren von mehreren Erwachsenen
mit bestimmten Vorerwartungen befragt worden. Im Münsteraner Montessori-Prozeß
waren die Umstände der Entstehung von vielen kindlichen Aussagen schließlich
so unklar, daß das Gericht Köhnken als "Sekundärgutachter"
(verschiedene andere Gutachter hatten bereits die Gluabhaftigkeit der Kinderaussagen
attestiert) herbeirief. Dieser stellte fest, daß die Kinder so schlecht
(im Sinne von unvorsichtig, Suggestion nicht vorbeugend) und so häufig
befragt wurden, daß die wahren Umstände niemals mehr zum Vorschein
zu bringen sein werden, denn (s.o.) die Qualität einer Zeugenaussage
ist niemals mehr so hoch wie bei der ersten Befragung.
Hier werden die Artikel von Köhnken (1997) und Volbert und Pieters
(1996) zusammengefaßt wiedergegeben.
6.1 Köhnken
(1997):
-
beschäftigt am Beispiel des Montessori-Prozesses mit der Frage, wie
falsche Aussagen und Überzeugungen entstehen können, ohne daß
die Falschheit erkannt wird oder auch nur intendiert war. Dabei liegt der
Fokus auf der Beeinflussung der Erinnerungen durch Suggestion.
-
nennt sechs Erscheinungsformen suggestiver Beeinflussung:
Induzierung von Stereotypen: Kind wird gesagt, daß angeklagte
Person böse Dinge getan hat und jetzt aber im Gefängnis sitze
und nix mehr antun könne: Soll vermutete Ängste und Blockaden
beim Kind überwinden, suggeriert dem Kind aber, daß die fragliche
Person böse ist und man ihr einiges Schlimmes zutrauen kann.
Wiederholte Befragung: ständiges und langes Befragen läßt
einen Befragungsdruck entstehen, dem die Kinder nicht stand halten können.
Kinder neigen dazu, bei der Wiederholung von Fragen die richtige Antwort
zu verwerfen und eine andere Antwort zu geben. Eine Antwort, die zunächst
vielleicht nur gegeben wurde, um den Befragungsruck abzustellen, können
sich leicht verfestigen und zu Erinnerungen werden, ohne daß dieser
Prozeß bewußt sein müßte.
Nachträgliche Information: Es werden dem Kind Informationen vorgegeben,
die bis zu dem Zeitpunkt von ihm selbst noch nicht erwähnt wurden.
Diese werden übernommen (Paradigma des misinformation effect nach
Loftus).
Konfromitätsdruck: Wenn mehrere vermeintlich betroffene Kinder
vorhanden sind, liegt es nahe, einem befragten Kind die von anderen bereits
gemachten Aussagen als positive Beispiele vorzuhalten.
Systematische Konditionierung: Selektive Verstärkung erwarteter
Antworten und Ignorierung bzw. offen aversive Konsequenzen für Angaben,
die nicht den Erwartungen der Befrager entsprechen. Befragungsdruck an
sich ist schon eine äußerst aversive Situation, die erst beendet
oder gelindert wird, wenn die erwarteten Angaben gemacht werden.
Explizite Aufforderung zu Konfabulationen: Konjunktivbefragungen ("Was
könnte er denn gemacht haben?") und aufgedrückte Interpretationen
von Zeichnungen und Träumen der Kinder oder auch die häufige
Aufforderung an die Kinder, sich ein fiktives Ereignis vorzustellen. Folge:
"Quellenzuschreibungsfehler" ("source misattribution").
-
Mit dem Nachweis solcher suggestiver Befragungsmechanismen ist aber noch
nicht die Frage geklärt, wieso es überhaupt zu sugestiver Befragung
kam. Dazu zieht Köhnken vor allem Theorien der Sozialpsychologie heran:
-
Theorie der kognitiven Dissonanz: Die Befrager leiden unter einem Mangel
an einem Mangel an Alternativhypothesen, d.h. sie gehen von vornherein
davon aus, daß Mißbrauch stattgefunden hat. Nach dieser getroffenen
Entscheidung werden der eigenen Überzeugung widersprechende Informationen
gemieden und konsonante Informationen gesucht (confirmation bias). Es werden
also Fragen gestellt, bei denen Ja-Antworten die Ausgangshypothese bestätigen
(positive test strategy) oder bei denen die Antwortmöglichkeiten auf
Fragen so eingeschränkt werden, daß hypothesenkonträre
Antworten weniger wahrscheinlich werden (Hypothesen-Immunisierungs-Strategie,
hypothesis preservation strategy). Diese Vermeidung dissonanter Informationen
tritt besonders dann auf, wenn suboptimale Bedingungen, bspw. wegen starker
emotionaler Belastung, vorliegen. Diskrepante Informationen werden nur
dann gesucht, wenn sie besonders leicht zu widerlegen sind. Der confirmation
bias tritt nicht nur bei der Suche nach Informationen ein, sondern auch
bei der Erinnerung von Infos!
-
Gruppenprozesse: Köhnken zieht auch die Theorie des Gruppendenkens
zur Erklärung der Entstehung suggestiver Befragung heran. Gruppen
verfolgen unter bestimmten Bedingungen unangemessene und irreführende
Strategien der Informationsverarbeitung, z.B. Selbstüberschätzung
der Kompetenz der Gruppe, Druck auf Andersdenkende und zunehmend dogmatisches
Denken. Das heißt, unter solchen Bedingungen ist der confirmation
bias in Gruppen noch viel stärker als der für Individuen. Dies
trifft vor allem auf homogene Gruppen zu. Folgen des Gruppendenkens sind:
-
Illusion der Unanfechtbarkeit bzw. Unfehlbarkeit (Optimismus hinsichtlich
der eigenen Fähigkeiten).
-
Rationalisierung, also kollektive Rechtfertigung der eigenen Überzeugungen
mit dem Ziel, negative Rückmeldungen und Infragestellungen dieser
Überzeugungen von vornherein abzuwerten.
-
Gruppeneigene Moral, die nicht in Frage gestellt wird.
-
Stereotypisierung der Meinungsgegner (z.B. als inkompetent).
-
Gruppen-, also Anpassungsdruck.
-
Selbstzensur: eigene Zweifel und Gegenargumente gegen die Position der
Gruppe werden herabgewürdigt.
Elterngruppen, die z.B. vermuten, daß ein Kindergärtner ihre
Kinder mißbraucht haben könnte, schrecken skeptische Teilnehmer,
die an die Unschuld des Beschuldigten glauben, ab, indem Konmformitätsdruck
auf sie ausgeübt wird. Dadurch wird die Gruppe noch homogener, unterliegt
also mit höherer Wahrscheinlichkeit den Gruppendenken-Prozessen. Plötzlich
finden alle Mitglieder, daß sie die gleichen Überzeugungen haben,
was wiederum diese Überzeugung richtiger erscheinen läßt
(Theorie der sozialen Vergleichsprozesse, Festinger, 1954). Zusätzlich
tritt in solchen Fällen leicht eine Verantwortungsdiffusion ein: Jede
Person verläßt sich auf das Urteil der anderen.
-
Köhnken stellt fest, daß also zur Begutachtung der Glaubwürdigkeit
von Zeugenaussagen nicht nur die Aussage an sich herangezogen werden darf,
sondern auch die Entstehungsbedingungen dieser Aussage und der allgemeine
Hintergrund der Befragungen berücksichtigt werden müssen. So
war es bspw. im Montessori-Prozeß so, daß die Aussagen der
Kinder alle sehr glaubwürdig (weil z.B. detailreich) waren, eine reine
Aussagenanalyse also nicht ausreichte. Zeugenaussagen können, zieht
man nicht die Hintergründe ihrer Entstehung heran, sehr glaubhaft
sein. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Zeugen selbst an das glauben,
was sie fälschlicherweise ausgesagt haben. Die hier beschriebenen
Mechanismen der Suggestion sind also in der Lage, Zeugenaussagen für
alle Beteiligten glaubhaft zu verfälschen.
6.2.Volbert
& Pieters (1996)
Volbert und Pieters vermuten, daß
kognitive und soziale Faktoren bei der Produktion von Suggestioneffekten
eine Rolle spielen: Ist nur eine schwache Gedächtnisspur vorhanden,
werden Fehlinfos evtl. in höherem Maße übernommen, besonders
die von Personen mit hoher Autorität. Außerdem ist denkbar,
daß ein Kind zu Beginn des Suggestionsprozesses vor allem auf die
sozialen Anforderungen (also die Erwartungen) eines Erwachsenen reagiert
und im Verlauf zunehmend selbst von der Richtigkeit der Fehlinfo überzeugt
ist.
-
Erklärungen im Rahmen des Quellenüberwachungsansatzes (vgl. z.B.
Johnson & Rayeâs [1981]Reality Monitoring und Quellenunterscheidung)
Vor allem jüngere Kinder können unter komplexen Bedingungen
große Schwierigkeiten haben, richtige Quellenzuordnungen zu treffen,
vor allem, wenn die Quellen ähnlich sind oder ein langes Intervall
zwischen Ursprungsereignis und Test liegt. Es gibt Hinweise darauf, daß
Kinder unter vier Jahren grundsätzliche Schwierigkeiten haben, die
Quelle einer Information anzugeben.
Bei der Fähigkeit, Quellen anzugeben für infos, gibt es einen
Alterseffekt, der erklärt werden kann Mangel an metamemorialen Strategien,
schlechterer Nutzung von Abrufstrategien, Altersdifferenzen bei der Enkodierung
quellenrelevanter Information.
-
Erklärungen im Rahmen der Theory of Mind
Die meisten 3jährigen schienen zwar zu verstehen, daß jemand
über wissen verfügen kann, was jemand anderes nicht hat, aber
sie können nicht begreifen, daß jemand Annahmen haben kann,
die in Konkurrenz zu ihrem eigenen Wissen über einen Sachverhalt stehen
können. Ihnen fehlt also ein Konzept für false beliefs, deshalb
erscheint es wenig wahrscheinlich, daß sie ein Verständnis dafür
entwickeln können, getäuscht oder von jemandem aufgrund falscher
Annahmen mit subjektiv wahren, aber objektiv falschen Vorgaben in einer
Befragung konfrontiert zu werden.
-
Volbert und Pieters argumentieren für eine stärkere Berücksichtigung
entwicklungspsychologischer Aspekte bei der Betrachtung der Suggestibilität
von Kindern.
7.
Techniken zur Verbeserung der Zeugenaussagen
Aus den vorangegangenen Ausführungen ist deutlich geworden, daß
der Erstaussage eine immense Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, die
kontrollierbaren negativen Einflüsse auf Zeugenaussagen zu beseitigen.
Die anderen, nicht kontrollierbaren Einflüsse (z.B. postevent information
durch Zeitungsbilder) sind von den folgenden Ausführungen zumindest
zum Teil unbetroffen, denn sie sind eben maximal nur abschätzbar.
Dennoch gibt es Techniken, die versuchen, auch solche Einflüssen im
nachhinein minimal zu halten.
Im folgenden werden von Psychologen vorgeschlagene und teilweise auch
schon erprobte Verfahren zur Verbesserung der Güte von Zeugenaussagen
vorgestellt.
Zunächst einmal sind Empfehlungen zu nennen, die vor allem bei
Mißbrauchsprozessen dem Problem vorbeugen sollen, daß in Gerichtsverhandlungen
nicht mehr nachvollzogen werden kann, unter welchen Umständen die
Erstaussage zustande gekommen ist:
-
Befragung nur durch Psychologen
-
Befragung nur durch geschulte Ermittlungsbeamte, die sich der Gefahr der
Suggestion bewußt sind und z.B. speziell für Mißbrauchsbefragungen
trainiert wurden.
-
Tonband- oder gar Viedeoaufzeichnung der Erstbefragung, so daß ggf.
in der Gerichtsverhandlung die Umstände, unter denen die Aussage zustande
kam, nachvollzogen werden können.
Nicht ganz unabhängig von solchen Überlegungen wurde von dem
Psychologen Geiselman und seinen Mitarbeitern
ein Verfahren zur Verbesserung von Zeugenaussagen entwickelt, das seitdem
viel beachtet und häufig evaluiert wurde: das Kognitive Interview
(vgl. z.B. Malpass, 1990, Beyer et al., 1994).
Es beruht auf insgesamt vier Strategien zur Verbesserung der Gedächtnisleistung:
(1) Rekonstruktion des Wahrnehmungskontextes: Der Zeuge soll
sich möglichst genau an die Umstände erinnern, unter denen er
das interessierende Ereignis wahrnahm. Hierbei kann der Interviewer mit
Hinweisen und Fragen helfen (vgl. dazu den Textausschnitt zur geleiteten
Erinnerung).
(2) Aufforderung zum freien und möglichst detailreichen
Bericht: Der Zeuge soll - ungeachtet seiner Erwartungen, was der Interviewer
wissen will - "frei assoziieren" und alles berichten, was ihm in den Sinn
kommt, periphere Details gibt es somit nicht.
(3) Aufforderung zum Erinnern und Berichten des Ereignisses
in umgekehrter Reihenfolge
(4) Aufforderung zum Erinnern und Berichten des Ereignisses
aus der Perspektive einer anderen an der Situation beteiligten Person
Während die ersten beiden Methoden eine möglichst große
Übereinstimmung zwischen der mental vorgestellten und der tatsächlichen
Episode erreichen wollen, sollen die beiden anderen Methoden dadurch mehr
Informationen zugänglich machen, daß andere Abrufpfade genutzt
werden.
1987 wurde das Kognitive Interview von Geiselman und Mitarbeitern weiterentwickelt
und wurde fortan "enhanced cognitive interview" genannt. Die detaillierteste
Beschreibung findet man bei Fisher und Geiselman (1992), aber auch Köhnken
(1995) beschreibt die Technik.
Einer der Hauptpunkte des Kognitiven Interviews besteht darin, daß
der Interviewer dem Befragten die Kontrolle überläßt und
selbst nur Unterstützung beim Abrufprozeß bietet. Es sollen
so wenig Fragen wie möglich gestellt werden. Wenn Fragen gestellt
werden, ist die Fragensequenz dem Abrufprozeß angepaßt. Fragen
folgen meist auf einen zunächst freien Bericht. Weitere Prinzipien
sind:
-
Der Interviewer wird angehalten, eine entspannte, freundliche Atmosphäre
zu schaffen.
-
Die Aussagen des Befragten sollen verstärkt werden, allerdings nicht
selektiv.
-
Auf nonverbales Verhalten der Interviewer ist besonders zu achten.
-
Ein extrem wichtiges Prinzip verbietet dem Interviewer, den Befragten zu
unterbrechen.
-
Pausen sollen, wenn nötig, eingelegt werden.
Das Kognitive Interview verläuft insgesamt in 11 Phasen:
Begrüßung und "Personalisierung" des Interviews:
Schaffung einer persönlichen Atmosphäre (z.B. auch dadurch, daß
der Befragte häufig mit dem Namen angesprochen wird).
Rapport etablieren: Um ein Sicherheitsgefühl beim Befragten herzustellen,
sollen zu Beginn Fragen gestellt werden (z.B. über Hobbies, Lieblingsfilme
etc.), die vom Befragten positiv beantwortet werden können und ihn
deshalb in eine positive Stimmung versetzen. Der Interviewer soll auch
Selbstöffnung betreiben, um ein Modell darzustellen.
Erklärung des Zwecks des Interviews: Es folgt der Hinweis auf das
kritische Erlebnis des Befragten, welcher ermutigt wird, sofort alles zu
berichten, was ihm spontan dazu in den Kopf kommt.
Wiederherstellung des Kontextes: Hier sind Fragen des Interviewers,
z.B. nach Details oder auch Stimmung und sensorischen Erlebnissen zur Zeit
des relevanten Geschehens angebracht. Dem Befragten soll viel Zeit gelassen
werden dabei.
Freier Bericht: und zwar ohne Unterbrechung, auch, wenn der Report
mal stoppt
Frageteil: "When an interviewee is asked a question about a certain
element of the event, he or she will often activate a mental picture of
that element and read out the requested information. If the next question
refers to a different picture the first picture has to be abandoned and
the interviewee dredges up a different picture. Each act of drawing up
a new picture code into consciousness interrupts the memory search and
requires some mental effort. (Köhnken, 1995, S.226)" Also soll so
gefragt werden, daß das aktuelle "mental picture" aufrechterhalten
und vollständig ausgeschöpft wird. Die Fragen sollen in einer
Weise gestellt werden, die zu Beginn noch sehr offen, dann aber immer spezifischer
wird.
Abruf aus einer anderen Perspektive (s.o.)
Abruf in umgekehrter Reihenfolge (s.o.)
Zusammenfassung durch den Interviewer in den Worten des Befragten.
Schluß: Dank, vor allem, wenn das berichtete Erlebnis belastend
und emotional negativ war.
In den meisten Studien zeigt sich das Kognitive Interview Methoden der
Hyponose, des Standardinterviews und der geleiteten Entdeckung überlegen
(Malpass, 1990).
Köhnken (1995) berichtet von einer Metaanalyse seiner Arbeitsgruppe
über Evaluationsstudien zum Kognitiven Interview und findet einen
mittleren Effekt von 0,86 im Vergleich zu einem Standardinterview. Dieser
Wert bezieht sich auf die Anzahl korrekt erinnerter Details. Leider produziert
das Kognitive Interview im Vergleich zu Standardinterviews auch mehr inkorrekte
Details, immerhin mit einem mittleren Effekt von d = 0,3!
8. Zusammenfassung
Die Forschung zur Psychologie der Fehleranfälligkeit von Zeugenaussagen
und der Verbesserung letzterer hat eine Vielzahl von potentiell negativen,
also die Aussagezuverlässigkeit einschränkenden oder gar ausschließenden
Faktoren identifiziert, die nur teilweise kontrollierbar sind. Es gibt
allerdings Methoden, die in der Lage sind, die Güte von Zeugenaussagen
zu verbessern. Aber auch diese Verfahren können nicht voll befriedigen,
geht doch mit einer Erhöhung der Anzahl richtig erinnerter Details
oft auch ein Anstieg falsch erinnerter Details einher.
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| 9. Literatur
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